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Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass [[Landesverband_Hamburg/Satzung/Version_1.02#.C2.A7_5_RECHTE_UND_PFLICHTEN_DER_PIRATEN|§ 5]] der Landessatzung der Absatz
:Jeder Pirat hat das Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Landesverbandes und seiner Untergliederungen, sofern es nicht durch Gesetze eingeschränkt wird.
hinzugefügt wird. +
§ 17 (5) der Satzung der Piratenpartei Hamburg wird gestrichen. +
§ 16 wird gestrichen. § 8c der Satzung erhält den folgenden Wortlaut:
:'''§ 8c Das Landeschiedsgericht'''
:# Zusammensetzung und Arbeit des Landesschiedsgerichts werden durch die Schiedsgerichtsordnung der Piratenpartei Deutschland geregelt. +
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 1 Abs. 3 der Landessatzung
: Wort 7 in Satz 1
gestrichen wird. +
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass in der Landessatzung
* § 14 Absatz 2 bis Absatz 6 gestrichen wird,
* § 14 umbenannt wird in
*: Verschlusssachen. +
Die Satzung der Piratenpartei Hamburg soll folgendermaßen geändert werden.
'''Änderung §5 (9):'''
Jeder Pirat hat das Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Landesverbandes und seiner Untergliederungen, '''sofern dies''' nicht durch Gesetze eingeschränkt '''ist.'''
'''Änderung §8 (2):'''
Alle Sitzungen der Organe, Gremien und Gruppen werden angekündigt. Protokolle und Ergebnisse werden, '''soweit''' zulässig, zeitnah veröffentlicht.
'''Änderung §8 (3):''' (nur überflüssiges Komma entfernt)
Ein Ausschluss von Piraten darf nur bei störendem oder unangemessenem Verhalten erfolgen und muss mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden.
'''Änderung §8a (2):'''
Die Einberufung erfolgt aufgrund '''eines Landesvorstandsbeschlusses''' ...
'''Änderung §8a (5) Punkt j.:'''
die Beschlussfassung über die Entlastung des Landesvorstandes '''oder''' einzelner Mitglieder des Landesvorstandes.
'''Änderung des letzten Halbsatzes von § 8b (3):'''
Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer und direkter Wahl für die Dauer eines Jahres gewählt, '''sie bleiben''' jedoch bis zur Neuwahl des Landesvorstandes im Amt.
'''Änderung §8b (6) Satz 1:''' (redundanter Halbsatz entfernt)
Der Landesvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit.
'''Änderung §10 (3):'''
Gästen kann '''Antrags- und/oder Rederecht''' erteilt werden.
'''Änderung §12 (1) Satz 1:'''
Interna können durch Mehrheitsbeschluss der Anwesenden einer Sitzung zur Verschlusssache erklärt werden. +
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 8 Abs. 0 und § 20 der Satzung der Pitarenpartei Deutschland Landesverband Hamburg ersatzlos gestrichen werden. +
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass die Bezeichnung des Landesverbands in der Landessatzung von derzeit Hamburger PIRATEN in künftig Landesverband geändert wird. Die beantragten Änderungen im Detail sind:
*§ 1 Abs. 1, "Hamburger PIRATEN" ersetzen durch "Landesverband"
*§ 1 Abs. 3 und Abs. 4, § 2 Abs. 4, § 9 Abs. 2, § 14 Abs. 2 und Abs. 3, § 19 Abs. 1 und Abs. 8, jeweils "der Hamburger PIRATEN" ersetzen durch "des Landesverbandes"
*§ 2 Abs. 1, "der Hamburger PIRATEN" ersetzen durch "im Landesverband"
*§ 2 Abs. 2, "Die Hamburger PIRATEN führen" ersetzen durch "Der Landesverband führt", sowie "ihre" ersetzen durch "seine"
*§ 3 Abs. 1, "bei den Hamburger PIRATEN" ersetzen durch "im Landesverband"
*§ 5 Abs. 3, "Vorstand der Hamburger PIRATEN" ersetzen durch "Landesvorstand", sowie "Mitglied der Hamburger PIRATEN" ersetzen durch "Mitglied im Landesverband"
*§ 6 Abs. 1, "Die Hamburger PIRATEN verpflichten" ersetzen durch "Der Landesverband verpflichtet"
*§ 7 Abs. 1, "Die Hamburger PIRATEN können" ersetzen durch "Der Landesverband kann"
*§ 9 Abs. 1, "Hamburger PIRATEN" ersetzen durch "des Landesverbandes"
*§ 12 Abs. 1, "die Hamburger PIRATEN" ersetzen durch "den Landesverband"
*§ 17 Abs. 4, "Die Hamburger PIRATEN führen" ersetzen durch "Der Landesverband führt", sowie "Vorstandsmitglied der Hamburger PIRATEN" ersetzen durch"Landesvorstandsmitglied" +
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 18 Absatz 1 der Landessatzung ersetzt wird durch
: Es gilt die Schiedsgerichtsordnung der Piratenpartei Deutschland. +
§ 7 der Satzung wird neu gefasst:
:'''§ 7 Gliederung'''
:# Im Gebiet des Landesverbandes können Untergliederungen geschaffen werden. Diese heißen Bezirksverbände.
:# Für Bezirksverbände gelten die verwaltungsrechtlichen Grenzen der Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg. Mehrere aneinander grenzende Bezirke können zu einem Bezirksverband zusammengefasst werden. Die Bezirksverbände sind innerparteilich den Kreisverbänden anderer Landesverbände gleichgestellt.
