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Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Abschaffung der Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze an Gemeinden in Bayern +
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, die Schlüsselzuweisungen für Zweitwohnsitze an Gemeinden abzuschaffen. Durch die Zweitwohnsitzsteuer wird den Gemeinden ein Instrument in die Hand gegeben, Infrastrukturkosten, die durch Zweitwohnsitze entstehen entsprechend abzudecken. In Bayern wird jedoch schon über Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze den Gemeinden Geldern zugesteuert. Da hierdurch eine doppelte Zuwendung für die Gemeinden entsteht, muss diese Zuweisung abgeschafft werden. Die Gemeinden sollen durch die Zweitwohnsitzsteuer selbst die Möglichkeit besitzen, dass sie festlegen können, inwieweit Zweitwohnsitze aufgrund der Kosten für zusätzliche Infrastruktur zu besteuern sind. +
Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Abschaffung der Zweitwohnsitzsteuer unter Beibehaltung der Schlüsselzuweisungen +
Abschaffung der Zweitwohnsitzsteuer unter Beibehaltung der Schlüsselzuweisungen
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, die Zweitwohnsitzsteuer abzuschaffen. Durch die Zweitwohnsitzsteuer wird den Gemeinden ein Instrument in die Hand gegeben, dass ihnen ermöglicht, Steuern von Bürgern zu erheben, die durch das fehlende Wahlrecht in diesen Orten entsprechend benachteiligt werden. Weiterhin ist in Bayern durch eine Schlüsselzuweisung für Nebenwohnsitze eine Umlage an die Gemeinden geregelt, sodass die durch die Zweitwohnsitze entstehenden Kosten für die Infrastruktur abgedeckt sind. +
Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Abschaffung der ausbildungsbedingten Zweigpflicht an Beruflichen Oberschulen +
Schüler der Beruflichen Oberschule (im Folgenden BOS) wollen auf dem zweiten Bildungsweg die Hochschulreife erwerben (Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder allgemeine Hochschulreife). Als Zugangsvoraussetzung für die BOS ist eine vorherige Berufsausbildung nötig. Diese vor dem Schulbesuch absolvierte Berufsausbildung führt den Schüler dann einem Zweig zu. Je nach BOS gibt es bis zu vier Zweige, die dort unterrichtet werden können. Der Schüler wird diesem Agrar-, Technik-, Sozial-, oder Wirtschaftszweig entsprechend seiner Ausbildung zugeordnet, der eine dem Zweig entsprechende Fächerkombination (z.B. Psychologie und Chemie im Sozialzweig oder Betriebs- und Volkswirtschaft im Wirtschaftszweig) vorschreibt.[1] Er hat in keinem Fall die Möglichkeit, sich frei zwischen den angebotenen Zweigen zu entscheiden, sondern kann in seltenen Fällen zwischen zwei Zweigen (z.B. Medizinische/r Fachangestellte/r zwischen Sozial- und Wirtschaftszweig) und in Ausnahmefällen zwischen drei Zweigen (z.B. Logopäde/in zwischen Agrar-, Sozial- und Technikzweig) wählen.
Die breite Masse an Ausbildungsberufen jedoch führt auch auf der BOS den Ausbildungsinhalt der Berufsschulen fort. Dieser Umstand sollte aufgehoben werden. Die Schüler sollten auch nach ihrer Ausbildung beim Schulbesuch freie Zweigwahl haben, um ihr Interessenfeld zu bedienen und optimal auf das Studium vorbereitet zu werden.
[1] http://www.bfbn.de/bayernweite-angebote/berufliche-oberschule/ausbildungsrichtungen/berufszuordnung/ +
Die Piratenpartei Bayern tritt für eine Abschaffung des Beamtentums ein.
Im 18. Jahrhundert wurde das Beamtentum eingeführt, die Beamten sollten pflichtbewusst, kenntnisreich und unbestechlich sein. Später folgte die Anstellung auf Lebenszeit und Schutz vor willkürlicher Entlassung. In der Weimarer Republik folgte die Besoldung per Gesetz nach Alter und nicht nach Leistung.
