Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.

Attribut:Beschreibung

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Unterhalb werden 20 Seiten angezeigt, auf denen für dieses Attribut ein Datenwert gespeichert wurde.
L
Das Wahlprogramm enthält meiner Meinung nach noch weitere Widersprüche und Brüche. Diese Aufzuarbeiten erfordert jedoch eine intensive Diskussion, welche jetzt so kurzfristig vor einer Wahl nicht durchgeführt werden kann. Daher will ich diese jetzt nicht thematisieren.  +
Die Piraten NRW haben es in den letzten Jahren geschafft sich im Bereich Integration den anderen Parteien gegenüber ein Alleinstellungsmerkmal zu erarbeiten. Der vorliegende Antrag nimmt viele der in den letzten Jahren immer wieder gestellten Forderungen auf und fasst sie zu einem umfassenden Programm zusammen. Dabei wird auch dem Fakt Sorge getragen, dass Integration alle Bereiche von Politik und Gesellschaft betrifft. Nur durch weitsichtiges und proaktives politisches Handeln kann Integration gelingen. Der vorliegende Antrag schärft das Integrationspolitische Profil der Piraten NRW. Da der Wahlkampf in weiten Teilen von Integrations- und Flüchtlingspolitik geprägt sein wird ist es sehr notwendig all diese Aspekte im Wahlprogramm zu beleuchten und diesem Teil der Politik viel Aufmerksamkeit zu widmen.  +
Bitte "täglicher Schulsport" googeln  +
Sprachlich angepasste Version des aktuellen Wahlprogramms.  +
Der ov Pulheim wurde im rahmen einer mitgliederversammlung im Jahr 2014 bereits per mitgliederbeschluss aufgelöst. dokumente, belege sowie verbleibendes vermögen wurde dem kv rhein-erft übergeben. die untergliederung ist seitdem inaktiv, insbesondere eine Kooperation zum aktuellen rechenschaftsbericht findet nicht statt. Die Untergliederung ist demnach per beschluss des lavo aufzulösen mit nachfolgender bestätigung durch die mitgliederversammlung des landesverbandes. Per Umlaufbeschluss vom LaVo bestätigt. http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Vorstand/Umlaufbeschl%C3%BCsse#Sonstiger_Antrag_-_.23234260_aufl.C3.B6sung_untergliederung_hier:_ov_pulheim  +
der kv coesfeld hat sich laut twitter-account @kc_coe anscheinend am 09.11.14 aufgelöst. Die untergliederung ist seitdem inaktiv, insbesondere eine Kooperation zum aktuellen rechenschaftsbericht findet nicht statt. Die Untergliederung ist demnach per beschluss des lavo aufzulösen mit nachfolgender bestätigung durch die Mitgliederversammlung des landesverbandes. Per Umlaufbeschluss vom LaVo bestätigt: http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Vorstand/Umlaufbeschl%C3%BCsse#Sonstiger_Antrag_-_.23234262_aufl.C3.B6sung_untergliederung_hier:_coesfeld  +
Der vorstand des kv euskirchen ist am 21.02.14 zurückgetreten. Die untergliederung ist seitdem inaktiv, insbesondere eine Kooperation zum aktuellen rechenschaftsbericht findet nicht statt. die untergliederung ist demnach per beschluss des lavo aufzulösen mit nachfolgender bestätigung durch die mitgliederversammlung des landesverbandes. Per Umlaufbeschluss des LaVo bestätigt: http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Vorstand/Umlaufbeschl%C3%BCsse#Sonstiger_Antrag_-_.23234263_aufl.C3.B6sung_untergliederung_hier:_kv_euskirchen  +
Der vorstand des kv soest ist 2014 zurückgetreten. Die untergliederung ist seitdem inaktiv, insbesondere eine Kooperation zum aktuellen rechenschaftsbericht findet nicht statt. Die Untergliederung ist demnach per beschluss des lavo aufzulösen mit nachfolgender bestätigung durch die mitgliederversammlung des landesverbandes. Per Umlaufbeschluss des LaVo bestätigt: http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Vorstand/Umlaufbeschl%C3%BCsse#Sonstiger_Antrag_-_.23234264_aufl.C3.B6sung_untergliedrungen_hier:_kv_soest  +
