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L
Bei den letzten Wahl der Beisitzer konnte nach drei wiederholten Wahlgängen immer noch kein Gewinner mit mehr als der Hälfte der Stimmen bestimmt werden. Um das Dilemma zu beenden beantragte ich eine GO-Änderung (§5(9)), die die zwei Bewerber mit den meisten Stimmen in die Stichwahl schickte.
Diese GO-Änderung war nur auf diese konkrete Situation zugeschnitten.
Hiermit soll sie so korrigiert und verallgemeinert werden, so dass das Parteitag in Zukunft nicht mehr endlose Wiederholungen befürchten muss. Stattdessen wird spätestens nach der ersten Wahl eine Stichwahl durchgeführt.
(Achtung: dieser Antrag hat sehr geringe Priorität und soll nur behandelt werden, wenn es nichts anderes zu tun gibt. Ansonsten möge er beim nächsten Wahl-LPT nicht vergessen werden). +
In der Politik werden derzeit absolute Geschlechterquoten (faktisch Frauenquoten) von bis zu 50% für Aufsichtsräte und Vorstände in der Wirtschaft diskutiert. Es gibt bisher keine verbindliche Position der Piratenpartei zu diesem Thema. Mit diesem Positionspapier sollen wir uns klar dagegen positionieren.
Dieser Antrag richtet sich nicht gegen relative Quoten, d.h. Bevorzugung eines Geschlechts bei gleicher Eignung solange dieses in der Minderheit ist, die bspw. im öffentlichen Dienst existieren.
Im Vergleich zu dem [[BY:Landesparteitag_2012.3/Antragsfabrik/Entscheidungsfreiheit_statt_Frauenquoten|generellen Antrag zu Frauenquoten]] bezieht dieser hier ganz konkret Position gegen Quoten in oberen Gremien der Wirtschaft. Die beiden Anträge sind voneinander unabhängig.
Ein paar relevante Links und Studien zum Thema
# aktuelle Gesetzesentwürfe http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/38132532_kw10_de_frauenquote/index.html
# Zunahme des Frauenanteils http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/studie-von-pwc-immer-mehr-frauen-ziehen-in-aufsichtsraete-ein-a-838669.html
# Erfahrungen in Norwegen http://www.nytimes.com/2010/01/28/world/europe/28iht-quota.html?_r=3&pagewanted=all
# Ursachen für Geschlechterunterschiede in der Wirtschaft http://www.brandeins.de/magazin/wir-lieben-die-vielfalt/die-besserverdienerinnen.html
# Wie mit Statistik getrickst wird http://www.profil.at/articles/1213/560/323609_s1/einkommen-loehne-die-wahrheit-ungleichheit
# Lebensläufe statt Geschlecht entscheiden http://www.hwwi.org/uploads/tx_wilpubdb/HWWI_Standpunkt_131_01.pdf
# Studie über Quoten http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1364470
# Effekte von Frauen in Führungsgremien http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftswissen/der-volkswirt-ueberstuerzte-frauenquote-mindert-firmenwert-11884441.html und http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1107721
# Neid unter Frauen http://psp.sagepub.com/content/34/2/237
# Präferenzunterschiede unter Neugeborenen http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0163638300000321 [http://www.autismresearchcentre.com/docs/papers/2001_connellan_etal.pdf PDF]
# Herkunft des Top-Managements http://www.sueddeutsche.de/karriere/aufstieg-der-elite-der-stallgeruch-machts-1.55133
Der Landesverband Saarland hat das Gemeinsame Sorgerecht bereits im Programm. Die Landesverbände Thüringen und Brandenburg haben jeweils ein Positionspapier zum gemeinsamen Sorgerecht ab Geburt.
* http://piratenpartei-saarland.de/landtagswahl-2012/wahlprogramm-zur-landtagswahl-2012/ltw12-familienpolitik/
* http://www.piraten-thueringen.de/2012/05/piraten-thuringen-positionieren-sich-fur-die-gleichstellung-von-vatern-und-muttern-beim-sorgerecht/
* http://wiki.piratenbrandenburg.de/Antragsfabrik/gemeinsames_Sorgerecht_ab_Geburt +
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="bisheriger_.C2.A77">bisheriger §7</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung. Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig.
