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Attribut:Antragstext

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A
Es wird beantragt, dass der § 6.1 der Landessatzung durch folgenden Wortlaut ersetzt wird: (1) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt im Rahmen einer Mitgliederversammlung. (2) Die Form der Einladung entspricht den Vorgaben aus § 5.1.Für die Einladung gilt eine Frist von vier Wochen, bei vorgezogenen Neuwahlen kann von dieser Frist abgewichen werden. In der Einladung muss explizit auf die Aufstellung von Bewerbern hingewiesen werden. (3) Liegt ein Wahlkreis zur Wahl einer Volksvertretung komplett im Tätigkeitsgebiet einer Untergliederung, so lädt diese Untergliederung die Mitglieder dieses Wahlkreises zur Mitgliederversammlung ein, ansonsten ist der Landesverband zuständig. (4) Jede Mitgliederversammlung beschließt zu Beginn der Versammlung ein Wahlverfahren. (5) Gegen den Beschluss einer Mitgliederversammlung kann nach § 21 Absatz 4 BWahlG beim Landesschiedsgericht Einspruch erhoben werden. Wenn das Landesschiedsgericht den Einspruch stattgibt ist die Abstimmung zu wiederholen. Ihr Ergebnis ist endgültig. (6) Antragsberechtigt für einen Einspruch nach § 6.1 Absatz 5 ist jedes Mitglied, dass bei der aufstellenden Mitgliedersammlung stimmberechtigt ist. (7) Neben dieser Satzung gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze.  +
Dem §4.2 Abs 13 werden an seinem Ende drei Sätz mit folgendem Wortlaut angefügt: »Im Falle von virtuellen Vorstandssitzungen ist ein Beschluss gültig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss in Textform erklärt. Im Falle von fernmündlichen Vorstandssitzungen ist ein Beschluss gültig, wenn die Mehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss fernmündlich erklärt. In beiden Fällen kann der Vorstand in seiner GO einschränkende Regelungen treffen.«  +
Ich würde gerne die Finanzordnung (auch in Hinblick auf die Beitragserhöhung) etwas flexibler gestalten: Alte Fassung: ==== §7 Finanzordnung ==== (1) Es gilt die Bundesfinanzordnung. Die betreffende Stelle die ich Abändern möchte befindet sich im folgenden Bereich: ====§ 5 Höhe Mitgliedsbeitrag==== (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 36 Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig. (2) Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnen. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet. (3) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum festgelegten Mitgliedsbeitrag einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. (4) Der Mitgliedsbeitrag ist an die für das Mitglied zuständige Gliederung zu entrichten. (5) Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet die für das Mitglied zuständige Gliederung, sofern die Landessatzung nichts Gegenteiliges regelt. (6) Der Finanzrat erarbeitet Änderungsvorschläge zur Höhe des Mitgliedsbeitrages. ===========================================<br /> Ändern möchte ich den Punkt 5.5. Neue Fassung: ==== §7 Finanzordnung ==== (1) Es gilt, bis auf die im Weiteren überarbeiteten Punkte, die Bundesfinanzordnung. (2) Über Beitragsminderungen entscheidet die für das Mitglied zuständige Gliederung. Der geminderte Beitrag beträgt mindestens 12€/Kalenderjahr. Bei finanziellen Härtefällen ist auch eine Beitragsminderung auf 1€/Kalenderjahr möglich. (3) Eine freiwillige Beitragserhöhung kann jederzeit bei der für das Mitglied zuständigen Gliederung beantragt werden.  +
