Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.
Die Daten werden täglich aktualisiert.
Attribut:Antragstext
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Dies ist ein Attribut des Datentyps Text.
B
Text des Antrages
zweite Zeile etc. +
§ 9a (10) wird ersetzt durch:
Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn er aus weniger als 3 Mitgliedern besteht oder er seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann oder wenn er sich selbst für handlungsunfähig erklärt. Ist eine der genannten Möglichkeiten für eine Handlungsunfähigkeit eingetreten, ist schnellstmöglich vom verbleibenden Vorstand eine Mitgliederversammlung einzuberufen.
Fehlende Vorstandsmitglieder können vom restlichen Vorstand durch jeweils einen kommissarischen Vertreter erneut besetzt werden, jedoch nur, wenn der Vorstand aus weniger als 3 Mitgliedern besteht oder kein Schatzmeister dem Vorstand angehört oder wenn dies nötig ist, um die Mitgliederversammlung einzuberufen. Die kommissarische Vertretung endet mit der Entlassung durch die Mitgliederversammlung.
Dem verbleibendem Vorstand und den eventuell berufenen komissarischen Vertretern ist es freigestellt, eine kurzfristige außerordentliche Mitgliederversammlung oder eine vorgezogene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, zu der auch Anträge und Beschlussvorlagen mit satzungsgemäßer Frist eingereicht werden können. +
§9a Abs 1 der Satzung wird ersetzt durch:
Dem Vorstand gehören mindestens ein Vorsitzender, sein Stellvertreter und ein Schatzmeister an. Jede Mitgliederversammlung kann bis zu 4 weitere Beisitzer wählen. Die Anzahl der zu wählenden weiteren Beisitzer wird vor der Wahl des Vorstandes durch Beschluss festgelegt. Die Mitgliederversammlung kann den Beisitzerämtern Aufgabengebiete zuweisen. In einem solchen Falle erfolgt die Festlegung der Aufgabengebiete vor der Wahl und die Wahl für die einzelnen Aufgabengebiete separat. Werden nur Beisitzer gewählt, teilt sich der Vorstand die Aufgabengebiete selbständig auf. +
1
Der Bezirksparteitag möge beschließen, § 9a Abs. 1 der [[BY:Bezirksverband_Oberbayern/Satzung|Satzung]] wie folgt zu ersetzen
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Absatz_1_im_.C2.A7_9a">neuer Absatz 1 im § 9a</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem politischen Geschäftsführer, dem Generalsekretär sowie optional 2 Beisitzern.
<div style="clear:left;"></div></div> +
1
Der Bezirksparteitag möge beschließen, § 9a Abs. 1 der [[BY:Bezirksverband_Oberbayern/Satzung|Satzung]] wie folgt zu ersetzen
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Absatz_1_im_.C2.A7_9a">neuer Absatz 1 im § 9a</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem politischen Geschäftsführer, dem Generalsekretär sowie 2 Beisitzern.
<div style="clear:left;"></div></div> +
1
Der Bezirksparteitag möge beschließen, § 9a Abs. 1 der [[BY:Bezirksverband_Oberbayern/Satzung|Satzung]] wie folgt zu ersetzen
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Absatz_1_im_.C2.A7_9a">neuer Absatz 1 im § 9a</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Dem Vorstand gehören sieben Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, der politische Geschäftsführer, der Schatzmeister, der Generalsekretär und zwei Beisitzer.
<div style="clear:left;"></div></div> +
Nach Annahme des SÄA zur Vorstandsgröße, soll der Vorstand gemäß der neuen Satzung mit 4 Beisitzern gewählt werden.