<div style="clear:left;"></div></div>
Im Falle eines handlungsunfähigen oder fehlenden Vorstandes einer Untergliederung soll durch den übergeordneten Vorstand für die Neuwahl eines Vorstandes gesorgt werden. Da eine Untergliederung dem übergeordneten Gebietsverband keine Vorschriften machen kann, muss dies in den übergeordneten Satzungen geregelt werden. +
Das hinter dem „Geistigen Eigentum“ stehende Denkschema gefährdet die Wissens- und Informationsgesellschaft, da es Einzelnen aus Prinzip exklusive Rechte an Gedankengut zuweist. Dies kann zwar in einem bestimmten Rahmen sinnvoll sein (etwa bei Urheberrecht und Patenten), muss jedoch maßvoll und umsichtig geschehen, da sonst die Allgemeinheit unverhältnismäßig benachteiligt wird.
Zu den Forderungen im Bildungsbereich: Der Begriff soll nicht "zensiert" werden, aber es soll eine kritische Betrachtung dieser Argumentation stattfinden sowie Sachunterricht zum Immaterialgüterrecht. +
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="voraussichtliches_Ergebnis_des_ge.C3.A4nderten_Absatzes_.C2.A79_.281.29.2C_.C3.84nderungen_fett">voraussichtliches Ergebnis des geänderten Absatzes §9 (1), Änderungen '''fett'''</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Organe sind der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht''', die Mitgliederentscheidskommission''' und der Vorstand.
<div style="clear:left;"></div></div>
Die Piratenpartei hat sich das Ziel gesetzt, Demokratie und mehr Teilhabe zu fördern. Sie soll dabei innerparteilich mit gutem Beispiel vorangehen. Bisher bietet sie jedoch ihren Mitgliedern außerhalb des Parteitags keine Möglichkeit, basisdemokratisch verbindlich abzustimmen, während andere etablierte Parteien schon Mitgliederentscheide als basisdemokratisches Instrument [http://m.ftd.de/artikel/145456.xml?v=2.0 eingeführt haben].
Achtung: Dieser Antrag hat '''nichts''' mit Liquid feedback oder einer "Ständigen Mitgliederversammlung" zu tun!
Mit diesem Antrag soll den Mitgliedern die Möglichkeit gegeben werden, zu Sachverhalten auch außerhalb des Parteitags verbindlich abstimmen zu können. Damit könnten sich auch Mitglieder beteiligen, die nicht zum Parteitag reisen können. Die Mitglieder könnten sich für die Entscheidung mehr Zeit lassen und sich besser vorab informieren. Dadurch könnten Parteitage und Mitglieder entlastet und besser informierte, basisdemokratische Entscheidungen getroffen werden.
Die Satzung beschreibt dabei nur abstrakt die Anforderungen für das Verfahren, damit wirklich alle Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen teilnehmen können. Die konkrete Ausgestaltung und mögliche Einschränkungen werden in einer Mitgliederentscheidsordnung (MEO, siehe Entwurf im Anhang) festgelegt.
Die Abstimmungen sollen rechtssicher sein und für alle Mitglieder mit kleinstmöglichem Aufwand durchgeführt werden können. Die Abstimmungen sollen nur in regelmäßigen Abständen (z.B. alle 2 Monate) stattfinden, damit auch Vielbeschäftigte genügend Zeit zur Meinungsbildung und Einreichung von Alternativanträgen haben. In dringenden Fällen sind Eilverfahren möglich. Auch Mitglieder ohne Internet-Zugang oder technisch weniger Versierte sollen teilnehmen können.
Zunächst sollen in der zu beschließenden MEO nur einfache halb-offene Online-Abstimmungen (z.B. mit einfachem Umfragewerkzeug) zulässig sein, die offenen Abstimmungen an Parteitagen nachempfunden sind. Halb-offen bedeutet, dass einmalige Codenamen vergeben werden und die Stimmen nach der Abstimmung veröffentlicht werden, um Datenschutz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Zusätzlich könnten Mitglieder auf schriftlichen Antrag per Brief abstimmen. Nicht zulässig bzw. unmöglich sind geheime Online-Abstimmungen, d.h. Verbot von Wahlcomputern. In der MEO könnten hingegen auch später geheime Brief- oder Urnenwahl freigeschaltet werden.
Mit einem Mitgliederbegehren können Mitglieder eine geheime Abstimmung (ggf. auf dem Parteitag durchzuführen) beantragen.
Mitgliederentscheide, Alternativanträge und geheime Abstimmungen sollen nur mit einem Quorum von Teilnehmern zustande kommen können. Bei diesem Quorum sollen nur Mitglieder berücksichtigt werden, die wahrscheinlich aktiv an Entscheidungen teilnehmen wollen (sog. Teilnahmewillige).
