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Attribut:Begründung

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L
Grund Nr.1 : Es herrscht permanent eine finanziell angespannte Lage in der Partei. Durch die zusätzlichen Spenden würde sich die Lage ein wenig beruhigen. Ausserdem können so auch Dinge oder Personen unterstützt werden die von unschätzbaren Wert für die Partei sind. Beispiel: Johannes Ponader. Grund Nr.2 : Unsere Mandatsträger werden nur durch das gesamt Engagement der Partei in den Landtag kommen. Die Spenden sind auch ein Zeichen des Respekts gegenüber der Basis.  +
Dieser Antrag versteht sich als Alternative zum Antrag [[BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/Abschaltung_der_Delegationen_in_Liquid_Feedback|X04]], der eine Abschaltung der Delegationen in LQFB vorsieht. Die Idee ist, anstatt zwischen zwei Extremen wählen zu müssen evtl. eine Möglichkeit zum Konsens anzubieten. Aus diesem Grund bitte ich auch, die Kurzfristigkeit zu entschuldigen.  +
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="bisherige_Fassung">bisherige Fassung</div> <div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;"> '''§ 7 - Gliederung''' Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung. Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig. <div style="clear:left;"></div></div> Es kommt immer wieder vor, dass Untergliederungen mit nur sehr wenigen Piraten gegründet werden. Dies führt zu einer Reihe von Problemen. Es besteht die Gefahr, dass bei Ausfall eines Amtsträgers niemand dessen Aufgaben übernehmen kann. Der Aufwand für die Verwaltung solcher Gliederungen stellt für die übergeordneten Gliederungen und auch die Bundesebene eine zunehmende Belastung dar. Letztlich gefährden solche Gliederungen die Erstellung des Rechenschaftsberichts und somit die Parteienfinanzierung der ganzen Partei.  +
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="voraussichtliches_Ergebnis_des_ge.C3.A4nderten_Absatzes_.C2.A79_.281.29.2C_.C3.84nderungen_fett">voraussichtliches Ergebnis des geänderten Absatzes §9 (1), Änderungen '''fett'''</div> <div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;"> Organe sind der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht''', die Mitgliederentscheidskommission''' und der Vorstand. <div style="clear:left;"></div></div> Die Piratenpartei hat sich das Ziel gesetzt, Demokratie und mehr Teilhabe zu fördern. Sie soll dabei innerparteilich mit gutem Beispiel vorangehen. Bisher bietet sie jedoch ihren Mitgliedern außerhalb des Parteitags keine Möglichkeit, basisdemokratisch verbindlich abzustimmen, während andere etablierte Parteien schon Mitgliederentscheide als basisdemokratisches Instrument [http://m.ftd.de/artikel/145456.xml?v=2.0 eingeführt haben]. Achtung: Dieser Antrag hat '''nichts''' mit Liquid feedback oder einer "Ständigen Mitgliederversammlung" zu tun! Mit diesem Antrag soll den Mitgliedern die Möglichkeit gegeben werden, zu Sachverhalten auch außerhalb des Parteitags verbindlich abstimmen zu können. Damit könnten sich auch Mitglieder beteiligen, die nicht zum Parteitag reisen können. Die Mitglieder könnten sich für die Entscheidung mehr Zeit lassen und sich besser vorab informieren. Dadurch könnten Parteitage und Mitglieder entlastet und besser informierte, basisdemokratische Entscheidungen getroffen werden. Die Satzung beschreibt dabei nur abstrakt die Anforderungen für das Verfahren, damit wirklich alle Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen teilnehmen können. Die konkrete Ausgestaltung und mögliche Einschränkungen werden in einer Mitgliederentscheidsordnung (MEO, siehe Entwurf im Anhang) festgelegt. Die Abstimmungen sollen rechtssicher sein und für alle Mitglieder mit kleinstmöglichem Aufwand durchgeführt werden können. Die Abstimmungen sollen nur in regelmäßigen Abständen (z.B. alle 2 Monate) stattfinden, damit auch Vielbeschäftigte genügend Zeit zur Meinungsbildung und Einreichung von Alternativanträgen haben. In dringenden Fällen sind Eilverfahren möglich. Auch Mitglieder ohne Internet-Zugang oder technisch weniger Versierte sollen teilnehmen können. Zunächst sollen in der zu beschließenden MEO nur einfache halb-offene Online-Abstimmungen (z.B. mit einfachem Umfragewerkzeug) zulässig sein, die offenen Abstimmungen an Parteitagen nachempfunden sind. Halb-offen bedeutet, dass einmalige Codenamen vergeben werden und die Stimmen nach der Abstimmung