Davon soll ein Beisitzer das Amt des PolGF, ein weiterer für die Mitgliederverwaltung als Gensek und ein weiterer als Wahlkampfvorstand gewählt werden. +
Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2011.2/rechtzeitige Bekanntgabe der Rechenschaftsberichte im Bezirksverband Oberbayern +
Der Parteitag des Bezirksverbandes Oberbayern möge beschließen:
Der amtierende Vorstand hat bis zum 14. Tag vor den Bezirks-Parteitagen, welche unter Anderem die Entlastung desselben vornehmen sollen, sämtliche für die Beurteilung des Entlastungswunsches erforderlichen Fakten (u.a. Rechenschaftsberichte) den Mitgliedern in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. +
<del> Der BzV Oberbayern wird maßgeblich an den bayerischen Kommunalwahlen im März 2014 teilnehmen. Um schon jetzt eventuelle gesetzliche Erfordernisse für die Kandidatur von Piraten auf Landkreis- und Gemeindeebene zu gewährleisten schafft der BzV die erforderlichen Parteistrukturen. </del>
<del> Der auf dem BzV-Parteitag zu wählende / gewählte Vorstand unterstützt die Schaffung erforderlicher Untergruppierungen für die Kommunalwahl 2014 maßgeblich. </del> In Diskussionen mit Vorstandsmitglieder obsolet geworden [[Benutzer:Hirnbeiss|Hirnbeiss ]] 12:24, 22. Okt. 2011 (CEST) +
An den bestehenden Teil des Abschnitts soll folgender Text angefügt werden:
"Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Vorstandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart in Textform zugestimmt haben. Der Vorstand tagt öffentlich. Auf Beschluss können Nicht-Vorstandsmitglieder temporär ausgeschlossen werden. +
Der Text <br>
"Der Kreisvorstand tagt parteiöffentlich. Auf Beschluss können Gäste zugelassen werden."<br> soll ersetzt werden durch:<br> "Der Kreisvorstand tagt öffentlich. Auf Beschluss können temporär Nicht-Vorstandsmitglieder ausgeschlossen werden." +
:Der Parteitag möge beschließen den Abschnitt C zu entfernen und den Abschnitt A §7 durch folgendes zu ersetzen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Paragraph">'''neuer''' Paragraph</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
:(1) Die Untergliederung des Bezirksverbands regelt die Bundessatzung.
:(2) Für die Einberufung von Gründungsversammlungen von Untergliederungen gelten die selben Regelungen wie für den Bezirksparteitag.
:(3) Für jede Untergliederung gelten die Bestimmungen der Bezirkssatzung sinngemäß, sofern diese nicht durch eigene Satzung geregelt werden.
:(4) Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig.
<div style="clear:left;"></div></div>
+
Der Parteitag möge beschliessen, die GO §4 (2) wie folgt zu ersetzen:
Für offene Wahlen und Abstimmungen erhält jeder Stimmberechtigte eine Stimmkarte. Bei Abstimmungen wird in Abfragen zuerst nach "Ja"- und "Nein"-Stimmen gefragt, wobei jedes Mitglied höchstens in einer Abfrage die Stimmkarte für die Versammlungsleitung klar erkenntlich zeigt. Enthaltungen werden nicht gezählt. +
:Der Parteitag möge beschließen den §9a (3) wie folgend neu zu fassen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Absatz">neuer Absatz</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Die Mitglieder des Vorstands werden vom Bezirksparteitag für ein Jahr gewählt. Der Vorstand bleibt im Amt bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
<div style="clear:left;"></div></div>
+
:Der Parteitag möge beschließen den Abschnitt C zu entfernen und den Abschnitt A §7 durch folgendes zu ersetzen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Paragraph">'''neuer''' Paragraph</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
:(1) Die Untergliederung des Bezirksverbands regelt die Bundessatzung.
:(2) Für die Einberufung von Gründungsversammlungen von Untergliederungen gelten die selben Regelungen wie für den Bezirksparteitag.
:(3) Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig.
<div style="clear:left;"></div></div>
+
Der Parteitag möge beschließen, den Abschnitt A der Satzung §9 (1) hinter "der Vorstand," den Text ", das Finanzgremium" einzufügen
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="voraussichtliches_Ergebnis_des_ge.C3.A4nderten_Absatzes.2C_.C3.84nderungen_fett">voraussichtliches Ergebnis des geänderten Absatzes, Änderungen '''fett'''</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
(1) Organe des Bezirksverbandes sind der Vorstand''', das Finanzgremium''', der Bezirksparteitag und die Gründungsversammlung.