Die Mitgliederentscheide sollen durch eine gewählte Mitgliederentscheidskommission (MEK) oder den Vorstand durchgeführt werden. Erst mit deren Wahl oder Beauftragung und nach Beschluss einer MEO kann diese Satzungsänderung angewendet werden.
Das Verfahren zur Sammlung von Unterstützern für Anträge soll durch Mitgliederbegehren geregelt werden. Des weiteren sollen unverbindliche, aber standardisierte Mitgliederbefragungen zu allen Themen durchgeführt werden können, deren Ergebnisse voraussichtlich eher als die von herkömmlichen Online-Umfragen anerkannt werden.
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="Entwurf_einer_Mitgliederentscheidsordnung_.28wird_unabh.C3.A4ngig_abgestimmt.29">Entwurf einer Mitgliederentscheidsordnung (wird unabhängig abgestimmt)</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
=== Mitgliederentscheidsordnung ===
==== §1 - Allgemeines ====
# Es werden ausschließlich halb-offene Abstimmungen zu politischen und organisatorischen Sachverhalten mit elektronischer Stimmabgabe oder auf Antrag per Brief durchgeführt.
# Im Folgenden gelten die Regeln für Mitgliederentscheide auch für Mitgliederbefragungen, sofern nicht explizit unterschieden wird.
# Die Mitgliederentscheidskommission wird nachfolgend MEK genannt.
# Für jeden Gebietsverband dürfen bis zu zwanzig Mitgliederentscheide in einem Abstimmungszeitraum abgestimmt werden.
# Alle stimmberechtigten Teilnehmer der Mitgliederversammlung eines Gebietsverbandes, auf der erstmalig eine MEK gewählt oder beauftragt wurde, und eine gültige Mitgliederentscheidsordnung existierte, gelten als Teilnahmewillige. Daraufhin beginnt die erste Abstimmungsperiode mit dem ersten Termin, der auf ein Vielfaches der Dauer einer Abstimmungsperiode nach dem 12. November 2012 fällt.
==== §2 - Ablauf ====
Eine Abstimmungsperiode hat folgenden Ablauf:
* Die für die Periode zur Abstimmung vorgesehenen Mitgliederentscheide werden öffentlich angekündigt. Abstimmungsalternativen für einen Mitgliederentscheid können diesem durch ein erfolgreiches Mitgliederbegehren oder auf Beschluss des Vorstands hinzugefügt werden und müssen umgehend veröffentlicht werden.
* Die Annahmefrist für erfolgreiche Mitgliederbegehren zu dem Mitgliederentscheid endet. Es beginnt der Zeitraum zur pflichtgemäßen Durchführung von Informationsveranstaltungen.
* Der Abstimmungszeitraum beginnt.
* Die Frist zur pflichtgemäßen Durchführung von Informationsveranstaltungen endet.
* Die Frist für Abstimmungen endet am Stimmtag. Das Ergebnis wird ausgezählt und veröffentlicht. Die nächste Abstimmungsperiode beginnt.
* Die Frist zur Anfechtung der Abstimmung endet.
==== §3 - Quoren, Fristen und Zeiträume ====
# Für ein Mitgliederbegehren werden lediglich die stimmberechtigten Mitglieder berücksichtigt, die innerhalb der letzten 12 Wochen ihre Unterstützung bekundet haben.
# Teilnahmewillig ist auch jedes stimmberechtigte Mitglied, das seit Beginn der vorherigen Abstimmungsperiode an mindestens einem der seither statt gefundenen Mitgliederentscheide oder Mitgliederbegehren teilgenommen hat.
# Ein Mitgliederbegehren zur Durchführung eines Mitgliederentscheids erfordert ein Quorum von zehn Prozent, für eine Mitgliederbefragung fünf Prozent der Teilnahmewilligen. Das Quorum für Mitgliederbegehren zur Einbringung einer Abstimmungsalternative beträgt die Hälfte des Quorums zur Durchführung des Mitgliederentscheids. Das Quorum für Mitgliederbegehren zur Einschränkung der Offenheit der Abstimmung erfordert ein Prozent der Teilnahmewilligen. Die MEK muss ein Mitgliederbegehren erst dann berücksichtigen, wenn es von mindestens zwei weiteren stimmberechtigten Mitgliedern unterstützt wird. Die sich durch ein Quorum ergebende absolute Anzahl wird aufgerundet.