veröffentlicht werden, um Datenschutz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Zusätzlich könnten Mitglieder auf schriftlichen Antrag per Brief abstimmen. Nicht zulässig bzw. unmöglich sind geheime Online-Abstimmungen, d.h. Verbot von Wahlcomputern. In der MEO könnten hingegen auch später geheime Brief- oder Urnenwahl freigeschaltet werden. Mit einem Mitgliederbegehren können Mitglieder eine geheime Abstimmung (ggf. auf dem Parteitag durchzuführen) beantragen. Mitgliederentscheide, Alternativanträge und geheime Abstimmungen sollen nur mit einem Quorum von Teilnehmern zustande kommen können. Bei diesem Quorum sollen nur Mitglieder berücksichtigt werden, die wahrscheinlich aktiv an Entscheidungen teilnehmen wollen (sog. Teilnahmewillige). Die Mitgliederentscheide sollen durch eine gewählte Mitgliederentscheidskommission (MEK) oder den Vorstand durchgeführt werden. Erst mit deren Wahl oder Beauftragung und nach Beschluss einer MEO kann diese Satzungsänderung angewendet werden. Das Verfahren zur Sammlung von Unterstützern für Anträge soll durch Mitgliederbegehren geregelt werden. Des weiteren sollen unverbindliche, aber standardisierte Mitgliederbefragungen zu allen Themen durchgeführt werden können, deren Ergebnisse voraussichtlich eher als die von herkömmlichen Online-Umfragen anerkannt werden. <div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="Entwurf_einer_Mitgliederentscheidsordnung_.28wird_unabh.C3.A4ngig_abgestimmt.29">Entwurf einer Mitgliederentscheidsordnung (wird unabhängig abgestimmt)</div> <div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;"> === Mitgliederentscheidsordnung === ==== §1 - Allgemeines ==== # Es werden ausschließlich halb-offene Abstimmungen zu politischen und organisatorischen Sachverhalten mit elektronischer Stimmabgabe oder auf Antrag per Brief durchgeführt. # Im Folgenden gelten die Regeln für Mitgliederentscheide auch für Mitgliederbefragungen, sofern nicht explizit unterschieden wird. # Die Mitgliederentscheidskommission wird nachfolgend MEK genannt. # Für jeden Gebietsverband dürfen bis zu zwanzig Mitgliederentscheide in einem Abstimmungszeitraum abgestimmt werden. # Alle stimmberechtigten Teilnehmer der Mitgliederversammlung eines Gebietsverbandes, auf der erstmalig eine MEK gewählt oder beauftragt wurde, und eine gültige Mitgliederentscheidsordnung existierte, gelten als Teilnahmewillige. Daraufhin beginnt die erste Abstimmungsperiode mit dem ersten Termin, der auf ein Vielfaches der Dauer einer Abstimmungsperiode nach dem 12. November 2012 fällt. ==== §2 - Ablauf ==== Eine Abstimmungsperiode hat folgenden Ablauf: * Die für die Periode zur Abstimmung vorgesehenen Mitgliederentscheide werden öffentlich angekündigt. Abstimmungsalternativen für einen Mitgliederentscheid können diesem durch ein erfolgreiches Mitgliederbegehren oder auf Beschluss des Vorstands hinzugefügt werden und müssen umgehend veröffentlicht werden. * Die Annahmefrist für erfolgreiche Mitgliederbegehren zu dem Mitgliederentscheid endet. Es beginnt der Zeitraum zur pflichtgemäßen Durchführung von Informationsveranstaltungen. * Der Abstimmungszeitraum beginnt. * Die Frist zur pflichtgemäßen Durchführung von Informationsveranstaltungen endet. * Die Frist für Abstimmungen endet am Stimmtag. Das Ergebnis wird ausgezählt und veröffentlicht. Die nächste Abstimmungsperiode beginnt. * Die Frist zur Anfechtung der Abstimmung endet. ==== §3 - Quoren, Fristen und Zeiträume ==== # Für ein Mitgliederbegehren werden lediglich die stimmberechtigten Mitglieder berücksichtigt, die innerhalb der letzten 12 Wochen ihre Unterstützung bekundet haben. # Teilnahmewillig ist auch jedes stimmberechtigte Mitglied, das seit Beginn der vorherigen Abstimmungsperiode an mindestens einem der seither statt gefundenen Mitgliederentscheide oder Mitgliederbegehren teilgenommen hat. # Ein Mitgliederbegehren zur Durchführung eines Mitgliederentscheids erfordert ein Quorum von zehn Prozent, für eine Mitgliederbefragung fünf Prozent der Teilnahmewilligen. Das Quorum für Mitgliederbegehren zur Einbringung einer Abstimmungsalternative beträgt die Hälfte des Quorums zur Durchführung des Mitgliederentscheids. Das Quorum für Mitgliederbegehren zur Einschränkung der Offenheit der Abstimmung erfordert ein Prozent der Teilnahmewilligen. Die MEK muss ein Mitgliederbegehren erst dann berücksichtigen, wenn es von mindestens zwei weiteren stimmberechtigten Mitgliedern unterstützt