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Attribut:Antragstext
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S
Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:
§ 12 Abs.2 wird neu gefasst und erhält den Wortlaut:<br />
„Der Landesvorstand fasst Beschlüsse mit der Mehrheit seiner Mitglieder.“ +
Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:
In § 11 Abs. 2 wird in Satz 3 nach „1/6 der“ das Wort „ akkreditierungsfähigen“ eingefügt. +
Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:<br />
Der Präambel wird an geeigneter Stelle folgender Satz hinzugefügt:<br />
Wer nach dem Essen mit Ideen von Kannibalismus und anderen Formen personenbezogener Menschenverwertung und damit verbundener struktureller und körperlicher Gewalt auf uns zukommt, hat sich unabhängig vom Sättigungsgrad vom Dialog verabschiedet und ist jenseits unserer Akzeptanzgrenze.
<br /> +
Es wird beantragt die Versammlung möge, wenn SA 012 (Änderungen der Satzung und des Parteiprogramms) angenommen wurde, beschließen:<br />
In § 14 Absatz 2 wird Satz 1 durch folgenden Wortlaut ersetzt:<br />
„Spätestens 14 Tage vor dem Landesparteitag sind die Satzungsänderungsanträge in einem hinreichend zuverlässigen vom Vorstand bekanntzugebenden Portal der PIRATEN Bremen oder Wiki Bereich zu veröffentlichen.“
<br /> +
Es wird beantragt die Versammlung möge, wenn SA 017 (Abschaffung der Wiki-Pflicht für Landesparteitage) angenommen wurde, beschließen:<br />
In §11 Absatz 4 wird hinter dem Wort „Portal“ der Wortlaut „der PIRATEN Bremen oder Wiki Bereich“ eingefügt.
<br /> +
Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:
In § 12 Abs. 5 Satz 1 wird das Komma hinter „beantragt wird“ gestrichen. +
Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:
In § 16 Absatz 2 Satz1 wird das Wort „ Mitgliedbeitrages“ durch das Wort „ Mitgliedsbeitrages“ ersetzt. +
Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:
§ 3 Abs. 1 wird neu gefasst und erhält den Wortlaut: <br />
„Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland bzw. der PIRATEN Bremen werden durch die Bundessatzung geregelt.“ +
Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:
§ 12 Abs. 4 hat folgenden Wortlaut:<br />
„Die Mitglieder des Landesvorstandes werden einmal im Jahr vom Landesparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl gewählt.“ +
Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:<br />
Die Besetzung des Landesvorstands wird geändert und § 12 Absatz 1 neu gefasst, wenn einer der folgenden Antragstexte (Text 1 bis 9), über die modular abzustimmen ist, angenommen wird. Der Wortlaut von § 12 Absatz 1 entspricht dann dem Wortlaut des angenommenen Textes.<br />
Text 1:<br />
Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und bis zu sechs Beisitzern. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.<br />
Text 2:<br />
Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretende Vorsitzende, einem Schatzmeister und bis zu fünf Beisitzern. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.<br />
Text 3:<br />
Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu sechs Beisitzern. Per Akklamation wird ein stellvertretender Vorsitzender zum Schatzmeister. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.<br />
Text 4:<br />
Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu sechs Beisitzern. Per Akklamation wird ein stellvertretender Vorsitzender zum Schatzmeister und ein Beisitzer als dessen Vertreter gewählt. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.<br />
Text 5:<br />
Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu sechs Beisitzern. Per Akklamation wird ein stellvertretender Vorsitzender zum Schatzmeister und mindestens ein Beisitzer als dessen Vertreter gewählt. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.<br />
Text 6:<br />
Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu fünf Beisitzern. Per Akklamation wird ein stellvertretender Vorsitzender zum Schatzmeister und mindestens ein Beisitzer als dessen Vertreter gewählt. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.<br />
Text 7:<br />
Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu fünf Beisitzern. Per Akklamation wird ein stellvertretender Vorsitzender zum Schatzmeister und ein Beisitzer als dessen Vertreter gewählt. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.<br />
Text 8:<br />
Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu fünf Beisitzern. Per Akklamation wird ein stellvertretender Vorsitzender zum Schatzmeister und ein mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied als dessen Vertreter gewählt. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.<br />
Text 9:<br />
Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu fünf Beisitzern. Per Akklamation wird ein stellvertretender Vorsitzender zum Schatzmeister und ein mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied als dessen Vertreter gewählt. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.<br />
Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:
In § 2 Abs. 1 der Landessatzung werden zwischen „Bremen ist“ und „jedes Mitglied“ die Worte „in der Regel“ eingefügt:und der Absatz wie folgt neu gefasst:
„Mitglied der PIRATEN Bremen ist in der Regel jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Bremen.“ +
Es wird beantragt die Versammlung möge, nach einem Beschluss zum Antrag „Mitgliedschaft im LV Bremen 1“, beschließen:
In § 2 der Landessatzung werden die Absätze 1 und 2 nach hinten verschoben und eine neuer Absatz 1 eingefügt mit dem Wortlaut:
„Die Grundsätze zur Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland sind in der Bundessatzung geregelt.“ +
Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:<br />
Die Präambel wird wie folgt neu gefasst:<br />
Die Piratenpartei Bremen ist eine globale Gemeinschaft von Menschen, die unabhängig jeglicher Unterschiede für alle offen ist.<br />
Wer jedoch mit Ideen von personen- oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet und ist jenseits unserer Akzeptanzgrenze. Ebenso lehnen wir totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art entschieden ab. <br />
<br /> +
Die Versammlung möge beschließen:
Die Präambel wird wie folgt neugefasst:
Wir sind eine globale Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher Stellung, offen für alle mit neuen Ideen.
