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Attribut:Begründung

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R
Es ist unerheblich, ob die Anzahl der Vorstandsmitglieder gerade oder ungerade ist. Ein gestellter Antrag benötigt immer eine Mehrheit, falls eine Abstimmung unentschieden ausgeht, dann gilt er als abgelehnt.  +
Bisher verlangt die Landessatzung eine Ordnung zur Durchführung von Urabstimmungen. Diese ist zurzeit nicht vorhanden. Ohne eine solche Ordnung ist, das heißt: aktuell kann keine Urabstimmung durchgeführt werden. Es ist außerdem kein Regelungsbedarf, der durch eine solche Ordnung abgedeckt würde, ersichtlich.<br /> Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, kann dies als Arbeitsauftrag an den Landesvorstand und die Arbeitsgemeinschaft Satzung aufgefasst werden.  +
Geheimdienste sind undemokratisch, intransparent und dienen nur der Überwachung. Das lehnen wir ab. Wir fordern daher die Abschaffung des LfV und die Beschränkung der Geheimdienstarbeit.  +
Arbeitsgemeinschaften sind eine direkte, offene Form der Mitgestaltung unter Gleichgesinnten/-interessierten innerhalb der Piratenpartei. Durch eine Verankerung in der Satzung, welche über eine bloße Nennung hinausgeht, wird ihre Stellung gestärkt. Absatz 3 folgt dem piratigen Leitmotiv „Themen statt Köpfe“ und verteilt die Medienaufmerksamkeit von einzelnen Piraten (wie dem Vosrstand) auf Viele respektive auf die Basis.  +
Es macht keinen Sinn, unzustellbare Briefpost nach einer angemessenen Zahl an Versuchen weiter zu versenden. Das verursacht nicht unerhebliche(n) Verwaltungsaufwand und Kosten. Mit zweimaligem Zustellungsversuch in Zusammenhang mit diesen satzungsmäßigen Bestimmungen sollte ausreichend belegt sein, das der Landesverband zumutbar alles versucht hat, Einladungen zuzustellen, zumal der Pirat seine Pflicht verletzt und der LV die Unzustellbarkeit nicht zu vertreten hat.  +
§ 4.1, Abs. 2, Punkt e) der Landessatzung lautet:<br /> "(2) Die Aufgaben der LMV sind:<br /> [..]<br /> e) die Beschlussfassung über die Landesliste bzw. die Bezirkslisten für die Wahl zum Bundestag und Landtag. Sind bei einer Wahl Bezirkslisten zugelassen, entscheidet der LPT darüber, ob solche anstatt einer Landesliste aufgestellt werden,  +
Die bestehende Regelung ist weitgehend redundant und kann durch den Verweis auf die Bundessatzung entschlackt werden.<br> Nach meiner bisherigen Erfahrung als Schiedsrichter und Landesvorstand haben sich die "kleinen" Ordnungsmaßnahmen Verwarnung, Verweis und Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden in keiner Weise bewährt. Weder konnten hierdurch positive Verhaltensänderungen der Verwarnten herbeigeführt werden noch trugen solche Ordnungsmaßnahmen zur Befriedung bei. Auf das Anordnen der genannten Maßnahmen sollte verzichtet werden.<br> Ein gleichlautende [[MV:Satzung#.C2.A7_6_-_Ordnungsma.C3.9Fnahmen|Regelung zu Ordnungsmaßnahmen]] hat der LV Mecklenburg-Vorpommern auf der [[MV:Landesmitgliederversammlung_2013.2#Tagesordnungspunkte|LMV 2013.2]] beschlossen.<br>  +
Im §2.3 [Rechte und Pflichten der Landespiraten]steht unter (7): Eine Ämterkumulation ist auf Landesebene nicht zulässig. Auf unteren Ebenen ist die Zustimmung des LVORs notwendig.<br> Dies ist nicht konform mit der Bundessatzung, deshalb den Text aus der Bundessatzung einsetzen: (7) Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt. - konform mit der Bundessatzung - Gleichzeitig wird die Besetzung von Parteiämtern bei immer weniger aktiven Piraten vereinfacht. Es macht in meinen Augen keinen Sinn, dass wir auf Bundesebene einen Schatzmeister haben der gleichzeitig Schatzmeister eines LV ist und wiedergewählt wurde, wir dies aber durch unsere Satzung auf LV und KV Ebene nicht erlauben. Wobei ich mir auch nicht sicher bin, inwieweit §12 (1) der Landessatzung den Punkt 7 sowieso ausser Kraft setzt.  +
