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'''§8, Absatz 5, Satz vier wird geändert von:
"Positionspapiere (PP) sind nicht Bestandteil des Programmes, sondern Arbeitsthesen, die als Basis und Anregung für weitere programmatische Arbeit in den Arbeitskreisen und für Mandatsträger dienen sollen."
'''zu:
"Positionspapiere (PP) sind nicht Bestandteil des Programmes, sondern offizielle Positionierungen des Landesverbandes, die als Basis und Anregung für weitere programmatische Arbeit in den Arbeitskreisen und für Mandatsträger dienen sollen." +
'''§8, Absatz 1, Satz 2 wird geändert von:
Dies gilt nicht für
:die Anhänge dieser Landessatzung,
:Positionspapiere,
:Finanzanträge
:und Sonstige Anträge
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanzan- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage.
'''zu:
Dies gilt nicht für
:die Anhänge dieser Landessatzung,
:Positionspapiere,
:Finanzanträge
:Arbeitspapiere
:und Sonstige Anträge
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz- und Sonstige Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. +
Der Landesparteitag möge beschliessen, in der Entscheidsordnung (derzeit Anhang F der Satzung) folgendes zu ändern:
*in §2 (3) wird nach dem zweiten Satz eingefügt:
"Eine Abmeldung ist nur möglich, wenn kein Antrag in dem Themenbereich unterstützt wird."
*in §3 (4) zweiter Satz wird "die die Antragsteller einmütig vornehmen dürfen" ersetzt durch "die die Antragsteller '''bis zur Zulassung zur Abstimmung''' einmütig vornehmen dürfen,"
*§3 (7) erster Satz wird ersetzt durch
"Das Quorum für die zwingende Durchführung einer geheimen Abstimmung eines Antrags beträgt fünf Prozent aller Teilnehmer, jedoch mindestens '''25''' Personen."
*§4 (2) erster Satz wird ersetzt durch
"Spätestens '''fünf''' Wochen vor einem Stichtag wird im Rahmen der Vorgaben von den Verantwortlichen festgelegt, ob an diesem geheime Abstimmungen stattfinden und welche Basisentscheide abgestimmt werden"
*§4 (2) letzter Satz wird ersetzt durch
"Konkurrierende Anträge zu einem abzustimmenden Basisentscheid, die '''bis fünf Wochen vor dem Stichtag''' noch nicht zur Abstimmung zugelassen sind, werden nicht mehr für diesen Basisentscheid berücksichtigt."
*in §4 (5) werden die ersten beiden Sätze ersetzt durch
"Nach Zulassung eines Antrags '''zur Abstimmung''' kann dessen geheime Abstimmung bis zu '''eine Woche''' vor Beginn der Abstimmung beantragt und '''von Teilnehmern''' unterstützt werden.
Der Antrag auf geheime Abstimmung verfällt, wenn er nicht bis '''eine Woche''' vor Beginn der Abstimmung das notwendige Quorum erreicht."
*§4 (5) letzter Satz wird ersetzt durch
"Sofern die '''pseudonymisierte''' Online-Abstimmung bzw. die anonyme elektronische Abstimmung an einem Stichtag aus schwerwiegenden Gründen nicht durchführbar ist, werden alle Abstimmungen zu diesem Termin, sofern geplant, geheim durchgeführt. "
*§4 (7) erster Satz wird ersetzt durch
"Die Abstimmungen werden umgehend nach Ende des Abstimmungszeitraums ausgezählt und das Ergebnis im Online-System veröffentlicht und '''von den Verantwortlichen''' schriftlich beurkundet."
*§4 (10) zweiter Satz wird ersetzt durch
"Dabei muss jedoch zwischen Zulassung '''zur Abstimmung''' und Abstimmungsende mindestens eine Woche liegen."
*in §6 (5) wird folgender Satz hinzugefügt:
"Ist eine feste Anzahl vorgegeben und erfüllen nicht genügend Kandidaten die notwendige Mehrheit, so wird eine erneute Wahl für die restlichen Plätze durchgeführt."
* Ändern in §4 Absatz 1: "Absatz 10" durch "Absatz 9" ersetzen
* Ändern in §4 Absatz 9 und §5 Absatz 2: "Satzung §X "Basisentscheid" Absatz 3" durch "Satzung §13 Absatz 3" ersetzen.
