Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.
Die Daten werden täglich aktualisiert.
Attribut:Antragstext
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Dies ist ein Attribut des Datentyps Text.
L
Der Landesparteitag möge beschließen die derzeitge Landesfinanzordnung durch folgenden Text zu ersetzen:
:'''§1 Allgemeines'''
:(1) Es gilt im Wesentlichen die Bundesfinanzordnung.
:(2) Der Vorstand ist dem Vier-Augen-Prinzip verpflichtet. Jede Transaktion muß von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden, wobei der übrige Vorstand unverzüglich in Kenntnis zu setzen ist, oder durch einen Vorstandsbeschluss gedeckt sein.
:(3) Der Schatzmeister des Landesverbandes kann gegen Transaktionen sein Veto einlegen, wenn es die Finanzlage erfordert.
:(4) Der Schatzmeister des Landesverbandes kann von untergeordneten Gliederungen alle für den Rechenschaftsbericht notwendigen Daten einfordern. Sollte dies nicht möglich sein, hat er zeitnah Ordnungsmaßnahmen zu beantragen.
:'''§2 Mitgliedsbeitrag'''
:(1) Der Mitgliedsbeitrag wird zum Jahresbeginn vollständig an die für das Mitglied zuständige Gliederung überwiesen. Der Mitgliedsbeitrag wird von der für das Mitglied zuständigen Gliederung quartalsweise über die Umlage an die höheren Gliederungen überwiesen.
:(2) Der Mitgliedsbeitrag wird abzüglich des Bundesanteils wie folgt aufgeteilt: 50% an den Landesverband, 25% an den zuständigen Kreisverband und 25% an den zuständigen Ortsverband. Sofern eine Gliederung nicht existiert, gehen die Gelder an die jeweils übergeordnete Gliederung.
:'''§3 Virtuelle Kreisverbände'''
:(1) Basierend auf den politischen Grenzen werden für alle Kreise ohne existierenden Kreisverband Konten in der Buchhaltung geschaffen (virtuelle Kreisverbände). Auf diese Konten werden alle Finanzen gebucht, die einem tatsächlich existierenden Kreisverband zustünden. +
Der Landesparteitag möge beschließen, ein laufendes Parteiprogramm zu eröffnen. +
Der Landesparteitag möge beschließen den folgenden Abschnitt an passender Stelle in die Satzung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt einzufügen.
Liquid Democracy
(1) Die Piratenpartei Deutschland Sachsen-Anhalt nutzt zur Willensbildung über das Internet eine geeignete Software. Diese muss die “Anforderungen für den Liquid Democracy Systembetrieb” erfüllen, welche vom Vorstand beschlossen werden.
Die Mindestanforderungen sind:
a) Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben, Anträge im System zu stellen. Zulassungsquoren und Antragskontingente sind zulässig, müssen jedoch für alle Mitglieder gleich sein.
b) Das System muss ohne Moderatoren auskommen.
c) In das System eingebrachte Anträge dürfen nicht gegen den Willen des Antragstellers von anderen Mitgliedern verändert oder gelöscht werden können.
d) Jedem Mitglied muss es innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich sein, Alternativanträge einzubringen.
e) Das eingesetzte Abstimmungsverfahren darf Anträge, zu denen es ähnliche Alternativanträge gibt, nicht prinzipbedingt bevorzugen oder benachteiligen. Mitgliedern muss es möglich sein, mehreren konkurrierenden Anträgen gleichzeitig zuzustimmen. Der Einsatz eines Präferenzwahlverfahrens ist hierbei zulässig.
f) Es muss möglich sein, die eigene Stimme mindestens themenbereichsbezogen durch Delegation an ein anderes Mitglied zu übertragen. Diese Delegationen müssen jederzeit widerrufbar sein und übertragenes Stimmgewicht muss weiter übertragen werden können. Selbstgenutztes Stimmgewicht darf nicht weiter übertragen werden.