Die Schweiz hat im Jahre 2002 die Abschaffung des Beamtentums erfolgreich vollzogen ohne jedwede negative Erfahrung. Auch Polizisten und Mitarbeiter der Finanzverwaltung sind dort nun Angestellte. Gestreikt werden darf nur, wenn die Sicherheit oder Versorgung des Landes nicht beeinträchtigt wird. Die Angestellten werden nach Leistung bezahlt, die Arbeitgeber haben ein Kündigungsrecht aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen, welches aber bisher noch nicht in Anspruch genommen wurde. In diesem Falle ist ein etwaiger freier, gleichwertiger Arbeitsplatz in einem anderen Bereich vorrangig anzubieten, um dem Beschäftigen die Möglichkeit eines Wechsels zu ermöglichen.
Mit dieser Änderung wird das starre deutsche Beamtensystem aufgebrochen, es wird die Einführung flexibler und gerechter Entlohnung möglich, die Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst wird beseitigt und das Problem der wachsenden Pensionsproblematik wird rechtzeitig angegangen. Trotz der im Jahre 1982 eingeführten "Versorgungsrücklage" nach § 14a des Bundesbesoldungsgesetzes werden immer höhere Pensionslasten in Bayern aufgebaut, eine tickende finanzielle Zeitbombe in Gemeinden und Land für spätere Generationen. Der Erfolg der Abschaffung des Beamtentums in der Schweiz und die Beispiele in der BRD selbst mit Privatisierung von Telekom, Bahn und Post beweisen die problemlose Durchführung.
'''Selbstverständlich gilt diese Änderung nicht für bestehende Beamtenverhältnisse, die Bestandsschutz geniessen.''' +
Die Piratenpartei tritt für die Abschaffung des Meisterzwangs im deutschen Handwerk ein.
Deutschland ist das einzige Land in Europa, das einen Meisterzwang kennt. Dieser entstand aus den Zunftregelungen des Mittelalters und ist heute überholt. Den Versuch des ständisch organisierten Handwerks, die Gründung von Betrieben dem Meisterzwang zu unterwerfen sehen wir kritisch und lehnen ihn ab. Wir fordern daher die ungerechtfertigte Beschränkung der Gewerbefreiheit generell zu überwinden und den Meisterzwang im deutschen Handwerk endgültig abzuschaffen. Wir fordern nicht die Abschaffung des Meisters an sich. Betriebe, die z.B. aus Werbezwecken weiterhin auf einen Meister setzen, dürfen dies gerne tun. Der Ausbildereignungsnachweis wird ebenfalls nicht berührt von diesem Antrag. Unfallverhütungsvorschriften, technische Normen, Qualitätssicherungsvorschriften oder dergleichen werden von dem Antrag ebenfalls nicht berührt. Es geht darum daß nur deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in der BRD in wahllos bestimmten Handwerksberufen verpflichtet sind einen Meisterbrief bei Gewerbegründung vorzulegen und alle anderen nicht. +
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, die Zweitwohnsitzsteuer sowie die Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze in Bayern abzuschaffen. Bayern ist das einzige Bundesland, dass anhand der Zweitwohnsitze Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden durchführt. Um hier eine einheitliche Regelung mit den restlichen Bundesgebiet zu erzielen ist es nötig, diese Sonderstellung in Bayern abzuschaffen. Des weiteren werden durch die Zweitwohnsitzsteuer Bürger mit Abgaben belastet, die in diesen Gemeinden kein Stimm- und Wahlrecht haben. Es findet eine Abwertung dieser Einwohner statt innerhalb der Gemeinden statt, die diese Mitbürger als Möglichkeit ansehen, für Kosten aufzukommen, an denen sie am wenigsten durch die geringe Nutzung beteiligt sind. Um hier ein besseres Miteinander zu ermöglichen, ist es notwendig, dass auch die Zweitwohnsitzsteuer abgeschafft wird. +
In der Liquid-Feedback-Instanz des LV Bayern soll die Funktion zur Stimmdelegation abgeschaltet werden, so dass dann dem Prinzip der Basisdemokratie entsprechend alle Teilnehmer das gleiche Stimmgewicht haben. +
Der Landesparteitag möge folgenden Paragraphen in die Landessatzung aufnehmen:
