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Attribut:Antragstext
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Ich beantrage, der Bundesparteitag möge beschließen,
1. den § 1 Abs 1 Satz 3 Schiedsgerichtsordnung, wie folgt, neu zufassen:
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">
Erweiterungen oder Abänderungen durch andere Gliederungen sind nicht zulässig, sofern sie nicht die Anzahl der Richter und Ersatzrichter eines Schiedsgerichtes nach Maßgabe dieser Schiedsgerichtsordnung betreffen.
</div>
2. den § 2 Abs 3 Schiedsgerichtsordnung, wie folgt, neu zu fassen:
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">
(3) Aufgrund einer Satzungsbestimmung der Gliederung oder auf vorhergehenden Beschluss der Mitgliederversammlung kann das Gericht auch aus drei Piraten bestehen und mit einem Ersatzrichter ergänzt werden. Vor dem 1x. Mai 2010 ''(Inkrafttreten der Satzungsänderung)'', bei Einhaltung des satzungsgemäßen Wahlverfahrens, gewählte Schiedsgerichte gelten als ordnungsgemäß konstituiert.
</div> +
Es wird beantragt in Abschnitt A: §13 (2) nach "Landesverbandes" den Text " oder einer untergeordneten Gliederung" einzufügen. +
Ich beantrage in der Bundessatzung die folgenden Änderungen:
* In Abschnitt A: § 4 (5): Streiche den Text "Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet."
* In Abschnitt B: § 2 (2): Streiche den Text "- und Aus" an zwei Stellen
* In Abschnitt B: § 2 - neuer Absatz (2a) nach (2):
"(2a) Der Zeitpunkt eines Austritts im Kalenderjahr hat keinen Einfluß auf die Höhe des zu entrichtenden Mitgliedsbeitrags. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet." +
Es wird beantragt, den Absatz 3 wie folgt abzuändern:
'''Alte Fassung:'''
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.</div>
'''Neue Fassung:'''
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Für Schüler, Studenten und Erwerbslose gilt ein verminderter Mitgliedsbeitrag von 50% des regulären Satzes. Ein formloser Antrag mit Nachweis ist an den zuständigen Schatzmeister zu richten. Für Aufnahmeanträge gilt der reduzierte Beitrag ab Antragstellung, für Piraten gilt der reduzierte Beitrag ab der nächsten Fälligkeit des Beitrages. Der Nachweis ist einmal jährlich spätestens zum 1. Dezember des alten Kalenderjahres vor dem Stichtag 1. Januar des neuen Kalenderjahres zu erneuern. Außerdem kann der Bundesvorstand auf begründeten Antrag den Beschluss fassen, auch bei anderen Personen den Mitgliedsbeitrag auf 50% des regulären Satzes zu vermindern. Die Verminderung ist jährlich spätestens zum 1. Dezember des alten Kalenderjahres vor dem Stichtag 1. Januar des neuen Kalenderjahres zu beantragen. Der Bundesvorstand kann per Geschäftsordnung die Prüfung eines solchen Antrags an den jeweils zuständigen Landesverband delegieren. Diese Regelung zur Beitragsminderung tritt am 1.Januar 2011 in Kraft.</div> +
Der Abschnitt zum Mitgliedsbeitrag in der Satzung wird ergänzt um folgende Regelung:
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(9) Mitglieder ohne Einkommen und solche, die für das Entrichten eines Mitgliedsbeitrags auf die Zustimmung gesetzlicher Vertreter angewiesen wären, bleiben beitragsfrei.</div> +
Es wird beantragt Absatz 1 und 10 des §9a folgendermaßen neu zu fassen.
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (1) Der Bundesvorstand besteht aus mindestens 11 Mitgliedern: Dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten, dem Politikpiraten, dem Öffentlichkeitspiraten, dem Verbindungspiraten, dem IT-Piraten sowie mindestens zwei Beisitzern.
(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn:
*Der Vorsitzende und beide stellvertretenden Vorsitzen zurückgetretten sind.
*Der Schatzmeister zurückgetreten ist.
*Der Vorstand insgesamt aus weniger als 9 Mitgliedern besteht.
*Der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.
