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Attribut:Antragstext

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S
Der Landesparteitag möge beschließen: In der Satzung des Landesverbandes Bremen wird §11 um folgende Absätze erweitert: (6) Der Landesparteitag tagt daneben online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy als Ständige Mitgliederversammlung. Jeder Pirat hat das Recht, an der Ständigen Mitgliederversammlung teilzunehmen. Die Stimmberechtigung in der Ständigen Mitgliederversammlung richtet sich nach § 4 Absatz 4 Satz 1 der Bundessatzung. (7) Die Ständige Mitgliederversammlung kann verbindliche Stellungnahmen und Positionspapiere beschließen. Entscheidungen über die Parteiprogramme, die Satzung, die Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) sind ausgeschlossen, insoweit kann die Ständige Mitgliederversammlung nur Empfehlungen abgeben. (8) Der Landesparteitag beschließt die erste Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung, in der auch die Konstituierung der Ständigen Mitgliederversammlung geregelt ist. Nach der Konstituierung entscheidet die Ständige Mitgliederversammlung über ihre Geschäftsordnung selbst.  +
Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge beschließen: In der Satzung der PIRATEN Bremen werden in § 11 die Absätze 6 bis 8 mit folgenden Wortlaut eingefügt: Abs.6 mit dem Wortlaut:<br /> (6) Neben dem Landesparteitag tagt eine „Ständige Mitgliedervertretung“ (SMV) online nach den Prinzipien von Liquid Democracy. Jeder Pirat hat das Recht, an der SMV teilzunehmen. Die Stimmberechtigung richtet sich nach § 4 Absatz 4 Satz 1 der Bundessatzung. Abs.7 mit dem Wortlaut:<br /> (7) Die SMV kann verbindliche Stellungnahmen und Positionspapiere für den Landesverband beschließen. Zu den einem Landesparteitag vorbehalten Entscheidungen kann die SMV Empfehlungen abgeben. Abs.8 mit dem Wortlaut:<br /> (8) Der Landesparteitag beschließt die erste Geschäftsordnung der SMV, in der auch die Konstituierung der SMV geregelt ist. Nach der Konstituierung entscheidet die SMV über ihre Geschäftsordnung selbst.  +
Der Landesparteitag möge beschließen, §11, Abs. 3 der Satzung wie folgt zu ändern: Änderung der Einladungsfrist von zwei Monaten auf sechs Wochen. Alte Fassung: Die Einladung hat zwei Monate vor regulären bzw. zwei Wochen vor außerordentlichen Parteitagen schriftlich (Fax oder e-Mail genügt) zu erfolgen. Bis spätestens zwei Wochen vorher muss der Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufige Tagesordnung und die Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, schriftlich mitgeteilt werden. Der Tagungsort muss innerhalb des Landes Bremens liegen. Neue Fassung: Die Einladung hat sechs Wochen vor regulären bzw. zwei Wochen vor außerordentlichen Parteitagen schriftlich (Fax oder E-Mail genügt) zu erfolgen. Bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin muss der Tagungsort, Tagungsbeginn, die vorläufige Tagesordnung und die Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, schriftlich (Fax oder E-Mail genügt) mitgeteilt werden. Der Tagungsort muss innerhalb des Landes Bremens liegen.  +
Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge beschließen: In der Satzung des Landesverbandes Bremen wird §12 Der Landesvorstand - Absatz 4 wie folgt geändert: '''Originale Fassung:'''<BR/> Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag<BR/>und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl,<BR/>für die Zeit bis zum folgenden Landesparteitag gewählt. '''Neue Fassung:'''<BR/> Die Mitglieder des Landesvorstandes werden durch einen stattfindenden Landesparteitag<BR/>und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl jährlich gewählt.  +