# Eine Abstimmungsperiode dauert acht Wochen.
# Der Abstimmungszeitraum dauert zwei Wochen und endet mit dem Verstreichen des Stichtags.
# Die Frist für die Annahme von Abstimmungsalternativen endet vier Wochen nach Beginn der Abstimmungsperiode.
# Die Frist zur pflichtgemäßen Durchführung von Informationsveranstaltungen endet eine Woche vor Ende des Abstimmungszeitraums.
# Die Frist zur Anfechtung endet eine Woche nach Ende des Abstimmungszeitraums.
# Erfolgreich zustande gekommene mit besonders hoher Dringlichkeit begründete Mitgliederentscheide (Eilverfahren) werden unabhängig von Abstimmungsperioden durchgeführt. Die Frist für Abstimmungsalternativen endet zeitgleich mit dem Tag der Annahme des Mitgliederentscheids. Daraufhin beginnen der Zeitraum für die Abstimmung und die Information der Teilnahmewilligen, der eine Woche dauert. Das Ergebnis kann bis einen Tag nach der Abstimmung angefochten werden.
# Teilnahmeberechtigt an Mitgliederbegehren und Mitgliederentscheiden sind nur Mitglieder, die am Tag der Teilnahme stimmberechtigt sind.
==== §4 - Arten von Abstimmungen ====
# Ist eine Abstimmung nicht geheim, werden alle abgegebenen Stimmen nach dem Stichtag veröffentlicht. Dabei muss jedes Mitglied nach seiner Stimmabgabe eine Kopie seiner abgegebenen Stimme in Textform erhalten, die zur Anfechtung der Abstimmung genutzt werden kann.
# Eine abgegebene Stimme ist endgültig.
# Sind bei einer Abstimmung die einzelnen Stimmen einem Mitglied mit bürgerlichem Namen oder Mitgliedsnummer zuordenbar, gilt diese als offen.
# Erhält bei einer Abstimmung jedes Mitglied einen nur der MEK und dem jeweiligen Mitglied bekannten, einmaligen und eindeutig zuordenbaren Codenamen für dessen Stimme, gilt diese als halb-offen.
# Sind bei einer Abstimmung die einzelnen abgegebenen Stimmen nur mit sehr hohem Aufwand einem Mitglied zuordenbar und die Auswertung für jedes Mitglied nachvollziehbar, so gilt diese als geheim.
# Steht nur eine Abstimmungsalternative zur Wahl, entscheidet die einfache Mehrheit der abgegeben, gültigen Stimmen ohne Enthaltungen.
# Steht mehr als eine Abstimmungsalternative zur Wahl, so wird eine Zustimmungswahl durchgeführt, bei der für jede Alternative unabhängig abgestimmt werden kann. Es gewinnt die Alternative, die das höchste Verhältnis von gültigen Ja- zu Nein-Stimmen, dass über die Hälfte beträgt, erhält. Gibt es Alternativen ohne Nein-Stimmen, so gewinnt von diesen diejenige mit den meisten Ja-Stimmen. Wurden mehrere Alternativen als Gewinner ermittelt, so entscheidet das Los.
==== §5 - Stimmabgabe ====
===== §5a - elektronische Stimmabgabe =====
# Ist ausschließlich elektronische Stimmabgabe vorgesehen, so haben die MEK oder beauftragte Untergliederungen dafür zu Sorgen, dass jedem stimmberechtigten Mitglied auf Anfrage technische Hilfe zur Verfügung steht, um an der Abstimmung teilnehmen zu können.
# Die Möglichkeit zur verschlüsselten elektronischen Kommunikation zwischen MEK und Mitglied sowie bei der Stimmabgabe muss geboten werden. Versendet die MEK E-Mails, so müssen diese kryptographisch signiert und, falls das Mitglied seinen kryptographischen Schlüssel angibt, verschlüsselt sein.
===== §5b - Urnenabstimmung =====
# Jedem Mitglied im Gebietsverband muss die Möglichkeit gegeben werden, mit vertretbarem Aufwand an der Urnenabstimmung teilzunehmen. Andernfalls muss jedem Mitglied die Möglichkeit zur Abstimmung per Brief geboten werden.
===== §5c - Briefabstimmung =====
# Bei Abstimmung per Brief gilt der Tag des Erhalts des Briefes als Tag der Stimmgabe.
# Gibt es neben der Abstimmung per Brief noch weitere Möglichkeiten, so muss die Briefabstimmung vom Mitglied schriftlich bei der MEK beantragt werden.