<div style="clear:left;"></div></div>
und folgenden Paragraphen $9c hinzuzufügen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Paragraph">'''neuer''' Paragraph</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
§9c - Finanzgremium
(1) Dem Finanzgremium gehören der gewählte Schatzmeister und optional weitere vom Parteitag gewählte Mitglieder an. Der gewählte Schatzmeister ist bis zu seinem Rücktritt Vorsitzender des Finanzgremiums. Der Vorsitzende des Finanzgremiums gehört gemäß §11 (2) PartG dem Vorstand an, fungiert dort als Schatzmeister und ist für die Unterzeichnung des Rechenschaftsberichts gemäß §23 (1) PartG und Erlangung von Spenden gemäß §25 PartG zuständig.
(2) Die Mitglieder des Finanzgremiums werden vom Parteitag geheim gewählt. Über die Anzahl der zu wählenden Mitglieder entscheidet der Parteitag per Beschluss. Die Amtszeit endet durch Austritt, Rücktritt, Abberufung durch den Parteitag oder mit der Wahl eines neuen Vorstands.
(3) Tritt der Vorsitzende des Finanzgremiums von seinem Amt zurück, wählt das Finanzgremium umgehend einen neuen Vorsitzenden aus seinen Reihen, der Mitglied des Gebietsverbandes ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Besteht das Finanzgremium aus nur einer Person, ist diese der Vorsitzende.
<div style="clear:left;"></div></div>
Wird der Antrag "korrigierte Finanzordnung" angenommen, so möge Abschnitt B §2 (1) und (2) der Satzung wie folgt ersetzt werden:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="ge.C3.A4nderte_Finanzordnung.2C_.C3.84nderungen_fett">geänderte Finanzordnung, Änderungen '''fett'''</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
(1) '''Das Finanzgremium als für Finanzangelegenheiten zuständiges Gremium''' verwaltet die Finanzen und führt Buch über die Einnahmen, Ausgaben und das Vermögen des jeweiligen Gebietsverbandes.
(2) '''Jedes Mitglied des Finanzgremiums''' ist berechtigt Konten im Namen des jeweiligen Gebietsverbandes zu führen und ist alleine vertretungsberechtigt.
<div style="clear:left;"></div></div>
andersfalls mögen diese Absätze dem neuen Paragraphen §9c hinzugefügt und entsprechend nummeriert werden.
Der Parteitag möge beschliessen den §9a (1) wie folgt zu ersetzen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Absatz_1_im_.C2.A7_9a">neuer Absatz 1 im § 9a</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und optional entweder einem weiteren oder einem stellvertretenden Schatzmeister, dem politischen Geschäftsführer, dem Generalsekretär sowie bis zu drei Beisitzern.
<div style="clear:left;"></div></div> +
Der Bezirksparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:
<div style=" background-color: #faebd7; padding: 10px;">
'''Gegen Geschlechterdiskriminierung in Unternehmen'''
Es gibt politische Bestrebungen, gesetzliche Frauenquoten für die Besetzung von Aufsichtsräten und Vorständen von Unternehmen einzuführen. Dabei handelt es sich um absolute Quoten, da sie die individuelle Eignung der Bewerber nicht berücksichtigen. Solche Quoten lehnen wir ab.
Wir setzen uns stattdessen bei der Besetzung von Positionen für gleiche Maßstäbe und Anforderungen, Chancengleichheit und Gleichbehandlung ein und sind gegen Diskriminierung auf Grund des Geschlechts und anderen irrelevanten Merkmalen. Absolute Geschlechterquoten führen aber gerade zu solcher Diskriminierung, da sie eine irrelevante Unterscheidung nach Geschlecht im Gesetz verankern. Es ist keine Lösung, Diskriminierungen gegeneinander aufzurechnen. Stattdessen wollen wir die Ursachen von Diskriminierung beseitigen.