(2) Der Vorstand stellt den dauerhaften und ordnungsgemäßen Betrieb des Systems sicher.
(3) Jedem Mitglied ist Einsicht in den abstimmungsrelevanten Datenbestand des Systems zu gewähren. Während einer Abstimmung darf der Zugriff auf die jeweiligen Abstimmdaten anderer Mitglieder vorübergehend gesperrt werden.
(4) Die Organe sind gehalten, das Liquid Democracy System zur Einholung von Empfehlungen zur Grundlage ihrer Beschlüsse zu nutzen und vom diesen Empfehlungen abweichende Entscheidungen zu begründen. Das Schiedsgericht ist davon ausgenommen.
(5) Die Organe der Partei sind angehalten, die Anträge, die im Liquid Democracy System positiv beschieden wurden, vorrangig zu behandeln.
(6) Teilnahmeberechtigt ist jeder Pirat, der nach der Satzung Mitglied der Piratenpartei Sachsen-Anhalt ist. Jeder Pirat erhält genau einen persönlichen Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf.
(7) Verstößt ein Nutzer wiederholt und in erheblichem Maße gegen die Nutzungsbedingungen des Systems, so kann der Vorstand als Ordnungsmaßnahme dem Nutzer auf Zeit das Recht entziehen, Anträge oder andere Texte in das System einzustellen. Im Falle technischer Angriffe auf das System, die von einem angemeldeten Benutzer ausgehen, kann dieses Benutzerkonto durch Administratoren vorübergehend gesperrt werden.
Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1/Antragsfabrik/Maximale Spendenhöhe von 5000 Euro +
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden neuen Punkt der Finanzordnung des Landesverbands hinzuzufügen:
Die maximale Spendenhöhe an den Landesverband von juristischen Personen (Firmen, Konzerne) und Privatpersonen darf 5000 Euro nicht überschreiten. +
Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1/Antragsfabrik/Regelung Amtszeit, Kandidatur, Wiederwahl für LSA +
Der Landesparteitag möge beschließen, §10 der Landessatzung durch folgenden neuen Absatz zu ergänzen:
:Ein Pirat darf nicht mehr als ein Mandat innehaben. +
Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1/Antragsfabrik/Regionalfinanzen - Geldreformen als Schlüssel gegen die Finanzkrise +
Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt setzt sich für Reformen im Geldsystem ein. Insbesondere sollen durch parallele umlaufgesicherte Geldsysteme alternative Finanzierungsmöglichkeiten für die Kommunen geschaffen werden, regionale Wirtschaftskreisläufe unterstützt werden und insgesamt damit die Umverteilung von Arm zu Reich durch unser Geldsystem unterbrochen und schrittweise abgelöst werden. +
Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1/Antragsfabrik/Sprachliche Gleichstellung durch gendern mit Gender Gap als vorläufige Lösung +
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Landesverband Sachsen-Anhalt empfiehlt allen seinen Mitgliedern sich bei offiziellen Texte z.B. mithilfe des sogenannten Gender Gaps (Student_innen), um eine sprachliche Gleichstellung aller Menschen jedweden gefühlten oder biologischen Geschlechts zu bemühen. +
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Abschnitt in die Landesfinanzordnung aufzunehmen:
:'''§XX - Umlage Parteienfinanzierung'''
:Die Gelder aus der Parteienfinanzierung werden auf Landesebene nach folgendem Schlüssel umgelegt:
:(1) 10% der Parteienfinanzierung verbleibt bis zur nächsten Abschlagszahlung, mindestens jedoch für ein Jahr, als Rücklage beim Landesverband. Aufgelöste Rücklagen werden zur aktuellen Abschlagszahlung addiert und entsprechend diesem Schüssel umgelegt.
:(2) Vom verbleibenden Betrag gehen 50%, mindestens jedoch ein Sockelbetrag von 3600 EUR per anno, an den Landesverband. Der Restbetrag geht an die untergliederten Kreisverbände.