wird. Die sich durch ein Quorum ergebende absolute Anzahl wird aufgerundet. # Eine Abstimmungsperiode dauert acht Wochen. # Der Abstimmungszeitraum dauert zwei Wochen und endet mit dem Verstreichen des Stichtags. # Die Frist für die Annahme von Abstimmungsalternativen endet vier Wochen nach Beginn der Abstimmungsperiode. # Die Frist zur pflichtgemäßen Durchführung von Informationsveranstaltungen endet eine Woche vor Ende des Abstimmungszeitraums. # Die Frist zur Anfechtung endet eine Woche nach Ende des Abstimmungszeitraums. # Erfolgreich zustande gekommene mit besonders hoher Dringlichkeit begründete Mitgliederentscheide (Eilverfahren) werden unabhängig von Abstimmungsperioden durchgeführt. Die Frist für Abstimmungsalternativen endet zeitgleich mit dem Tag der Annahme des Mitgliederentscheids. Daraufhin beginnen der Zeitraum für die Abstimmung und die Information der Teilnahmewilligen, der eine Woche dauert. Das Ergebnis kann bis einen Tag nach der Abstimmung angefochten werden. # Teilnahmeberechtigt an Mitgliederbegehren und Mitgliederentscheiden sind nur Mitglieder, die am Tag der Teilnahme stimmberechtigt sind. ==== §4 - Arten von Abstimmungen ==== # Ist eine Abstimmung nicht geheim, werden alle abgegebenen Stimmen nach dem Stichtag veröffentlicht. Dabei muss jedes Mitglied nach seiner Stimmabgabe eine Kopie seiner abgegebenen Stimme in Textform erhalten, die zur Anfechtung der Abstimmung genutzt werden kann. # Eine abgegebene Stimme ist endgültig. # Sind bei einer Abstimmung die einzelnen Stimmen einem Mitglied mit bürgerlichem Namen oder Mitgliedsnummer zuordenbar, gilt diese als offen. # Erhält bei einer Abstimmung jedes Mitglied einen nur der MEK und dem jeweiligen Mitglied bekannten, einmaligen und eindeutig zuordenbaren Codenamen für dessen Stimme, gilt diese als halb-offen. # Sind bei einer Abstimmung die einzelnen abgegebenen Stimmen nur mit sehr hohem Aufwand einem Mitglied zuordenbar und die Auswertung für jedes Mitglied nachvollziehbar, so gilt diese als geheim. # Steht nur eine Abstimmungsalternative zur Wahl, entscheidet die einfache Mehrheit der abgegeben, gültigen Stimmen ohne Enthaltungen. # Steht mehr als eine Abstimmungsalternative zur Wahl, so wird eine Zustimmungswahl durchgeführt, bei der für jede Alternative unabhängig abgestimmt werden kann. Es gewinnt die Alternative, die das höchste Verhältnis von gültigen Ja- zu Nein-Stimmen, dass über die Hälfte beträgt, erhält. Gibt es Alternativen ohne Nein-Stimmen, so gewinnt von diesen diejenige mit den meisten Ja-Stimmen. Wurden mehrere Alternativen als Gewinner ermittelt, so entscheidet das Los. ==== §5 - Stimmabgabe ==== ===== §5a - elektronische Stimmabgabe ===== # Ist ausschließlich elektronische Stimmabgabe vorgesehen, so haben die MEK oder beauftragte Untergliederungen dafür zu Sorgen, dass jedem stimmberechtigten Mitglied auf Anfrage technische Hilfe zur Verfügung steht, um an der Abstimmung teilnehmen zu können. # Die Möglichkeit zur verschlüsselten elektronischen Kommunikation zwischen MEK und Mitglied sowie bei der Stimmabgabe muss geboten werden. Versendet die MEK E-Mails, so müssen diese kryptographisch signiert und, falls das Mitglied seinen kryptographischen Schlüssel angibt, verschlüsselt sein. ===== §5b - Urnenabstimmung ===== # Jedem Mitglied im Gebietsverband muss die Möglichkeit gegeben werden, mit vertretbarem Aufwand an der Urnenabstimmung teilzunehmen. Andernfalls muss jedem Mitglied die Möglichkeit zur Abstimmung per Brief geboten werden. ===== §5c - Briefabstimmung ===== # Bei Abstimmung per Brief gilt der Tag des Erhalts des Briefes als Tag der Stimmgabe. # Gibt es neben der Abstimmung per Brief noch weitere Möglichkeiten, so muss die Briefabstimmung vom Mitglied schriftlich bei der MEK beantragt werden. # Die für einen Gebietsverband bestimmten Stimmzettel sind in einem einzelnen vorgegebenen Umschlag zu verschließen und zusammen mit einer eidesstattlichen Erklärung, dass die Stimmzettel im Willen des Stimmberechtigten frei und selbstständig oder durch einen Helfer ausgefüllt wurden, der MEK zukommen zu lassen. # Die Unterlagen zur Briefabstimmung können auch von einem von der MEK beauftragten Helfer ausgehändigt und der Brief direkt bei diesem abgegeben werden. ==== §6 - Kommunikation zwischen MEK und Mitgliedern ==== # Eine schriftliche Einladung der Mitglieder für einen Mitgliederentscheid ist nicht erforderlich. # Die stimmberechtigten Mitglieder