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Attribut:Begründung
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Dieses allgemene Attribut kennzeichnet eine beliebige Begründung auf einer Seite.
A
Der Antrag ist selbsterklärend; weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich. +
Der Antrag ist selbsterklärend; weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich. +
Medien nehmen in der heutigen Gesellschaft einen großen Stellenwert ein. Medienkompetenz ist dadurch ein wichtiger Bestandteil bei der Erziehung der Kinder zu mündigen Bürger. +
Beispiel für Vertiefungsrichtungen im Fach Englisch:
* englische Literatur/Lyrik
* technisches/naturwissenschaftliches Englisch
* Wirtschaftsenglisch
Ansonsten ist der Antrag selbsterklärend; weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich. +
Der Antrag ist selbsterklärend; weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich. +
Der Antrag ist selbsterklärend; weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich. +
Der Antrag ist selbsterklärend; weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich. +
Der Antrag ist selbsterklärend; weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich. +
Der Antrag ist selbsterklärend; weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich. +
Der Antrag ist selbsterklärend; weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich. +
Der aktuelle Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verlangt von Providern die Zensur von Websites, die den deutschen Jugendschutz nicht berücksichtigen. Somit hätte dieser Vertrag mehr Auswirkungen als das "Zensursula"-Gesetz. Da es sich um einen Vertrag zwischen den Bundesländern handelt und die rheinland-pfälzische Regierung hier federführend tätig ist, hat dieses Thema für die Piratenoartei Rheinland-Pfalz besondere Bedeutung.
weitere Infos:
*http://blog.odem.org/2010/01/12/Arbeitsentwurf-JMStV--Stand-2009-12-07.pdf
*http://ak-zensur.de/2010/01/jmstv-stellungnahme.html
*http://ak-zensur.de/2010/01/jmstv-anhoerung.html
*http://blog.1und1.de/2010/01/29/quo-vadis-jugendschutz-jmstv/
*http://blog.1und1.de/2010/01/22/das_ende_der_freien_kommunikation_im_internet/
*http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=275
*http://mrtopf.de/blog/de/zensur-ist-wenn/
*http://www.alios.org/blog/2010/02/zensursula-reloaded-der-neue-jmstv/ +
Die intendierte absichtlich hohe Hürde ist, dass 2/3 der Anwesenden sich '''für''' eine Satzungsänderung aussprechen. Dies soll auch in der Satzung klar geregelt sein. +
Bislang zählen bei Satzungsänderungsanträgen Enthaltungen als Neinstimmen. Allerdings besteht die Möglichkeit für diejenigen, die sich enthalten wollen, vor einer entsprechenden Abstimmung den Versammlungsraum zu verlassen und durch ein im Raum verbliebenes Parteimitglied eine Neuauszählung der Stimmberechtigten beantragen zu lassen. Da so bereits möglich ist, sich auch bei Satzungsänderungen zu enthalten, ändert die neue Fassung nichts an den Möglichkeiten. Sie erleichtert es lediglich denjenigen, die sich enthalten wollen, dadurch, dass sie nicht mehr den Raum verlassen müssen, um sich enthalten zu dürfen. Der zweite Satz bewirkt dabei, dass weiterhin eine einfache Mehrheit für einen Beschluss notwendig ist. Das bedeutet, dass für eine Satzungsänderung mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten dafür stimmen muss und höchstens halb so viele explizit dagegen stimmen dürfen, damit ein Antrag angenommen wird. Wenn von 99 Stimmberechtigten auf einem LPT 50 dafür und 25 dagegen stimmen, wäre ein Antrag somit angenommen. +
Grammatikalische Korrektur. +
Wir sind als Partei eine Gruppierung, die sich um Inhalte kümmern sollte. Wenn wir uns immer nur mit uns selbst beschäftigen, geht es nur sehr langsam weiter. Daher sollten wir uns grundsätzlich erst um das Programm und erst dann um die Satzung kümmern.
Das Wichtige an dem Antrag ist das Wort grundsätzlich, welches Ausnahmen zulässt. +
Eine "absolute 3/4 Mehrheit" gibt es in diesem Sinne nicht. Die 3/4 Mehrheit braucht eine Bezugsmenge, welche hinzugfügt wurde. In der neuen Form ist der Mehrheit formal sauber und eindeutig definiert. +
Mit der neuen Version gäbe es für alle Anträge Fristen und es wäre auch sichergestellt, dass die Anträge veröffentlicht werden, was bisher nicht der Fall ist. Somit bleibt den Piraten genug Zeit um sich vor dem LPT über die Anträge zu informieren. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum es bisher nur für Satzungsänderungsanträge Fristen gibt, die es einem ermöglichen sich vor dem Parteitag ausführlich mit dem Antrag auseinander zu setzen. Gerade Programmänderungsanträge können sehr unfangreich sein und das Thema, dass sie behandel kann kompliziert sein. Jeder Pirat sollte vor der Abstimmung zeit haben solche Anträge zu lesen, sich mit dem Inhalt auseinander zu setzen und den Antag auch schon vor dem Parteitag zu diskutieren. Zudem gab es bisher auch bei Satzungsänderungsanträgen keine Pflicht sie vor dem Parteitag zu veröffentlichen. +
Durch eine solche Hürde verhindern wir, dass einzelne Personen den Parteitag mutwillig durch sinnlose Anträge stören können. Zudem wird so auch verhindert, dass Anträge, die der Partei gezielt schaden sollen auf die TO kommen. Es sollte für jeden vernünftigen Antrag kein Problem sein 1% der Landespiraten (aktuell 5 Leute) als Unterstützer zu finden. Durch eine solche Hürde könnte bei steigenden Mitgliederzahl auch die Anzahl der eingereichte Anträge etwas begrenzt werden, da jeder Antrag im Voraus einen Basis in der Partei braucht. +
Eine Vergrößerung des LVOR ist angesichts der zahlreichen Aufgaben die dieser zu übernehmen hat mehr als angemessen. Der Antrag weißt zudem jedem Vorstandsmitglied klare Verantwortlichkeiten zu, die durch die Geschäftsordnung ergänzt und genauer spezifiziert werden können. +
Eine Vergrößerung des LVOR ist angesichts der zahlreichen Aufgaben die dieser zu übernehmen hat mehr als angemessen. Der Antrag weißt zudem jedem Vorstandsmitglied klare Verantwortlichkeiten zu, die durch die Geschäftsordnung ergänzt und genauer spezifiziert werden können. Im Gegensatz zu [[RP:Antragsfabrik/Erweiterung_LVOR_I|Antrag 8a]] wird in diesem Antrag der Pressesprecher teil des LVORs und der technische Leiter entfällt. Beide Aufgaben lassen sich prinzipiell delegieren. Der LPT soll entscheiden, welcher Posten teil des Vorstands wird. +