:(3) Die Verteilung des Anteils der Kreisverbände erfolgt zu je einem Drittel nach Sockel, nach Einwohner und nach Fläche der Kreisverbände.
:(3a) Der Sockelanteil eines Kreisverbandes berechnet sich aus dem Verhältnis Anzahl der politischen Kreise des Kreisverbandes zu Anzahl der politischen Kreise des Landes.
:(3b) Der Anteil nach Einwohner berechnet sich aus dem Verhältnis Einwohnerzahl des Gebietes des Kreisverbandes zu Einwohnerzahl des Landes.
:(3c) Der Anteil nach Fläche berechnet sich aus dem Verhältnis Fläche des Gebietes des Kreisverbandes zu Fläche des Landes.
:(4) Sofern in einem politischen Kreis noch kein Kreisverband existiert, wird der entsprechende Betrag gegen ein virtuelles Unterkonto des Landesverbandes gebucht. Von diesem Unterkonto sollen primär Aktionen in dem jeweiligen Gebiet finanziert werden. Der Landesvorstand ist berechtigt diesen Betrag begründet anderweitig zu verwenden.
:(5) Anspruch auf Auszahlung aus der Parteienfinanzierung besteht ab dem Monat der Gründung eines Kreisverbandes. +
Der LPT möge beschließen, den folgenden Text an geeigneter Stelle in die Landesfinanzordnung aufzunehmen:
:'''§X Parteienfinanzierung'''
:(1) Die Parteienfinanzierung für den Landesverband und all seine Untergliederungen werden nach folgendem Schlüssel unter den Gliederungen verteilt.
:(2) Dem Landesverband stehen 50%, den Kreisverbänden 25% und den Ortsverbänden 25% der Parteienfinanzierung zu.
:(3) Unter den Gliederungen gleicher Ebene wird die Parteienfinanzierung durch die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes geteilt. Anschließend wird mit der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der betroffenen Gliederung multipliziert. Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder jeder Gliederung wird durch den Landesvorstand festgestellt. Stichtag ist jeweils der 31.12. des Vorjahres.
:(4) Sofern eine Gliederung nicht existiert, gehen die Gelder an die jeweils übergeordnete Gliederung.
:(5) Der Landesverband verteilt die Parteienfinanzierung quartalsweise auf seine Gliederungen. +
Der LPT möge beschließen, den folgenden Text an geeigneter Stelle in die Landesfinanzordnung aufzunehmen:
:'''§X Parteienfinanzierung'''
:(1) Die Parteienfinanzierung für den Landesverband und all seine Untergliederungen werden nach folgendem Schlüssel unter den Gliederungen verteilt.
:(2) Dem Landesverband stehen 50%, den Kreisverbänden 25% und den Ortsverbänden 25% der Parteienfinanzierung zu.
:(3) Unter den Gliederungen gleicher Ebene wird die Parteienfinanzierung durch die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes geteilt. Anschließend wird mit der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der betroffenen Gliederung multipliziert. Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder jeder Gliederung wird durch den Landesvorstand festgestellt. Stichtag ist jeweils der 31.12. des Vorjahres.
:(4) Sofern eine Gliederung nicht existiert, gehen die Gelder an die jeweils übergeordnete Gliederung.
:(5) Abschlagszahlungen werden zurückgelegt und am 01.01. des Folgejahres ausgeschüttet. +
Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1/Antragsfabrik/Vorlage Positionspapier Antrag +
Text des Antrages
zweite Zeile etc. +
Text des Antrages
zweite Zeile etc. +
Text des Antrages
zweite Zeile etc. +
Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1/Antragsfabrik/§ 11 - Satzungs- und Programmänderung +
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, §11 (3) der Landessatzung wie folgt zu ändern:
'''alte Fassung:'''
(3) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Landesverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Landesebene für Kommunal- und Landtagswahlen bei Bedarf vom Landesparteitag verabschiedet werden.