§9c - Abstimmung zwischen den Parteitagen
(1) Gegenstand der Abstimmung
1. Anträge, die auf dem Landesparteitag aus Zeitgründen nicht behandelt wurden.
2. Resolutionen und Meinungsbilder auf Antrag des Landesvorstands.
(2) Durchführung der Abstimmung
1. Einbringen der Anträge
a) Anträge des Landesparteitags werden in ihrer für den Parteitag beschlossenen Reihenfolge auf die folgenden 4 vollen Monate
gleichmäßig verteilt, es sei denn der Parteitag beschließt eine andere Verteilung. (Beispiel: 22 Anträge, 6-6-5-5)
b) Anträge auf Resolutionen oder Meinungsbilder sind spätestens 1 Woche vor Abstimmungsbeginn zu stellen
2. Abstimmung über die Anträge.
a) Die Abstimmung efolgt durch die Kreisverbände, ersatzweise die unterste Gliederung.
b) Ist in der Satzung des Kreisverbandes oder der untersten Gliederung nichts anderes bestimmt, erfolgt die Abstimmung auf
einer Kreisversammlung oder Versammlung der untersten Ebene, wobei nur Mitglieder stimmberechtigt sind, die ihren aktuellen
Jahresbeitrag bezahlt haben.
3. Ergebnisermittlung
a) Es gelten nur Ja- oder Nein-Stimmen. Enthaltungen werden nicht gezählt.
b) Das Ergebnis wird mit der Zahl der Mitglieder gewichtet, die ihren aktuellen Jahresbeitrag bezahlt haben.
(Beispiel: 20 Ja -Stimmen, 25-Nein-Stimmen, 100 zahlende Mitglieder = 2000 Ja-Punkte, 2500 Nein-Punkte)
c) Es gibt kein Quorum.
4. Zeitliche Abfolge
a) Am 20. jeden Monats veröffentlicht der Landesverband die Zahl der zahlenden Mitglieder pro unterster Gliederung.
Dieses Zahl wird für die Stimmgewichtung verwendet.
b) Zwischen dem 21. des Monats und dem letzten des Monats wird abgestimmt.
c) Das Ergebnis wird bis zum 3. des nächsten Monats an den Landesvorstand übermittelt und spätestens bis zum 10. des nächsten
Monats auf der Homepage des Landesverbandes detailliert veröffentlicht. Zur Kontrolle sollten auch alle Untergliederungen
die Ergebnisse veröffentlichen.
Der Landesverband stellt diesen Antrag auf dem nächsten Bundesparteitag.
Die Terminologie ist entprechend anzupassen ("Bund" statt "Land")
Der Wähler soll auf dem Stimmzettel die Möglichkeit haben, sich seiner bzw. seinen Stimmen aktiv zu enthalten. Das bedeutet, dass durch ihn keine Partei und kein Kandidat Stimmen bekommt. Die Stimme wird jedoch als Aktive Enthaltung zählbar und sichtbar für die Öffentlichkeit.
Umgesetzt werden kann dies etwa durch Hinzufügen eines zusätzlichen Feldes für jede Stimme auf dem Wahlzettel für die Landtagswahlen.
Aktive Enthaltungen würden dann ähnlich wie ungültige Stimmen zum Wahlergebnis zählen, allerdings etwa bei der Sitzverteilung für ein gewähltes Parlament nicht gewertet.
Eine aktive Enthaltung hat verschiedene Vorteile. Der Wähler kann damit zum Ausdruck bringen, dass er keine der zur Wahl stehenden Parteien bzw. Kandidaten wählen möchte. Ein solcher Wille kann erst durch die Möglichkeit zur Aktiven Enthaltung explizit ausgedrückt werden.