Weitere Ersetzungen:
* In §1c Absatz 5: "Verstössen" durch "Verstößen" und "Satzung §16" durch "Satzung §13"
* In §2 Absatz 1: "krypographischen" durch "kryptographischen"
* In §4 Absatz 7: "Weitergabeder" durch "Weitergabe der"
* In §5 Absatz 5 "Wählers" durch "Teilnehmers" und "gibt dies dem den Urnenbeauftragten" durch "gibt dies den Urnenbeauftragten"
* In §5c Absatz 1 "Stimmgabe" durch "Stimmabgabe" und "Briefabstimmungals" durch "Briefabstimmung als"
* In §5d Absatz 3: "Abstimmungvor" durch "Abstimmung vor" sowie "jeweilgen" durch "jeweiligen"
* In §5d Absatz 4: "DerTeilnehmer" durch "Der Teilnehmer"
* In §5d Absatz 5: "passtund" durch "passt und"
* In §6 Absatz 3: "verbundenden" durch "verbundenen" sowie "Losüber die Position" durch "Los über deren Reihenfolge"
* In §6 Absatz 4: "Optioneneineinzelner Gewinnerbestimmt" durch "Optionen einzelner Gewinner bestimmt"
* Einfügen eines Lehrzeichen hinter "§6" in §6
* Einfügen von " -" hinter "§5d" in §5d
* Die Aufzählung der Absätze sind innerhalb der §1c sowie in §4 von so zu korrigieren, dass eine durchgängige Nummerierung beginnend bei 1 erfolgt.
* Fehlende Leerzeichen nach Satzzeichen sind entsprechend einzufügen und die Formatierungsfehler zu beheben.
Mit Annahme der SÄA 017 bis 020 werden bestehende Positionspapiere mit sofortiger Wirkung zu Arbeitspapieren. +
Reiche ich nach gemäß §8 (4) NRW Satzung. Wenn das unzulässig ist oder durch §8 (4) nicht abgedeckt, dann nehmt den Antrag halt von der TO. +
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Anzahl zu wählender Richter für das Landesschiedsgericht wird auf sechs erhöht. Die Anzahl der zu wählenden Ersatzrichter wird nicht erhöht. +
Der Landesverband NRW möge als Aussage feststellen:
In unserem Bemühen um Geschlechtergerechtigkeit sehen wir Quoten als nicht geeignet an, struktureller, gesellschaftlicher Benachteiligung von Frauen entgegenzuwirken.
Daher lehnen wir geschlechtsbezogene Quoten innerhalb der Partei ab. +
Der Landesverband NRW möge als Aussage feststellen:
Die Mitglieder des Landesverbandes NRW erkennen im derzeit üblichen Sprachgebrauch (beispielsweise nach Duden) keine geschlechterspezifische Diskriminierung durch Sprache.
Gegenderte Sprache und Texte betrachten wir als Ausdruck der persönlichen Überzeugung. Daher urteilen wir nicht über über ihre Verwendung und stellen sie selbstverständlich jedem Menschen frei.
Wir sind jedoch nicht der Ansicht, daß diese Sprachform dazu geeignet ist, Gleichberechtigung zu fördern. Stattdessen erhöhen sich dadurch Sprachhürden bezüglich Lesbarkeit und Verständnis von Aussagen.
Für offzielle Aussagen und Schriftstücke, die im Namen der Piratenpartei Deutschland erstellt werden, halten wir gegenderte Texte daher für ungeeignet, und lehnen diese ab.
Dies gilt ebenso für die Verwendung gegenderter Sprache als politisches Statement in der Außendarstellung der Partei. +
Der Landesverband NRW möge als Aussage feststellen:
Die Mitglieder des Landesverbandes NRW lehnen Faschismus und Rechtsextremismus in jeder Form entschieden ab. Bündnisse dagegen unterstützen wir in der Sache prinzipiell.
Die Partei macht sich durch Unterstützung von Bündnissen oder deren Aktionen nicht generell deren Zielsetzung zu eigen; die Unterstützung bezieht sich lediglich auf den jeweils aktuellen Vorgang.
