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A
Energiegenossenschaften sind oft keine "non-profit"-Systeme, sie erwirtschaften auch Gewinne, aber dies steht nicht im Vordergrund. +
Das Positionspapier orientiert sich inhaltlich vor allem den Forderungen, die von BUND und NABU an die Landesregierung gestellt wurden, gleichzeitig berücksichtigt er viele Bedenken die von Nationalpark-Kritikern in die Diskussion beigetragen werden. Durch die Umsetzung eines solchen Vorhabens wie hier skizziert wird gesichert, dass die Interessen des Umweltschutzes und der Anwohner unter einen Hut gebracht werden können. +
Zu 1: Derzeit sind die Verwaltungspiraten der Kreisverbände behelfsweise per [[RP:2013-05-05_-_108._Vorstandssitzung#Beauftragung_Akkreditierung_SDMV|Vorstandsbeschluss]] zur Akkreditierung berechtigt, da nicht jeder Kreisverband einen eigenen Generalsekretär hat. Es wäre aber besser, wenn die Geschäftsordnung das unmittelbar regelt.
Zu 2: Es soll klargestellt werden, dass auch die Abstimmungshelfer, die bei der Urnengründung ernannt werden, Piraten sein müssen. Diesbezüglich gab es Verwirrungen, da das bislang nur in 3.3(1) für zusätzliche Ernennungen gilt:
"Nach einer Urnengründung können weitere '''Piraten''' zu Abstimmungshelfer ernannt werden, indem mindestens die Hälfte der an der Urne akkreditierten Piraten dies in Textform bei der Abstimmungsleitung beantragen."
Zu 3: Dieses Verfahren ist bereits gängige Praxis, da schließlich nur die anwesenden Abstimmungshelfer die Rechtmäßigkeit der Vorgänge an ihrer Urne bezeugen können. Allerdings steht es noch nicht explizit in der GO drin.
Zu 4: Die Neuregelung soll eine Urnenzusammenlegung auch dann ermöglichen, wenn zu wenig Abstimmende vorhanden sind. Die bisherige Regelung geht nur von dem Fall aus, dass zu wenig Abstimmungshelfer vor Ort sind. +
Der Abschnitt "Smart Grid" wurde auf der Umweltprogrammveranstaltung in Mainz im Januar 2013 und im mumble der AG Umwelt RLP diskutiert. Daher wurde dieser Abschnitt zunächst zur weiteren Bearbeitung zurückgestellt und wird nun völlig überarbeitet neu eingereicht.
Die Texte sind aus Absätzen von anderen Anträgen übernommen, die eine große Zustimmung erhielten. Dort steht auch die Begründung und die Diskussion dazu.
Zum 1. Absatz: https://lqpp.de/ni/initiative/show/275.html (im LV Niedersachsen angenommen)
Zum 2. Absatz: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/6110.html (im Europa Six Pack auf Bundesebene angenommen)
Zum 3. Absatz: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/2602.html (auf Bundesebene angenommen)
Weitere Infos:
http://de.wikipedia.org/wiki/Intelligentes_Stromnetz
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/smart-meter-verbraucher-wollen-intelligente-zaehler-umsonst-a-843569.html +
Es ist enorm wichtig, dass wir uns ganz klar positionieren, um jegliche Mißverständnisse zu vermeiden. Außerdem stellt das AKW in Cattenom eine große Gefahr für weite Teile von Rheinland-Pfalz dar. Es steht direkt an der Grenze und der Wind weht in der Regel aus Westen, so dass der Fallout und die Verseuchung unser Bundesland erheblich treffen wird. Nur weil das Kraftwerk auf französischem Boden steht, bedeutet das nicht, dass wir nicht mitzureden haben, wenn wir doch das Risiko tragen. Daher müssen - gerade wir als transnationale Partei - uns auf allen politischen Ebenen dafür einsetzen, dass diese Schrottreaktoren in Frankreich abgeschaltet werden und die atomare Bedrohung unseres Bundeslandes durch einen möglichen SuperGAU aufhört. +
Der Name "Massenvernichtungswaffen" allein begründet, warum sowohl die Erforschung, das Erstellen, das Testen und das Lagern dieser in Rheinland-Pfalz nicht geschehen sollte, mehr noch, warum diese komplett abzulehnen sind. Keine Atomwaffen in Deutschland, aber auch keine biologischen Waffen - ob tödlich oder nicht.