Piraten in unserem LV haben zur Zeit keine Möglichkeit eine Ordnungsmaßnahme zu beantragen wenn diese Maßnahme nicht von einer Gliederung übernommen wird. Ordnungsmaßnahmen in ihren verschiedenen Stufen können aber wichtig sein um eine effiziente Arbeitsweise innerhalb der Piratenpartei zu gewährleisten. Sie stellen nicht nur Regelungen zum gemeinsamen Arbeiten da, sondern bieten auch einzelnen Piraten Schutz vor unberechtigten Angriffen.  +
Klarstellung zur Entscheidung über Bezirkslisten, insbesondere ist dies beim Zeitpunkt der Antragstellung nötig. Aktuell kann man wenige Tage vor Fristablauf zur Einreichung eine ungenehme Landesliste zu Fall bringen, wenn zuvor kein Antrag auf Bezirkslisten gestellt wurde. Diese Gefahr fällt mit dieser Änderung weg. <br> <br> <b> Hinweis: </b> <br> Der Antrag enthält zwei Absätze, aber keine Module.  +
Was genau sich geändert hat, findet ihr hier: [https://wiki.piratenpartei.de/wiki/index.php?title=WPRLP_Change&diff=2367457&oldid=2366965] Es handelt sich um eine umfassende Neuformulierung und Neuordnung unseres Demokratieprogramms. Das Programm wird aufgeräumt, falsch platzierte Abschnitte entweder (wenn bereits an anderen Stellen des Programms vorhanden) gestrichen oder passend platziert. Wie hab ich das Wahlprogramm neu angeordnet? Das Wahlprogramm beschäftigt sich in diesem Kapitel künftig im ersten Teil mit der Frage des Wählens (Mehr Demokratie beim Wählen), dabei gehe ich chronologisch vor: Wer darf wählen? (Demokratie für alle!) Welches Wahlsystem gilt? (Parteiendruck verringern!) Welches Wahlverfahren gilt? (Briefwahl begrenzen!) Wie bekommt man das Wahlergebnis? (Sperrklausel abschaffen!). Im zweiten Teil geht es darum, was nach der Wahl passiert (Mitbestimmung zwischen den Wahlen), die Unterkapitel habe ich sortiert nach der Macht des Bürgers, die darin enthalten ist. Petitionen haben keine wirkliche Macht, die deliberative Demokratie gibt dem Wähler zumindest einen gewissen Einfluss auf die Landtagsbeschlüsse, durch Volksabstimmungen bestimmt der Wähler (nach dem Überspringen gewisser Hürden) wirklich die Inhalte der Politik, Bürgerhaushalte geben dem Wähler (ohne Hürde und jedes Jahr aufs neue) die Macht über die Finanzen (zumindest über einen Teil). Die Aspekte der Demokratie für junge Menschen habe ich in einem zentralen Unterabschnitt zusammengefasst. Im Abschnitt Bürgerbegehren waren einige Unstimmigkeit, im bisherigen Wahlprogramm hat jemand eindeutig Volksinitative/-begehren/-entscheid auf Landesebene vermischt mit Bürgerbegehren/-entscheid auf kommunaler Ebene. Diesen Fehler habe ich behoben und eine saubere Trennung hergestellt. Grobe fachliche Fehler in einem unserer Kernbereiche sind peinlich, wenn sie uns im Landtagswahlkampf auf die Füße fallen. Folgendes habe ich an inhaltlichen Neuerungen eingebracht: * Ausländerwahlrecht auch für Landtagswahlen * Abschaffung 5-%-Hürde (bisher: Halbierung auf 2,5 %) * Panaschieren und Kumulieren auf Landesebene, Anpassung ans [[Programm#Mehr_Demokratie_beim_W.C3.A4hlen|Bundesgrundsatzprogramm]] * Vorschlagsportal für Kommunen * Petitionsausschusssitzungen immer öffentlich * Auf Landesebene: Volksbegehren ab 100.000 UUs * Auf Landesebene: Zustimmungsquoren statt Beteiligungsquoren bei Volksentscheiden * Auf Landesbene: Volksentscheid bei jeder Verfassungsänderung * Neu geschaffen: Programmatik für Bürgerbegehren/-entscheide auf Kommunalebene Wie ihr seht, erweitern wir durch die Annahme dieses Antrags also unsere selbstbewussten Forderungen nach mehr Demokratie und skizzieren einen Staat (und Kommunen), in denen alle Menschen sich politisch aktiv betätigen und ihre Belange in die Landespolitik einbringen können.  
