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Attribut:Begründung

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L
Die Bevorzugung der christlichen Kirchen muss auch in Bayern ein Ende finden. Diese Staatsleistungen fließen kaum Bedürftigen zu. Zudem erzielten 2008 allein die sieben katholischen Bistümer in Bayern Einnahmen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro (1.328.865.000 Euro) aus der Kirchensteuer. Für die auf Bundesebene beschlossene Trennung zwischen Staat und Kirche ist auch dieser Schritt notwendig.  +
Einleitung Die Diskussion um den Nationalparkt Steigerwald wird seit geraumer Zeit sehr intensiv geführt. Mit diesem und dem konkurrierenden Antrag Naturpark Steierwald möchte ich eine Positionierung der bayerischen Piraten in dieser Frage erreichen. Allgemein Ziele eines Nationalparks: #Naturschutz #Forschung #Erholung (= Tourismus) Bedingungen Nationalpark allgemein: #keine Nutzung in der Kernzone #keine Bewirtschaftung #keine Schädlingsbekämpfung #eingeschränkte Freizügigkeit Bedingungen Nationalpark Steigerwald: #Größe 11.000 ha (ausschließlich in Staatsbesitz) #im Großraum Ebrach (zwischen Geiselwind und Hassfurt) #50 % (75%) müssen ganz aus der Nutzung genommen werden (=8250 ha) Bestandsanalyse Forstwirtschaft / Wald Im Mittelpunkt der Nationalpark-Überlegungen der Befürworter stehen zwei ausgedehnte Laubwaldkomplexe mit zusammen rund 11.000 Hektar, die ausschließlich aus Staatswald bestehen. Der südliche Teil mit 4.700 Hektar gehört überwiegend zum Landkreis Bamberg, der nördliche mit 6.200 Hektar zu den Landkreisen Haßberge und Schweinfurt. Landkreise Privat u. Körperschaftswald *Bamberg: 28.071 ha *Haßberge: 24.700 ha *Schweinfurt: 15.620 ha (zzgl. 38.319 ha Staatswald) *Summe: 106.710 ha *Fläche für geplanten Nationalpark: 11.000 ha Betroffene Waldfläche 10% [Waldflächenanteile in den Landkreisen (Antwort der Staatsregierung Drs. 16/8493)] Demnach würden für den geplanten Nationalpark Steigerwald ca. 10% der Waldfläche in den betroffenen Landkreisen in Anspruch genommen. Die Richtlinien der Weltnaturschutzunion (IUCN) geben vor, dass nach 30 Jahren Übergangsfrist auf mindestens 75 % der Fläche eines Nationalparks die Bewirtschaftung und jede Form von Eingriff eingestellt sein müssen. Diese 75 % der Fläche müssen aber nicht auf Anhieb am Tag der Ausweisung aus der Nutzung genommen werden. Der Nationalpark könnte mit 50 % Naturzone starten, welche dann schrittweise über einen Zeitraum von 30 Jahren auf 75 % erweitert werden. Die Auswirkungen auf die Rohstoffversorgung der regionalen Holzwirtschaft würden damit aber deutlich geringer ausfallen, als man beim ersten Blick nur auf die Flächengröße vermuten würde. Dies soll mit dem Datenmaterial aus der Antwort der Staatsregierung belegt werden. Pro Nationalpark Im nördlichen Steigerwald findet sich ein Bestand an Buchenwäldern, wie er einst 80% der Fläche Deutschlands überzog. Heute sind es gerade noch 4,4%, wovon sich gut ein Viertel des Rotbuchenbestandes in Bayern befindet. Damit kommt dem Freistaat eine besondere Verpflichtung beim Erhalt dieser ursprünglichen Waldform zu. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Biodiversitätskonvention im Jahr 1993 zum Schutz der biologischen Vielfalt verpflichtet. Zur Umsetzung dieses völkerrechtsbindenden Vertrages hat die Bundesregierung im November 2007 die Nationale Biodiversitätsstrategie verabschiedet. Darin formuliert die Bundesrepublik das Ziel bis zum Jahr 2020 5% der Wälder aus der Nutzung zu nehmen. Im Steigerwald kann Bayern einen Beitrag zu dieser Biodiversitätsstrategie leisten, zumal die fragliche Fläche ausschließlich Staatsforst umfasst. Daher werben die bayerischen Umweltverbände sowie Bündnis 90 / Die Grünen seit geraumer Zeit für die Einrichtung eines Nationalparkes im Steigerwald. Wir verweisen dabei auf die enorme Artenvielfalt, die in den geschaffenen Naturwaldreservaten des Steigerwaldes mittlerweile zu finden ist. Ende Juni 2011 hat die UNESCO fünf Buchenwaldgebiete in Deutschland in die Liste der Weltnaturerbe aufgenommen. Keines dieser Gebiete liegt in Bayern. Der Steigerwald hätte jedoch die Chance nach Schaffung entsprechender Voraussetzungen (Waldnaturschutzgebiet samt eines Zentrums mit Forschungs- und Bildungseinrichtungen zum Thema Buchenwälder / „Haus der Buchen“) ebenfalls das Gütesiegel „Weltnaturerbe“ zu erhalten. Die UNESCO fordert ausdrücklich die Nachnominierung weiterer deutscher Buchenwaldgebiete! Der Bezirksverband Mittelfranken unterstützt diesen Antrag.  