Dies lässt sich zwar auch direkt aus unserem aktuellen Programm heraus argumentieren [1], doch dies ist ein so wichtiges und herausragendes Thema, dass ich denke, dass ein eigener Programmpunkt gerechtfertigt ist.
Der Fliegerhorst Büchel im Landkreis Cochem-Zell ist der einzige Standort in Deutschland, an dem die USA noch Atomwaffen in Deutschland lagern [2] und diese umbauen und damit zu "perfektionieren"[3] versuchen. Zwar wollte die Bundesregierung diese bereits 2009 entfernen, aber aus nicht genannten Gründen blieben die Atomwaffen in Büchel. [2][5]
Auch sind tödliche chemische und biologische Waffen zwar mittlerweile geächtet, aber die USA sind seit Jahren dabei, an nicht direkt tödlichen biologischen Waffen zu forschen [4] (welches z.B. auch Vernichtung von Ernten bedeuten könnte). Deswegen der Titel Massenvernichtungswaffen.
[1] http://www.piraten-trier.de/2013/03/piraten-unterstutzen-ostermarsch-gegen-atomwaffen-am-1-april-in-buchel/<br />
[2] http://wikileaks.org/cable/2009/11/09BERLIN1433.html<br />
[3] http://www.n-tv.de/politik/USA-bauen-Praezisions-Atombombe-article7335591.html<br />
[4] http://www.heise.de/tp/artikel/12/12509/1.html<br />
[5] http://www.n-tv.de/politik/US-Atombomben-bleiben-hier-article7139926.html<br /> +
Um die staatliche Neutralität in religiösen Angelegenheiten zu wahren gibt es nur zwei Alternativen: Entweder man bietet für jede Religion ein entsprechendes Unterrichsfach an, oder für keine. Realistisch gesehen wird es immer religiöse Minderheiten geben, für die es weder geeigneten Fachlehrer (für die es wiederum Studiengänge geben muss) noch Lehrpläne gibt. Daher bleibt konsequenter Weise nur die Abschaffung des Religionsunterrichts.
Der Ethikunterricht soll ebenfalls kein eigenständiges Fach mehr sein. Statt dessen sollen ethische Fragestellungen dort besprochen werden, wo sie auftreten (Naturwissenschaften, gemeinschaftskundliche Fächer). +
Das Reichskonkordat regelte als Vertrag zwischen Papst und Hitler unter anderem die kirchliche Erlaubnis zur Erhebung von Kirchensteuern, den rechtlichen Sonderstatus der Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts (dadurch müssen beispielsweise die Finanzen der Bistümer nicht offengelegt werden), die Gleichstellung der Kleriker mit dem Beamtenstatus und den Treueeid der Bischöfe an den Reichsstatthalter (Adolf Hitler). +
Die Forderung nach einer ausreichenden finanziellen und personellen Ausstattung von Bildungseinrichtungen ist Teil unseres Bildungsprogramms. Außerdem ist der Text recht schwer verständlich. +
Das Recht auf genitale Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung, besonders auch der Kinder, leitet sich ab aus den Grundsätzen der Menschenwürde, der körperlichen Unversehrtheit, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der Religionsfreiheit, der Gleichheit aller Menschen und des Schutzes vor Gewaltanwendung und Misshandlung. Niedergelegt sind diese Grundsätze in dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und in der UN-Kinderrechtskonvention.
Das Beschneidungsgesetz von 2012 erteilt Eltern einen Freibrief, ihre männlichen Kinder aus beliebigen Gründen beschneiden zu lassen und nimmt diesen die Möglichkeit, nach Erreichen der Mündigkeit Klage einzureichen. Bei Säuglingen ermöglicht es das Umgehen grundlegender Anforderungen an eine Operation, wie der Durchführung unter sterilen Bedingungen und ausreichender Betäubung, und es sieht keine Überwachung der zum Schutz der Kinder gesetzten, minimalen Anforderungen vor.
Zur Info der Wortlaut des § 1631 d BGB:
§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind. +
Radio-Beitrag: http://mp3-download.swr.de/swr2/forum/2013/02/swr2-forum-sind-unsere-lehrer-falsch-geschult.6444m.mp3 Da geht es unter anderem um die Wirksamkeit von studienbegleitenden Massnahmen im Vergleich zu Massnahmen, insbesondere der der Uni Passau mit dem Projekt "ParCours" http://www.phil.uni-passau.de/index.php?id=4678 die schon vor dem Studium greifen.
