Parteiprogramm/Änderungsanträge/Korruptionsprävention im Vergabewesen

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50px Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei; die Idee ist von MDS

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Die öffentlichen Ausgaben für den Einkauf von Investitions- und Gebrauchsgütern sowie für Bau- und Dienstleistungen belaufen sich in Deutschland auf mehr als 250 Milliarden Euro pro Jahr. Die Regeln für die Vergabe der entsprechenden Aufträge sehen Wettbewerb und begrenzte Transparenz vor; in der Realität werden die Wettbewerbsgrundsätze häufig unterlaufen und die Transparenz weiter eingeschränkt. Dadurch werden Manipulationen der Vergabeentscheidungen und Korruption erleichtert und ungerechtfertigte Profite in private Taschen gelenkt – wie Korruptionsvorwürfe vor allem in vielen deutschen Kommunen immer wieder zeigen. Die volkswirtschaftlichen und finanziellen Schäden durch Korruption werden auf viele Milliarden Euro jährlich geschätzt, Fast noch schlimmer als diese materiellen Schäden wiegt der hierdurch verursachte Vertrauensverlust des Bürgers in Politik und Verwaltung.

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein die Einhaltung klarer Wettbewerbsregeln durchzusetzen und mehr Transparenz zu schaffen, und so die Einfallstore für Korruption zu schließen. Maßnahmen zur Korruptionsprävention bei der öffentlichen Beschaffung dürfen sich aber nicht auf das Vergabeverfahren im engeren Sinn, d.h. die Auswahl des Lieferanten oder Dienstleisters, beschränken, sondern müssen sehr viel weiter greifen: Korruptionspotenzial bei Investitionsprojekten oder beim Einkauf gibt es bereits bei der politischen Entscheidung über die Durchführung oder die Dimensionen eines Projekts, und auch bei der Durchführung und Abwicklung von Projekten bestehen erhebliche Korruptionsrisiken (durch nachträgliche Änderungen des Leistungsverzeichnisses oder der Preise).

Besonders wichtig für die Vermeidung von Korruption sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Beschaffung durch die öffentliche Hand, d.h. die Regeln, die beim Einkauf zu beachten sind sowie die entsprechenden gesetzlich vorgesehenen Kontrollmechanismen. Hier ist noch viel zu tun:

Korruptionsdelikte finden fast ausschließlich im Rahmen intransparenter Vergabeverfahren wie der so genannten „freihändigen Vergabe“ und bei „beschränkten Verfahren“ ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb statt (die häufig vom Auftraggeber genutzt werden, obwohl öffentlicher Wettbewerb vorgeschrieben ist). Aus diesem Grund fordert die Piratenpartei Deutschland die hier immer weiter ausufernden Missbrauchsmöglichkeiten zu beseitigen.

Bereits heute sind eigentlich schon nach geltendem europäischem Recht Vergabeverfahren ohne angemessene Publizität grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich. In Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe in Deutschland wird dies aber noch nicht ausreichend berücksichtigt. Die Europäische Kommission hat zu dieser Frage im Juni 2006 eine Mitteilung veröffentlicht ("Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht, das für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen"), in der konkrete Hinweise zur Umsetzung der Transparenzpflichten aus dem EG-Vertrag in das nationale Recht gegeben werden. Diese werden bei der Reform des deutschen Vergaberechts zu berücksichtigen sein.

Als eine der Grundvoraussetzungen für die Transparenz und damit Korruptionsschutz sieht die Piratenpartei Deutschland deshalb den möglichst unbeschränkten Zugang der Zivilgesellschaft zu den Informationen über Entscheidungsprozesse der Verwaltung im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen an.

Dies wird strategisch durch die in Teilbereichen bereits umgesetzte Forderung nach umfassenden Regeln zur Informationsfreiheit flankiert. Für ebenso wichtig hält die Piratenpartei Deutschland die Einführung eines Zentralregisters, in dem Unternehmen aufgeführt sind, die wegen Korruptionsdelikten von einzelnen öffentlichen Auftraggebern von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen wurden. Auch die Einführung eines besseren Informanten- (Whistleblower-) Schutzes in Deutschland könnte einen wichtigen Beitrag leisten.

Ein wirksames und global angewandtes Instrument ist der von Transparency International entwickelte Integritätspakt, dem sich vor allem bei größeren Bauvorhaben der Auftraggeber und alle Anbieter unterwerfen, mit klaren Verhaltensvorgaben und ebenso klaren Sanktionsandrohungen.