werden von der MEK im Internet oder jährlich in Textform über die Abstimmungsperioden des folgenden Jahres informiert. # Die Teilnahmewilligen werden von der MEK in Textform am Anfang der Abstimmungsperiode über die abzustimmenden Mitgliederentscheide informiert. Bei erfolgreich zustande gekommenen Eilverfahren sind die Teilnahmewilligen unverzüglich in Textform einzuladen. # Die bisherigen und laufenden Mitgliederbegehren, Mitgliederentscheide mit allen Anträgen und Begründungen und die Abstimmungsergebnisse werden von der MEK im Internet veröffentlicht. # Der MEK kann die Unterstützung eines Mitgliederbegehrens oder der Wille zur Teilnahme an einem Mitgliederentscheid in elektronischer oder Textform erklärt bzw. widerrufen werden. # Ein per E-Mail erfolgter Antrag an die MEK ist nur dann gültig, wenn er mit der vom stimmberechtigten Mitglied registrierten E-Mailadresse bestätigt oder dessen bei der MEK registriertem kryptographischem Schlüssel signiert wurde. <div style="clear:left;"></div></div>  
Eine Mitgliederentscheidsordnung ist zusammen mit einer Mitgliederentscheidskommission notwendig, um Mitgliederbegehren, -entscheide und -befragungen demokratisch und rechtssicher durchzuführen. Dieser Entwurf schränkt Mitgliederentscheide auf politischen und organisatorischen Sachverhalte ein, die nur in halb-offene Abstimmungen per Internet oder auf Antrag per Brief durchgeführt werden können. Die Abstimmungen erfolgen in einer 8 wöchigen Periode.  +
Dieser Antrag ergänzt für alle Gliederungen ein paar grundlegende Bestimmungen zu Mitgliederversammlungen, die in den meisten Satzungen bisher fehlen und auch für Aufstellungsversammlungen notwendig sind. Der Begriff Mitgliederversammlungen umfasst Parteitage (auf Gebietsebene), Aufstellungsversammlungen (wahlrechtlich) und Gründungsversammlungen/Treffen (ohne Gebietsverband). '''zu Absatz 1)''' Satzungen von Untergliederungen können in ihren Satzungen abweichende Bestimmungen treffen (z.B. BzV Oberfranken). '''zu Absatz 2)''' Die Beschlussfähigkeit für Aufstellungen von Parteibewerbern muss laut Wahlgesetzen in der Satzung geregelt werden. <div style="border:1px solid black; background-color:#BB172B; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="Art_28_.284.29_LWG_Aufstellung_der_Stimmkreisbewerber">[http://www.wahlen.bayern.de/lw/zweiter_teil.htm#28 Art 28 (4) LWG Aufstellung der Stimmkreisbewerber]</div> <div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#F7E3E5; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;"> Das Nähere über die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und '''Beschlussfähigkeit''' der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das Verfahren für die Wahl des Stimmkreisbewerbers regeln die Parteien und Wählergruppen durch ihre Satzung. ... <div style="clear:left;"></div></div> <div style="border:1px solid black; background-color:#BB172B; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id=".C2.A721_.285.29_BWahlG_Aufstellung_von_Parteibewerbern">[http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__21.html §21 (5) BWahlG Aufstellung von Parteibewerbern]</div> <div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#F7E3E5; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;"> Das Nähere über die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und '''Beschlußfähigkeit''' der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das Verfahren für die Wahl des Bewerbers regeln die Parteien durch ihre Satzungen. <div style="clear:left;"></div></div> Dies ist generell für alle Mitgliederversammlungen [http://wiki.piratenpartei.de/BY:Bezirksverband_Oberpfalz/Satzung#Art.29_-_Beratungs-_und_Beschlussf.C3.A4higkeit sinnvoll] und wird durch Absatz (2) geregelt. Beschlussfähig wäre eine Mitgliederversammlung standardmäßig dann, wenn mindestens (noch) die Hälfte der Akkreditierten anwesend ist, damit nicht eine Minderheit Beschlüsse in Namen der ganzen Versammlung treffen kann. Ansonsten muss die Versammlung vertagt oder abgebrochen werden. Die Regelung orientiert sich an der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. '''zu Absatz 3)''' Die Einberufung von Mitgliederversammlungen in Gebieten ohne Untergliederung ist bisher nicht geregelt (z.B. für Gründungsversammlungen, gemeinsame Entscheidungen). Das soll hiermit zugunsten der Mitglieder geklärt werden und ist von §37(1) BGB inspiriert, der nur für existierende Verbände gilt.  
