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Attribut:Beschreibung

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L
Regionalverbände wurden bisher noch nicht gegründet und sind anscheinend überflüssig. Das streichen der Regionalverbände in der Satzung macht diese schlanker.  +
Nicht nur die Kontostände des Landesverbandes sollen regelmäßig veröffentlicht werden sondern auch wie viel Geld den vKV´s zu Verfügung steht.  +
Nur noch Arbeitsgruppen sollen Quartalsberichte veröffentlichen. Für AK´s werden Ergebnisbericht eingeführt und die Aktivität wird nur über die Protokolle festgestellt.  +
Es wird mehrfach auf LPT´s angemerkt das dieser Punkt nicht in die Satzung gehört.  +
Die Definition der Crews wird schon mal an die neue geplante Struktur angepasst.  +
Die Definition der Arbeitskreise wird an die geplante Struktur angepasst. Zusätzlich wird mehr Augenmerk auf die Zusammenarbeit zwischen Mandatsträgern und den AK´s gelegt.  +
Die Arbeit einer Projektgruppe kann auch in einer AG oder Crew durchgeführt werden. Durch das abschaffen der Projektgruppen wird die Satzung/Struktur schlanker. Als außgleich für die PG´s wird die Protokollpflicht für alle Organisationseinheiten bei der Auflösung eingeführt.  +
In der Vergangenheit gab es in der Piratenpartei eine ungeschriebene Regel, die eine Ämterkumulation von Parteivorstand und Mandatsträger auf Landes- bzw. Bundesebene kategorisch ausschloss. Bezüglich dieser Vorgabe gibt es innerhalb der Piratenpartei eine Kontroverse! Dieser Antrag dient zur Klarstellung über diesen Punkt und ist durch die alte Idee der Grünen von der Trennung von Amt und Mandat inspiriert. Es geht bei diesem Antrag um Begrenzung von Macht und die naheliegende Frage, ob eine Person sowohl in einem Landtag als auch in einem Landesvorstand genug Ressourcen aufbringen kann, um beide Aufgaben die notwendige Aufmerksamkeit zuteil werden zu lassen. Über diesen pragmatischen Ansatz hinaus ist die Festlegung in diesem Punkt auch ein Signal an die Öffentlichkeit, der gezeigt wreden soll, dass die Piratenpartei tatsächlich einen alternativen Politikstil anstrebt. Dieser Antrag symbolisiert ein erster Schritt zur Errichtung einer neuen Struktur, wie er auch vor einigen Wochen bei dem Treffen der Landtagsfraktionen in Düsseldorf gefordert wurde! Die Einschränkung von Wählbarkeit für Ämter des Landesvorstands ist ein notwendiger Schritt, um die Arbeit in der Piratenpartei auf möglichst viele Schultern zu verteilen! Sollte die Piratenpartei NRW Probleme haben, bei ca. Fünftausend Mitgliedern keinen geeigneten Kandidaten für den Landesvorstand (außer die im Antrag ausgeschlossenen) Kandidaten zu finden, dann hat die Partei noch wesentlich tiefgreifendere Probleme! http://www.ksta.de/politik/nrw-vorstand-marsching-will-piratenchef-werden,15187246,22324222.html http://www.welt.de/newsticker/news3/article107118434/NRW-Piraten-droht-Kampfabstimmung-um-Parteivorsitz.html  +
'''Glaubwürdigkeit''' Beschluss/PM aus der Gründungszeit der Piratenpartei:<br/> https://wiki.piratenpartei.de/Pressemitteilung_vom_12.11.2006_zu_Wahlmaschinen Wir machen uns absolut unglaubwürdig, wenn wir verbindliche Onlineabstimmungen beschliessen und durchführen. '''Toolproblem'''<br/> Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt kein einziges Tool, welches die elementaren Anforderungen an geheime Wahlen erfüllt (anonym/pseudonym, Nachvollzieh- und Überprüfbarkeit). Auf absehbare Zeit nicht umsetzbare Mitbestimmungswerkzeuge in die Satzung zu schreiben ist Zeitverschwendung und Wahlbetrug.  +