Der Landesparteitag möge beschließen, als § 16b oder an anderer, redaktionell geeigneter Stelle der Satzung wird eingefügt: Für den Landesverband Bremen und seine Gliederungen gilt: 1. Vor der Aufnahme von Darlehen ist ein Budgetplan aufzustellen. Dieser Budgetplan umfasst mindestens den Zeitraum der Wahlperiode des jeweiligen Vorstands und berücksichtigt die Rückzahlung des Darlehens, sofern der Rückzahlungszeitraum in der Wahlperiode des jeweiligen amtierenden Vorstands fällt. 2. Vor der Aufnahme eines Darlehens ist ein Rückzahlungsplan inklusive definitiver Fälligkeitsdaten für Raten- oder vollständige Zahlungen mit dem Darlehensgeber zu vereinbaren. Er enthält ein Datum, an dem das gesamte Darlehen inklusive ggf. anfallender Zinsen zurückgezahlt sein muss. 3. Veränderungen am Rückzahlungsplan bedürfen der mehrheitlichen Zustimmung durch die Mitgliederversammlung, ausgenommen von dieser Regelung sind Änderungen, die eine schnellere Rückzahlung zur Folge haben. (1) 4. Sofern Gliederungen des Landesverbands die Aufnahme eines Darlehens oder Kredits planen, informieren sie den Landesvorstand rechtzeitig und umfassend. Auf Nachfrage durch den Landesvorstand erteilen sie in allen Stadien der Kreditaufnahme (Planung, Aufnahme, Rückzahlung) umfassend Auskunft.  +
Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge beschließen: In der Satzung des Landesverbandes Bremen wird §12 Der Landesvorstand - Absatz 1 wie folgt geändert: '''Originale Fassung:'''<BR/> Der Landesvorstand besteht aus: einem Vorsitzenden,<BR/> einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister,<BR/> einem politischen Geschäftsführer, einem Generalsekretär<BR/> und bis zu drei Beisitzern. '''Neue Fassung:'''<BR/> Der Landesvorstand besteht aus: einem Vorsitzenden,<BR/> einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister,<BR/> und bis zu drei Beisitzern.  +
Der Landesparteitag möge beschließen, in §16 folgenden Absatz als neuen Absatz 2 zu ergänzen. Die übrigen Absätze verschieben sich in der Nummerierung jeweils einen Punkt nach hinten: Die Gelder aus der Parteienfinanzierung (eigene Ansprüche und nach Zuteilung durch den Bund) werden wie folgt verteilt: 25 Prozent fallen dem Landesverband zu, die übrigen 75 Prozent werden erneut gesplittet: 50 % (von 75) gehen zu gleichen Teilen an die Kreisverbände. 50% (von 75) werden gemäß Mitgliederzahlen anteilig an die Kreisverbände verteilt. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2013.  +
"Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge beschließen: In die Satzung der PIRATEN Bremen wird an Stelle des des bestehenden Paragrafen 14 der Paragraf "Regeln und Pflichten für Mandatsträger" eingetragen. Der bestehende Paragraf 14 und alle folgenden Paragrafen verschieben sich um eine Nummer.".  +
"Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge beschließen: In die Satzung § 14 der PIRATEN Bremen wird folgender Absatz eingefügt: (1) Mandatsträger der Piratenpartei Bremen dürfen im Rahmen ihres Mandats keine Verträge abschließen, die eine Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsklausel beinhalten. Desweiteren dürfen keine Verträge abgeschlossen werden, die eine Auskunftspflicht gegenüber dem Landesvorstand verhindern.".  +
"Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge beschließen: In die Satzung § 14 der PIRATEN Bremen wird folgenden Absatz eingefügt: (2) Bei einem Rücktritt ist der Grund dem Landesvorstand vollständig schriftlich darzulegen.".  +
"Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge beschließen: In die Satzung § 14 der PIRATEN Bremen wird folgenden Absatz eingefügt: (3) Bei Beschuldigungen gegen den Mandatsträger die Straftatbestände wie z. B. Veruntreuung beinhalten hat der Mandatsträger unverzüglich und ausnahmslos Anzeige gegen den Beschuldiger zu erstatten".  +
"Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge beschließen: In die Satzung § 14 der PIRATEN Bremen wird folgenden Absatz eingefügt: (4) Straftatbestände dürfen weder in Fraktionen noch anderweitigen Organen im Binnenverhältnis geklärt werden. Der Landesvorstand ist immer mit einzubeziehen.".  +
"Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge beschließen: In die Satzung § 14 der PIRATEN Bremen wird folgenden Absatz eingefügt: (5) Zuwiderhandlungen gegen § 14 Absatz 1 bis 4 ziehen einen sofortigen Parteiausschluss nach sich.".  +
