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Im ICD-10 ist von psychischen Störungen die Rede. Der Begriff der Störung löste in der Psychiatrie und Psychologie den der Erkrankung ab, weil "Störung" als Wertneutraler gilt und berücksichtigt, dass das Wissen um Ursache, Änderung und Beseitigung von psychischen Prozessen nicht dem Wissen um die Ursache und Beseitigung von Krankheiten entspricht. +
Im ICD-10 ist von psychischen Störungen die Rede. Der Begriff der Störung löste in der Psychiatrie und Psychologie den der Erkrankung ab, weil "Störung" als Wertneutraler gilt und berücksichtigt, dass das Wissen um Ursache, Änderung und Beseitigung von psychischen Prozessen nicht dem Wissen um die Ursache und Beseitigung von Krankheiten entspricht. +
Wie keine andere Partei weisen wir immer wieder auf den Wert des Grundgesetzes und die Wichtigkeit seines Schutzes hin (1). Es ist daher nur konsequent, den Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 entsprechend zu ehren und somit - hoffentlich - seine Bedeutung im Gedächtnis der Bevölkerung zu untermauern. Denn dann fühlten sich doch hoffentlich auch die Regierenden etwas mehr verpflichtet, das Grundgesetz zu achten und nicht laufend verfassungswidrige Gesetze zu beschließen und sich dann zu beschweren, dass das Bundesverfassungsgericht zuviel Macht besäße (2).
Das immer wieder gerne genutzte Argument der Wirtschaft, Feiertage würden die Produktivität nachhaltig vermindern, lässt sich ohnehin nicht aufrecht erhalten. Von den G7-Staaten haben die folgenden an landesweiten Feiertagen: Deutschland 9 Frankreich 11 Italien 12 Japan 15 Kanada 9 Vereinigtes Königreich 6 Vereinigte Staaten 10
Dieser Antrag findet Entsprechung im Bundesprogramm für die Einbringung eines entsprechenden Antrags der Bundestagsfraktion an die Bundesregierung. (3)
(1) http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Karlsruhe~/Mahnwache-in-Karlsruhe-Piraten-protestieren-gegen-Beschneidung-des-BVG;art6066,1645577
(2) http://www.berliner-zeitung.de/politik/kritik-am-bundesverfassungsgericht-hat-das-bvg-zu-viel-einfluss-auf-die-politik--,10808018,26622014.html
(3) https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2016.1/Antragsportal/WP012 +
Bei dem Vergleich der letzten 5 Landtagswahlen (durch netzpolitik.org) habe ich versucht Lücken in unserem WP zu finden und mit den Modulen zu schließen. <br> +
Ich finde den Abschnitt gut und auch zu NRW passend. +
Ich finde den Abschnitt gut und auch zu NRW passend.
<u>'''Die Abschnitte stammen aus dem WP SH<br/><br/>'''</u> +
Viele der Themen stammen aus dem Vergleich der Wahlprogramme der letzten fünf Landtagswahlen durch netzpolitik.org.
Ich möchte, dass die Piraten in NRW den Vergleich stark absolvieren. +
Begründung:<br>
Was unterscheidet uns von anderen Parteien? <br>
Die Piraten setzen sich damit deutlich von den aus der Industriegesellschaft geprägten Vorstellungen und Dogmen anderer Parteien ab.<br>
Diese Frage müssen wir als links verortete Partei beantworten um für Menschen attraktiv zu sein, die die Linken wegen deren Dogmatik nicht wählen mögen.<br><br> +
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Viele unserer Programmpunkte kosten heute viel Geld und amortisieren sich erst in vielen Jahren. <br>
Wir haben Generationsprojekte, die finanziert werden müssen.<br>
Dazu kann die Einnahmeseite der Länder nur in begrenztem Maße von den Ländern beeinflusst werden. <br><br> +
Ergibt sich aus der Problemstellung ;-) +
copy, remix & share aus dem Parteiprogramm.
Im Zeichen von braunem Gesocks wie der AfD irgendwie unerlässlich, das Thema prominent in unser Wahlprogramm aufzuführen. +
Seit der Föderalismusreform 2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit, eigene Versammlungsgesetze zu erlassen, die das Bundesversammlungsgesetz ablösen. Auch NRW sollte diese Möglichkeit nutzen und hierdurch ein liberales und demonstrierendenfreundliches Landesversammlungsgesetz beschließen. Durch ein solches Versammlungsgesetz könnten wir nicht nur das Demonstrationsrecht stärken, sondern vor allem Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften entlasten. Sitzblockaden und Verstöße gegen das Vermummungsverbot stellen einen Großteil der im Zusammenhang mit Demonstrationen festgestellten Straftaten dar. Beides wird in anderen Versammlungsgesetzen inzwischen nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet (1). Wenn andere damit gute Erfahrungen gemacht haben, warum nicht auch wir?