Der §6.1 [Bewerberaufstellungen für die Wahlen] wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: »(1) Dient die LMV auch der Aufstellung eines Wahlkreisbewerbers, so sind alle zum Zeitpunkt des Zusammentritts nach dem BWahlG bzw. dem LWahlG stimmberechtigten Mitglieder der Piratenpartei Deutschland zur Versammlung einzuladen. (2) Die Versammlung ist derart zu organisieren, dass nur nach den Wahlgesetzen Stimmberechtigte an der jeweiligen Aufstellungswahl teilnehmen können. (3) Dient die Versammlung ausschließlich der Aufstellung eines Wahlkreisbewerbers, so brauchen nicht Stimmberechtigte Landespiraten nicht eingeladen zu werden. Die Versammlung wird dann nicht als LMV sondern als Versammlung zur Aufstellung eines Wahlkreisbewerbers bezeichnet. (4) Im Falle vorgezogener Neuwahlen, die ein kurzfristiges Aufstellen eines Wahlkreisbewerbers erforderlich macht, beträgt die Einberufungsfrist eine Woche, wenn die Versammlung ausschließlich der Aufstellung des Wahlkreisbewerbers dient. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend für die Aufstellung eines Ersatzbewerbers, als auch für die Aufstellung von Bezirks- und Landeslisten. (6) Die Zusammenlegung von beliebigen Versammlungen dieser Art ist zulässig. Dabei ist besondere Sorgfalt zur Einhaltung von Absatz 2 geboten. (7) Eine Aufstellungsversammlung nach diesem Absatz kann auch von einer untergeordneten Gliederung oder mehreren untergeordneten Gliederungen gemeinsam durchgeführt werden, sofern sich der Wahlkreis vollständig im seinem/ihrem Tätigkeitsbereich befindet.«  +
Dem §2.3 der Satzung wird ein Absatz mit folgendem Wortlaut hinzugefügt: »Der Landesverband Rheinland-Pfalz und seine Mitglieder bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG, eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Das Anerkenntnis dieser Erklärung ist zwingende Voraussetzung für eine Mitgliedschaft.«  +
Der Antrag wurde auf dem LPT 2012.1 nicht behandelt ''Ersetzen des Punktes § 4.4 (4) bisher:'' (4) Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. ''durch'' (4) Die Gründung der untergeordneten Gliederungen richtet sich nach folgender Vorgehensweise: * Die gründungswilligen Piraten haben ihren Gründungswillen dem Landesvorstand schriftlich mitzuteilen. Dazu müssen mindestens drei Piraten die Gründung unterstützen und es muss ein Ansprechpartner benannt werden, welcher die Gründung maßgeblich organisiert. * Zum Zeitpunkt der Gründung einer untergeordneten Gliederung der PIRATEN Rheinland-Pfalz müssen der zukünftigen Gliederung mindestens zehn akkreditierungsfähige Piraten angehören. *Die aktuelle Mitgliederzahl der betreffenden Gliederung wird den gründungswilligen Piraten auf Anfrage, durch den Landesvorstand mitgeteilt. *Der Landesvorstand informiert die Piraten, die zukünftig der Gliederung angehören werden, schriftlich oder per E-mail über die Gründungsbestrebungen. Ab dem Zeitpunkt der Ankündigung haben die gründungswilligen Piraten sechs Monate Zeit, die Gliederung zu gründen. *Die gründungswilligen Piraten sollen die Mitwirkung an der Gründung allen betroffenen Piraten ermöglichen. Vor der Gründung müssen die gründungswilligen Piraten mindestens ein Treffen zum Thema Gründung abhalten. Auf der Tagesordnung dieses Treffens soll das generelle Vorgehen, mögliche Gründungstermine, Satzungsentwürfe, GO-Entwürfe besprochen werden. Außerdem können sich die möglichen Vorstandskandidaten den zukünftigen Mitgliedern des Gebietsverbands vorstellen. * Der Termin für die Gründung des Kreisverbandes soll durch eine Umfrage an die betroffenen Piraten festgelegt werden. Die Einladung zur Gründung des Kreisverbandes richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie sollte aber mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung durch den Landesvorstand erfolgen. ''Aufnahme von Punkt §4.4 (5) in die Satzung'' (5) Für Abweichungen von einzelnen Punkten aus §4.4 (4) ist die schriftliche Zustimmung des LVORs notwendig. Diese ist in das Gründungsprotokoll der zu gründenden Gliederung aufzunehmen.  