# Die für einen Gebietsverband bestimmten Stimmzettel sind in einem einzelnen vorgegebenen Umschlag zu verschließen und zusammen mit einer eidesstattlichen Erklärung, dass die Stimmzettel im Willen des Stimmberechtigten frei und selbstständig oder durch einen Helfer ausgefüllt wurden, der MEK zukommen zu lassen.
# Die Unterlagen zur Briefabstimmung können auch von einem von der MEK beauftragten Helfer ausgehändigt und der Brief direkt bei diesem abgegeben werden.
==== §6 - Kommunikation zwischen MEK und Mitgliedern ====
# Eine schriftliche Einladung der Mitglieder für einen Mitgliederentscheid ist nicht erforderlich.
# Die stimmberechtigten Mitglieder werden von der MEK im Internet oder jährlich in Textform über die Abstimmungsperioden des folgenden Jahres informiert.
# Die Teilnahmewilligen werden von der MEK in Textform am Anfang der Abstimmungsperiode über die abzustimmenden Mitgliederentscheide informiert. Bei erfolgreich zustande gekommenen Eilverfahren sind die Teilnahmewilligen unverzüglich in Textform einzuladen.
# Die bisherigen und laufenden Mitgliederbegehren, Mitgliederentscheide mit allen Anträgen und Begründungen und die Abstimmungsergebnisse werden von der MEK im Internet veröffentlicht.
# Der MEK kann die Unterstützung eines Mitgliederbegehrens oder der Wille zur Teilnahme an einem Mitgliederentscheid in elektronischer oder Textform erklärt bzw. widerrufen werden.
# Ein per E-Mail erfolgter Antrag an die MEK ist nur dann gültig, wenn er mit der vom stimmberechtigten Mitglied registrierten E-Mailadresse bestätigt oder dessen bei der MEK registriertem kryptographischem Schlüssel signiert wurde.
<div style="clear:left;"></div></div>
Mitgliederentscheide sind dazu da, den Parteitag zu entlasten, den Mitgliedern mehr Zeit zur Diskussion und Abstimmung zu geben und vor allem mehr Mitglieder einzubeziehen.
Wenn der Parteitag (hoffentlich) diese Möglichkeit eingeführt hat, soll sie auch umgehend genutzt werden, so dass beim nächsten Parteitag mehr Zeit für weitere Anträge bleibt.
Falls die Antragsteller der genannten Anträge das nicht wünschen, mögen sie bitte ihren Antrag aus der Liste entfernen. In diesem Fall könnten andere ihre Anträge dadurch abstimmen lassen. +
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="bisheriger_Absatz_.C2.A711.281.29.2C_L.C3.B6sung_fett">bisheriger Absatz §11(1), Lösung '''fett'''</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Änderungen der Landessatzung und des Programms können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. '''Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten dem Änderungsantrag schriftlich zustimmen.'''
<div style="clear:left;"></div></div>
Satzungsänderungen sind laut §9 (3) PartG ausschliesslich dem Parteitag vorbehalten (sog. Parteitagsvorbehalt). Die Regelung Satzungsänderungen zwischen Parteitagen schriftlich durchführen zu können ist gesetzeswidrig.
Eine solche Regelung ist nur in Vereinen zulässig. Sie wurde aus der Bundessatzung übernommen, die wiederum offenbar auf der fehlerhaften Satzung der DIE PARTEI basiert. +
Landesparteitag 2012.3/Antragsfabrik/Stärkung der Kinderinteressen bei Streitigkeiten zwischen den Eltern +
Aktuell werden in unserer Gesellschaft die Interessen von Kindern zu wenig berücksichtigt. Wir sollten uns daher umso mehr für die Bedürfnisse und Rechte von Kindern einsetzen. +
Der Antrag basiert auf dem Wahlprogramm der hessischen Piratenpartei und wurde auf Bayern umgeschrieben.
Ausführliche Begründung erfolgt mündlich. +
Erarbeitet aus der grundsätzlichen Position, einen attraktiven Nahverkehr zu fördern, Bundesprogramm.
Visualisierung der geplanten Tunnellösung und dem Südring sowie der Taktungen:
http://www.tunnelaktion.de/Start-Folder/OffenerAufruf/PlanA-Takte-Kosten.pdf
http://www.stadtkreation.de/munich/suedring.html +
Abschnitt A: §4 (1) Satz 4 der Bundessatzung "Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt." legt nicht klar fest, was unter Ämterkumulation zu verstehen ist und welche Gliederung dies zulassen soll.