Trotzdem bleibt die Entscheidung, ob wir offiziell als Landesverband, vertreten durch den Landesvorstand, zu einer Aktion gegen Faschismus und Rechtsextremismus aufrufen wollen, eine Einzelentscheidung; diese Entscheidung wird vom Vorstand getroffen.
Unabhängig davon ist maßgeblich für die Unterstützung die Zielsetzung der Aktion. Für eine Unterstützung scheiden aus:
- Aktionen, die offen gegen geltende Rechtslage verstoßen, unabhängig davon, ob mit einer Strafverfolgung zu rechnen ist, oder nicht.
- Aktionen, in deren Vorfeld zu gewaltsamen Handlungen aufgerufen wird, oder bei denen die Duldung oder Inkaufnahme von gewaltsamen Handlungen im Vorfeld bereits erkennbar ist.
Der Landesverband NRW distanziert sich hiermit ausdrücklich von Institutionen und Aktionen, die die Grundsätze unseres Rechtsstaats in Frage stellen.
Insbesondere distanziert sich der Landesverband gegen Institutionen und Aktionen, die Gewalt als Mittel der politischen Meinungsbildung unterstützen oder dulden.
Der Landesverband NRW ruft seine Mitglieder dazu auf, die Verhältnismäßigkeit der gewählten Mittel in der politischen Auseinandersetzung zu beherzigen. +
Der Landesparteitag möge beschließen, die bis zum 31.12.2014 nicht angetasteten, vollständigen Jahresbudgets von vKVs ohne Zweckbindung an den Landesverband NRW zu übertragen. +
Jeder vKV bekommt ein Konto bzw. ein Budget.
Die Kreisverbände eines Bezirkes können Bezirksverwalter wählen, Mitgliederversammlungen und Aktionen zusammen veranstalten, doch ein Budget bzw. Konto ist für die Bezirke bis jetzt nicht vorgesehen.
Es wäre schön, wenn jeder Bezirk, dass ihm zustehende Geld für einen BV als Konto bzw. Budget angelegt wird, so wie wir das auch schon bei virtuellen Kreisverbänden machen machen. +
Die Piratenpartei NRW setzt sich für die Unterstützung von Initiativen ein, welche die Akzeptanz und Selbstbestimmung sexueller Vielfalt fördern. Ziel sollte es sein, eine Auseinandersetzung um Homophobie in der Gesellschaft zu initiieren und einen positiven Wandel zu Respekt von selbstbestimmten Lebensentwürfen zu erwirken. Straftaten mit homophobem Hintergrund sollen in die polizeiliche Kriminalstatistik mit aufgenommen werden, um die Reichweite der Problematik sichtbar zu machen. +
Präambel
Der digitale Wandel schafft viele Möglichkeiten zur Informations- und Wissensgewinnung, gleichzeitig wächst damit die Aufgabe, die Privatsphäre der Menschen zu schützen sowie ihnen die Möglichkeit zu sichern, über die Verwendung ihrer Daten aufgeklärt und bewusst selbst bestimmen zu können.
Mit Wandlung zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft gewinnt der Schutz der Privatheit an Bedeutung – für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt. Immer mehr Informationen über uns und unser Leben liegen in elektronischer Form vor und können zusammengeführt und automatisiert verarbeitet werden. Wir wollen daher Strategien und Methoden entwickeln, die den gesellschaftlichen Wandel begleiten und fördern und dabei den Schutz der Privatheit als oberste Prämisse verstehen. Diese Linie zwischen freiem Wissen und dem Schutz der Privatssphäre wollen wir sorgfältig und im offenen Dialog ausloten, wir wollen einen gläsernen Staat aber keinen gläsernen Bürger.
Deswegen gilt es, die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) konsequent in den Vordergrund zu stellen, denn Datenschutz wird nicht allein durch technische Maßnahmen erreicht, sondern insbesondere durch organisatorische.
Grundsatz der Datensparsamkeit in Rechtsnormen
In Nordrhein-Westfalen gibt es eine sehr große Anzahl Rechtsnormen, in denen nicht präzise definiert ist, welche Daten, zu welchem Zweck, von welcher datenverarbeitenden Stelle und über welchen Zeitraum erhoben, verarbeitet, gespeichert und übermittelt werden dürfen. Dieser Zustand schafft sehr viel Auslegungsspielraum bei den datenverarbeitenden Stellen und schwächt die Position der Betroffenen. Wir setzen uns für die Beachtung des Grundsatzes der Datensparsamkeit in Rechtsnormen ein.