Friedliche Sitzblockaden stellen bis ins bürgerliche Spektrum hinein ein legitimes Mittel des Gegenprotests insbesondere gegen rechte Aufmärsche und Versammlungen dar. Es ist für uns unverständlich und ein falsches Zeichen, Proteste gegen menschenfeindliche Ideologien zu kriminalisieren und zu erschweren. Blockaden müssen möglich sein, ohne sich strafbar zu machen. Die Teilnahme an Blockaden soll daher zukünftig keine Straftat, sondern bei schwerwiegenden Störungen lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Hierdurch wäre die Polizei gezwungen, Ermessen auszuüben und müsste im Einzelfall entscheiden, ob Identitätsfeststellungen und Ordnungswidrigkeitenanzeigen geboten sind. Zudem ermöglichte die Änderung ggf. Geldbußen oder in minderschweren Fällen auch Verwarnungen als geeignete Buße zu beschreiben.
Wir erhoffen uns hierdurch mehr Menschen zu ermuntern auf der Straße ihre Meinung kundzutun, auch wenn mit der Teilnahme von "erlebnisorientierten" Personen zu rechnen ist, denen im Einzelfall die Auseinandersetzung mit dem Staat wichtiger erscheint als der Meinungsbildungsprozess.
Vermummungen auf Demonstrationen werden auch genutzt, um Straftaten durchzuführen. Dies ist trotz Verbot der Fall. Ein Großteil der Vermummungen geht auf Selbstschutz zurück, um z.B. nicht von Fotografen des jeweiligen Konterpart identifiziert zu werden. Bei einem freidlichen Verlauf ist für uns nicht ersichtlich, weswegen die individuelle Meinung nicht auch ohne Offenbarung des Gesichts wertvoll sein soll.
Erhoffte Folgen:
Die Polizeien würden gestärkt, da Sie nicht allein wegen des Verdachtes Ermittlungen einleiten müssten und eine Identitätsfeststellung unausweichlich wird. Ihre Kompetenz würde abgefragt da sie zuvor die Pflicht hätte zu bewerten und daraus die begründete Wahl eine Ordnungswidrigkeit zu verfolgen oder nicht zu verfolgen.
Die Justiz, insbesondere die Staatsanwaltschaften wären in der Folge nicht gezwungen eine Vielzahl von Verfahren ebenfalls zu bewerten und im minderschweren Fall einzustellen.
Die Gerichte müssten nicht über Verfahren entscheiden bei denen sich im Nahgang herausstellt, dass die Motivlage der vermeintlichen Straftäter gar nicht gegen die Identifizierung durch die Polizei gerichtet war sondern zum Beispiel dem Kälteschutz diente.
(1) z.B. Schleswig Holstein: §24 Ordnungswidrigkeiten (Seite 9) http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/Service/GVOBl/GVOBl/2015/gvobl_08_2015.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Seit der Föderalismusreform 2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit, eigene Versammlungsgesetze zu erlassen, die das Bundesversammlungsgesetz ablösen. Auch NRW sollte diese Möglichkeit nutzen und hierdurch ein liberales und demonstrierendenfreundliches Landesversammlungsgesetz beschließen. Durch ein solches Versammlungsgesetz könnten wir nicht nur das Demonstrationsrecht stärken, sondern vor allem Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften entlasten. Sitzblockaden und Verstöße gegen das Vermummungsverbot stellen einen Großteil der im Zusammenhang mit Demonstrationen festgestellten Straftaten dar. Beides wird in anderen Versammlungsgesetzen inzwischen nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet (1). Wenn andere damit gute Erfahrungen gemacht haben, warum nicht auch wir?
Friedliche Sitzblockaden stellen bis ins bürgerliche Spektrum hinein ein legitimes Mittel des Gegenprotests insbesondere gegen rechte Aufmärsche und Versammlungen dar. Es ist für uns unverständlich und ein falsches Zeichen, Proteste gegen menschenfeindliche Ideologien zu kriminalisieren und zu erschweren. Blockaden müssen möglich sein, ohne sich strafbar zu machen. Die Teilnahme an Blockaden soll daher zukünftig keine Straftat, sondern bei schwerwiegenden Störungen lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Hierdurch wäre die Polizei gezwungen, Ermessen auszuüben und müsste im Einzelfall entscheiden, ob Identitätsfeststellungen und Ordnungswidrigkeitenanzeigen geboten sind. Zudem ermöglichte die Änderung ggf. Geldbußen oder in minderschweren Fällen auch Verwarnungen als geeignete Buße zu beschreiben.
Wir erhoffen uns hierdurch mehr Menschen zu ermuntern auf der Straße ihre Meinung kundzutun, auch wenn mit der Teilnahme von \"erlebnisorientierten\" Personen zu rechnen ist, denen im Einzelfall die Auseinandersetzung mit dem Staat wichtiger erscheint als der Meinungsbildungsprozess.
Vermummungen auf Demonstrationen werden auch genutzt, um Straftaten durchzuführen. Dies ist trotz Verbot der Fall. Ein Großteil der Vermummungen geht auf Selbstschutz zurück, um z.B. nicht von Fotografen des jeweiligen Konterpart identifiziert zu werden. Bei einem freidlichen Verlauf ist für uns nicht ersichtlich, weswegen die individuelle Meinung nicht auch ohne Offenbarung des Gesichts wertvoll sein soll.