Des Weiteren wird der (Un-)Wille der Wählerschaft dadurch besser sichtbar. Weder die gezielte Ungültigmachung des Stimmzettels noch das Fernbleiben von der Wahl lassen diese Auffassung eindeutig erkennen. Durch die Möglichkeit einer Aktiven Enthaltung kann Parteienverdrossenheit hingegen nicht mehr versteckt werden.
Nicht zuletzt wird so für mehr Menschen wieder ein Sinn und Zweck zum Wählen geschaffen. So werden sie wieder in den demokratischen Prozess eingebunden und bleiben im Vergleich zum Nichtwähler praktisch mit diesem vertraut. +
:Der Parteitag möge beschließen den §9a (3) wie folgend neu zu fassen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Absatz">neuer Absatz</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Die Mitglieder des Vorstands werden vom Landesparteitag für ein Jahr gewählt. Der Vorstand bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Rücktritt oder Handlungsunfähigkeit eines Vorstandsmitgliedes soll dessen Amt gesondert vom nächsten Landesparteitag für die restliche Amtsdauer neu gewählt werden.
<div style="clear:left;"></div></div>
+
Der Landesparteitag möge beschliessen, die Aufstellungsversammlung für die Landesliste der Bundestagswahl auf das Jahr 2013 zu verschieben. Die Aufstellungsversammlungen für die Landtags- und Bezirkstagswahlen haben höhere Priorität als die für die Bundestagswahl. Der bisher geplante Termin 20/21.Oktober 2012 soll als Parteitag für ein Wahlprogramm genutzt werden oder ausfallen. +
Der Parteitag möge beschließen, §10 der Satzung durch folgenden Paragraphen zu ersetzen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Paragraph_.C2.A710_-_Bewerberaufstellung_f.C3.BCr_die_Wahlen_zu_Volksvertretungen">'''neuer''' Paragraph §10 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
(1) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Gliederungen des Landesverbandes Bayern.
(2) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Bestimmungen der Wahlgesetze, der zu ihrer Ergänzung erlassenen Rechtsnormen sowie den zulässigen ergänzenden Vorschriften in der Satzung und Wahlordnung. Davon abweichende Regeln sind nichtig.
(3) Die niedrigste Gliederung, deren Tätigkeitsgebiet einen Stimm- bzw. Wahlkreis vollständig umfasst, ist für dessen Bewerberaufstellung zuständig. Sie kann über- und untergeordnete Gliederungen mit der Aufstellung beauftragen. Für Landeslisten ist der Landesverband zuständig.
(4) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt in einer eigenständigen wahlrechtlichen Mitgliederversammlung (nachfolgend Aufstellungsversammlung) der laut Wahlgesetzen stimmberechtigten Mitglieder des jeweiligen Stimm- oder Wahlkreises oder des Landes.
(5) Die Einladung für eine Aufstellungsversammlung erfolgt durch öffentliche Ankündigung des Gebietsverbandes und weist explizit auf die Bewerberaufstellung und Wahlen hin. Zusätzlich sollen die laut Wahlgesetzen stimmberechtigten Mitglieder in Textform eingeladen werden. Für den weiteren Inhalt und die Fristen der Einladung gelten die selben Regeln wie für die Einladungen zum Parteitag des Gebietsverbandes. Im Falle einer außerordentlichen oder vorgezogenen Wahl verkürzen sich die Ladungsfristen auf fünf Tage.
(6) Der Bewerber für einen Stimm- oder Wahlkreis muss in geheimer Wahl mindestens eine einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreichen. Die Liste für einen Wahlkreis oder das Land muss in geheimer Wahl von mindestens einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen bestätigt werden. Das Wahlverfahren für die Bestimmung der Bewerber für Listenplätze darf vom einfachen Mehrheitsprinzip abweichen. Das Nähere zum Wahlverfahren regelt die Wahlordnung des nächsten übergeordneten Gebietsverbands, der eine solche beschlossen hat, sofern die Aufstellungsversammlung keine abweichenden Bestimmungen beschließt.