Derzeit wäre der Landesverband gezwungen, unmittelbar einen Landesparteitag einzuberufen, falls der Posten des Schatzmeisters aus irgendwelchen Gründen frei wird. Die unverzügliche Einberufung ist eine juristisch sehr harte Anforderung, die keinerlei Ermessensspielraum einräumt und zu erheblichen (u.a. auch finanziellen) Nachteilen für den Landesverband führen kann. Durch diese Regelung geben wir dem Landesvorstand die Möglichkeit, den Posten komissarisch bis zum nächsten Landesparteitag intern neu zu besetzen. Dort wird die Entscheidung dann entweder bestätigt oder es findet die nach bisheriger Satzung ohnehin anzusetzende Neuwahl statt.  +
<br/> * Die Antragsfrist sollen zukünftig in $8 zusammen mit der definition der Antragsarten stehen. * Die möglichen Antröge und Ihre bedeutung werden definiert * Die Quoren und Antragsfristen werden zusammengefasst.  +
Dieser Antrag soll das defizit beheben das derzeit, bei der Infomationsverbreitung herrscht, minimieren.  +
Vorbereitung zur neustrukturiereung der Strukturordnung  +
Wir sollten "unentschuldigt Abwesend" nicht Speichern da dies von Suchmaschienen ausgewertet wird und ggf. zu negativen Anzeigen führt.  +
"Tools" werden in den Anhang verschoben. Zukünftige änderungen sind somit nur noch an einer Stelle nötig. (Vorbereitung für neustrukturierung)  +
Zur vorbereitung der Strukturreform werden Untergruppen von Organisationseinheiten eingeführt  +
Sofern das Meinungsbild zum Strukturreform Teil 2 negativ ausfällt, sollen wenigstens die Arbeitsgruppen in Servicegruppen umbenannt werden.  +
Es kann immer mal vorkommen, daß die berufliche oder private Situation eines Vorstandmitglieds temporär die ehrenamtliche Ausübung des Vorstandsamtes beeinträchtigt. Ein Stellvertreter könnte in so einem Fall die Aufgaben temporär übernehmen ohne das die Vorstandsarbeit als ganzes darunter leidet.  +
_Modul 1_ Die Partei braucht dringend ein Verfahren, mit dem Entscheidungen auch zwischen Parteitagen getroffen werden können. Der Basisentscheid wurde auf Bundesebene bereits beschlossen. Erhoffter Vorteil des Basisentscheides ist eine große Beteiligung durch einfache Teilnahme und frühzeitig bekannte Abstimmungstermine. Durch die Nutzung der gleichen Satzungsregelungen wie beim Bundesverband ergeben sich viele Synergien (Verifizierung, Termine, gleiche Software und Plattform, rechtliche Prüfung, Administration). Der Landesverband kann sich eine auf Landesebene angepasste Entscheidsordnung für die Details geben. _Modul 2:_ Gegenüber der Regelung auf Bundesebene, die online nur pseudonymisierte Abstimmungen vorsieht, soll hier die Möglichkeit geschaffen werden, einen Schritt weiter zu gehen, so dass auch die Administratoren der Server die Stimmen den Abstimmenden nicht zuordnen können. Dabei dürfen nur solche Verfahren eingesetzt werden, deren Nachvollziehbarkeit kryptografisch gesichert ist und die mindestens genau so manipulationssicher sind wie das vorgesehene pseudonymisierte Verfahren ist. _Modul 3:_ Der bisherige § 8 Absatz 2 der Landessatzung führt dazu, dass Programmänderungen außerhalb von Parteitagen nur beschlossen werden können, wenn 2/3 aller Mitglieder schriftlich zustimmen (d.h. ca 4000 Ja-Stimmen). Das macht Programmentscheidungen außerhalb von Parteitagen praktisch unmöglich. Dieses Modul sieht vor, dass der Basisentscheid auch zur Änderung der Parteiprogramme, jedoch nicht der Satzung eingesetzt werden kann. Ob dies grundsätzlich mit dem Parteiengesetz vereinbar ist, ist umstritten (siehe http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2014.1/Antragsportal/SÄA004).  +