'''neue Fassung:'''
(3) Vom Landesparteitag kann ein eigenes Grundsatzprogramm für den Landesverband sowie Wahlprogramme für Kommunal- und Landtagswahlen verabschiedet werden. Diese dürfen dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland nicht widersprechen. +
Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1/Antragsfabrik/§ 2 (2) - Mitgliedschaft (Änderung) +
Der Landesparteitag möge beschließen folgende Änderung des §2 (2) der Satzung des LV Sachsen-Anhalt zu vollziehen:
'''Neue Fassung:'''
"(2) Der Landesverband und jede '''untergeordnete''' Gliederung führt ein Piratenverzeichnis auf entsprechender Ebene."
'''Alte Fassung:'''
"(2) Der Landesverband und jede '''niedere''' Gliederung führt ein Piratenverzeichnis auf entsprechender Ebene." +
Eine artgerechte Tierhaltung ist in Zirkussen nicht möglich.
Die besonders großen Ansprüche an Haltung, Pflege, Ernährung, Betreuung und Sachkunde der Halter können in reisenden Unternehmen nicht erfüllt werden. Zudem werden hier Tiere zum Amüsement des Menschen aus ihrer natürlichen Umwelt gerissen und gefangen gehalten.<br>
Die Piratenpartei Bayern unterstützt daher das Verbot von Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben.
<br><br>
Das Erstellen von Positivlisten der domestizierten Tierarten, die noch in Zirkusbetrieben gehalten werden dürfen, muss erarbeitet werden und landesweit vorgehalten werden. Transparenz ist für fahrende Betriebe unerlässlich. Strenge Vorgaben und Kontrollen müssen nicht nur die artgemäße Haltung gewährleisten,
sondern Zirkussen, die diese Anforderungen nicht einhalten können, den Verzicht der Tiere auferlegen können.<br><br>
Es muss möglich gemacht werden, besonders schlecht gehaltene Zikustiere beschlagnehmen zu können. +
Folgendes Positionspapier soll als inhaltliche Grundlage für eine Ergänzung des sucht- und drogenpolitischen Wahlprogramms dienen:
Menschlichkeit und Wissenschaft statt Prohibition und Lobbyismus
Die gegenwärtige bayerische Politik ist widersprüchlich. Legale Drogen, wie Alkohol und Tabak, werden verharmlost, während andere, zur Zeit illegale Substanzen, unabhängig vom tatsächlichen Gefahrenpotential, kriminalisiert werden. Unser Ziel ist es, mit einer pragmatischen und auf objektiven wissenschaftlichen Daten basierenden Suchtpolitik sowohl Schaden von der Gesellschaft abzuwenden, als auch das Recht jedes Menschen auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu wahren. Die ersten Schritte dieses Weges können und werden wir in der kommenden Legislaturperiode gehen.
Schwerstabhängigen konsequent helfen, Begleiterkrankungen verhindern
Es ist unverständlich, dass das Land Bayern die Gründung von Drogenkonsumräumen verwehrt. Dies werden wir ändern. Wir werden die Errichtung von Fixerstuben unterstützen und diese mit Mitteln ausstatten, die eine bedarfsgerechte Arbeit auch jenseits klassischer Bürozeiten ermöglichen. Schwerstabhängigen wollen wir eine Substitution mit Diamorphin ermöglichen. Darüber hinaus werden wir das Konzept "Hilfe durch Drogenkonsumräume" auf andere Substanzen erweitern. Dies wird das frühzeitige Erkennen neuer Rauschtrends ermöglichen und Problemkonsumenten die Scheu vor Hilfsangeboten nehmen.