Es wird beantragt, dass § 2.3 Absatz 7 der Landessatzung wie folgt geändert wird:" Eine Ämterkumulation ist auf Landesebene ist nur unter folgender Ausnahmeregelung zulässig: Ausnahme ist eine Übergangsfrist für bereits bestehende Ämter in einer dem Landesverband untergeordneten Ebene, das nach einer Wahl in ein Amt der Landesvertretung, gleichzeitig mit der neuen Aufgabe weitergeführt werden darf. Die Kumulation darf jedoch höchstens bis zur nächsten Wahl in der entsprechenden Untergliederung ausgeübt werden. Hier ist der betroffene Amtsträger dann verpflichtet eines seiner bestehenden Ämter niederzulegen. Mitglieder die bereits ein Amt auf Landesebene ausüben, dürfen für Untergliederungen nicht als Kandidat antreten. Auf unteren Ebenen ist für eine Ämterkumulation die Zustimmung des LVORs erforderlich.  +
Die Hauptmailingliste des Landesverbandes Rheinland-Pfalz soll über [[Syncom|Syncom]] mit dem Forum [https://news.piratenpartei.de https://news.piratenpartei.de] verbunden werden. Betriebsparameter sollen sein: * Im Forum nur nach Anmeldung sichtbar * Beiträge werden im Forum nach 45 Tagen automatisch gelöscht * schreibbrechtigt sind alle Forenmitglieder Die Teilnehmer der Mailingliste werden vor dem Start der Syncronisation gründlich informiert, die gleiche Information wird auch für Neu-Mitglieder der Mailingliste zur Verfügung gestellt.  +
Der Landesparteitag möge folgende Erklärung beschließen: Wir bekräftigen nochmals unseren Beschluss [[RP:Beschlüsse des Landesverband Rheinland-Pfalz/Piraten für den Frieden und gegen das Vergessen|Piraten für den Frieden und gegen das Vergessen]] vom November 2009 und ergänzen: '''Unvereinbarkeitserklärung''' Wir sind eine globale Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher Stellung, offen für alle mit neuen Ideen. Wer jedoch mit Ideen von Rassismus, Sexismus, Homophobie, Ableismus, Transphobie und anderen Diskriminierungsformen und damit verbundener struktureller und körperlicher Gewalt auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet und ist jenseits der Akzeptanzgrenze. Wer es darauf anlegt, das Zusammenleben in dieser Gesellschaft zu zerstören und auf eine alternative Gesellschaft hinarbeitet, deren Grundsätze auf Chauvinismus und Nationalismus beruht, arbeitet gegen die moralischen Grundsätze, die uns als Piraten verbinden. Die Piraten erklären das Vertreten von solcher gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und von der Verharmlosung der historischen und aktuellen faschistischen Gewalt für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft.  +
Es wird beschlossen, dass der Beschluss "Einrichtung einer Landesgeschäftsstelle und eines Piratenbüros" getroffen vom Landesparteitag am 29.11.2009 aufgehoben wird. Des Weiteren wird beschlossen, dass der Landesvorstand mit der Einrichtung einer Landesgeschäftsstelle beauftragt wird, diese soll für ganz Rheinland-Pfalz ausgeschrieben werden.  +
Der Landesparteitag möge beschließen, dass alle Mitgliedsanträge die auf einem alten Formular (mit 36€) ankommen im Jahr 2012 auch lediglich mit (höchstens) 36€ berechnet werden.  +
Durch einen basisdemokratischen Vorgang ist es möglich ein Parteimitglied jederzeit mit 3/4 Mehrheit auf einem LPT aus der Partei auszuschliesen bzw. zu behalten oder zu reintegrieren. Voraussetzung für ein solches Verfahren ist es, dass das Schiedsgericht diese Prozedur vorschlägt.  +
Die Festellung ob ein Pirat von der Regelung der "finanziellen Härte" nach §5 der Bundesfinanzordnung betroffen ist, trifft der Pirat selber. Somit ist lediglich jährlich ein formloser Antrag an die zuständige Gliederung erforderlich, welche diese nur begründet abweisen kann. Gegen die Abweisung ist eine Klage vor dem Landessschiedsgericht zulässig.  +
Der Landesparteitag möge beschließen: "Der Landesparteitag beauftragt den Landesvorstand, die Aufstellung der Kandidaten-Landesliste Rheinland-Pfalz zur Bundestagswahl 2013 im ersten Halbjahr 2013 anzusetzen."  +
Der Landesparteitag möge die testweise Installation und Einführung von LimeSurvey für den Landesverband Rheinland-Pfalz der Piratenpartei beschließen und den Vorstand beauftragen, umgehend die dazu notwendigen Schritte durchzuführen oder durchführen zu lassen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen, dass für eine Landesgeschäftsstelle Rheinland-Pfalz ein jährliches Budget von 6000 Euro für Mietkosten, Nebenkosten und Betriebskosten zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus soll einmalig ein zusätzliches Budget von 5000 Euro zur Verfügung gestellt werden, z.B. für Maklerkosten, Einrichtungskosten und sonstige variable Kosten.  +