Stetiges Wachstum in endlichen Systemen führt zu Unruhen und Zusammenbrüchen und damit zu negativen Folgen für betroffenen Menschen oder Institutionen. Nachhaltiges Wirtschaften hingegen nimmt als Messlatte nicht nur den aktuellen Bedarf, sondern prüft, inwiefern die getroffenen Maßnahmen ins Unendliche fortgeschrieben werden können. Nachhaltigkeit ist natürlich in der Politik nicht unbekannt, beschränkt sich aber weitestgehend auf die Umweltpolitik (nur so viele Bäume fällen, wie nachwachsen können) bzw. wird als positiv besetzter Modebegriff missbraucht. Die Piratenpartei hingegen strebt Nachhaltigkeit in verschiedenen politischen Bereichen an. Die wesentlichen werden weiter unten erläutert: Umwelt: Entnommene Ressourcen müssen qualitativ und quantitativ ersetzt werden. Positives Beispiel: Weihnachtsbäume, die so schnell nachwachsen, wie sie gefällt werden Negatives Beispiel: Abholzen des Regenwaldes für kurzfristigen Gewinn Energie: Energie wird derzeit überwiegend aus fossilen Brennstoffen gewonnen, die über Millionen von Jahren von der Natur geschaffen wurden. Diese Art der Energienutzung ist durch regenerative Energien zu ersetzen. Dieses ist in ca. 50 Jahren umzusetzen, sollte aber bereits jetzt beplant werden. Positives Beispiel: Nutzung von Solar-, Gezeiten-, oder Windenergie anstatt fossiler Brennstoffe Negatives Beispiel: Erschließen von nur mit hohem technischen Aufwand erreichbarer Ölfelder Finanzen: Der Geldmenge müssen Sachwerte oder abstrakte Gegenwerte entgegengestellt werden. Geldschöpfung ist in ihrem Ausmaß zu kontrollieren und transparent zu machen. Schulden (auch Staatsschulden) können nur gemacht werden, wenn langfristige Investitionen oder eine nachweisliche Wertschöpfung dagegen steht. Positives Beispiel: Kreditaufnahme des Staates zur Modernisierung der Schulen. Negatives Beispiel: Geldschöpfung der EZB zur Umschuldung von kurz- und mittelfristigen Bankkrediten. Wirtschaft: Die Volkswirtschaft muss daran gemessen werden, dass sie die Umwelt erhält und ihre Bürger so versorgt, dass z.B.  Armut im Wesentlichen ausgeschlossen wird. Positives Beispiel: Absenken der Kinderarmut gegen Null Negatives Beispiel: Pauschales Wachstum des Bruttosozialprodukes anstreben (kann z. B. passieren über erhöhten Ressourcenverbrauch)  
* Erarbeitung aus der Stellung, dass wir einen attraktiven Nahverkehr in Bayern wünschen... * Außerdem geht es um fairen Wettbewerb. Während die DB AG einen zentraleinkauf hat, können andere EVU sich die Fahrzeuge nicht so billig beschaffen. Dadurch tritt eine Wettbewerbsverzerrung ein.   +
Die Grundideen hinter freier Software werden hiermit auf Bildungsressourcen angewendet. Forderung 1. ist aus dem Grundsatzprogramm konkret für Bildungsinhalte abgeleitet. Forderung 2. ergänzt bisherige Forderungen nach Lehrmittelfreiheit um die Offenheit der Bildungsressourcen. Dies würde zu mehr Unabhängigkeit der Bildung von kommerziellen Anbietern führen. Forderung 3. stellt sicher, dass diese offenen Bildungsressourcen (OER) einfach und frei ausgetauscht, verbessert und individuell angepasst werden können. Dadurch wird die Zusammenarbeit im Bildungsbereich gefördert. Der Antrag korrigiert und erweitert ein früheres [[Landesverband_Bayern/Positionspapiere/POS-004|Positionspapier zu freien Lehrmitteln]].  +