Stärkung des Landesdatenschutzbeauftragten NRW
Eine effektive Datenschutzaufsicht setzt die rechtliche Stärkung der Durchsetzungsbefugnisse der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zwingend voraus. Wir wollen die Datenschutzaufsicht in Nordrhein-Westfahlen auch durch Ausweitung der Sanktions- und Bußgeldmöglichkeiten durch den Landesdatenschutzbeauftragten stärken.
Eine unabhängige, funktionsfähige und effektive Datenschutzkontrolle setzt zudem voraus, dass der Landesdatenschutzbeauftragte mit ausreichenden personellen und sächlichen Mitteln ausgestattet ist, um seinen gesetzlichen Kontroll- und Beratungsaufgaben nachkommen zu können.
Datenschutz als Bildungsauftrag
Wir betrachten Datenschutz als Bildungsaufgabe und wollen alle Bildungsträger in Nordrhein-Westfalen in diese Aufgabe einbeziehen. Aufklärung über Datenschutz ist nicht nur Aufgabe der Schulen, sondern auch der politischen Bildungseinrichtungen, der Volkshochschulen, der Universitäten und Ausbildungseinrichtungen.
Die Bürger müssen in die Lage versetzt werden, die Bedeutung der Privatsphäre für eine freiheitliche Gesellschaft und ein selbstbestimmtes Leben zu erkennen und frühzeitig über Gefahren aufgeklärt werden, die von staatlicher und wirtschaftlicher Datensammelwut sowie von unachtsamer Datenpreisgabe ausgehen. Auch der verantwortungsvolle Umgang mit den Daten Dritter muss vermittelt werden.
Die Rechte, welche die Datenschutzgesetze einräumen, sind vielen Menschen nicht bekannt. Wir wollen durch Informationskampagnen und Hilfsangebote dafür sorgen, dass diese Rechte wahrgenommen werden können.
Digitale Selbstverteidigung
Wir PIRATEN NRW setzen uns dafür ein, jedem Menschen kostenlos die Möglichkeit zu geben, elektronische Kommunikation für eine abhörsichere Korrespondenz zu verschlüsseln und bei Bedarf rechtskräftig digital zu signieren. Dabei ist sicherzustellen, dass Dritte (z. B. Unternehmen und Behörden) nicht in der Lage sind, diese verschlüsselten Inhalte zu entschlüsseln.
Ein Zwang zur Verwendung von amtlich erfassten Namen im Internet lehnen wir abzulehnen.
Wir setzen uns dafür ein, den Menschn einen anonymen Zugang zum Internet und den Nutzern von sozialen Netzwerken und anderen Internetdiensten den pseudonymen Zugang zu diesen Diensten gesetzlich zu garantieren.
Verschlüsselte Verwaltung
Der Umgang der Behörden und Verwaltungsapparate mit den sensiblen Daten der Bürger findet bisher größtenteils unverschlüsselt statt. Dies birgt Gefahren durch Manipulation, Offenlegung oder Diebstahl durch Dritte. Wir PIRATEN NRW wollen die vollständige Sicherung persönlicher und sensibler Daten durch verschlüsselte Kommunikation zwischen allen staatlichen Stellen.
Präambel
Der digitale Wandel schafft viele Möglichkeiten zur Informations- und Wissensgewinnung, gleichzeitig wächst damit die Aufgabe, die Privatsphäre der Menschen zu schützen sowie ihnen die Möglichkeit zu sichern, über die Verwendung ihrer Daten aufgeklärt und bewusst selbst bestimmen zu können.
Mit Wandlung zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft gewinnt der Schutz der Privatheit an Bedeutung – für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt. Immer mehr Informationen über uns und unser Leben liegen in elektronischer Form vor und können zusammengeführt und automatisiert verarbeitet werden. Wir wollen daher Strategien und Methoden entwickeln, die den gesellschaftlichen Wandel begleiten und fördern und dabei den Schutz der Privatheit als oberste Prämisse verstehen. Diese Linie zwischen freiem Wissen und dem Schutz der Privatssphäre wollen wir sorgfältig und im offenen Dialog ausloten, wir wollen einen gläsernen Staat aber keinen gläsernen Bürger.