Das Allgemeinwohl in Form der Gesundheit der Bevölkerung ist höher zu bewerten, als die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens. Stand der Wissenschaft ist, dass Lärm schwere gesundheitliche Schäden verursachen kann und verursacht. Das gilt für jegliche Art von Lärm und natürlich auch und besonders für Fluglärm, der von seiner Charakteristik her dem Lärm von Vulkanen sehr ähnlich ist und daher ganz besonders für die Auslösung von Stressreaktionen sorgt. Dies gilt umso mehr, als durch die Verschiebung des emittierten Frequenzspektrums in die nach der Bewertungskurve A unterbewerteten tieferen Frequenzbereiche der Fluglärm immer schwieriger durch passive Schallschutzmaßnahmen abzuwehren ist. Volkswirtschaftliche Schäden wie Minderleistung durch unzureichende Erholung, erhöhte Fehleranfälligkeit durch Konzentrationsmangel, Arbeitsausfall durch Krankheit etc. wird dabei billigend in Kauf genommen, zudem der Versichertengemeinschaft erhöhte Krankheitskosten aufgebürdet werden – abgesehen vom persönlichen Leid von Betroffenen und Familien und einer erhöhten Sterblichkeit. Hier ist insbesondere zu kritisieren, dass die Deutsche Flugsicherung (DFS) durch die Erteilung von einer Vielzahl von Einzelfreigaben gegen geltendes Recht verstößt. Die Anzahl der Einzelfreigaben ist so groß, dass man hier von einer faktischen Dauerflugroute sprechen kann. Auch bei Nachtflügen liegt unseres Erachtens eine schwer fahrlässige Rechtsbeugung vor: Fakt ist, dass Ausnahmegenehmigungen ohne nachvollziehbare und transparente Kriterien und Dokumentation, unseres Erachtens sogar ohne jegliche Prüfung, erteilt werden, so dass aus dem Verfahren der Ausnahmegenehmigung eine Regel geworden ist und hierdurch unsere Bürgerinnen und Bürger nachts immer wieder aus dem Schlaf gerissen werden. Es gibt keine Lärmschutzgrenzwerte, welche für Fluglärm eingehalten werden müssen. Während dies für alle anderen Lärmarten der Fall ist, gibt es bei Fluglärm keine, sondern nur Werte, welche Schutzbereiche festlegen. Die gewählten Schwellenwerte für Aufwachreaktionen durch Fluglärm entsprechen im Fluglärmgesetz nicht dem Stand der Wissenschaft und sind deutlich zu hoch angesetzt. Diese Aufwachreaktionen müssen als Maßstab für Nachtflüge gelten und nicht irgendwelche fiktiven Durchschnittswerte, welche nicht die reale Störung wiedergeben. Es muss jedes Einzelschallereignis berücksichtigt werden, da jedes einzelne Ereignis zu Aufwachreaktionen führen kann. Die Bevölkerung wird durch die zunehmende Anzahl dieser „Einzelschallereignisse“ immer stärker belastet. Der fiktive Dauerschallpegel scheint zwar gesunken zu sein, wird durch die häufigere Belästigung in der Wahrnehmung, aber sogar übertroffen. Die Menschen sind nicht empfindlicher geworden, sondern die Belastung größer. Die Belastung setzt sich logischerweise aus Intensität und Anzahl zusammen. Ein pauschaler Wert kann hier nicht festgelegt werden ohne alle Menschen in einem betroffenen Gebiet zu untersuchen. Die Werte der Lärmschutzzonen, die den Anspruch auf Aufwendungsersatz für passiven Schallschutz begründen, beruhen auf einem zwischenzeitlich überholten Stand der Wissenschaft. Neuere Studien weisen darauf hin, dass beispielsweise Aufwachreaktionen unterhalb der Lärmpegel, wie sie im FluLärmG für neue und wesentlich erweiterte Flughäfen gelten, eintreten können. Links: (1) Angerland-Vergleich: http://www.flughafen-forum.de/angerlandvergleich.html<br> (2) Vertragsverletzungsverfahren: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11426_de.htm<br> (3) SRU-Sondergutachten: http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2012_2016/2014_SG_Fluglaerm_HD.pdf;jsessionid=BD6A516B18F8DDBED4B69204691D201F.1_cid325?