Die bisherige, repressive Drogenpolitik hat die Suchtprobleme der Gesellschaft in die Gefängnisse verlagert. Die Ausstattung der Justizvollzugsanstalten mit suchttherapeutischen Angeboten hinkt dieser Entwicklung hinterher. Wir werden diesen Missstand beseitigen und setzen uns für Spritzenautomaten und Heroinersatztherapie in Gefängnissen ein.
Bestehende Netzwerke nutzen, gemeinsam Zukunft gestalten
Die PIRATEN Bayern streben die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Gruppen an, die sich vorurteilsfrei mit dem Konsum von Drogen und dessen Folgen auseinandersetzen. Gemeinsam werden wir eine Suchtpolitik erarbeiten, die riskanten Drogengebrauch verhindert, echten Jugend- und Verbraucherschutz ermöglicht und überdies die Rechte von Nichtkonsumenten schützt.
Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:
<br><br>
Förderung einer grundlegenden Reform der GEMA
<br><br>
Eine angemessene und alle Mitglieder umfassende Vertretung in den satzungsgebenden GEMA Gremien, sowie eine gerechte Ausgestaltung der bisher angewandten Verteilungsschlüssel hinsichtlich einer fairen Vergütung und Verteilung der Erlöse aus öffentlichen Aufführungsrechten, mechanischen und sonstigen Vervielfältigungsrechten, Geräte- und eventuellen Flatrateabgaben ist dringend erforderlich um einen modernen gesellschaftlichen Auftrag der GEMA gerecht zu werden.
<br><br>
Im Rahmen einer globalen Wettbewerbsfähigkeit muss es die GEMA ihren Mitgliedern in Zukunft gestatten, lizenzfrei einzelne Werke und Werkteile dem CC für alle Nutzungsarten zuzuführen, sowie Aufführungen des eigenen Repertoires im virtuellen und realen Raum lizenzzahlungsbefreit zu veranstalten.
<br><br>
Daraus resultiert auch das Recht des Urhebers, seine Werke im Internet auf Portalen zu veröffentlichen, welche die GEMA bisher durch rechtliche Verfügungen vom Netzzugang gesperrt hat. Um dies zu gewährleisten, erfordert auch das Verlagsrecht eine Revision im Sinne einer stärkeren Selbstbestimmung des Urhebers.
<br><br>
Die GEMA muss sich von den Stereotypen der Kulturklassifizierung in E (Ernste Werke) und U (Unterhaltung) sowie dem in der Erlösstruktur höher gewerteten Begriff des Standardwerkes trennen, denn in einer kreativen Netzwelt sind nicht nur die Grenzen, sondern auch die Kulturauffassungen fliessend.
<br><br>
Wir fordern die Abschaffung der GEMA Vermutung zu Gunsten eines offenen und transparenten Systems der vom Urheber bestimmten Einzeichnung von Werken innerhalb des Wahrnehmungsvertrages. +
Der Landeshaushalt wird maßgeblich durch das verwendete Rechnungswesen bestimmt. Bayern verwendet noch die Kameralistik (Kameralbuchwesen), während einige Kommunen, Bundesländer und der Großteil der EU bereits die Doppik (doppelten Buchführung) eingeführt haben. Die Kameralistik bietet keinen Überblick über den Ressourcenverbrauch, eine Kosten- Leistungsrechnung kann nicht durchgängig implementiert werden. Es erscheint zweifelhaft, dass in Zeiten knapper Kassen das bisherige Rechnungswesen den neuen Anforderungen gewachsen ist. Darüber hinaus ist es wenig sinnvoll, wenn Land und Kommunen in unterschiedlichen Systemen wirtschaften. Wir befürworten daher eine Reformierung des Rechnungswesens mit der Zielrichtung, den Wechsel von der Kameralistik zur Doppik in ganz Bayern umzusetzen. +
Die Piratenpartei in Freising setzt sich ein, für eine Verbesserung der Barrierefreiheit in den Kommunen sowie im Bereich der Bahn und des MVV. +