Deswegen gilt es, die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) konsequent in den Vordergrund zu stellen, denn Datenschutz wird nicht allein durch technische Maßnahmen erreicht, sondern insbesondere durch organisatorische.
<u>Modul 1:</u> Grundsatz der Datensparsamkeit in Rechtsnormen
In Nordrhein-Westfalen gibt es eine sehr große Anzahl Rechtsnormen, in denen nicht präzise definiert ist, welche Daten, zu welchem Zweck, von welcher datenverarbeitenden Stelle und über welchen Zeitraum erhoben, verarbeitet, gespeichert und übermittelt werden dürfen. Dieser Zustand schafft sehr viel Auslegungsspielraum bei den datenverarbeitenden Stellen und schwächt die Position der Betroffenen. Wir setzen uns für die Beachtung des Grundsatzes der Datensparsamkeit in Rechtsnormen ein.
<u>Modul 2:</u> Stärkung des Landesdatenschutzbeauftragten NRW
Eine effektive Datenschutzaufsicht setzt die rechtliche Stärkung der Durchsetzungsbefugnisse der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zwingend voraus. Wir wollen die Datenschutzaufsicht in Nordrhein-Westfahlen auch durch Ausweitung der Sanktions- und Bußgeldmöglichkeiten durch den Landesdatenschutzbeauftragten stärken.
Eine unabhängige, funktionsfähige und effektive Datenschutzkontrolle setzt zudem voraus, dass der Landesdatenschutzbeauftragte mit ausreichenden personellen und sächlichen Mitteln ausgestattet ist, um seinen gesetzlichen Kontroll- und Beratungsaufgaben nachkommen zu können.
<u>Modul 3:</u> Datenschutz als Bildungsauftrag
Wir betrachten Datenschutz als Bildungsaufgabe und wollen alle Bildungsträger in Nordrhein-Westfalen in diese Aufgabe einbeziehen. Aufklärung über Datenschutz ist nicht nur Aufgabe der Schulen, sondern auch der politischen Bildungseinrichtungen, der Volkshochschulen, der Universitäten und Ausbildungseinrichtungen.
Die Bürger müssen in die Lage versetzt werden, die Bedeutung der Privatsphäre für eine freiheitliche Gesellschaft und ein selbstbestimmtes Leben zu erkennen und frühzeitig über Gefahren aufgeklärt werden, die von staatlicher und wirtschaftlicher Datensammelwut sowie von unachtsamer Datenpreisgabe ausgehen. Auch der verantwortungsvolle Umgang mit den Daten Dritter muss vermittelt werden.
Die Rechte, welche die Datenschutzgesetze einräumen, sind vielen Menschen nicht bekannt. Wir wollen durch Informationskampagnen und Hilfsangebote dafür sorgen, dass diese Rechte wahrgenommen werden können.
<u>Modul 4:</u> Digitale Selbstverteidigung
Wir PIRATEN NRW setzen uns dafür ein, jedem Menschen kostenlos die Möglichkeit zu geben, elektronische Kommunikation für eine abhörsichere Korrespondenz zu verschlüsseln und bei Bedarf rechtskräftig digital zu signieren. Dabei ist sicherzustellen, dass Dritte (z. B. Unternehmen und Behörden) nicht in der Lage sind, diese verschlüsselten Inhalte zu entschlüsseln.
Ein Zwang zur Verwendung von amtlich erfassten Namen im Internet lehnen wir ab<s>zulehnen</s>. Wir setzen uns dafür ein, den Mensch<u>e</u>n einen anonymen Zugang zum Internet und den Nutzern von sozialen Netzwerken und anderen Internetdiensten den pseudonymen Zugang zu diesen Diensten gesetzlich zu garantieren.
<u>Modul 5:</u> Verschlüsselte Verwaltung
Der Umgang der Behörden und Verwaltungsapparate mit den sensiblen Daten der Bürger findet bisher größtenteils unverschlüsselt statt. Dies birgt Gefahren durch Manipulation, Offenlegung oder Diebstahl durch Dritte. Wir PIRATEN NRW wollen die vollständige Sicherung persönlicher und sensibler Daten durch verschlüsselte Kommunikation zwischen allen staatlichen Stellen.