__blob=publicationFile<br> (3b) SRU-Sondergutachten (Kurzform): http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2012_2016/2014_03_KF_Fluglaerm.pdf?__ blob=publicationFile<br> (4) Stellungnahme der Piraten Kaarst zur Kapazitätserweiterung des DUS: https://blog.piratenpartei-nrw.de/kaarst/2016/07/06/piraten-und-linke-aus-dem-rhein-kreis-neuss-lehnen-flughafenplaene-ab/<br> (5) Vergleich Wahlprogramm RLP https://www.piraten-rlp.de/wahlprogramm/umwelt-und-energie/#flugverkehrsbelastungen-minimieren<br> (6) Ultrafeinstaub: Belastung durch den Flugverkehr (Links funktionieren nicht aus dem Pad; Experte der BIs ist Wolfgang Schwämmlein)<br> (7) Antrag zum Luftverkehrskonzept https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-9584.pdf<br>  
Zur Zeit sind die Mitarbeiter in den Pflegekassen, sowie die Mitarbeiter in allen Pflegeformen der Alten -und Seniorenpflege mit Papierbergen überhäuft, und massiven Belasungen ausgesetzt. Zusätzlich sind die Menschen mit der Beantragung der Pflegegrade teilweise überfordert, Pflegeberatungsstellen sind nicht ausreichend vorhanden bzw.nicht mit ausreichendem Personal besetzt. Aus diesem Grund, wird die Piratenpartei NRW beobachten, und gegebenenfalls in Wahlprogrammanträgen Änderungen vornehmen.  +
Um Abrechnungsbetrug in Krankenhäusern, Pflegeheimen und häuslicher Pflege zu vermeiden sowie gefährliche Pflege, wegen Personalmangel, zum Beispiel. Es wird über Diskrepanzen in den Abrechnungen in Krankenhäuser berichtet. Zum Beispiel bei der Deutsche Krankenhausgesellschaft. (dkgev) http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/73/aid/12308/title/Vereinbarung_zur_Durchfuehrung_von_MDK-Pruefungen_nach___275_Abs._1c_SGB_V Heimaufsichten und MDK kontrollieren seltenst Dienstpläne, wieviel Personal tatsächlich vorgehalten wird. Kontrolle der Kontrolle.  +
Es kommt selten vor, aber bei sehr wichtigen Rechtsgeschäften ist es ein großes Hindernis, wenn ein Vertragspartner Unterschriften ALLER Vorstandsmitglieder fordert. Der Vorstand ist dadurch stark in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Der Landesparteitag sollte dem gewählten Vorstand soweit vertrauen, dass drei Vorstandsmitglieder, bei denen mindestens 1V oder Schatzmeister beteiligt sind, bevollmächtigt werden, Rechtsgeschäfte abzuschliessen. Der Zusatz "... auf Grundlage eines bestehenden Vorstandsbeschlusses" schränkt die Haftung der Partei insoweit ein, dass ein Vertragspartner im Zweifel seiner Sorgfaltspflicht nachkommen muss, den entsprechenden Beschluss abzufragen. Somit ist ein Abschluss eines (gültigen) Rechtsgeschäfts auf eigenes Betreiben dreier handelnder Personen ausgeschlossen.  +
Die Sortierung des Kapitels ist mit diesem Antrag weniger durchgewürfelt, sauberer und verständlicher.<br> Die neuen Kapitel ergänzen bisher fehlende Punkte.<br> Das Kapitel „Bauen, Wohnen und Verkehr“ ist jetzt bereits super!<br>  +
<br> Wir erleben in Deutschland entgegengesetzte Entwicklungen: Einerseits geht die Zahl der Mitglieder der beiden großen christlichen Konfessionen dramatisch zurück (1961 = 96,6 %, 1987 = 84,5 %, 2003 = 62,6 %, 2015 = 56 % der Bevölkerung). Dazu kommt, dass sich unter den offiziellen Mitgliedern viele 'Karteileichen' befinden. So gehen nach eigenen Angaben der DBK und der EKD nur noch 10,4 % der Katholiken regelmäßig in die Kirchen, bei den Evangelischen sind es 4,0 %. Das heißt, gerade einmal 4,0 % der Deutschen besuchen regelmäßig einen Gottesdienst. Andererseits stellt man bei öffentlichen Gedenkfeiern, Trauerfeiern, Jubiläen, festlichen Veranstaltungen und dergl. fest, dass diese in deutlich zunehmendem Maße in Kirchen stattfinden. Bei