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L
Der Landesparteitag möge beschließen in §4 Absatz 3 der Strukturordnung den Text:
"einen Koordinator"
durch:
"eines ihrer Mitglieder als Koordinator"
zu ersetzten. +
Der Landesparteitag möge beschließen in §4 Absatz 3 der Strukturordnung den Text zwischen:
"Koordinator" und "der Ansprechpartner"
durch:
". Der Koordinator wird gewählt und ist"
zu ersetzen sowie das Wort "ist" am Ende des Satzes zu streichen. +
Der Landesparteitag möge beschließen an §10 der Strukturordnung den folgenden Absatz mit entsprechender Nummer anzuhängen.
"Die PG soll einen Abschlussbericht erstellen.
Der Abschlussbericht soll eine Zusammenfassung der geleisteten Arbeit und der Arbeitsweisen darstellen und dazu dienen, zukünftigen Projektgruppen mit ähnlichen Aufgaben Anhaltspunkte für ihre Arbeit zu liefern." +
Der Landesparteitag möge beschließen in § 6a Absatz 7 der Satzung im ersten Satz die Passage
"auf dem ersten ordentlichen Landesparteitag eines Geschäftsjahres"
in
"bei Bedarf, mindestens jedoch wenn Vorstandswahlen stattfinden,"
und "Piraten" in "NRW-Piraten" zu ändern
sowie im letzten Satz zwischen "Austritt," und " Rücktritt" den Text "Ausschluss, " einzufügen. +
Der Landesparteitag möge beschließen, dass in der gesamten Satzung, Struckturordnung, Finanzordnung und den Anhängen, nach dem einpflegen aller angenommener SÄA, die Begriffe "NRW-Pirat" durch "Mitglied des Landesverbandes" und "NRW-Piraten" gegen "Mitglieder des Landesverbandes" ersetzt wird. Zusätzlich wird § 2 Absatz 4 gestrichen. +
Der Landesparteitag möge beschließen, dass in der gesamten Satzung, Struckturordnung, Finanzordnung und den Anhängen, nach dem einpflegen aller angenommener SÄA, nach § 2 Absatz 4 die Begriffe "Mitglied des Landesverbandes" sowie "Mitglied des Landesverbandes NRW" und "Mitglied des Landesverbandes Nordrhein-Westfahlen" durch "NRW-Pirat" und "Mitglieder des Landesverbandes" sowie "Mitglieder des Landesverbandes NRW " und "Mitglieder des Landesverbandes Nordrhein-Westfahlen" gegen "NRW-Piraten" ersetzt wird. +
Der Landesparteitag möge beschließen an §6 Absatz 1 der Stukturordnung einen weiteren Punkt mit entsprechendem Buchstaben mit folgendem Text anzuhängen.
"das Landesschiedgericht auf Antrag des Landesvorstandes eine Aktivität dieser Organisationseinheit feststellt, die gegen die Landes- oder Bundessatzung verstößt." +
Der Landesparteitag möge beschließen in § 6b Absatz 10 Satz 2 der Satzung den Text:
"der stellvertretende Vorsitzende auf seine Position."
durch:
"derjenige stellvertretende Vorsitzende auf seine Position nach, welcher bei seiner Wahl die größere Zustimmung erreicht hat."
zu ersetzten. +
Der Landesparteitag möge beschließen §6 Absatz 2 der Finanzordnung von:
"Alle Untergliederungen haben nach Vorgabe des Bundesschatzmeisters dem Schatzmeister der vorgegliederten Ebene ihren Rechenschaftsbericht und ihre Steuererklärung abzugeben."
in:
"Alle Untergliederungen haben
:a) ihre Steuererklärung nach Vorgabe des Bundesschatzmeisters und
:b) ihren Rechenschaftsbericht nach Vorgabe des Schatzmeisters der vorgegliederten Gliederung und des Bundesschatzmeisters
dem Schatzmeister der vorgegliederten Gliederung abzugeben."
zu ändern. +
Der Landesparteitag möge beschließen § 6b Absatz 10 der Satzung von:
"Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, ..."
in:
"Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen oder sein Amt aus anderen Gründen nicht weiter bekleiden, ..."
zu ändern. +
Der Landesparteitag möge beschließen in der Strukturordnung an § 1 einen weiteren Absatz mit entsprechender Nummer und dem folgenden Text anzuhängen.