Offene Netzwerke
Die PIRATEN NRW setzen sich für einen freien Zugang zu Wissen und digitalen Informationen ein und unterstützen den Aufbau von Bürgerdatennetzen in Nordrhein-Westfalen. Wir wollen auch sozial benachteiligten Bevölkerungsschichten die Teilnahme am Netz ermöglichen.
Freie, offene und dezentrale Netzwerke können in ländlichen Regionen helfen, sogenannte „graue Flächen“ zu erschließen. Das Land NRW soll hierzu geeignete Dachflächen des öffentlichen Dienstes frei zur Verfügung stellen. Sie sollen zur Vernetzung von Funkknoten genutzt werden. Der benötigte Betriebsstrom ist unentgeltlich bereit zu stellen. Die Erweiterung der Dachflächennutzung ist durch Förderangebote zu unterstützen. Zusätzlich sind nach rechtlicher Prüfung Funkknoten per Kabel zu erschließen. Für eine nachhaltige Förderung empfiehlt sich zudem eine Prüfung zur Montage von Solarpaneelen zur autarken Spannungsversorgung.
In allen öffentlichen Einrichtungen sind flächendeckend freie Internetzugänge per WLAN anzubieten. Mit diesen wird nicht nur die Informationsmöglichkeit im öffentlichen Bereich verbessert, sie leistet auch einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von NRW als Bildungs-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort.
Rechtssicherheit für Bürgerdatennetze schaffen
Bürger und Firmen, die Netzzugangspunkte in Betrieb nehmen, sehen sich der Gefahr der sogenannten „Störerhaftung“ ausgesetzt, welche einem Ausbau von Bürgerdatennetzen zuwiderlaufen. Über die Störerhaftung kann man für Verstöße, die Dritte über den eigenen Internetzugang begehen, verantwortlich gemacht werden.
Um diese Situation zu ändern, setzen sich die PIRATEN NRW dafür ein, eine Beschränkung des Haftungsrisikos für die Betreiber offener WLANs durch eine Ausweitung der Haftungsprivilegierung für Access-Provider gemäß § 8 Telemediengesetz hinzuwirken, bzw. diese Regelung dahingehend zu präzisieren, dass Rechtssicherheit darüber besteht, dass diese Privilegierung auch für die Betreiber von WLANs gilt.
Wir fordern die stärkere Verbreitung offener Zugänge zum Internet. Hierzu sind positive Beispiele öffentlicher Zugänge auf einer NRW-Plattform zusammenzustellen, um den WLAN-Ausbau zu erleichtern. Auch weitere Zugangsformen sollten auf dieser Plattform vernetzt und beworben werden.
Medienkompetenz ist die essentielle Vorbedingung für informationelle Selbstbestimmung.
Das bedeutet: Bewertung und Einordnung von Quellen, Kompetenz bei der Nutzung von Technik , Kenntnisse um Effekte und Konsequenzen der Mediennutzung.
Welche Medien mit welchen Vor- und Nachteilen wann sinnvoll eingesetzt werden, ist Teil der Medienkompetenz.
Medienkompetenz wird zunehmend zu einer Kernkompetenz für die aktive Teilnahme an demokratischen Prozessen und einer offenen Gesellschaft sowie den internationalen Diskursen. Ziel ist die individuelle Handlungsfähigkeit z. B. durch die Partizipation an der Wissensgenerierung durch das selbständige Erstellen von Wissensdatenbanken auf open-source Basis. +
Die PIRATEN in NRW setzen sich für eine umfassende Reform der Finanzierung politischer Parteien ein. Vor allem sind folgende Änderungen zu fordern:
<li>die bisherige Deckelung der vergebenen Mittel an die selbst erwirtschafteten Einnahmen muss aufgehoben werden,
<li>die Berechnung der zu vergebenen Mittel findet nur noch über die für die Partei abgegebenen gültigen Stimmen statt +
Die Piratenpartei NRW fordert die Abschaffung aller Schuldenbremsen, weil diese aus ökonomischer Sicht unsinnig sind. +
Der Landesparteitag möge beschließen, kommunalen Mandatsträgern nachfolgende Nachhaltigkeitssatzung zur Vorlage in den Gemeinde-, Stadt- und Kreisvertretungen in NRW zu empfehlen:
+++
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat/Stadtrat/Kreistag NAME beschließt folgende Satzung:
Nachhaltigkeitssatzung des/der KREISES/STADT/GEMEINDE
Aufgrund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW. S. 646) i, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV NRW S.878) hat der Kreistag/Stadtrat NAME mit Beschluss vom TT.MM.201J folgende Nachhaltigkeitssatzung beschlossen:
Präambel
Eine nachhaltige Politik hat immer auch die Zukunft im Blick. Schulden bzw. die daraus resultieren- den Tilgungs- und Zinslasten mindern die Gestaltungsmöglichkeiten künftiger Generationen in GEMEINDE/STADT/KREIS. Ein weiterer Anstieg der Verschuldung sollte nach besten Möglichkeiten verhindert werden. Das zu erreichen ist Ziel der vorliegenden Nachhaltigkeitssatzung.