diesen Feiern sind christliche Geistliche in tragender Funktion beteiligt (Predigten, Gebete, Elemente von Gottesdiensten/Messen, Tragen von Meßgewändern,...). Beispielsweise hat die Bundeswehr ihre Gefallenen bis 2007 in einem Flughafenhangar gewürdigt. Ab 2007 wurden die Trauerfeiern in Kirchen verlegt. Ähnliche Entwicklungen gibt es auch auf Landes- und kommunaler Ebene. Die Teilnehmer, egal welcher Konfession, bzw. konfessionslose, werden also gezwungen, an christlichen Ritualen teilzunehmen und sich als ggf. Betroffene (Angehörige von Soldaten, etc.) eine christliche Veranstaltung aufnötigen zu lassen. Die Piratenpartei NRW fordert, dass jegliche öffentliche Veranstaltung des Landes säkular stattzufinden hat und Vertreter der Kirchen allenfalls als Besucher oder - wie andere Vertreter relevanter Gruppen - als Ehrenbesucher teilnehmen sollen.  +
<br> In den Kommunen ist es mittlerweile eine Unsitte geworden, große, z.T. über hundert Jahre alte Alleebäume zu fällen und durch modisch-designerische Zierbäumchen zu ersetzen. Hintergrund sind das deutlich geringere Wurzelwerk, welches weniger Schäden anrichtet, Kostengründe beim Beseitigen der Blüte im Frühjahr, bzw. des Laubs im Herbst, sowie rein modischer Zeitgeist bei der Optik. Oft werden hier Alibigründe für die Fällung vorgschoben; anderseits werden bei Neuplanungen von Wohngebieten oder Infrastruktur alte Bäume leichtsinnig überplant. Doch haben gerade alte, große Bäume einen unschätzbaren Wert für die Umwelt: Ein 25m hoher Baum hat einen Kronendurchmesser von 15 Metern. Mit seinen 800.000 Blättern verzehnfacht er seine aktive Oberfläche von 160 qm auf 1.600 qm Blattfläche. Durch die unzähligen Spaltöffnungen der Blätter gelangen an einem Sommertag 9,4 Kubikmeter Kohlendioxid aus der Luft in die Zellen der Blätter. Hier verarbeitet es der Baum, angetrieben durch die Energie der Sonne mit Wasser und Nährstoffen zu 12 kg Kohlenhydraten (Zucker und Stärke). Dabei wird eine Menge von 9,4 Kubikmeter lebensnotwendigen Sauerstoffs frei. Mit dieser Menge werden 11 Menschen mit Sauerstoff versorgt. Um einen solchen Baum bei einer Fällung zu ersetzen, müsste man 2.500 junge Bäume mit einem Kronenvolumen von einem Kubikmeter pflanzen.  +
Es handelt sich um (hoffentlich) alle auf dem LPT 16.3 angenommen Anträge in Überarbeiteter Version. (Wording und Rechtschreibprüfung) Die Nummerierungen in den Überschriften sind nicht Teil des Antrages sondern dienen nur zur besseren Wiederfindung der Punkte im Wahlprogramm.  +
Das Allgemeinwohl in Form der Gesundheit der Bevölkerung ist höher zu bewerten, als die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens. Stand der Wissenschaft ist, dass Lärm schwere gesundheitliche Schäden verursachen kann und verursacht. Das gilt für jegliche Art von Lärm und natürlich auch und besonders für Fluglärm, der von seiner Charakteristik her dem Lärm von Vulkanen sehr ähnlich ist und daher ganz besonders für die Auslösung von Stressreaktionen sorgt. Volkswirtschaftliche Schäden wie Minderleistung durch unzureichende Erholung, erhöhte Fehleranfälligkeit durch Konzentrationsmangel, Arbeitsausfall durch Krankheit etc. wird dabei billigend in Kauf genommen, zudem der Versichertengemeinschaft erhöhte Krankheitskosten aufgebürdet werden – abgesehen vom persönlichen Leid von Betroffenen und Familien und einer erhöhten Sterblichkeit. Hier ist insbesondere zu kritisieren, dass die Deutsche Flugsicherung (DFS) durch die Erteilung von einer Vielzahl von Einzelfreigaben gegen geltendes Recht verstößt. Die Anzahl der Einzelfreigaben ist so groß, dass man hier von einer faktischen Dauerflugroute sprechen kann. Auch bei Nachtflügen liegt unseres Erachtens eine schwer