Wer jedoch mit Ideen von Rassismus, Sexismus, Ableismus, Heterosexismus, Cissexismus, Antisemitismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und damit verbundener struktureller und körperlicher Gewalt auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet und ist jenseits unserer Akzeptanzgrenze.
Wer es darauf anlegt, das Zusammenleben in dieser Gesellschaft zu zerstören und auf eine Gesellschaft hinarbeitet, deren Grundsätze auf Chauvinismus und Nationalismus beruhen, arbeitet gegen die moralischen Grundsätze, die uns als Piratenpartei Bremen verbinden.
Wir erklären außerdem die Verharmlosung der historischen und aktuellen faschistischen Gewalt für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft. +
Es wird beantragt die Versammlung möge, nach einem Beschluss zum Antrag „Grammatikalische Überarbeitung § 16 II“, beschließen:
In § 16 wird Absatz 7 neu eingefügt und erhält den Wortlaut: <br />
„Zahlungen aus der Parteiteilfinanzierung und Zuwendungen aus dem Bundesverband verbleiben zu 20 % beim Landesverband, die Kreisverbände erhalten jeweils 10%. Eine weitere Verteilung der nicht zugewiesenen Zahlungen und Zuwendungen erfolgt durch Landesvorstandsbeschluss; die Finanzverantwortlichen der Gliederungen sind daran zu beteiligen.“
Mit Inkrafttreten treten alle anders lautenden Landesvorstandsbeschlüsse außer Kraft.
Die Regelung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft. +
Es wird beantragt die Versammlung möge,nach einem Beschluss zum Antrag „Einberufung LPT durch Mitglieder“, beschließen:
§ 11 Absatz 4 und 5 werden gestrichen.<br />
§ 14 Absatz 2 und 3 werden neu gefasst..<br />
§ 14 Absatz 2 erhält den Wortlaut: <br />
„Spätestens 14 Tage vor dem Landesparteitag sind die Satzungsänderungsanträge in einem vom Vorstand bekanntzugebenden Wiki-Bereich zu veröffentlichen. Innerhalb dieser Frist muss zusätzlich der Vorstand schriftlich (E-Mail) über die Einreichung informiert werden und der Antragsteller eine Mitteilung über die zentrale Mailingliste veröffentlichen. Redaktionelle Änderungen, die den Sinn nicht verändern (z.B. Rechtschreibung), sind bis zum Landesparteitag möglich.“ <br />
§ 14 Absatz 3 erhält den Wortlaut:<br />
„Die Regelungen aus Absatz 1 und 2 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der PIRATEN Bremen.“<br />
§ 14 Absatz 4 erhält den Wortlaut: „Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird von den PIRATEN Bremen übernommen. Das Grundsatzprogramm kann durch die PIRATEN Bremen um regionale Punkte ergänzt werden. Das Legen spezieller Schwerpunkte ist zulässig.“<br /> +
Euer Antragstext in der Form "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph... Absatz... Bla zu ändern". +
Euer Antragstext in der Form "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph... Absatz... Bla zu ändern". +
Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph 5 Absatz 2 gemäß unten stehender Änderung zu beschließen. Absatz 3 soll gelöscht werden und der Paragraph neu numemriert werden. +
Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph 5 Absatz 2 die Anzahl der Beisitzer auf bis zu 5 zu ändern. +