§ 1 Verschuldungsbremse
(1) Der Haushaltsplan enthält im Finanzplanungszeitraum ab dem Jahr 201J keine Nettoneuverschuldung mehr.
Eine Kreditaufnahme ist maximal bis zur Höhe der im Vorjahr geleisteten Tilgungen zulässig, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Hiervon ausgenommen sind Kreditaufnahmen zum Zwecke der Umschuldung.
(2) Der Gemeinderat/Stadtrat/Kreistag verpflichtet sich selbst, der Verwaltung nur dann neue Aufgaben bzw. finanzielle Belastungen zu übertragen, wenn deren Finanzierung ohne eine Neuverschuldung gesichert ist.
§ 2 Ausnahmen
(1) Von § 1 Absatz 1 kann bei einer extremen Haushaltslage abgewichen werden, die der Gemeinde-/Stadtrat/Kreistag feststellt. Eine extreme Haushaltslage liegt vor, wenn ggü. dem Schnitt der letzten vier Haushaltsjahre per Saldo erhebliche (im Sinne von § 81 Abs. 2 GO), nicht durch die Gemeinde/Stadt/ den Kreis NAME steuerbare Einzahlungsausfälle und/oder Auszahlungssteigerungen bestehen, die nicht durch andere Maßnahmen ausgeglichen werden können.
(2) Eine Abweichung von Absatz 1 kann auch dann vom Gemeinderat/Stadtrat/Kreistag genehmigt werden, wenn die Durchführung einer kreditfinanzierten Investition der Gemeinde, der Stadt, des Kreises NAME wirtschaftliche Vorteile bringt.
§ 3 Ermächtigungsübertragungen
Die Übertragung von Auszahlungsermächtigungen wird unter den Vorbehalt der Einhaltung der in § 1 geregelten Schuldenbremse gestellt.
Auf übertragene investive Auszahlungsermächtigungen kann ein nicht ausgeschöpfter Kreditaufnahmerahmen des Vorjahres angerechnet werden.
§ 4 Überschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit
(1) Positive Salden der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sind vorrangig zur Tilgung etwaiger Kredite zur Liquiditätssicherung zu verwenden. Verbleibt hierüber hinaus ein weiterer Überschuss, so ist dieser vorrangig zur außerordentlichen Tilgung von Investitionskrediten zu verwenden.
(2) Unerwartete Mehreinzahlungen im Bereich der Investitionstätigkeit sind grundsätzlich vorrangig zur außerordentlichen Tilgung von Investitionskrediten zu verwenden.
(3) Der Gemeinderat/Stadtrat/Kreistag kann Ausnahmen zu den Vorgaben der Absätze 1 und 2 beschließen.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Nachhaltigkeitssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Der Landesparteitag möge beschließen, dass die von der Bundesrepublik Deutschland in einem Jahr erwirtschafteten Überschüsse auf Basis der gemeldeten Einwohnerzahlen zum 31.12 des Vorjahres an die Städte und Gemeinden auszuschütten sind.
Hierzu wird den in Kommunal- und Landesparlamente gewählten Mandatsträgern empfohlen, Resolutionen der jeweiligen Parlamente anzustoßen. Sofern die überkommunale Befassung von Gemeinde- und Stadtrat von der jeweiligen Verwaltung beanstandet wird, sollen Resolutionen der Fraktionen versucht werden. +