fahrlässige Rechtsbeugung vor: Fakt ist, dass Ausnahmegenehmigungen ohne nachvollziehbare und transparente Kriterien und Dokumentation, unseres Erachtens sogar ohne jegliche Prüfung, erteilt werden, so dass aus dem Verfahren der Ausnahmegenehmigung eine Regel geworden ist, Es gibt keine Lärmschutzgrenzwerte, welche für Fluglärm eingehalten werden müssen. Während dies für alle anderen Lärmarten der Fall ist, gibt es bei Fluglärm keine, sondern nur Werte, welche Schutzbereiche festlegen. Die gewählten Schwellenwerte für Aufwachreaktionen durch Fluglärm entsprechen im Fluglärmgesetz nicht dem Stand der Wissenschaft und sind deutlich zu hoch angesetzt. Diese Aufwachreaktionen müssen als Maßstab für Nachtflüge gelten und nicht irgendwelche fiktiven Durchschnittswerte, welche nicht die reale Störung wiedergeben. Es muss jedes Einzelschallereignis berücksichtigt werden, da jedes einzelne Ereignis zu Aufwachreaktionen führen kann. Die Bevölkerung wird durch die zunehmende Anzahl dieser „Einzelschallereignisse“ immer stärker belastet. Der fiktive Dauerschallpegel scheint zwar gesunken zu sein, wird durch die häufigere Belästigung in der Wahrnehmung, aber sogar übertroffen. Die Menschen sind nicht empfindlicher geworden, sondern die Belastung größer. Die Belastung setzt sich logischerweise aus Intensität und Anzahl zusammen. Ein pauschaler Wert kann hier nicht festgelegt werden ohne alle Menschen in einem betroffenen Gebiet zu untersuchen. Die Werte der Lärmschutzzonen, die den Anspruch auf Aufwendungsersatz für passiven Schallschutz begründen, beruhen auf einem zwischenzeitlich überholten Stand der Wissenschaft. Neuere Studien weisen darauf hin, dass beispielsweise Aufwachreaktionen unterhalb der Lärmpegel, wie sie im FluLärmG für neue und wesentlich erweiterte Flughäfen gelten, eintreten können. Links: (1) Angerland-Vergleich: http://www.flughafen-forum.de/angerlandvergleich.html (2) Vertragsverletzungsverfahren: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11426_de.htm (3) SRU-Sondergutachten: http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2012_2016/2014_SG_Fluglaerm_HD.pdf;js essionid=BD6A516B18F8DDBED4B69204691D201F.1_cid325?__blob=publicationFile (3) SRU-Sondergutachten (Kurzform): http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2012_2016/2014_03_KF_Fluglaerm.pdf?__ blob=publicationFile (4) Stellungnahme der Piraten Kaarst zur Kapazitätserweiterung des DUS: https://blog.piratenpartei-nrw.de/kaarst/2016/07/06/piraten-und-linke-aus-dem-rhein-kreis-neuss-lehnen-flughafenplaene-ab/ (5) Vergleich Wahlprogramm RLP https://www.piraten-rlp.de/wahlprogramm/umwelt-und-energie/#flugverkehrsbelastungen-minimieren (6) Ultrafeinstaub: Belastung durch den Flugverkehr (Links funktionieren nicht aus dem Pad; Experte der BIs ist Wolfgang Schwämmlein) (7) Antrag zum Luftverkehrskonzept https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-9584.pdf  
Wie Antrag WP006.0 jedoch mit bereis angepasstem Wording.  +
Das Allgemeinwohl in Form der Gesundheit der Bevölkerung ist höher zu bewerten, als die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens. Stand der Wissenschaft ist, dass Lärm schwere gesundheitliche Schäden verursachen kann und verursacht. Das gilt für jegliche Art von Lärm und natürlich auch und besonders für Fluglärm, der von seiner Charakteristik her dem Lärm von Vulkanen sehr ähnlich ist und daher ganz besonders für die Auslösung von Stressreaktionen sorgt. Dies gilt umso mehr, als durch die Verschiebung des emittierten Frequenzspektrums in die nach der Bewertungskurve A unterbewerteten tieferen Frequenzbereiche der Fluglärm immer schwieriger durch passive Schallschutzmaßnahmen abzuwehren ist. Volkswirtschaftliche