Benutzer:Bodo Thiesen/Satzungsänderungen/BPT-2008.1-BT7 Mitgliedsausweis

Aus Piratenwiki Mirror
< Benutzer:Bodo Thiesen‎ | Satzungsänderungen
Version vom 30. April 2008, 06:20 Uhr von imported>Bodo Thiesen (hat Benutzer:Bodo Thiesen/Satzungsänderungen/BuPT-2008.1/BT7 Mitgliedsausweis nach Benutzer:Bodo Thiesen/Satzungsänderungen/BPT-2008.1-BT7 Mitgliedsausweis verschoben: Keine separate Unterseite für jeden BPT)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Änderungsantrag BPT-2008.1-BT7: Mitgliedsausweis

§3 [Erwerb der Mitgliedschaft] Abs 6

Jeder Pirat erhält einen Mitgliedsausweis.

§5 [Beendigung der Mitgliedschaft] Abs 2

Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis zurückzugeben.
Ein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen besteht nicht.

§3 Abs 6 wird gestrichen. §5 Abs 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung 
von Beiträgen.

Begründung: Bisher konnte kein wirklicher Nutzen des Parteiausweises nachgewiesen werden. Lediglich ein Bericht eines Piraten, der von einem Amt nach seinem Mitgliedsausweis gefragt worden sein will, ist bisher bekannt geworden. Da allerdings laut PartG kein Mitgliedsausweis vorgeschrieben ist, kann auch von seiten der Ämter sowas nicht verlangt werden. Darüber hinaus kostet das Erstellen dieser Ausweise unnötig Geld, aufgrund der fehlenden Fälschungssicherheit und des fehlenden Passbildes ist eine Identifikation über den Bundespersonalausweis bei Veranstaltungen wie einem Bundesparteitag trotz vorliegen eines Mitgliedsausweises nötig. Somit ist der Mehrwert eines Mitgliedsausweises mathematisch exakt mit 0 zu beziffern.