<div style="clear:left;"></div></div>
Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Ausweitung des Feiertages "Mariä Himmelfahrt" auf ganz Bayern +
Der Landesverband Bayern der Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass der Feiertag "Mariä Himmelfahrt" am 15. August ein bayernweiter gesetzlicher Feiertag wird. +
Bezugnehmend auf §1 Abs.1 der Bundessatzung beantrage ich hiermit für die ''Piratenpartei Bayern'' folgende Klarstellung des Begriffes "faschistisch" sowie Indikatoren für faschistische Bestrebungen in einem politischen/staatsbildenenden Kontext festzustellen:
'''Begriffsklarstellung "faschistisch"'''
"Faschistisch" sind Bünde, die sich über Einzelne hinwegsetzen, Einzelne für ihren Bund auf Basis ihrer Macht vereinnahmen sowie als Bund Macht über andere ausüben. Der Zusammenhalt des Bundes ist geprägt von einer totalitären Ethik. Der Anspruch des Machterhalts fordert die Erhaltung des Bundes mit jedem Mittel.
'''Indikatoren für faschistische Bestrebungen, politischer Kontext:'''
Folgende Indizien können vermehrt zutreffend auf faschistische Bestrebungen hinweisen.
* Totalitätsanspruch (totalitäre Auffassung vom Primat der Politik)
* Führung durch Eliten bzw. Führer
* Militarisierung von Politik
* kulturstiftende Ideologie - auf Mythen basierend mit Riten und Symbolen vermittelt (politische Religion)
* korporative, hierarchische Organisation der Wirtschaft
* Funktionshierarchisches Gesellschaftsmodell
* Vorstellung einer "neuen Ordnung", welche die parlamentarische Demokratie zerstört
* antiideologischem Ideologie mit pragmatischem Charakter - Ideologie gegen materialistische, liberale, marxistische und konservative Weltanschauungen
* Assimilation der bürgerlichen Gesellschaft und Organisationen (Gleichschaltung aller gesellschaftlichen Kräfte)
* Völkischer Nationalismus
* ausgeprägtes Denken in sich ausschließenden Kategorien
* Aufhebung der Trennung zwischen Privatem und Öffentlichem
* absolute Unterordnung des Bürgers unter den Staat
* Überwachung, Kontrolle und Unterdrückung von Dissens und Opposition
* fortwährenden Revolution: andauernde Agitation der gesamten Gesellschaft (Massenmobilisierung)
* politisches System, das auf der Symbiose von Partei und Staat beruht
* Technokratie / Expertokratie
* Bestimmung ''sozialer'' Nutzbarkeit von Menschen
* imperialistische Expansion zur Schaffung einer neuen (Welt-)Ordnung
Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Berücksichtigung des inhärenten Vertrauensschwundes bei transitiven Delegationen in Liquid Feedback durch Dämpfung des Stimmgewichts +
''Der Landesparteitag möge beschließen dass folgende Regeln zur Dämpfung des Stimmgewichts bei transitiven Delegationen in Bezug auf ihre Umsetzbarkeit in der Liquid Feedback Instanz des LV Bayern unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten überprüft und falls möglich umgesetzt werden:''
<u>Globale Delegation:</u>
* Stimmen können global delegiert werden und vom direkten Delegationsempfänger in vollem Umfang für Abstimmungen genutzt werden
* Keine transitive Delegation: Durch globale Delegation empfangene Stimmen werden nicht an Dritte weitergegeben
<u>Themenbebereichsbezogene Delegation:</u>
* Stimmen können themenbereichsbezogen delegiert werden und vom direkten Delegationsempfänger in vollem Umfang für Abstimmungen genutzt werden
* Dämpfung von transitiven Delegationen mit dem Faktor 0,5: Durch themenbereichsbezogene Delegation emfangene Stimmen werden nur mit dem Faktor 0,5 an Dritte weitergegeben
<u>Themenbezogene Delegation:</u>
* Stimmen können themenbezogen delegiert werden und vom direkten Delegationsempfänger in vollem Umfang für Abstimmungen genutzt werden
* Dämpfung von transitiven Delegationen mit dem Faktor 0,5: Durch themenbezogene Delegationen empfangene Stimmen werden nur mit dem Faktor 0,5 an Dritte weitergegeben
