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B
Klarstellung, dass der Bund oder sein Beauftragter einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb innerhalb der Piratenpartei eröffnen und unterhalten dürfen. +
Dem Bundesparteitag soll es erlaubt sein, einzelne Mitglieder des BuVo abzuwählen. +
Dieser Antrag stellt Regelungen für die Pressearbeit auf. +
Die Satzung der Piratenpartei wird wie folgt geändert:
Im §9a Der Bundesvorstand wird nach Abs.6 als Abs.7 eingefügt:
Der Bundesvorstand tagt grundsätzlich öffentlich. In Ausnahmefällen kann ein nicht-öffentlicher Teil beschlossen werden, Begründung und Abstimmung hierfür erfolgen im öffentlichen Teil. +
Der Bundesvorstand wird auf 6 Mitglieder verkleinert, die verstärkt Aufgaben delegieren sollten. Dadurch eingesparte Zeit und Geld kann sinnvoller verwendet werden. +
Anpassen von §24 der Finanzordnung +
Die Schiedsgerichtsverfahren müssen für die Verfahrensbeteiligten transparent werden, was nach der derzeitigen Praxis des BSG nicht hinreichend der Fall ist. +
Streichen von §24 der Finanzordnung +
Bundesvorstände der Piratenpartei Deutschland sollen für ihre Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von 3.500,- Euro brutto erhalten. +
Rauchfreie Parteiveranstaltungen +
Begrenzung der Spendenannahme +
Piraten ohne Deutsche Staatsbürgerschaft sollen nicht automatisch ihre Parteimitgliedschaft verlieren wenn sie ins Ausland gehen. Ebenso sollen die in Ausland lebende Menschen auch ohne deutschen Pass Mitglied werden dürfen. +
Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe +
Abstimmung von BPT-Anträgen nach dem Parteitag in Wahllokalen +
Schriftlicher Aufnahmeantrag +
Satzungsänderungsvorschläge zur Höhe des Mitgliedsbeitrags +
Verteilung der Parteienfinanzierung +
Antrag Presseöffnung +
Antrag auf Satzungsänderung Paragraph 9b, Absatz 2 für verkürzte Ladefristen von 3 Wochen zu einem Bundesparteitag (BPT) nach BPT-Beschluss +
§ 10 Bewerberaufstellung für die Wahlen
zu Volksvertretungen +