In diesem Antrag wird eine klarere, möglichst sinngemäße Definition getroffen. Eine Diskussion von Trennung von Amt und Mandat ist explizit nicht Gegenstand des Antrag und soll wie bisher im Einzelfall den Gliederungen überlassen werden.
Es gibt verschiedene Definitionen und Interpretationen von Ämterkumulation, z.B. "gleichzeitiges Wahrnehmen von verschiedenen öffentlichen Ämtern und Mandaten auf politischer und/oder wirtschaftlicher Ebene." (Wikipedia). Ein Amt kann u.a. parteiintern (z.B. Vorstand, Kassenprüfer, Versammlungsleiter), öffentlich (Bürgermeister, Minister, Bundeskanzler, Notar, Wirtschaftsprüfer, Richter, Schöffe, Wahlhelfer), Beruf (Beamter) und Ehrenamt (Vereinsvorstand) sein.
Die Intention der bisherigen Regelung ist vermutlich, im Einzelfall entscheiden zu können, ob ein Amtsträger genügend Zeit hat, ein Parteiamt mit seinen anderen Ämtern zu vereinen. Es ist davon auszugehen, dass nicht die Ausübung aller o.g. Ämter einer expliziten Zulassung durch die Mitgliederversammlung bedarf. Da jedoch §15 der Bundesatzung explizit Parteiämter nennt, kann davon ausgegangen werden, dass hier nicht nur Parteiämter gemeint sind.
In der neuen Formulierung wurde die Unvereinbarkeit nur auf die dauerhaften Parteiämter (also nicht Versammlungsleiter etc) und öffentlichen Ämter in Exekutive und die Legislative beschränkt. In der bisherigen Regelung war nicht klar, welche Konsequenzen eine Ämterkumulation hat (Ordnungsmaßnahme, Verlust des Parteiamtes?) und welche Gebietsverbände zustimmen müssen (alle? nur der, der ein neues Amt verleiht? nur die, in denen bereits ein Amt ausgeübt wird?).
Mit diesem Antrag ruhen bei weiterer Kumulation unmittelbar die jeweiligen anderen Parteiämter, sofern nicht ein expliziter Beschluss der jeweiligen Mitgliederversammlung vorliegt. Dieser kann vorab oder nachträglich gefasst werden und damit das Amt wieder ausgeübt werden. Werden vor der Wahl in ein Parteiamt alle anderen Ämter angegeben, so gilt die Wahl als explizite Zustimmung zu der Kumulation. Somit kann jede Gliederung entscheiden, ob sie dem Amtsträger unter den veränderten Umständen die Mehrfachbelastung zutraut.
Beide Kreisverbände haben Probleme einen satzungsgemäßen Vorstand zu bilden, wobei die Besetzung der Schatzmeisterei / Finanzbeauftragung besonders problematisch ist.<br/>
Der Vorstand ist ein notwendiges Übel, dass, durch Gesetz und Satzung bestimmt, zu bilden ist. Erst durch diesen entfaltet ein Kreisverband eine selbst bestimmende und finanzielle Eigenständigkeit.<br/>
Diese Freiheit geht aber auch mit Pflichten einher, was zu gewissen Problematiken führen kann. Neben der Bereitschaft den allgemeinen Formal-Foo zu erledigen und im Interesse der Mitglieder und des Verbandes zu agieren, ist der Wille zur Zusammenarbeit und eine gewisse charakterliche Eignung unabdingbar. Probleme, die in den Griff zu bekommen wären, wenn es ausreichende Bewerbungen auf Vorstandsämter gäbe.<br/>
Noch schlechter sieht es bei der Schatzmeisterei aus.<br/>
Die gesetzliche Vorstandsmindeststärke von 3 Personen beinhaltet zwingend eine für die Finanzen verantwortliche (gewählte) Person.Ein selbst verwaltender Kreisverband muss also auch für seine Buchführung verantwortlich zeichnen. Dies ist zur Zeit bei beiden Kreisverbänden nicht der Fall und es scheint auch in absehbarer Zeit nicht besser zu werden.<br/>
Als weiteren Punkt sollte ein finanzieller Aspekt auch betrachtet werden.<br/>
Jeder eigenständige Verband mit Finanzbuchhaltung birgt Kosten für die Buchungsprüfung. Diese Kosten stehen in den Kreisverbänden eigentlich nicht in einem reellen Verhältnis zu den Mitgliederzahlen und den Geldumschlägen. Das Geld könnte und sollte eingespart werden.<br/><br/>
Um die Arbeit und Geschicke der Mitglieder in den Städten Bremen und Bremerhaven nicht ganz dem Landesvorstand zu überlassen, wurde im Antrag eine vorläufige Rechtsstellung für die virtuellen Kreisverbände formuliert. Diese Regelung hat sich bewährt und entspricht § 4.4 Satzung der Piraten Rheinland-Pfalz. Jedoch wurde der Absatz 1 angepasst und in Absatz 2 ein 2. Satz eingefügt, der den Landesvorstand finanziell bindet. <br/><br/><br/>
'''Hinweis: Der Antrag wurde währen der Versammlung geändert.''' <br/>
'"`UNIQ--nowiki-000175BE-QINU`"'<br/>'"`UNIQ--nowiki-000175BF-QINU`"'
'''''Dieser Satzungsänderungsantrag beruht auf meiner angenommenen Initiative im LiquidFeedback (https://lqpp.de/hb/initiative/show/28.html), wobei ich eine Änderung zu (4) gemacht habe (fett markiert). Damit werde ich hoffentlich den Ansprüchen der Piraten in Bremen gerecht, eine flexible Sitzungsvariable zu haben.'''''