<u>Beispiele:</u>
# A delegiert seine Stimme global an B. B verfügt jetzt in Abstimmungen an denen A nicht teilnimmt über zwei Stimmen.
# A delegiert seine Stimme global an B. Wenn B seinerseits themenbezogen an C delegiert wird zwar die Stimme von B auf C übertragen, nicht jedoch die von A. C verfügt also in der Abstimmung über zwei Stimmen, seine eigene und die von B. Die Stimme von A findet in der Abstimmung keine Berücksichtigung.
# Ausgangssituation wie Beispiel 2: Delegiert C wiederum themenbezogen an D, so erhält D die Stimme von C vollständig (Stimmgewicht 1) und die von B multipliziert mit dem Faktor 0,5 (transitive Delegation). Im Ergebnis erhält D also für die Abstimmung 2,5 Stimmen: Seine eigene (1), die von C (1) und die von B transitiv delegierte, allerdings gedämpft (0,5).
Wir fordern, dass bei der Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer durch die Gemeinden, die für die, vor der Einführung der Zweitwohnsitzsteuer zugelegten Zweitwohnsitze, ein Bestandsschutz eingeführt wird. In vielen Bereichen wurden Immobilien für die Altersvorsorge zugelegt, die nun zusätzlich besteuert werden, da Gemeinden eine Zweitwohnsitzsteuer erheben. Daher sollten Zweitwohnungen, die aus der Zeit vor der Erhebung der Zweitwohnsitzsteuerregelung stammen, von der Zweitwohnsitzsteuer ausgenommen sein. +
Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:
Ein gesetzliches Verbot der Verwertung illegal erworbener Beweise in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren soll eingeführt werden.
Im Gegensatz zu Staaten wie zum Beispiel den USA (Fruit of the poisonous tree) unterliegt in Deutschland ein Beweisverwertungsverbot in diesem Fall dem Ermessen des Richters und wird nur sehr selten angewandt. Dies führt zu einer Aushöhlung der Bürgerrechte durch Überschreitungen des Rechtsrahmens der Exekutive. Die Exekutive hat praktisch keine Konsequenzen für ihr Fehlverhalten zu befürchten und erzielt so “Erfolge“ gegen geltendes Recht. Das Fehlen jeglicher Konsequenzen und der praktische “Erfolg“ führen zu einer schleichenden Erosion des Rechts, insbesondere der Bürgerrechte.
Durch diese Änderung der Gesetze würde die Exekutive bei eigenen Überschreitungen den Vorteil verlieren und stattdessen einen Nachteil erlangen. Somit wäre es dann wie gewünscht, in ihrem Interesse das geltende Recht einzuhalten. +
Der Landesverband der Piratenpartei Bayern setzt sich dafür ein, den vorherrschenden Bildungsföderalismus in Deutschland schrittweise abzubauen.
Dies umfasst vor allem die bundesweite Standardisierung von Schularten, Lehrplänen, Lerninhalten, Lernzielen sowie Abschlussprüfungen.
Dies fördert die Mobilität und Flexibilität von Familien mit schulpflichtigen Kindern und führt zu einer besseren Vergleichbarkeit der einzelnen Schulabschlüsse, von der beispielsweise auch Hochschulen und künftige Arbeitgeber profitieren.
Die Lehrplankommissionen der einzelnen Bundesländer sollen langfristig zu einem Institut zusammen gelegt werden.