:# Mitglieder des Landesverbandes, die im Gebiet eines Bezirksverbandes wohnen, sind gleichzeitig Mitglieder dieses Bezirksverbandes.
:# Die Gründung eines Bezirksverbandes bedarf einer ¾-Mehrheit der Teilnehmer der Gründungsversammlung. Jedes Mitglied nach Absatz (3) muss zur Gründungsversammlung in Textform (Brief, E-Mail oder Fax) mit einer Frist von vier Wochen im Voraus eingeladen werden.
:# Bezirksverbände müssen mindestens sieben Mitglieder haben. Sinkt die Mitgliederzahl eines Bezirksverbandes dauerhaft darunter, können sie vom Landesparteitag aufgelöst werden.
:# Zum <Datum des LPT> existierende Bezirksverbände sind reguläre Bezirksverbände.
Falls der Antrag zu den Gebietsversammlungen angenommen wird, entfällt Absatz (4) Satz 2. +
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 12 der Landessatzung Absatz 2 wie folgt geändert wird:
* In Satz 1 wird
*: 3 Piraten an.
: ersetzt durch
:: fünf Piraten an: Ein Vorsitzender, ein Stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister und mindestens zwei Beisitzer.
* Satz 2, Satz 3 und Satz 4 werden gestrichen. +
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 17 der Landessatzung
* umbenannt wird in
*: Finanzordnung
* Absatz 1 ersetzt wird durch
*: Es gilt die Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland. +
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass der Landesvorstand direkt gewählt wird. Hierzu wird § 12 der Landessatzung wie folgt geändert:
* Absatz 3, Satz 1,
:: in geheimer Wahl
: wird ersetzt durch
:: in geheimer und direkter Wahl
* Der Absatz
:: Das Amt des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Schatzmeisters werden in getrennten Wahlgängen gewählt.
: wird Zwischen Absatz 3 und Absatz 4 eingefügt. +
'''§ 10 (1) wird folgendermaßen geändert:'''
Der Landesparteitag '''und die Gebietsversammlungen lassen''' grundsätzlich Gäste zu. Auf Beschluss der Versammlung können Gäste jederzeit von der Sitzung ausgeschlossen werden.
'''§ 17 bekommt folgende Überschrift:'''
:Die Beschlussfassung des Landesparteitages '''und der Gebietsversammlungen'''
'''§ 17 (1) wird folgendermaßen geändert:'''
:Der Landesparteitag '''und die Gebietsversammlungen wählen''' mit einfacher Mehrheit in öffentlicher Abstimmung einen Piraten zum Versammlungsleiter, einen weiteren Piraten zum Wahlleiter sowie ausreichend Piraten zu Wahlhelfern.
'''§ 17 (3) wird folgendermaßen geändert:'''
:Der Landesparteitag '''und die Gebietsversammlungen fassen''' Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Wenn im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl der beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt. +
'''§ 10 (1) wird folgendermaßen geändert:'''
Der Landesparteitag '''und die Gebietsversammlungen lassen''' grundsätzlich Gäste zu. Auf Beschluss der Versammlung können Gäste jederzeit von der Sitzung ausgeschlossen werden.
'''§ 17 bekommt folgende Überschrift:'''
Die Beschlussfassung des Landesparteitages '''und der Gebietsversammlungen'''
'''§ 17 (1) wird folgendermaßen geändert:'''
Der Landesparteitag '''und die Gebietsversammlungen wählen''' mit einfacher Mehrheit in öffentlicher Abstimmung einen Piraten zum Versammlungsleiter, einen weiteren Piraten zum Wahlleiter sowie ausreichend Piraten zu Wahlhelfern.
'''§ 17 (3) wird folgendermaßen geändert:'''
Der Landesparteitag '''und die Gebietsversammlungen fassen''' Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Wenn im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl der beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt. +
§ 8d (2) wird folgendermaßen geändert:
: ''Gebietsversammlungen dürfen nur für Gebiete abgehalten werden, für die unterhalb des Landesverbandes kein zuständiger Bezirks- oder sonstiger Gebietsverband existiert.'' +
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 19 der Landessatzung umbenannt wird in
: Die Beschlussfassung des Landesparteitages
und ersetzt wird durch
:(1) Der Landesparteitag wählt mit einfacher Mehrheit in öffentlicher Abstimmung einen Piraten zum Versammlungsleiter, einen weiteren Piraten zum Wahlleiter sowie ausreichend Piraten zu Wahlhelfern.
:(2) Der Protokollführer wird vom Versammlungsleiter bestimmt.
:(3) Der Landesparteitag fasst Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Wenn im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl der beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt.
:(4) Personenwahlen, bis auf die in Abs. 1 genannten Ausnahmen, sind geheim.
:(5) Zur Aufstellung von Wahlbewerbern für öffentliche Wahlen gelten die entsprechenden Gesetze und Vorschriften. +
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 10 Abs. 1 der Satzung der Pitarenpartei Deutschland Landesverband Hamburg ersetzt wird durch:
Die Landesmitgliederversammlung und der Landesvorstand lassen grundsätzlich Gäste zu. +
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 15 Abs. 3 der Satzung der Pitarenpartei Deutschland Landesverband Hamburg um folgenden Satz ergänzt wird: Die Landesmitgliederversammlung ist berechtigt einen Antrag im Wortlaut zu ändern, sofern dadurch die Bedeutung des Antrags erhalten bleibt. +
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 2 Abs. 1 der Satzung der Pitarenpartei Deutschland Landesverband Hamburg geändert wird in:
Mitglied der Hamburger PIRATEN kann jeder Pirat sein und werden, solange dies nicht durch die Satzung der Piratenpartei Deutschland ausgeschlossen ist. +