Zum gleichen Thema hat Professer Manfred Spitzer (Zitat Wikipedia: Direktor der Psychiatrischen Universitätsklinik in Ulm, als der er auch die Gesamtleitung des 2004 dort eröffneten Transferzentrums für Neurowissenschaften und Lernen (ZNL) innehat, das sich vor allem mit Neurodidaktik beschäftigt) in seinem Buch "Lernen - Gehirnforschung und die Schule des Lebens" im Kapitel "Ausbildung der Lehrer" (S. 414ff) geschrieben: "Was sollen wir tun? Was müsste geschehen? Zunächst einmal dies: Der Eingang zum Lehrerberuf müsste strenger bewacht werden. Denn ein schlechter Lehrer ist verheerender als ein schlechter Arzt, Psychologe oder Anwalt. Die Praxen der letztgenannten nämlich bleiben über kurz oder lang leer, die Kosten und Folgen ihrer Inkompetenz müssen die Angehörigen dieser Berufe auf die Dauer selber tragen. Einen schlechten Lehrer aber behalten wir bis ins pensionsberechtigte Alter und lassen ihn ein Leben lang auf unsere Kinder los."
Im Editorial der vierteljährlich erscheinenden Informationsschrift des Elternbeirates Rheinland-Pfalz "Von Werten und Erziehung", Januar/März 2013 ist zu lesen: "Der neuseeländische Bildungsforscher John Hattie hat sich über Jahre hinweg in eindrucksvoller Weise mit den Ergebnissen tausender Bildungsstudien beschäftigt und sieht im Lehrer/Lehrerin den wirkmächtigsten Akteur im System Schule. In seinen Forschungen hat [er] berechnet, dass Einflussgrößen wie ausserschulische Programme 0.17, Klassengröße 0.21 und Nachhilfeunterricht 0.33 nur geringen Einfluss auf den Lernerfolg haben. Ganz anders ist das mit der Lernbeteiligung der Eltern. Sie wirkt mit einem Faktor von 0.55. Zum Vergleich: die Unterrichtsqualität des Lehrers hat mit 0.77 den höchsten gemessenen Wirkungsgrad." http://leb.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/leb.bildung-rp.de/Zeitung/13-1.pdf
Eine Prüfung angehender Lehrkräfte in Form eines Feedbacks über die Eignung muß -vor- Beginn des Studiums erfolgen, wenn das Studium erst aufgenommen ist, wird erfahrungsgemäß keine/r mehr den Studiengang wechseln. Damit wäre ein echter und nachhaltiger Wechsel der Lehrkultur möglich.
Die beiden Kapitel stehen bislang etwas verloren im Wahlprogramm. Dieser Antrag soll sie ins bestehende Umweltkapitel integrieren. +
Das Recht auf genitale Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung, besonders auch der Kinder, leitet sich ab aus den Grundsätzen der Menschenwürde, der körperlichen Unversehrtheit, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der Religionsfreiheit, der Gleichheit aller Menschen und des Schutzes vor Gewaltanwendung und Misshandlung. Niedergelegt sind diese Grundsätze in dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und in der UN-Kinderrechtskonvention.
Das Beschneidungsgesetz von 2012 erteilt Eltern einen Freibrief, ihre männlichen Kinder aus beliebigen Gründen beschneiden zu lassen und nimmt diesen die Möglichkeit, nach Erreichen der Mündigkeit Klage einzureichen. Bei Säuglingen ermöglicht es das Umgehen grundlegender Anforderungen an eine Operation, wie der Durchführung unter sterilen Bedingungen und ausreichender Betäubung, und es sieht keine Überwachung der zum Schutz der Kinder gesetzten, minimalen Anforderungen vor.
Zur Info der Wortlaut des § 1631 d BGB:
§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind. +
Durch eine fixe Vorstandsgröße sparen wir viel Zeit auf Parteitagen, da die beliebte Diskussion entfällt, ob und wieviele Beisitzer es denn jetzt sein sollen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass für Kandidaten schon vorab klar ist, welche Ämter gewählt werden, sodass sie sich gezielt vorbereiten und bewerben können. +
In der 3. SDMV-Abstimmung am 09.10.2013 wurde beschlossen: "Der Landesverband Rheinland Pfalz stellt fest, dass er rechtsfähig ist." Der LV kann das aber gar nicht feststellen, denn er ist nicht rechtskräftig. Ein Verein, und dazu gehören auch Parteien, wird durch eine Eintragung ins Vereinsregister zum rechtsfähigen Verein (BGB §21). Dazu ist es zwingend nötig (BGB §57 Abs. 1) dass diese Eintragung in der Satzung festgeschrieben wird. Da in der SDMV nicht über Satzungsänderungen entschieden werden kann, halte ich den Antrag in der SDMV und daher auch die Abstimmung darüber für nicht zulässig. Die Entscheidung über diese Satzungsänderung kann nur durch die LMV getroffen werden.