Der Begriff "Antifaschistisch" in der Überschrift engt die Bedeutung der nachfolgenden Absätze zu sehr ein. Gleichzeitig wiederholt der letzte Absatz nur das, was als Selbstverständlichkeit aus den ersten beiden Absätzen hervorgeht.  +
Dieser Antrag soll der Auftakt für einen Strategiewechsel sein. Es ist eine Sache, im Wahlprogramm Forderungen aufzustellen, für den Fall, dass wir 2016 in den Landtag einziehen. Glaubhafter ist es allerdings, wenn wir bis dahin bereits konkrete Vorschläge zu Gesetzesänderungen vorweisen können, damit der Wähler nicht die Katze im Sack kaufen muss, wie bei anderen Parteien. Lasst uns den Leuten da draußen beweisen, dass wir das mit dem digitalen Wandel und der Mitbestimmung nicht nur fordern, sondern auch selbst praktizieren. ;-)  +
Wenn wir das befürworten sollten wir das jetzt tun. Denn wenn wir es jetzt nicht in die Satzung schreiben können wir es erst nach der Aufstellungsversammlung machen -- wer dann auf der AV aufgestellt wird kann sich auf den Standpunkt zurückziehen, dass diese Forderung ja zum Zeitpunkt der Kandidaturerklärung und Listenaufstellung noch nicht bestand --- Geld gibt es von diesen Leuten dann erstmal nicht, und zwar auf Jahre.  +
Wenn wir eine Mandatsträgerabgabe beschließen sollten, wir den Umsetzungsverantwortlichen und den Mandatsträgern auch mitteilen, welche Größenordnung wir für angemessen halten.  +
Es handelt sich um einen Bugfix der Satzung. Das Versammlungsgesetz dazu lautet wie folgt. *** § 7 VG (1) Jede öffentliche Versammlung muß einen Leiter haben. (2) Leiter der Versammlung ist der Veranstalter. Wird die Versammlung von einer Vereinigung veranstaltet, so ist ihr Vorsitzender der Leiter. (3) Der Veranstalter kann die Leitung einer anderen Person übertragen. (4) Der Leiter übt das Hausrecht aus. § 8 VG Der Leiter bestimmt den Ablauf der Versammlung. Er hat während der Versammlung für Ordnung zu sorgen. Er kann die Versammlung jederzeit unterbrechen oder schließen. Er bestimmt, wann eine unterbrochene Versammlung fortgesetzt wird. *** Damit ist klar, das unser gemeinschaftliches Präsidium zwar unseren Willen zur Demokratie, nicht jedoch das geltende Recht abbildet. Denn eine öffentliche Versammlung muss einen Leiter haben. Daher können wir durch die o.g. Änderung der Satzung dem Gesetz genüge tun, jedoch auch unserem Anspruch an die Wahl des Präsidiums erhalten und sorge tragen, das kein Missbrauch entsteht. Daher bitte ich die LMV die Satzung wie oben zu ändern.  +
Der bisherige Text lautet: „Wir stehen hinter dem Grundgesetz in der Form, wie es unsere Gründungsväter 1949 ausgearbeitet haben. Einschränkungen von Grundrechten durch Bundesgesetze wollen wir kritisch prüfen. Weitere Einschränkungen lehnen wir ab.“ Das GG ist demokratie-kritisch und muss demokratisiert werden. Man verweigert dem Volk die Abstimmung über „sein“ GG, die Abstimmung über „seinen“ Bundespräsidenten, seine Meinung zu äußern in Volksentscheiden. Denn wie Th. Heuss 1949 bei den Beratungen sagte: „Das Volk ist ein bissiger Hund.