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Attribut:Begründung

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In den meisten deutschen Universitätsstädten gibt es ein Semesterticket; in München dagegen scheiterte das vorgeschlagene Modell des Semestertickets am negativen Votum der Urabstimmung an der LMU 2009. Das jetzt in 2012 diskutierte Modell unterscheidet sich vom Abgelehnten nur geringfügig. Es ist ein für alle verpflichtender Sockelbetrag von 59 Euro vorgesehen, der zur Nutzung des Gesamtnetzes nur zu Nebenzeiten berechtigt. Für eine Nutzung auch zur Hauptzeit ist ein Aufpreis von 141 Euro fällig, auch hier wieder ohne Unterscheidung zwischen Innen- und Außenraum. Dieses Modell benachteiligt insbesondere Studenten, die den MVV gar nicht nutzen, aber den Sockelbetrag trotzdem bezahlen müssen, und Studenten, die in den Ringen 1 und 2 wohnen und für den bisher günstigeren Fahrpreis höhere Mieten in Kauf nehmen. Auswärtige können sich durch das Modell dagegen erheblich besserstellen, dazu ein Rechenbeispiel: Student X aus Thalkirchen nutzt bisher den MVV während der Vorlesungszeit nach dem Ausbildungstarif 2 zu Kosten von 138,80 Euro. Durch das Semesterticket muss er künftig 61,20 Euro mehr bezahlen. Student Y aus Tutzing nutzt bisher den MVV während der Vorlesungszeit und der vorlesungsfreien Monate zur Fahrt nach München zu Kosten von 661,20 Euro. Durch das Semesterticket spart er sich 461,20 Euro. Eine entfernungsabhängige Komponente, wie sie sich im gesamten Angebot des MVV wiederfindet, sollte auch beim Semesterticket selbstverständlich sein. Sollten dem MVV durch die Einführung des Semestertickets Einnahmeausfälle entstehen, dürfen diese nicht ausschließlich bei der Stadt München „hängenbleiben“ (wie derzeit diskutiert), sondern müssen von allen Gesellschaftern nach dem Verursacherprinzip getragen werden.  +
Gegenantrag zu [[BY:Kreisverband_München/Kreisparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Positionspapier:_Semesterticket|Pos01 Positionspapier: Semesterticket]]<br /><br /> '''Details des Models:'''<br /> Das aktuelle Model des AK Mobilität (ein Zusammenschluss der drei großen Hochschulen in München) sieht folgendes vor:<br /> Einführung eines hochschulweiten Semestertickets für das gesamte MVV Netz.<br /> Es beinhaltet einen verpflichtenden Sockelbeitrag als Solidaritätsbeitrag von 59€. Dieser ist von jedem Studierenden zu zahlen. Der Beitrag deckt Fahrten sowohl am gesamten Wochenende, Feiertags, als auch Wochentags ab 18 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages ab.<br /> Hinzu kommt ein frei wählbares Zusatzticket von 141€ pro Semester, um auch zu den Hauptverkehrszeiten (6 Uhr - 18 Uhr) das gesamte MVV Netz nutzen zu können.<br /> Das Semesterticket gilt zunächst für die drei größten Hochschulen (LMU, TUM, HM). Alle weiteren Hochschulen innerhalb des MVV Netzes können sich freiwillig nach einer Urabstimmung an ihrer Hochschule dem Modell anschließen.<br /><br /> Falls weniger als ca. 62% der Studierenden das Zusatzticket kaufen, ergeben sich Mindereinnahmen, die bis zu einem Betrag von 3,9 Millionen pro Jahr anwachsen können, falls lediglich ca. 43% der Studierenden das Zusatzticket kaufen.<br /> Nach langer Suche hat sich die Stadt München als Bürgen für diese Mindereinnahmen bereit erklärt und wird in der Stadtratssitzung vom 25. September 2012 über diese Bürgschaft entscheiden.<br /><br /> Dieser Vertrag soll zunächst für zwei Jahre gelten, solange gilt auch die Preisbindung für das Semesterticket und die Bürgschaft der Stadt München. Nach dieser Zeit geht der MVV davon aus, dass über 62% der Studierenden das Zusatzticket kaufen werden und eine Bürgschaft deshalb nicht mehr notwendig ist.<br /><br /> '''Kritikpunkte:'''<br /> Die Piratenpartei lehnt Zwangsbeiträge ohne Opt-Out Modell tendenziell eher ab, an dieser Stelle ist es jedoch begrüßenswert da es dem Großteil der Studierenden zu Gute kommt und diese finanziell entlastet. Als positiver Nebeneffekt kann der öffentliche Nahverkehr gefördert werden und zugleich die Umwelt entlasten.