Die lG Maibaum &Tuba möchte mit diesem Positionspapier das Profil der Piratenpartei in Hinblick auf das Politikfeld „Heimatpflege“ schärfen. Aus Sicht der lG wäre es fahrlässig, dieses Politikfeld unter den bekannten Slogan "Lederhosen und Laptop" allein dem politischen Gegner zu überlassen. Es gilt neben zukunftsweisenden Positionen, wie ein landesweites schnelles Internet, auch festzuhalten, dass es das Interesse der Partei ist, auch Bewährtes zu bewahren und zu fördern.<br> Gerade im Freistaat hat regionales, ehrenamtliches Engagement in all seiner Vielfalt dazu beigetragen, dass das gesellschaftliche Zusammenleben, egal ob als Dorfgemeinschaft oder Ballungsraum, eine einmalige Lebensqualität erreicht hat.<br> So tragen regionale Traditions- und Burschenvereine, Musikkapellen/gruppen und Feuerwehren ganz wesentlich zu einem intakten Gesellschaftsverbund bei. Bei allem Fortschritt und Beschleunigung des Lebensalltags ist es für die meisten Menschen wichtig und nötig, einen sozialen Rückzugsraum zu finden, in welchem sie sich besinnen und regenerieren, ihre Sozialkontakte pflegen können. Der Freistaat bietet mit seiner vielfältigen Kulturlandschaft diese Rückzugsräume in besonderem Maß. Seine Vereins- und Wirtshauskultur, das regionale Selbstverständnis, ausgeprägt durch Musik und Sprache muss auch durch die Piratenpartei Bayern als besonders erhaltenswert und förderungswürdig beschlossen werden.<br><br> Mittel zur Umsetzung dieser Ziele können finanzielle Förderung, steuerliche Erleichterung, der Gestalt Denkmalschutz oder auch die Einräumung von Privilegien sein.  +
Ausführliche Begründung folgt. Nachzulesen besipielweise unter http://keinzelfall.de/antisemitischer-antizionismus/.  +
Erarbeitet aus der grundsätzlichen Position, einen attraktiven Nahverkehr zu fördern, Bundesprogramm. Visualisierung der geplanten Tunnellösung und dem Südring sowie der Taktungen: http://www.tunnelaktion.de/Start-Folder/OffenerAufruf/PlanA-Takte-Kosten.pdf http://www.stadtkreation.de/munich/suedring.html  +
Wir haben Positionen zum ÖPNV und Fahrscheinen. Mit Warenströmen, die für die Wirtschaft deutlich entscheidender sind, haben wir uns bislang noch nicht befasst. Deshalb soll dieses Positionspapier aus dem Ur-Themenstandpunkt "Neutralität der Netze"; Erweitert auf "Neutralität von Infrastrukturen" hier zu einer Positionierung führen.  +
Die Fusionsforschung arbeitet an der Verwirklichung von Fusionskraftwerken. Diese sollen, ähnlich wie die Sonne, aus dem Verschmelzen von leichten Elementen Energie gewinnen. Bei diesem sicheren Prozess, dem keine potentiell gefährliche Kettenreaktion zugrunde liegt, entstehen keine lange zu lagernden Abfälle und keine klimaschädigenden Emissionen. Ebenso besteht keine Abhängigkeit von Witterung oder Tageszeit. Die nötigen Brennstoffe sind auf der Welt nicht nur quasi unbegrenzt verfügbar, sondern beugen durch ihre weltweite Verfügbarkeit auch Verteilungskonflikten vor. Deutschland ist mit seinen Fusionsanlagen Wendelstein 7-X (im Aufbau bis 2014, Mecklenburg-Vorpommern), TEXTOR (Nordrhein-Westfalen) und ASDEX Upgrade (Bayern) weltweit auf vielen Teilgebieten der Fusionsforschung führend und wesentlich am Betrieb der europäischen Fusionsanlage JET (England) und am Aufbau des internationalen Fusionsxperiments ITER (Betrieb ab 2020, Frankreich) -- welches die verbliebenen offenen Fragen der Fusionsforschung beantworten soll -- beteiligt.  +
Besser Delegieren: Durch diese Möglichkeiten kann jeder mit der Erstellung der passenden Delegiertenlisten weitergehendere und genauere Delegationen vornehmen. Kettendelegationen gibt es nicht mehr, da mehrere Stimmen von Delegierten eingeholt werden. Außerdem bekommt die Meinung der Delegierten eine andere Einordnung: Ein Delegierter gibt mit seiner Stimmabgabe die Aufforderung an seine Delegierer, diese Meinung zu übernehmen. Eine Empfehlung einer Meinung kann und darf nur aktiv passieren, also dann wenn der Delegierte bewusst und absichtlich diese Meinung bekundet und sie nicht automatisch aus einem Rechenprogramm übernimmt. Detrivialisieren der Delegation: Eine Delegation ist nicht einfach so mal eben ja/nein zu übernehmen. Jeder Mensch lebt in einem Umfeld, das von verschiedenen Meinungen und Ansichten geprägt ist. Dabei überwiegen natürlich einzelne und andere sind eher in der Minderheit. Das bisherige Delegationssystem lässt die Abbildung dieser Sozialen Umgebung aber nicht zu, da man nur auf einen Delegieren kann. Doch im Einzelfall kann die Delegation an einen einzelnen auch genau das Gegenteil bewirken.  +