Ich beantrage folgenden neuen Absatz in die Geschäftsordnung des Landesparteitages hinzuzufügen. __NOTOC__ === Ton- und Bildaufzeichnungen === ==== Allgemeine Verfahrensweisen ==== (1) Ist die Öffentlichkeit durch die Versammlung hergestellt worden, so sind Ton- und Bildaufnahmen erlaubt.<br> (2) Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Um dies zu unterstützen wird im Versammlungsraum ein Bereich ausgewiesen, der nicht durch Bildaufnahmen erfasst werden darf.<br> (3) Bildaufnahmen von persönlichen Notizen oder Bildschirmen ohne Erlaubnis des Eigentümers oder Benutzers sind nicht zulässig.<br> ==== Wahlen ==== (1) Offene Abstimmungen außerhalb des ausgewiesenen Bereichs [§1 (2)] dürfen aufgezeichnet und übertragen werden.<br> (2) Bei geheimen Abstimmungen sind "Totalen" oder ähnliche Ton- und Bildaufnahmen zulässig.<br> (3) Aufnahmen von der eigentlichen Wahlhandlung (auch bekannt als "Kreuzchen machen") sind explizit untersagt. <br> (4) Bei Aufnahmen von Wahlurnen sind vorher unbedingt die entsprechenden Wahlhelfer und die einwerfenden Mitglieder um Erlaubnis zu fragen.<br> ==== Verstoß gegen diese Regelungen ==== (1) Die Versammlungsleitung kann bei Verstößen Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Auschluss von der Versammlung verhängen.<br>  +
Der Landesparteitag bestätigt die Durchführung eines zweitägigen Landesparteitages am 17. und 18. November 2012 auf dem Hambacher Schloß nach Prüfung durch den Landesfinanzausschuß und sofern von ihm genehmigt. Neben der Abstimmung über Programmanträge sollen auf diesem Landesparteitag auch die Listenkandidaten der Landesliste zur Bundestagswahl aufgestellt werden.  +
Nach Auffassung der PIRATEN RLP verstößt der ESM-Vertrag gegen die im Grundgesetz verankerten fundamentalen Rechtsprinzipien und Grundsätze einer demokratischen Staatsordnung wie den Parlamentsvorbehalt und das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die Transparenz-Grundsätze der Piratenpartei. Somit ist beim ESM nach Art.23 GG zu verfahren. Demnach ist zu prüfen, ob der ESM gegen das Subsidiaritätsprinzip verstösst, und somit unter Art.79 GG unzulässig ist. Die Piratenpartei RLP kritisiert ausserdem, dass der Bundestag zwar in der momentanen Konstellation über die Sperrmajorität von über 15% der Stimmen verfügt, dies sich aber bei zukünftigen Beitritten zum Euroraum ändern würde. Besonders unter diesen Gesichtspunkt ist kritisch zu betrachten, dass der ESM nicht über die bei der Delegation von Rechten an Ausschüsse übliche Rückholrecht der Mehrheit des Bundestages verfügt. Zudem ist der ESM nicht geeignet, die grundlegenden Solvenzprobleme sowie die Leistungs- und Zahlungsbilanzdefizite einiger Euroländer in den Griff zu bekommen. Die PIRATEN RLP kritisieren insbesondere das intransparente und voreingenommene Zustandekommen des Vertrages. Optionen, die nicht eine Rettung des Finanzsektors vor größeren Ausfällen risikoreicher Investments vorsahen, standen durch die Einbeziehung der Finanzlobby in die Vertragsgestaltung von vornherein nicht auf der Agenda. Die vom Steuerzahler im schlimmsten Falle zu tragenden Verpflichtungen durch den ESM (plus EFSF plus erstes Griechenland-Rettungspaket) betragen einen Umfang, der nach Ansicht der Piratenpartei nicht alleine vom Bundestag legitimiert werden kann. Wir fordern daher einen Volksentscheid in Deutschland über den ESM. Sollte es dazu nicht kommen, fordert die Piratenpartei RLP aber zumindest eine öffentliche Anhörung über den ESM-Vertrag im deutschen Bundestag – insbesondere mit Kritikern des Vertrags. Weiterhin muss der Vertragstext allen Parlamentariern im endgültigen Wortlaut auf Deutsch mindestens zwei Wochen vor der abschließenden Beschlussfassung vorliegen, damit jedem Mandatsträger eine eingehende Prüfung und Beratung möglich ist. Aus diesen Gründen unterstützt die Piratenpartei RLP auch die Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den ESM.  
Im Wahlprogramm soll das neue Kapitel mit der Überschrift “Genderpolitik“ hinzugefügt werden.  +