<br /> Die Stadt München übernimmt vorraussichtlich die alleinige Bürgschaft für die Mindereinnahmen von 3,9 Mio der MVV GmbH über einen Zeitraum von zwei Jahren.<br /> Allerdings zeigen Beispiele anderer Städte, dass dieser Fall eher nicht eintreten wird. Anhand dieser Erfahrungen kann man davon ausgehen, dass schon im ersten Jahr mehr als 43% der Studierenden in München das Zusatzticket kaufen und sich dieser Anteil noch weiter erhöhen wird.<br /> Die Tatsache, dass nur die Stadt München die Bürgschaft übernimmt und nicht die Gesamtheit der MVV Gesellschafter ist ein ernster Kritikpunkt, welcher leider nicht entkräftet werden kann, aber aus pragmatischen Gründen leider hinzunehmen wäre.<br /><br /> '''Hintergründe:'''<br /> Die Verhandlungen über das Semesterticket laufen bereits seit 1992. Dies gipfelte 2009 in eine erste Urabstimmung an den Hochschulen, welche negativ ausfiel. Auf Grundlage der Abstimmungsergebnisse von 2009 wurde ein neuer Vorschlag für ein Semesterticket vom AK Mobilität erarbeitet.<br /> Allerdings wurden dem MVV für seine Preisgestaltung durch seine Gesellschafter Grenzen vorgegeben. Laut diesen Vorgaben darf diese Gesellschaft mbH keine Mindereinnahmen durch ein neu eingeführtes Semesterticket erwirtschaften, im Vergleich zu bisherigen Tarifmodellen und Optionen für Studierende. Die MVV GmbH, bzw. seine Einzelgesellschafter, wollen die Bürgschaft nicht selbst tragen. Deshalb mussten Alternativen gefunden werden, in diesem Fall die Stadt München als Bürge.<br /> Die Stadt München muss außerdem dem aktuellen Trend folgen, dass sich die Hochschulen im Stadtgebiet noch weiter verteilen und ihre Institute aus Platznot in die Aussengebiete verlagern. Das führt dazu, dass die Studierenden zunehmend zwischen den einzelnen Hochschulstandorten pendeln müssen und noch stärker auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind.<br />  
Laut der jetzigen Satzung müssen Anträge schriftlich (Papier oder Fax) beim Vorstand eingereicht werden. Anträge aus der Antragsfabrik gelten so nicht automatisch als eingereicht. Diese zusätzliche Hürde sollte abgeschafft werden.  +
Die bisherige Fassung <div style=" border: 1px solid #FF8C00; background-color:#fff0df; padding: 5px; margin: 5px; float: center; display:block;">(1) Der Kreisvorstand besteht aus: * einem Vorsitzenden, * einem stellvertretenden Vorsitzenden, * einem Schatzmeister, * einem Beisitzer, zugleich Schriftführer, und * einem Generalsekretär. Auf Beschluss des Parteitags kann der Vorstand auf 3 Mitglieder - Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister - verkleinert werden. </div> soll um einen stellv. Schatzmeister erweitert werden und dafür der Schriftführer/Beisitzer abschaffen. Mit dem stellvertretenden Schatzmeister wird der Situation Rechnung getragen, dass im Falle eines Ausfalls/Rücktritts des Schatzmeisters es immer noch eine Person gibt, die formell für Finanzangelegenheiten gewählt wurde und somit zum Beispiel auch einen Rechenschaftsbericht unterschreiben darf. Wenn der Schatzmeister im Amt ist, kann er zum Beispiel die "Kontrollfunktion" über den Schatzmeister übernehmen (4-Augen-Prinzip). Das ist also nur die FallBack-Option, falls einer Erweiterung auf 7 Mitglieder nicht zugestimmt wird.  +
==== Argumente contra Leinenzwang: ==== * Durch generellen Leinenzwang ist keine artgerechte Hundehaltung möglich. (§2, Abs. 2 TierSchG, Tierhaltung: "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden") * Aggressive bzw. schlecht erzogene Hunde werden durch Leinenzwang nicht besser kontrollierbar. * Wenn ein genereller Leinenzwang in München eingeführt würde, müßte die Stadt München im Sinne des Tierschutzgesetzes Freilaufflächen für Hunde einführen, damit Hundehalter ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nachkommen können. * Ob der Leinenzwang wirklich eingehalten wird, kann kaum wirksam überprüft werden. ==== Argumente pro Hundeführerschein: ==== * Hundesprache, Rassebedürfnisse und weitere Grundkenntnisse der Hundehaltung werden durch einen Hundeführerschein umfassend vermittelt und durch eine Prüfung abgefragt * Der Hundeführerschein bietet Menschen, die sich einen Hund anschaffen wollen, Hilfestellung bei der Auswahl eines geeigneten Tieres (Rasse, Größe, etc.) * Die Einführung eines verpflichtenden Hundeführerscheins ist im Sinne des Tierschutzgesetzes (§2, Abs. 3 TierSchG, Tierhaltung: "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.")  +