Das Scheitern der derzeitigen Rentenpolitik hat folgende Gründe: beitragsfremde Leistungen, die nicht ausgeglichen werden die finanzielle Basis ist nicht ausgeglichen (nur abhängig beschäftigte Arbeitnehmer zahlen ein, keine Beamten und Selbständigen, Kapitaleinkünfte sind nicht berücksichtigt) Beitragsbemessungsgrenze (geringere Beteiligung der Besserverdienenden) Willkürliche Ausgliederung (Urteil BVG: 1BvL 10/00 vom 27.02.2007) der Arbeitnehmerrente aus dem Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz und Eigentumsschutz sind ausgehebelt) Demographische Veränderungen (immer weniger Einzahler, Bevölkerungsverschiebungen in der EU) Flankiert von einer ungerechten Verteilung zwischen Rentnern, ehemals Selbstständigen und Pensionären, führt dies zu gravierender Altersarmut und einem damit einhergehenden Generationenkonflikt. Unser Lösungsansatz der Grundrente bietet den Älteren aber auch den nachfolgenden Generationen einen würdevollen Lebensabend mit der zusätzlichen Möglichkeit privat einen steuerfreien weiteren Kapitalstock aufzubauen, einschließlich der stärkeren Beteiligung der Arbeitgeber. Einzelheiten: zu Programmpunkt 1. Grundrente (Umlagefinanzierung) Einzahlung durch alle in Deutschland lebenden Menschen (Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte, Nichtselbständige über 18 Jahre) nach dem Solidarprinzip in eine Rentenkasse in Abhängigkeit vom Einkommen einschließlich der persönlichen Gewinne aus Kapitalanlagen (Wertpapiere, Immobilien, Zinsen ...). Unser Ziel ist die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Da lt. derzeitigem Verfassungsgerichtsurteil die Mehreinzahler auch mehr ausgezahlt bekommen müssen, muss dort geprüft werden, ob ein min./max. Betrag bei der Auszahlung verfassungsgemäß ist oder eine Beitragsbemessungsgrenze festgelegt sein muss. Diese sollte dann aber wesentlich höher als heute (5.600€) sein, oder komplett aufgehoben werden. Aus der Gesamteinzahlung folgt die Finanzierung einer Grundrente mit Mindest- und Höchstauszahlung wie heute in der Schweiz ( zur Zeit - Untergrenze 13.920 Schweizer Franken - Obergrenze 27.840 Schweizer Franken p.a. ) für alle Rentenbezieher. Die untere Grenze soll in ihrer Höhe der Deckung aller notwendiger Ausgaben für einen würdevollen Lebensabend (Def. nach §1 GG) genügen. Die Grundrente errechnet sich periodisch neu mit Veränderungen der Lebenshaltungskosten (Miete, Nahrung, Kleidung, Kultur, medizinische Versorgung ...). Die Einzahlungen müssen die Ausgaben für die Grundrente decken. Es werden im Prinzip nur begrenzte Reserven für einen Zeitraum, z. B. x Jahr, gebildet um bei wirtschaftlichen Schwankungen flexibel zu sein. Eine Teilfinanzierung orientiert sich bei Einführung des BGE an deren Festlegungen, wobei das BGE in der Höhe dem Existenzminimums entspricht und lt. Festlegung im derzeitigen Programm nur die Grundversorgung darstellt, während die Grundrente einen würdevollen Lebensabend gewährleisten soll, also höher liegen wird (Finanzierung siehe oben). zu Programmpunkt 2. Betriebliche Zusatzversorgung Alle Betriebe werden verpflichtet, einen Anteil des Arbeitslohnes in Rücklagen für Firmenrenten anzulegen. Diese müssen ausgelagert werden (Insolvenzschutz). Anpassungen zum Ausgleich von Kaufkraftschwankungen erfolgen periodisch durch eine Beitragsanpassung. Die Zusatzversorgung ist steuerfrei. zu Programmpunkt 3. Private