“ Daher stimmte Heuss mit anderen "Demokraten" auch für Hitlers Ermächtigungsgesetz und verschaffte ihm die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit. Nun konnte das Volk nicht mehr beißen. Die Einführung von Volksentscheiden ohne Quoren auf Landesebene ist ein Schritt zur Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene. Und dies ein erster Schritt zu mehr Basisdemokratie. Länder, in denen Volksentscheide Tradition sind, kennen keine Quoren. Die grundsätzliche Umgestaltung unserer Gesellschaft durch die Digitale Revolution, ist Thema der Piraten. Die grundsätzliche Umgestaltung zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft durch das exponentiale Wachstum der Vermögen und ihrer Polarisierung nach 1985 wird kaum reflektiert. Wie diese langsame Verschiebung die Demokratie zur Postdemokratie änderte, wird in der Literatur ausführlich beschrieben. Volksentscheide bedeuten eine Trennung von Demokratie und Wirtschaft. Ganz gleich wie stark die Lobby ist und wie bestochen wird, dass Volk kann jedes Gesetz zu Fall bringen. Da der Gesetzgeber das mitdenken muss, werden viele Volksentscheide unnötig. --[[Benutzer:Cuauti|Cuauti]] ([[Benutzer Diskussion:Cuauti|Diskussion]]) 21:25, 4. Mai 2015 (CEST)  +
Die Wahlgesetze geben keinen Aufschluss über Einladungsfristen und verweisen auf die Parteisatzungen. Unsere Satzung weist keine Frist für Aufstellungsversammlungen aus; somit wird die Einladungsfrist für sonstige Mitgliederversammlungen angewandt. Diese Frist beträgt 5 Wochen. Es steht (zum Zeitpunkt der Beantragung) im Raum, ob die Aufstellung der Landesliste vor den Sommerferien stattfinden soll. Es sind 6 Wochen Zeitabstand von der LMV bis zum Beginn der Sommerferien. Bei 5 Wochen Einladungsfrist ist keine Ausschreibung zum Veranstaltungsort möglich.  +
ist im Antrag mit drin Hinweis: Die Anträge Schuldenbremse 1, Schuldenbremse 2, Schuldenbremse 3, Schuldenbremse 4, Großprojekte 1, Großprojekte 2, Zukunftsinvestitionen 1, Zukunftsinvestitionen 2, Zukunftsinvestitionen 3, Buchführung, Kommunaler Entschuldungsfonds ergänzen diesen Antrag. Diese werden in ebendieser Reihenfolge angeordnet.  +
Schulden machen ist für ein Land nicht prinzipiell schlecht. Gerade wenn preiswertes Geld zu erhalten ist, können damit Weichen für die Zukunft gestaltet werden. Es ist zu hinterfragen, ob Zinszahlungen, verbunden mit hochwertigen Bildungsmöglichkeiten und eine zukunftsfähige Infrastruktur für spätere Generationen einen höheren Stellenwert besitzen als marode Schuleinrichtungen oder Straßen. Um hier die richtigen Entscheidungen treffen zu können ist es für die Piratenpartei sehr wichtig, dass belastbares Zahlenmaterial transparent erarbeitet und veröffentlicht wird. Dies gilt für Finanzdaten und Prognosen die die Zukunft des Landes betreffen. Menschen die für das Land Entscheidungen treffen müssen sollten nicht erst mit dem Einzug in ein Parlament an diese Daten gelangen.  +