Die Beteiligung an dieser Ini ist relativ gering, zur weiteren Bearbeitung würden uns qualifizierte Meinungsbilder der Mitgliederversammlung sehr helfen.  +
Die bisherige Fassung <div style=" border: 1px solid #FF8C00; background-color:#fff0df; padding: 5px; margin: 5px; float: center; display:block;">(1) Der Kreisvorstand besteht aus: * einem Vorsitzenden, * zwei stellvertretenden Vorsitzenden, * einem Schatzmeister, * einem stellvertretendem Schatzmeister, * einem Generalsekretär sowie * einem Beisitzer. </div> setzt zwingend 7 Personen im Vorstand voraus. Gerade aktuell, wo viele aktive Piraten nicht für Vorstandsämter zur Verfügung stehen, da sie als Direkt- und/oder Listenkandidaten für Wahlen aufgestählt wurden, wäre es sinnvoll, eine Möglichkeit zu haben, den Vorstand auf 5 Personen zu verkleinern, falls nicht genügend geeignete Kandidaten zur Verfügung stehen.  +
*Parteiprogramm komprimieren *Einzelne Positionen auf max 140 Zeichen kürzen *Grundgedanken der Programmpunkte ausprechen *Die Essenz der einzelnen Programmpunkte soll herausgearbeitet und prägnant formuliert werden *für Medien, Presse,damit diese ein einfaches Wording für ihre Beiträge/Artikel zur Verfügung haben *für PIRATEN an Infoständen ''Mehr Infos über das Projekt: [[42_Thesen]]''   +
Die derzeitige Form ist wie folgt: <div style=" border: 1px solid #FF8C00; background-color:#fff0df; padding: 5px; margin: 5px; float: center; display:block;"> (1) Die Aufstellung von Kandidaten der Piratenpartei für Wahlen zu öffentlichen Ämtern oder Mandaten findet in nicht-öffentlichen Versammlungen statt (geschlossene Gesellschaft); zutrittsberechtigt sind insoweit nur die stimmberechtigten Mitglieder der Versammlung, Vorstandsmitglieder des verantwortlichen Gebietsverbands und die Versammlungsleitung nach §17 Abs.2 dieser Satzung. Die Versammlungsleitung gibt nach dem Ende der Versammlung ihr Ergebnis auf geeignete Weise bekannt; der Vorstand des verantwortlichen Gebietsverbands entscheidet danach, ob und in welcher Weise die Medien auch über den Verlauf der Versammlung informiert werden. (2) An der Wahl in der Aufstellungsversammlung von Bewerbern und Bewerberinnen können nur Mitglieder der Piratenpartei Deutschland teilnehmen, die nach den gesetzlichen Vorschriften im jeweiligen Wahl- oder Stimmkreis oder in der betreffenden Gebietskörperschaft wahlberechtigt sind. In der Ladung zur Versammlung sind die Stimmberechtigten ausdrücklich darauf hinzuweisen, für welche Wahlen zu öffentlichen Ämtern oder Mandaten die Kandidaten aufgestellt werden; im übrigen gelten für Form und Frist der Ladung die gleichen Regeln wie für die Ladungen zu Mitgliederversammlungen. Die Beschlussfähigkeit bei Aufstellungsversammlungen gilt entsprechend §9 Abs 3 der Satzung. (3) Die Nominierung der Kandidaten erfolgt nach demokratischen Grundsätzen in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer jeweils die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte; die Reihenfolge der Listenkandidaten im beschlossenen Wahlvorschlag richtet sich nach der Zahl der auf sie entfallenden Stimmen. (4) Nominierungs-Versammlungen können auch im Rahmen einer Mitgliederversammlung stattfinden, wenn in der Ladung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde und sichergestellt ist, dass nur insoweit Stimmberechtigte an den Nominierungswahlen teilnehmen. </div> Diese Form erschwert die Öffentlichkeit der Versammlung und regelt im großen und ganzen Dinge, die ohnehin durch die einschlägigen Gesetze bzw. die Landessatzung vorgegeben werden.  