"Eine einfache Mehrheit ist erreicht, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen die Anzahl der Nein-Stimmen übersteigt." +
Der Landesparteitag möge beschließen in §8 Absatz 1 der Strukturordnung ", Landesverband" gegen "innerhalb des Landesverbandes" zu ändern. +
Der Landesparteitag möge beschließen in §4 Absatz 1 Punkt d der Finanzordnung den Text
" und können für Aktivitäten auf Antrag per Vorstandsbeschluss zugewiesen werden"
zu streichen und "sog." durch "sogenannten" zu ersetzen.
Sowie in §4 Absatz 3 Punkt c der Finanzordnung den Text:
"bedürfen der Zustimmung des Landesvorstandes"
in:
"können auf Antrag per Vorstandsbeschluss genehmigt werden"
zu ändern. +
Der Landesparteitag möge beschließen wenn ein Paragraph "Urabstimmung" eingeführt wurde, folgende Absätze anzuhängen.
"(2) Die Einladung zur Abstimmung erfolgt auf Antrag
:(a) von mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes oder
:(b) des Landesparteitages mit Zweidrittelmehrheit.
(3) Die Antragsschrift legt den Inhalt der Urabstimmung fest.
(4) Der Landesvorstand stellt nach Eingang des Antrages fest, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Urabstimmung erfüllt sind. Er ist für die unverzügliche Durchführung derselben zuständig und hat alle Mitglieder hierzu einzuladen.
(5) Die Kosten der Urabstimmung trägt der Landesverband.
(6) Die Durchführung regelt eine gesonderte Verordnung." +
Der Landesparteitag möge beschließen nach § 12 der Satzung einen weiteren Paragraphen mit der Bezeichnung "Urabstimmung" anzuhängen und folgenden Absatz einzufügen.
"(1) Über Satzungsänderungen und das Grundsatzprogramm kann eine Urabstimmung einberufen werden." +
Der Landesparteitag möge beschließen nach § 12 der Satzung einen weiteren Paragraphen mit der Bezeichnung "Urabstimmung" anzuhängen und folgenden Absatz einzufügen.
"(1) Für Wahlprogrammänderungen, Grundsatzprogrammänderungen, Satzungsänderungen und Personenwahlen kann eine Urabstimmung einberufen werden." +
Der Landesparteitag möge beschließen nach § 12 der Satzung einen weiteren Paragraphen mit der Bezeichnung "Urabstimmung" anzuhängen und folgenden Absatz einzufügen.
"(1) Mit Ausnahme der durch Gesetz oder diese Satzung ausschließlich einem Organ vorbehaltenen Angelegenheiten kann eine Urabstimmung zu allen Fragestellungen, die den Landesverband betreffen, durchgeführt werden." +
Der Landesparteitag möge beschließen nah § 12 der Satzung einen weiteren Paragraphen mit der Bezeichnung "Urabstimmung" anzuhängen und folgenden Absatz einzufügen.
"(1) Über Änderungen an dem Wahlprogramm, dem Grundsatzprogramm, der Satzung, dem Vorstand, dem Landes-Schiedsgericht und Aufstellungslisten zu Wahlen kann eine Urabstimmung einberufen werden." +
Der Landesparteitag möge beschließen in §6b Absatz 2 Satz 2 das Wort "Landespartei" durch "Piratenpartei" zu ersetzen. +
Der Landesparteitag möge beschließen in §6b Absatz 2 Satz 2 das Wort "deren" gegen "die" zu ersetzen. +