Erhoffte Folgen:
Die Polizeien würden gestärkt, da Sie nicht allein wegen des Verdachtes Ermittlungen einleiten müssten und eine Identitätsfeststellung unausweichlich wird. Ihre Kompetenz würde abgefragt da sie zuvor die Pflicht hätte zu bewerten und daraus die begründete Wahl eine Ordnungswidrigkeit zu verfolgen oder nicht zu verfolgen.
Die Justiz, insbesondere die Staatsanwaltschaften wären in der Folge nicht gezwungen eine Vielzahl von Verfahren ebenfalls zu bewerten und im minderschweren Fall einzustellen.
Die Gerichte müssten nicht über Verfahren entscheiden bei denen sich im Nahgang herausstellt, dass die Motivlage der vermeintlichen Straftäter gar nicht gegen die Identifizierung durch die Polizei gerichtet war sondern zum Beispiel dem Kälteschutz diente.
(1) z.B. Schleswig Holstein: §24 Ordnungswidrigkeiten (Seite 9) http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/Service/GVOBl/GVOBl/2015/gvobl_08_2015.pdf?__blob=publicationFile&v=2&NRW_Antrag_LPT
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Wir erleben in Deutschland entgegengesetzte Entwicklungen: Einerseits geht die Zahl der Mitglieder der beiden großen christlichen Konfessionen dramatisch zurück (1961 = 96,6 %, 1987 = 84,5 %, 2003 = 62,6 %, 2015 = 56 % der Bevölkerung). Dazu kommt, dass sich unter den offiziellen Mitgliedern viele 'Karteileichen' befinden. So gehen nach eigenen Angaben der DBK und der EKD nur noch 10,4 % der Katholiken regelmäßig in die Kirchen, bei den Evangelischen sind es 4,0 %. Das heißt, gerade einmal 4,0 % der Deutschen besuchen regelmäßig einen Gottesdienst.
Andererseits stellt man bei öffentlichen Gedenkfeiern, Trauerfeiern, Jubiläen, festlichen Veranstaltungen und dergl. fest, dass diese in deutlich zunehmendem Maße in Kirchen stattfinden. Bei diesen Feiern sind christliche Geistliche in tragender Funktion beteiligt (Predigten, Gebete, Elemente von Gottesdiensten/Messen, Tragen von Meßgewändern,...). Beispielsweise hat die Bundeswehr ihre Gefallenen bis 2007 in einem Flughafenhangar gewürdigt. Ab 2007 wurden die Trauerfeiern in Kirchen verlegt. Ähnliche Entwicklungen gibt es auch auf Landes- und kommunaler Ebene.
Die Teilnehmer, egal welcher Konfession, bzw. konfessionslose, werden also gezwungen, an christlichen Ritualen teilzunehmen und sich als ggf. Betroffene (Angehörige von Soldaten, etc.) eine christliche Veranstaltung aufnötigen zu lassen.
Die Piratenpartei NRW fordert, dass jegliche öffentliche Veranstaltung des Landes säkular stattzufinden hat und Vertreter der Kirchen allenfalls als Besucher oder - wie andere Vertreter relevanter Gruppen - als Ehrenbesucher teilnehmen sollen.
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Nach meiner Einschätzung und den Erfahrungen der letzten Jahre die wichtigsten Punkte aus den benannten Politikfeldern, die für die Landtagswahl relevant sein dürften. +
Begründung: Nach meiner Einschätzung und den Erfahrungen der letzten Jahre die wichtigsten Punkte aus den benannten Politikfeldern, die für die Landtagswahl relevant sein dürften. Der konkurrierende WP 60.0 ist imho obsolet, da hier in den Modulen 3-6 abgehandelt. Andreas Wagner hatte den konkurrierenden WP 50.0 formuliert und zieht den zurück, nachdem der hier eingearbeitet ist. Er ist jetzt Mitantragsteller. +
Die Forderungen sind etwas genauer und etwas weitgehender formuliert als bei WP025.0, was ein hervorragender Antrag ist, auf dessen Schultern dieser Antrag hier steht. +
Die Sortierung des Kapitels ist mit diesem Antrag weniger durchgewürfelt, sauberer und verstädnlicher.
Die neuen Kapitel ergänzen bisher fehlende Punkte.
Das Kapitel "Bauen, Wohnen und Verkehr" ist jetzt bereits super! +
Die Sortierung des Kapitels ist mit diesem Antrag weniger durchgewürfelt, sauberer und verstädnlicher.
Die neuen Kapitel ergänzen bisher fehlende Punkte.
Das Kapitel „Bauen, Wohnen und Verkehr“ ist jetzt bereits super! +
NEU: Korrektur im Unterkapitel Bürgerbeteiligung und Übernahme des Absatzes aus WP024.0.
Die Sortierung des Kapitels ist mit diesem Antrag weniger durchgewürfelt, sauberer und verstädnlicher.
Die neuen Kapitel ergänzen bisher fehlende Punkte.
Das Kapitel „Bauen, Wohnen und Verkehr“ ist jetzt bereits super! +