Zusatzversorgung (staatlich abgesichert) Alle in Deutschland lebenden Menschen können eine Zusatzversorgung zur Erhöhung der Basisversorgung aufbauen. Dieser Kapitalstock darf nur für die Rente verwendet werden und darf nicht steuerlich belastet werden. Die Höhe der Zusatzversorgung ist nach oben offen und kommt dem Einzahler ohne Abzüge zugute. Die Auszahlung muss mit Sicherheiten hinterlegt und staatlich garantiert sein. Ein Staatsfonds mit günstigen Gebühren nach schwedischem Modell wird alternativ zu Bank- und Versicherungssparplänen angestrebt. Allgemeines Die Übergangsphase vom bestehenden zu einem neuen System muss gestaltet werden. Da die Verfassung eine Sicherstellung der bisherigen Leistungen fordert, muss für die Einführung eines neuen Konzeptes mit teilweise langen Übergangszeiten gerechnet werden. Die Ausgestaltung der parallel laufenden Konzepte muss durch eine Expertenkommission gestaltet werden. Die Einberufung einer Kommission zur Erstellung eines Bundesprogrammes wird gefordert. Frührentner können ab 63 jederzeit in Rente gehen. Die Grundrente bleibt dabei gleich. Bei der betrieblichen und persönlichen Zusatzversorgung entstehen naturgemäß Abschläge. Der Frührentner kann parallel zum Rentenbezug weiter einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. (Erweiterung der Erwerbstätigkeit während der Frührente ist derzeit auch ein Antrag der Koalition, im Arbeitsministerium unter Frau von der Leyen). Verknüpfungen mit den Themen Pflege, Krankenversicherung, sozialer Wohnungsbau sind vorhanden und werden in der Programmausarbeitung beachtet. Das Programmpapier wird laufend mit der Bundes AG Senioren abgeglichen. Ziel ist ein Programmantrag für den BPT. Die Abstimmung mit der Bundes AG-Senioren ist erfolgt. Anregungen wurden, soweit diese den Grundsätzen des Programmantrags entsprachen, aufgenommen. Die Programmpunkte 1-3 können einzeln wirksam werden und damit auch einzeln abgestimmt werden. zweite Zeile etc.  
Allianzen zu bilden ist ein probates Mittel zur Bündelung von Kräften um ein gestecktes Ziel leichter erreichen zu können. Damit kann man, wie uns die Weltgeschichte lehrt, viel Gutes erreichen, aber auch das Gegenteil bewirken. Da haben sich, nur um ein Beispiel zu nennen, in unserem Land Versicherungen, die private Krankenversicherungen anbieten, die Parteien von CDU/CSU und FDP zu einer wahrhaft unheiligen Allianz zusammen gefunden. Das Ziel dieser Allianz ist es mit dubiosen Mitteln unsere gesetzliche Krankenversicherung so zu schädigen, dass ihr die Existenzgrundlage entzogen wird.  +
Aktuell werden in unserer Gesellschaft die Interessen von Kindern zu wenig berücksichtigt. Wir sollten uns daher umso mehr für die Bedürfnisse und Rechte von Kindern einsetzen.  +
Wir wollen eine gerechte Lösung. In der deutschen Landwirtschaft werden ca. 90 Millionen Arbeitstage geleistet. Dafür stehen insgesamt ca. 5,4 Milliarden € zur Verfügung. Das ergibt 60 € pro Arbeitstag und bei 250 Arbeitstagen im Jahr 15.000 € pro Arbeitskraft, und damit genau die Hälfte des außerlandwirtschaftlichen Vergleichslohns in Deutschland, der Rest sollte über die landwirtschaftliche Produktion zu verdienen sein.  +
Mitglieder des deutschen Bundestages sollten während der Sitzungswochen (mindestens 20 Wochen pro Jahr) in Berlin sein. Zumindest während dieser Zeit stehen sie für Aufgaben im Landes- bzw. Bezirksverband nicht zur Verfügung. Es ist demnach unmöglich, gleichzeitig eine gute Arbeit als Bundestagsabgeordneter und als Landes- bzw. Bezirksvorstand abzuliefern. Es ist besser, diese Aufgaben werden von zwei verschiedenen Personen übernommen, die sich in das jeweilige Mandat bzw. Amt voll reinknien, als von einer Person, die beide Sachen jeweils halbherzig macht.  +