Um bei zukünftigen Satzungsänderungen mehr Flexibilität zu erreichen, MÜSSEN die einzelnen Punkte unterteilt werden.
In der jetzigen Form ist § 14 nur als Gesamtes zu betrachten und zu ändern/änderbar.
Wir haben derzeit eine für mich chaotische Organisation, die durch viele "nicht anwesende", bzw. "nicht arbeitende" Vorstände behindert wird. Außerdem hat uns die "Aufblähung" des Vorstands durch viele Beisitzer rein gar nichts gebracht.
Ich will mit einigen Punkten auch mehr Ordnung in den Vorstand bringen.
'''zu (1):'''
Weniger Mitglieder, dafür speziellere Aufgabenverteilungen.
Warum eine Doppelspitze bei Gründung gewählt wurde ist für mich unklar. Ein Vorsitzender ist sinnvoller.
Durch die Schaffung eines politischen Geschäftsführers, der programmatisch koordinieren und agieren kann, haben wir mehr Struktur. Dies wir dauch in anderen Landesverbänden erfolgreich wo umgesetzt.
Die Funktion des Generalsekretärs, der die Mitgliederverwaltung duchführt, werden andere Stellen des Vorstands entlastet. Diese Aufgabe ist essentiell und koordinativ vor Allem für die Neu-Piraten und die Struktur des Landesvorstandes zu sehen. Diese finden sich in dem Kommunikationswirrwarr oftmals doch gar nicht zurecht.
'''zu (2),(3),(9):'''
Kann so erhalten bleiben.
'''zu (4):'''
Die Vorstandssitzungen sollten mit mehr Struktur ablaufen.
Ich bin mir nicht sicher, ob einmal im Quartal, alle zwei Monate oder vielleicht einmal im Monat sinnvoll ist. Wir haben ja kein Problem zur Zusammenfindung, wie andere Landesverbände (Flächenländer), die diese Sitzungen per Telko durchführen müssen.
'''zu (5):'''
Wir erhalten mit dieser Regelung und (1) eine bessere Ausgangslage zur Beschlussfassung.
'''zu (6):'''
Sollte eigentlich logisch sein.
'''zu (7):'''
Dringend notwendig! Es muss nach dem LPT kurzfristig eine Geschäftsordnung erstellt werden. Bringt Struktur und nachvollziehbarkeit der Handlungen des Vorstands.
'''zu (8):'''
Sollte eigentlich logisch sein.
'''zu (10):'''
Die Handlungsunfähigkeit war bisher nicht eindeutig definiert. Dies muss aber klar geregelt werden.
'''zu (11):'''
Diese Möglichkeit sollte vorhanden sein, wenn wir basisdemokratisch arbeiten wollen. So kann der Vorstand durch die Basis auch neu gewählt werden.
Näheres sollte eine Änderung zur Landesmitgliederversammlung enthalten.
§ 11 Abs. 4 schreibt vor, dass SÄA zwingend ins Wiki eingestellt werden müssen. Unklar formuliert ist dabei, wer hierfür verantwortlich ist. Aus Satz 2 lässt sich jedoch herleiten, dass der Antragsteller die Eintragung vorzunehmen hat. Sonst müsste er ja nicht explizit auch beim Vorstand einreichen. Weiter ist durch den Antragsteller eine Veröffentlichung über die zentrale Mailingliste durchzuführen.