Schäden wie Minderleistung durch unzureichende Erholung, erhöhte Fehleranfälligkeit durch Konzentrationsmangel, Arbeitsausfall durch Krankheit etc. wird dabei billigend in Kauf genommen, zudem der Versichertengemeinschaft erhöhte Krankheitskosten aufgebürdet werden – abgesehen vom persönlichen Leid von Betroffenen und Familien und einer erhöhten Sterblichkeit. Hier ist insbesondere zu kritisieren, dass die Deutsche Flugsicherung (DFS) durch die Erteilung von einer Vielzahl von Einzelfreigaben gegen geltendes Recht verstößt. Die Anzahl der Einzelfreigaben ist so groß, dass man hier von einer faktischen Dauerflugroute sprechen kann. Auch bei Nachtflügen liegt unseres Erachtens eine schwer fahrlässige Rechtsbeugung vor: Fakt ist, dass Ausnahmegenehmigungen ohne nachvollziehbare und transparente Kriterien und Dokumentation, unseres Erachtens sogar ohne jegliche Prüfung, erteilt werden, so dass aus dem Verfahren der Ausnahmegenehmigung eine Regel geworden ist und hierdurch unsere Bürgerinnen und Bürger nachts immer wieder aus dem Schlaf gerissen werden. Es gibt keine Lärmschutzgrenzwerte, welche für Fluglärm eingehalten werden müssen. Während dies für alle anderen Lärmarten der Fall ist, gibt es bei Fluglärm keine, sondern nur Werte, welche Schutzbereiche festlegen. Die gewählten Schwellenwerte für Aufwachreaktionen durch Fluglärm entsprechen im Fluglärmgesetz nicht dem Stand der Wissenschaft und sind deutlich zu hoch angesetzt. Diese Aufwachreaktionen müssen als Maßstab für Nachtflüge gelten und nicht irgendwelche fiktiven Durchschnittswerte, welche nicht die reale Störung wiedergeben. Es muss jedes Einzelschallereignis berücksichtigt werden, da jedes einzelne Ereignis zu Aufwachreaktionen führen kann. Die Bevölkerung wird durch die zunehmende Anzahl dieser „Einzelschallereignisse“ immer stärker belastet. Der fiktive Dauerschallpegel scheint zwar gesunken zu sein, wird durch die häufigere Belästigung in der Wahrnehmung, aber sogar übertroffen. Die Menschen sind nicht empfindlicher geworden, sondern die Belastung größer. Die Belastung setzt sich logischerweise aus Intensität und Anzahl zusammen. Ein pauschaler Wert kann hier nicht festgelegt werden ohne alle Menschen in einem betroffenen Gebiet zu untersuchen. Die Werte der Lärmschutzzonen, die den Anspruch auf Aufwendungsersatz für passiven Schallschutz begründen, beruhen auf einem zwischenzeitlich überholten Stand der Wissenschaft. Neuere Studien weisen darauf hin, dass beispielsweise Aufwachreaktionen unterhalb der Lärmpegel, wie sie im FluLärmG für neue und wesentlich erweiterte Flughäfen gelten, eintreten können. Links: (1) Angerland-Vergleich: http://www.flughafen-forum.de/angerlandvergleich.html (2) Vertragsverletzungsverfahren: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11426_de.htm (3) SRU-Sondergutachten: http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2012_2016/2014_SG_Fluglaerm_HD.pdf;js essionid=BD6A516B18F8DDBED4B69204691D201F.1_cid325?__blob=publicationFile (3) SRU-Sondergutachten (Kurzform): http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2012_2016/2014_03_KF_Fluglaerm.pdf?__ blob=publicationFile (4) Stellungnahme der Piraten Kaarst zur Kapazitätserweiterung des DUS: https://blog.piratenpartei-nrw.de/kaarst/2016/07/06/piraten-und-linke-aus-dem-rhein-kreis-neuss-lehnen-flughafenplaene-ab/ (5) Vergleich Wahlprogramm RLP https://www.piraten-rlp.de/wahlprogramm/umwelt-und-energie/#flugverkehrsbelastungen-minimieren (6) Ultrafeinstaub: Belastung durch den Flugverkehr (Links funktionieren nicht aus dem Pad; Experte der BIs ist Wolfgang Schwämmlein) (7) Antrag zum Luftverkehrskonzept https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-9584.pdf