Im Zuge dieser Reform soll auch die Lehrerausbildung bundesländerübergreifend vereinheitlicht werden, mit der Folge, dass Lehrkräfte nach Abschluss des Studiums auf Wunsch und bei Bedarf bundesweit eingesetzt werden können. +
'''Kurzeinleitung'''
Als 1996 die Regionalisierung in Kraft trat, wurde die Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs auf die jeweiligen Bundesländer übertragen. In Bayern war somit das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie für den SPNV verantwortlich, das daraufhin ein hundertprozentiges Tochterunternehmen, die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), gründete. Die BEG ist für die Planung, Koordinierung und Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs zuständig.
(Quelle Wikipedia)
'''Bedeutung der Verkehrserbringungsverträge'''
Zu den Aufgaben der BEG gehöhrt auch die Ausarbeitung von Verkehrserbringungsverträgen. Diese wurden bislang vor allem nach politischen Vorgaben gestaltet. Die Erbringung des Vertrages wurde nach Ausformulierung europaweit ausgeschrieben um den günstigsten Anbieter für den gewünschten Verkehr zu finden.
Der Vertrag enthält detaillierte Regelungen über Fahrzeuge und deren Ausstattungen, somit auch Sitzplätze und Motorisierungen, Fahrgastinformationssysteme, Fahrkartengeldeigenanteilen, Vertragsstrafen bei zu hohen Zugausfällen und / oder Verspätungen, die Verkehrshäufigkeit und Verpflichtungen auf Anschlusszüge zu warten. Kurzum, diese Verträge regeln alles, was das Reisen mit der Bahn attraktiv macht.
Ein Beispiel für einen Verkehrserbringungsvertrag, der durch fehlende politische Kontrolle den Verkehr unattraktiver gemacht hat ist zum Beispiel das "E-Netz Augsburg". Der Vertrag war hinsichtlich der Fahrzeuge schlecht gestaltet und wird bis 2019 laufen. Der Nahverkehr Augsburg-München ist trotz eines 4-gleisigen Ausbau München-Augsburg nicht attraktiver geworden. Dadurch wird deutlich, dass diese Verträge für den Fahrgast wichtiger sind wie beispielsweise Infrastrukturplanungen.
'''Bürgerbeteiligung'''
Die BEG soll bei der Erstellung der Verträge zukünftig die Bürger beteiligen. Dazu gehört, dass der Verkehrserbringungsvertrag, welcher zur Ausschreibung vorgesehen ist, vorveröffentlicht wird und innerhalb einer angemessenen Frist verbessernde Eingaben gemacht werden können. Danach werden diese Eingaben nach Argumenten sortiert und die einzelnen Argumentationen im Verkehrsausschuss des Landtages mit Fachleuten erörtert. Der Verkehrsausschuss teilt der BEG anschließend die Punkte mit, welche im Vertrag nachgebessert werden sollen. Außerdem soll den Einreichern mitgeteilt werden, was aus ihren Ideen und Anmerkungen geworden ist. Der zur Ausschreibung vorgesehene Vertrag wird anschließend wieder im Internet und zur Ausschreibung in den gängigen Amtsmedien veröffentlicht.
Wünschenswert wäre, wenn die BEG die Meinungen der Fahrgäste und betroffenen Gemeinden aktiv einzufangen versucht.
Problem: Die letzte EU-Regelung Richtlinie 2007/68/EG hat zwar einige Lücken bei der Allergenkennzeichnung geschlossen, ist aber in vielen Punkten immer noch absolut unvollständig. So werden wichtige Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch, Butter, Fleisch, Wurst, Wein oder Pflanzenöl überhaupt nicht gekennzeichnet. Das liegt zum einen an den vielen Inhaltsstoffen, welchen Naturprodukte unterliegen, zum anderen aber klar am Schutz von Lobbygruppen wie Futtermittelerzeugern aber auch Produktherstellern, die niedrige Preise von genmanipulierten Futtermitteln aus Südamerika nutzen wollen.
Lösung: '''Die Deklaration umfasst die komplette Wertschöpfungskette unserer Lebensmittelerzeugung.'''