Gleiche Chancen müssen nicht zu gleichen Ergebnissen führen, da Menschen mit ihren individuellen Vorlieben ihre Chancen unterschiedlich nutzen. Die Vorlieben jedes einzelnen Individuums sollen respektiert werden und der Staat soll nur dann eingreifen, wenn Menschen unnötige Hürden in den Weg gelegt werden. Da zwar jedes Individuum unterschiedliche Vorlieben hat, aber Vieles dafür spricht, dass aber im Durchschnitt Unterschiede zwischen den Geschlechtern gibt, ist ein geringerer Frauenanteil an bestimmten Stellen kein Beleg für Chancenungleichheit.
Die geforderten Frauenquoten sind ein schädlicher Eingriff in die unternehmerische Autonomie. Absolute Quoten führen zu einer Diskriminierung besser geeigneter Kandidaten, wenn sie ihnen auf Grund ihres Geschlechts die Chance auf eine Position verwehren. Ebenso werden dadurch Arbeitgeber in einigen Fällen gezwungen, Positionen an schlechter geeignete Kandidaten zu vergeben.
Dies widerspricht Artikel 3 des Grundgesetzes und ist nicht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vereinbar.
Eine Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände betrifft nur eine winzige Gruppe von Frauen, die ohnehin überwiegend durch ihre Herkunft privilegiert sind. Studien über bisher eingeführte Quoten zeigen weder positive Effekte auf Aufstiegschancen anderer Frauen, noch wirtschaftliche Vorteile für die Unternehmen. Frauen könnte unterstellt werden, nur durch die Quote in ihre Position gelangt zu sein. Dies kann die Anerkennung für die Arbeit vieler gut geeigneter Frauen vermindern. Die explizite Bevorzugung von Frauen könnte zu mehr Neid führen und Zwiespalt säen.
Der noch geringe Frauenteil in obersten Wirtschaftsgremien kann darauf zurückgeführt werden, dass die Generation der heutigen Führungsschicht noch unter anderen Bedingungen aufgewachsen ist. Doch die Situation hat sich in den nachfolgenden Generationen sehr verändert. Die bisherigen gesellschaftlichen Veränderungen und gesetzlichen Maßnahmen werden ihre Wirkung immer mehr entfalten.
Daher wird sich der Frauenanteil im Laufe der Zeit weiter von selbst erhöhen. Die Wirtschaft wird außerdem wegen des demografischen Wandels und Fachkräftemangels nicht umhin kommen, jede Arbeitskraft, gleich welchen Geschlechts, zu fördern.
Durch die geforderten Quoten wird unnötig versucht, in einen sich bereits vollziehenden gesellschaftlichen Wandel einzugreifen. Dabei wird eine gesetzliche Diskriminierung auf Grund des Geschlechts eingeführt und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gefährdet. Wir halten diesen Eingriff weder für zielführend noch für gerechtfertigt. In Fällen nachweisbarer individueller Diskriminierung auf Grund des Geschlechts bietet das AGG bereits ausreichende Möglichkeiten einzuschreiten. Viel wichtiger ist es, die Diskussion auf die Chancengleichheit von Menschen mit unterschiedlichen Lebensmodellen und sozialer Herkunft als auf die Sorgen einer kleinen Wirtschaftselite zu lenken.
</div>
Der Bezirksparteitag möge beschließen, dass die Frist in der Berufung, Freitag, den 13.7., als für Satzungsänderungsanträge gilt und die Anträge oder deren Änderungen, die ab Samstag, 14.7. 00:00 Uhr, verändert / eingereicht wurden, nicht berücksichtigt werden +
Folgender Vorschlag soll als neue Geschäftsordnung des Bezirksparteitags übernommen werden: [[Benutzer:Cmrcx/Vorschlag_GO_BzPT_Obb]] +