Bei diesem Antrag ist zu beachten, dass eine Eintragung ins Vereinsregister weitreichende Folgen hat. Sie hat Folgen z.B. für die Buchhaltung und die Steuererklärungen. Jede Satzungsänderung muss (gebührenpflichtig) beim Amtsgericht eingetragen werden und ist erst ab dieser Eintragung wirksam. +
In der 3. SDMV-Abstimmung am 09.10.2013 wurde beschlossen: "Der Landesverband Rheinland Pfalz stellt fest, dass er rechtsfähig ist." Der LV kann das aber gar nicht feststellen, denn er ist nicht rechtskräftig. Ein Verein, und dazu gehören auch Parteien, wird durch eine Eintragung ins Vereinsregister zum rechtsfähigen Verein (BGB §21). Dazu ist es zwingend nötig (BGB §57 Abs. 1) dass diese Eintragung in der Satzung festgeschrieben wird. Da in der SDMV nicht über Satzungsänderungen entschieden werden kann, halte ich den Antrag in der SDMV und daher auch die Abstimmung darüber für nicht zulässig. Die Entscheidung über diese Satzungsänderung kann nur durch die LMV getroffen werden.
Eine Eintragung ins Vereinsregister hat weitreichende Folgen. Sie beeinflusst z.B. die Buchhaltung und die Steuererklärungen. Jede Satzungsänderung muss (gebührenpflichtig) beim Amtsgericht eingetragen werden und ist erst ab dieser Eintragung wirksam. Dem stehen keine nennenwerten Vorteile gegenüber. +
Durch die Absenkung der Zahl der notwendigen Abstimmenden wird verhindert, dass zu viele Urnen ungültig werden. Die Durchführung einer geheimen Abstimmung ist regelmäßig schon bei drei Abstimmenden sichergestellt. Es besteht keine Notwendigkeit, fünf Abstimmende als Minimum vorauszusetzen. Die Absenkung dieser Hürde kommt vor allem kleinen Urnen zugute, aber auch größere Urnen, z. B. die Urne Trier, haben in der Vergangenheit Probleme gehabt, die notwendigen fünf Piraten zu erreichen. Die Absenkung ist ein Beitrag zur Stärkung der innerparteilichen Demokratie.
Die Übernahme der Kosten durch den Landesverband dient ganz einfach der Bürokratievermeidung. Die zu erwartenden Kosten dürften sich in einstelligen Eurobereich halten. Der LV wird nicht stark belastet, wenn er die Kosten übernehmen soll. Er spart sich aber die Notwendigkeit, die Kostenübernahme in irgendeiner Weise anzufordern oder gar beizutreiben. Außerdem wird dadurch weiterer Frust bei den betroffenen Mitgliedern verhindert und gerade finanziell schwachen Mitgliedern wird so weiterhin die Teilnahme an der SDMV ermöglicht.
Die Korrektur des Wortes "Synonym" und das Setzen des Kommas dürfte unproblematisch sein. +
Ausführlichere und klarere Darstellung als in der bisherigen sehr knappen Formulierung. +
Laut [[Satzung#.C2.A7_14_-_Verbindlichkeit_dieser_Bundessatzung|§14 Absatz 2 der Bundessatzung]] darf unser Landesverband nur in manchen Bereichen eigene Satzungsregelungen treffen, die der Bundessatzung widersprechen.
Entsprechend eines [[:Datei:BSG_2013-08-14.pdf|Urteils des Bundesschiedsgerichtes]] ist unsere Landessatzung in allen Bereichen ungültig, in denen sie seit dem Bundesparteitag 2012-1 der Bundessatzung widerspricht.
Der genannte Paragraph soll auf dem Bundesparteitag 2014.1 in Bochum aus der Satzung gestrichen werden. Wenn das passiert ist, müssen wir jedoch unsere Landessatzung neu beschließen, damit sie volle Gültigkeit besitzt. +