Dem Bürger soll es ermöglicht werden, durch eine einfache, ohne großes Fachwissen lesbare Deklaration auf allen Lebensmitteln die Inhaltsstoffe und Herkunftsorte zu erfahren. Auch die Futtermittel für Tierfleisch einschließlich weiterverarbeiteter Tierprodukte wie Wurst oder Käse, müssen angegeben werden. Vor allem Angaben über Düngemittel und genmanipulierte Futtermittel in der gesamten Prozesskette sind mit anzugeben.
1. Lebensmittel tierischer Herkunft
Für Fleisch und Eier sind Herkunft, Haltungsform und Fütterung (siehe Gentechnik) zu kennzeichnen. Ähnlich wie bei Eiern soll auch beim Hähnchenfleisch die Haltungsform angegeben werden (z.B. Freiland, Boden, Besatzdichte). Gleiches gilt für Schweinefleisch und alle anderen Fleischarten (z.B. Freiland/Stroh/Vollspalten, Besatzdichte).
2. Milch und Milchprodukte
Molkereien dürfen auf ihren Verpackungen keine falschen Tatsachen suggerieren. D.h. nur wenn der überwiegende Teil der Milchmenge (70%) aus Betrieben mit Weidehaltung kommt, darf auf der Verpackung mit Kühen auf der Weide Werbung gemacht werden.
Nicht nur die verarbeitende Molkerei ist zu kennzeichnen, sondern auch die ursprüngliche Herkunft der Milch.
3. Regionalsiegel
Die VerbraucherInnen können durch regionale Kennzeichnung einen Beitrag zur Verringerung der Transportwege bei Tieren und des Verkehrs im Allgemeinen leisten.
Die regionalen Eigenheiten der Landwirtschaft können so unterstützt werden.
Durch regionale Kreisläufe werden transparente und überschaubare Strukturen möglich, die das Vertrauen zwischen den Bauern und Bäuerinnen und den Verbrauchern stärkt.
Für Fleisch und Eier sind Herkunft und Fütterung zu kennzeichnen. Bei Milch und Milchprodukten müssen sowohl die verarbeitende Molkerei als auch die ursprüngliche Herkunft der Milch angegeben werden. Insbesondere muss auch das Anbaugebiet des Futters deklariert werden. Irreführende Produktbezeichnungen bezüglich regionaler Herkunft sind nicht zulässig (z.B. "Schwarzwälder Schinken").
Region in diesem Sinne sind etwa Nachbarlandkreise bzw. Bezirke oder auch angrenzende Gebiete im europäischen Ausland mit wirtschaftlich verflochtenen Strukturen (z.B. Landkreis Garmisch-Partenkirchen und Tiroler Inntal). Ein Umkreis von ca. 100 km ist hier sinnvoll.
4. Gentechnik
Tierische Erzeugnisse sind grundsätzlich zu kennzeichnen, wenn in der Fütterung nicht durchgehend auf GVO verzichtet wird.
Das Siegel „Ohne Gentechnik“ muss also neu definiert werden.
Bisherige Regelung: Hühner 10 Wochen, Schweine 4 Monate und Rinder 1 Jahr keine GVO im Futter, bzw. drei Monate vor Melkdatum (Milch), sechs Wochen vor Legetermin (Eier).
Als GVO-Frei soll nur gelten, wenn Geflügel 100% der Lebenszeit, Schweine und Rinder 80% der Lebenszeit GVO-frei gefüttert wurden. Bei Milch muss mindestens ein Jahr vor dem Melkdatum GVO-frei gefüttert werden.
Auch bei pflanzlichen Produkten ist eine eindeutige und umfassende Kennzeichnung über gentechnisch veränderte Bestandteile nötig.
Die Deklarationsgrenze muss dementsprechend bei allen Lebensmitteln bei 0,0% liegen. Wird diese Grenze nicht eingehalten, so muss dies gut sichtbar auf der Verpackung vermerkt sein.
Die Begründung „technisch unvermeidbar“ muss generell gestrichen werden.