Der Landesparteitag möge beschließen, die folgende Unvereinbarkeitserklärung in die Prämbel der Piratenpartei Bremen aufzunehmen: '''Unvereinbarkeitserklärung''' '''W'''ir sind eine globale Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher Stellung, offen für alle mit neuen Ideen. '''W'''er jedoch mit Ideen von Rassismus, Sexismus, Homophobie, Ableismus, Transphobie und anderen Diskriminierungsformen und damit verbundenerstruktureller und körperlicher Gewalt auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet und ist jenseits der Akzeptanzgrenze. '''W'''er es darauf anlegt, das Zusammenleben in dieser Gesellschaft zu zerstören und auf eine alternative Gesellschaft hinarbeitet, deren Grundsätze auf Chauvinismus und Nationalismus beruhen, arbeitet gegen die moralischen Grundsätze, die uns als Piraten verbinden. '''D'''ie unterzeichnenden Piraten erklären das Vertreten von Rassismus und von der Verharmlosung der historischen und aktuellen faschistischen Gewalt für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft.  +
Euer Antragstext in der Form "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph... Absatz... Bla zu ändern".  +
Der Landesparteitag möge beschließen: Im §12 Abs. 1 der Satzung wird die Aufzählung nach "... einem Schatzmeister" beendet, der Satz mit einem Satzzeichen abgeschlossen und alles weitere in diesem Absatz gestrichen.  +
Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:<br /> Die §§ 5 und 6 werden gestrichen und durch die neu gefassten §§ 5, 6a und 6b ersetzt. Die §§ 5, 6a und 6b erhalten den Wortlaut:<br /> § 5 Ordnungsmaßnahmen<br /> 1. Der Bundesvorstand kann gegen Mitglieder und Gliederungen nach Maßgabe der Bundessatzung Ordnungsmaßnahmen treffen oder ein Parteiausschlussverfahren einleiten.<br /> 2. Die Vorstände der PIRATEN Bremen und seiner Untergliederungen können Beschlüsse zu Ordnungsmaßnahmen nur nach dieser Satzung treffen. Der zuständige Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder.<br /> 3. Es können auch mehrere Ordnungsmaßnahmen nebeneinander angeordnet werden.<br /> 4. Der Beschluss einer Ordnungsmaßnahme ist in Schriftform unter Angabe von Gründen mitzuteilen.<br /> 5. Berufungsmöglichkeiten bei Ordnungsmaßnahmen regelt die Schiedsgerichtsordnung der Piratenpartei Deutschland.<br /><br /> § 6a Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder <br /> 1. Die Vorstände der PIRATEN Bremen und seiner Gliederungen können Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder verhängen, wenn gegen die Satzung, gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen wird.<br /> 2. Als Ordnungsmaßnahmen können verhängt werden:<br /> • Verwarnung,<br /> • Rüge, <br /> • Verweis,<br /> • Enthebung von einem Parteiamt, <br /> • Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden,<br /> • Ruhen der Mitgliedsrechte.<br /> 3. Das Ruhen der Mitgliedsrechte umfasst nicht die Rechte zur Schiedsgerichtsbarkeit. Es kann nur in dringenden und schwerwiegenden Fällen, die ein sofortiges Eingreifen erfordern, angeordnet werden.<br /> 4. Wird der Partei ein Schaden zugefügt, kann neben oder statt einer Ordnungsmaßnahme ein Verfahren zum Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland eingeleitet werden.<br /><br /> § 6b Ordnungsmaßnahmen gegen Gliederungen<br /> 1. Verstößt ein Gebietsverband der PIRATEN Bremen oder ein Gebietsvorstand schwerwiegend gegen die Satzung, gegen Grundsätze oder die Ordnung der Partei, so können folgende Ordnungsmaßnahmen gegen diesen verhängt werden:<br /> • einmalige Verwarnung,<br /> • Geldbuße, <br /> • Auflösung, <br /> • Amtsenthebung ganzer Organe nachgeordneter Gebietsverbände.<br /> 2. Als schwerwiegender Verstoß ist es zu werten, wenn die Bestimmungen der eigenen und übergeordneter Satzungen beharrlich missachtet werden, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführt werden oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei oder der PIRATEN Bremen gehandelt wird.<br /> 3. Eine Ordnungsmaßnahme gegen Gebietsvorstände tritt außer Kraft, wenn sie nicht durch die nächste Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes bestätigt wird.<br /> 4. Die Aufgaben des Gebietsverbandes übernimmt die übergeordnete Gliederung, falls dieser im Rahmen einer Ordnungsmaßnahme aufgelöst oder ganze Organe des Gebietsverbandes ihres Amts enthoben wurden.  
Es wird beantragt die Versammlung möge, nach einem Beschluss zum Antrag "Grammatikalische Überarbeitung § 12 V Satz 1", beschließen:<br /> In § 12 Abs. 5 Satz 1 wird „anwesenden Piraten“ durch „akkreditierten Piraten“ ersetzt.  +
Die Versammlung möge beschließen: Die durch die Annahme des Satzungsänderungsantrags "Rechtschreibung und mehr" vom LPT 2010.01 bewirkten Änderungen der Satzung werden aufgehoben.  +