München wird bald den 1,5 Mio. Bürger begrüßen. Die Einwohnerzahl in manchen Stadtbezirken liegt bereits jetzt jenseits der 100.000. Diese Einwohnerzahlen werden den Kompetenzen der jeweiligen Bezirksausschüsse nicht mehr gerecht. Das letzte Wort hat der Stadtrat und nicht der betreffende Bezirksausschuss. Das muss geändert werden-  +
Vor dem Hintergrund der Ereignisse um das Anwesen Müllerstr. 6 in München (der dortige Bolzplatz soll einem Neubau weichen) wird deutlich, dass gerade im innerstädtischen Bereich Bolzplätze fehlen. Da Bolzplätze sehr kostengünstig auf einer relativ kleinen Fläche erstellt werden können, ist hier die Landeshauptstadt gefordert, in ihrem Besitz befindliche Liegenschaften dahin gehend zu durchforsten, ob entsprechende Flächen zur Verfügung stehen. Kosten: Erstellungskosten zu Lasten des Haushalts der LH München  +
Die MVG führt immer wieder Fahrgasterhebungen durch. Dabei werden die Fahrgäste nach Zustiegsort, Ziel, sowie nach verwendeten Fahrkarten befragt. Die Erhebungen finden anonym statt. Auf Basis dieser Zahlen werden Fahrlinien optimiert, sowie die Notwendigkeit neuer Fahrlinien beurteilt. Eine wirkliche Kontrolle der auf Basis dieser Zahlen getroffenen Entscheidungen ist nur mit Kenntnis der Zahlen möglich. Auch für die Beurteilung neuer Verkehrskonzepte (fahrscheinloser ÖPNV, neue Linien) sind die Daten der Fahrgasterhebungen von immenser Bedeutung.  +
Die Notfall- und stationäre Versorgung von Patienten ist eine kommunale Aufgabe. Die Privatisierung birgt auf Grund der Gewinnoptimierung folgende Problematik: Personalabbau -> Unterbesetzung von Stationen und Notaufnahme Schließung von nicht rentablen Fachrichtungen Schließung von Stationen und/oder Notaufnahme Bei Kliniken in Privater Hand ist eine Zwangsbelegung auf Grund eines größeren Schadenereignis zum Wohl des Patienen nicht leicht durchzusetzen Durchführung von nicht notwendigen Behandlungen -> Gewinn Abgabe der Kassenverträge -> Nur noch Privatpatienten werden aufgenommen  +
Die Durchführung der Notfallrettung ist lt. BayRDG eine Aufgabe der Gemeinden, dies beinhaltet nicht den Krankentransport. Notfallrettung z.B. als "Notfallrettung München" unter einem Referat der LHst München bietet folgende Vorteile: Einheitliche Ausrüstung der RTW Einheitliche Ausbildung des Personals zum Vorteil des Patienten Einheitliche Bekleidung -> bessere Erkennlichkeit Einheitliche Strukturierung -> kürzere Alamierung und Verfügbarkeit von Personal bei Großschadensereignissen Nur eine Führungsabteilung anstatt wie zur Zeit Acht Keinerlei Kompetenzgerangel bei Einsätzen mit Einsatzleiter und ORGEL beteiligungen mehr, zum Vorteil von Verletzten und Erkrankten Einheitliches Material zur Versorgung von Verletzten und Erkrankten Ausbildungsgerechte Bezahlung -> Rettass wird als Rettass bezahlt und nicht als RDH Kein Lohndumping mehr Krankenkassen haben bei der Refinanzierung des Materials und des Personals nur noch einen Ansprechpartner, dadurch wird auch das Verbrauchsmaterial billiger. Bessere Durchsetzung von strategisch günstigen Standorten für Rettungswachen Beachtung von gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Patienten und des Personals wird besser durchgeführt  +
Unsere Sicherheit soll immer mehr durch Videoüberwachung sichergestellt werden. Da der Hinweis auf die Nutzlosigkeit nicht erfolgreich zu sein scheint, hilft möglicherweise der Hinweis auf die Kosten.  +