Diese Norm impliziert, dass alle Mitglieder einen Wiki-Account haben, ausreichend damit umzugehen verstehen und an die zentrale Mailingliste angeschlossen sind. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat ungleiche Bedingungen SÄA zu stellen. Das Wiki sollte eher Hilfsmittel als Hindernis sein. Es muss auch Ungeübten eine Möglichkeit gegeben sein, SÄA barrierefrei zu stellen.
(Auch ich habe da so meine „Problemchen“).
Deshalb sollte eine alternative Einreichung von SÄA beim Landesvorstand eröffnet werden. +
Eure Begründung +
Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1/Antragsfabrik/Ablehnung von Versuchen mit gentechnisch veränderten Kartoffeln +
"Die Gentechnik-Tochter des Chemiekonzerns BASF will trotz der Verlagerung ihres Sitzes in die USA in Europa gentechnisch veränderte Kartoffeln testen. In diesem Jahr gebe es in Sachsen-Anhalt sowie in Schweden und in den Niederlanden Feldversuche mit drei Sorten, für die EU-Genehmigungsverfahren liefen, kündigte das Chemieunternehmen am Donnerstag in Ludwigshafen an." [http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1333693540746 Mitteldeutsche Zeitung] vom 10.04.2012
Trotz der Aussage zu Anfang des Jahres, Europa sei kein guter Markt für die Grüne Gentechnik und der Verlagerung von Geschäftstätigkeit der Sparte "Plant Science" in die USA plant BASF Versuche mit gentechnisch veränderten Kartoffeln auf Feldern in Sachsen Anhalt. Die Firmen Syngenta und Bayer stellten bereits [https://www.biotechnologie.de/BIO/Navigation/DE/root,did=147794.html 2004] sämtliche Gentech-Saatgut Feldversuche auf deutschen Äckern ein. Dazu gehört auch das Bekenntnis, dass man bestimmte Arbeitsplätze schlicht nicht möchte, weil Gentechnik nach aller Erkenntnis nicht verantwortbar ist und weithin von den Menschen abgelehnt wird. Das Bundesverfassungsgericht stufte die Grüne Gentechnik 2010 als Hochrisikotechnologie ein.
Unser Spitzenkandidat für die Landtagswahlen 2012 in Schleswig-Holstein, Torge Schmidt, setzt sich für eine "[http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Landespolitik/Piraten-suchen-Unterstuetzung-bei-Bauern-Kampf-gegen-Gentechnik gentechnikfreie Zone]" in seinem Bundesland ein. Bescheren wir den Piraten im Norden Rückenwind!
Das erfolgreiche [http://piratenpartei-saarland.de/wahlprogramm Wahlprogramm] der Piratenpartei Saarland liest sich wie folgt:
"Keine Gentechnik in der Landwirtschaft
Wir lehnen den Einsatz gentechnisch veränderter Nutzpflanzen in der saarländischen Landwirtschaft ab. Die Wechselwirkungen der veränderten Pflanzen mit der Umwelt und die Langzeitfolgen für Natur, Mensch und Tier lassen sich nicht abschätzen. Sicherheit und Gesundheit der Bürger haben Vorrang vor den Profiten Einzelner."
Die Berliner Piraten haben die [http://berlin.piratenpartei.de/2011/01/19/auch-piraten-haben-es-satt-%E2%80%93-aufruf-zur-demonstration/ Gentechnik satt] und sind der Meinung dass "Massentierhaltung und Genmanipulation Artikel 20a des Grundgesetzes aushöhlen".
Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1/Antragsfabrik/Ablehnung von sprachlicher Gleichstellung der Geschlechter +
Die "Geschlechtergerechte Sprache" wird heftig diskutiert. Dennoch möchte ich, dass wir Stellung dazu beziehen und eine einheitliche Sprache bei öffentlichen Texten verwenden. Dies soll nicht frauenfeindlich oder ähnliches sein, sondern es wird von einem "generischen Maskulinum" ausgegangen. +
Weil das schon immer so war. +
Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1/Antragsfabrik/Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen §10 +
In der aktuellen Satzung ist in §10 die Bewerberaufstellung für die Wahl zu Volksvertretung nicht genügend geregelt. So fehlte z.b. ein Passus über die Abgrenzung der Gliederungshoheiten (Land vs. Kommunal) beim Aufstellen der Wahlkreisbewerber. +