In einem solchen Fall ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. </div> +
Ergänzungssantrag: Der BuPT möge beschließen §9b, um folgenden Absatz zu erweitern und z.B. als Unterpunkt (9) einzufügen:
"Der Bundesparteitag kann grundsätzlich nicht nur zentral (also an einem Ort), sondern auch dezentral (gleichzeitig an mehreren Orten) stattfinden. Der dezentrale Parteitag unterscheidet sich von einem zentralen Parteitag allein durch die örtliche Aufteilung auf mehrere gleichzeitige Tagungsorte und unterliegt somit analog den Vorschriften, wie sie diese Satzung allgemein für Parteitage vorsieht. Insbesondere muss bei einem dezentralen Parteitag gewährleistet sein, dass die Standorte untereinander verbunden sind und somit jeder Pirat - egal von welchem Veranstaltungsort aus - an sämtlichen Veranstaltungsorten gehört und nach Möglichkeit auch gesehen werden kann. Es darf kein Pirat auf Grund des jeweiligen Veranstaltungsortes in seinen Mitgliedsrechten benachteiligt werden. Über die Einberufung eines dezentralen Parteitages und die Anzahl und Örtlichkeiten der Tagungsorte entscheidet der Bundesvorstand mit einfacher Mehrheit. Der Bundesvorstand hat für die Vernetzung geeignete Verfahren zu wählen, die für einen ungestörten Veranstaltungsablauf erforderlich sind. Die dezentralen Standorte sind so auszusuchen, dass sie den notwendigen technischen Anforderungen genügen und nach Möglichkeit die Mitgliederdemographie berücksichtigen. Der Vorstand hat den technischen Ablauf zu unterstützen." +
Ich beantrage, dass die Vorstände der einzelnen Untergliederungen, respektive der Bundesvorstand, mindestens einmal monatlich neben der absoluten Mitgliederzahl auch die Anzahl der Eintritte und Austritte zusammentragen und – bspw.
im Wiki unter [[Mitglieder#Mitgliederentwicklung]] – bekanntgeben. +
Es wird beantragt in Abschnitt B §3 (2) den Text "des fälligen Gesamtbetrags" hinter "Zahlung" zu ergänzen. +
Es wird beantragt in Abschnitt B der Satzung (Finanzordnung) in §7 folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer hinzuzufügen:
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Eine Annahme von Spenden von juristischen Personen ist nicht gestattet.</div> +
Es wird beantragt im §4 Abschnitt A Absatz 1 der Satzung die Wörter "der Satzung seines Landesverbandes" durch die Wörter "den Satzungen seiner zuständigen Gebietsverbände" zu ersetzen. +
Bisheriger Text
''§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet''<br/>
...<br/>
''(5) Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet.''
Neue Fassung:
'''Alternative 1'''<br/>
Absatz 5 wird ersatzlos gestrichen
'''Alternative 2'''<br/>
Absatz 5 ersetzt durch "Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden als Piratinnen und Piraten bezeichnet."
'''Alternative 3'''<br/>
Absatz 5 ersetzt durch "Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden als PiratInnen bezeichnet."
'''Alternative 4'''<br/>
Absatz 5 ersetzt durch "Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden als Piratinnen und Piraten bezeichnet. Die Bezeichnung PiratInnen wird abgelehnt"
'''Alternative 5'''<br/>
Absatz 5 ersetzt durch "Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder können geschlechtneutral als Piraten bezeichnet werden. Die Bezeichnung Piratin (plural Piratinnen) für weibliche Mitglieder ist zulässig"
'''Alternative 6'''<br/>
Absatz 5 ergänzt um "Die Bezeichnung Piratin (plural Piratinnen) für weibliche Mitglieder ist zulässig" +
Es wird beantragt in Abschnitt A §4 Abs. 4 die Worte '''"(Aktives Wahlrecht)"''' zu streichen. +
Ich beantrage, im Abschnitt Grundlagen §5 Absatz 1 "(siehe § 10 Abs. 1 PartG)" hinter das Wort "Wahlrechts" einzufügen. +
Es wird beantragt in §13 (3) und §13 (4) nach dem Wort Verschmelzung <b>der Bundespartei</b> einzufügen.
<b>alter Text</b>
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">
(3) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine Urabstimmung unter den Piraten bestätigt werden. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich.
(4) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.
</div>
<b>neuer Text</b>
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">
(3) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung<b> der Bundespartei</b> muss durch eine Urabstimmung unter den Piraten bestätigt werden. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich.
(4) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung<b> der Bundespartei</b> kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.
</div> +
Abschnitt A §12 (2) und (3) sollen ersatzlos gestrichen werden.
Alternativantrag: Abschnitt A §12 (2) und (3) sollen ersatzlos gestrichen werden. Nach dem BPT sollen Abschnitt A §12 (2) und (3) wieder in der ursprünglichen Form eingeführt werden. +
Es wird beantragt, dass in §2 Absatz 1 die Wörter "die das 16. Lebensjahr vollendet hat und" durch das Wort "welche" zu ersetzen. +
Es wird beantragt, nach Absatz 2 folgenden Absatz 3 hinzuzufügen:
'''Neue Version:'''
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(3) Im Gegenzuge sind auch die Landesverbände in Vertretung durch ihre Vorstände berechtigt und verpflichtet, den Bundesvorstand in seiner Arbeit zu bewerten. Sollten alle Landesvorstände in ihren öffentlichen, protokollierten Sitzungen einem Mitglied des Bundesvorstandes das Vertrauen entziehen, so wird dieses seines Amtes enthoben.</div> +
Es wird beantragt, dass in §3 (6) die Wörter "auf Wunsch" hinter das Wort "erhält" eingefügt wird. +
<b> Ziehe den Antrag zugunsten von [[Antragsfabrik/Passives_Wahlrecht_bei_Zahlungsverzug]] zurück.</b>
Es wird beantragt in Abschnitt A: §4 (4) den Text "mehr als drei Monate im Rückstand" durch "im Verzug" zu ersetzen. +