Einleitung Die Diskussion um den Nationalparkt Steigerwald wird seit geraumer Zeit sehr intensiv geführt. Mit diesem und dem konkurrierenden Antrag Nationalpark Steigerwald möchte ich eine Positionierung der bayerischen Piraten in dieser Frage erreichen. Allgemein Ziele eines Nationalparks: #Naturschutz #Forschung #Erholung (= Tourismus) Bedingungen Nationalpark allgemein: #keine Nutzung in der Kernzone #keine Bewirtschaftung #keine Schädlingsbekämpfung #eingeschränkte Freizügigkeit Bedingungen Nationalpark Steigerwald: #Größe 11.000 ha (ausschließlich in Staatsbesitz) #im Großraum Ebrach (zwischen Geiselwind und Hassfurt) #50 % (75%) müssen ganz aus der Nutzung genommen werden (=8250 ha) Bestandsanalyse Forstwirtschaft / Wald Im Mittelpunkt der Nationalpark-Überlegungen der Befürworter stehen zwei ausgedehnte Laubwaldkomplexe mit zusammen rund 11.000 Hektar, die ausschließlich aus Staatswald bestehen. Der südliche Teil mit 4.700 Hektar gehört überwiegend zum Landkreis Bamberg, der nördliche mit 6.200 Hektar zu den Landkreisen Haßberge und Schweinfurt. Landkreise Privat u. Körperschaftswald *Bamberg: 28.071 ha *Haßberge: 24.700 ha *Schweinfurt: 15.620 ha (zzgl. 38.319 ha Staatswald) *Summe: 106.710 ha *Fläche für geplanten Nationalpark: 11.000 ha Betroffene Waldfläche 10% [Waldflächenanteile in den Landkreisen (Antwort der Staatsregierung Drs. 16/8493)] Demnach würden für den geplanten Nationalpark Steigerwald ca. 10% der Waldfläche in den betroffenen Landkreisen in Anspruch genommen. Die Richtlinien der Weltnaturschutzunion (IUCN) geben vor, dass nach 30 Jahren Übergangsfrist auf mindestens 75 % der Fläche eines Nationalparks die Bewirtschaftung und jede Form von Eingriff eingestellt sein müssen. Diese 75 % der Fläche müssen aber nicht auf Anhieb am Tag der Ausweisung aus der Nutzung genommen werden. Der Nationalpark könnte mit 50 % Naturzone starten, welche dann schrittweise über einen Zeitraum von 30 Jahren auf 75 % erweitert werden. Die Auswirkungen auf die Rohstoffversorgung der regionalen Holzwirtschaft würden damit aber deutlich geringer ausfallen, als man beim ersten Blick nur auf die Flächengröße vermuten würde. Dies soll mit dem Datenmaterial aus der Antwort der Staatsregierung belegt werden. Contra Nationalpark Biologische Vielfalt durch nachhaltige Nutzung Der Verein „Unser Steigerwald e.V.“ bezieht Stellung zum Artenschutz sowie zu Forderungen zum großflächigen Nutzungsverzicht im Wald (Auszug) Unsere Wirtschaft und Gesellschaft ist auf die nachhaltige und pflegliche Nutzung unserer vielfältigen Natur- und Kulturräume angewiesen. Die von den Vereinten Nationen 1992 in Rio de Janeiro ausgehandelte Biodiversitäts-Konvention hat daher den Schutz der biologischen Vielfalt und die Nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile als gleichrangige Ziele formuliert: „Dieses Übereinkommen ist keine reine Naturschutzkonvention, es greift die Nutzung – und damit das wirtschaftliche Potential der natürlichen Ressourcen – als wesentlichen Aspekt der Erhaltung der biologischen Vielfalt auf.“ (aus: BMU, 2007). Die vom Bundesumweltministerium entwickelte Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (Nationale Biodiversitätsstrategie) formuliert für verschiedene Lebens- und Kulturräume Ziele, um dieses Übereinkommen auf nationaler Ebene umzusetzen. In Bezug auf den Lebensraum Wald empfiehlt sie zum Schutz der biologischen Vielfalt 5 % (550.000 ha) der Waldfläche Deutschlands einer natürlichen Entwicklung zu überlassen. Dies erfordert aber keinesfalls einen Nutzungsverzicht! Vielmehr sollte in der dicht besiedelten Bundesrepublik Deutschland die Waldfläche grundsätzlich mit dem Ziel eines optimalen volkswirtschaftlichen Gesamtnutzens bewirtschaftet werden. Wir stellen dazu folgendes fest: #Der Wald ist ein lebensnotwendiges Ökosystem, das neben seiner Klimaschutz- und Erholungsfunktionen gleichzeitig die Versorgung der Bevölkerung mit dem wichtigsten regenerativen Rohstoff Holz sicherstellen muss. #Gesunde, stabile und artenreiche Mischwälder sind unsere Lebens- aber auch Wirtschaftsgrundlage. Wir erkennen daher die Notwendigkeit von Natur- und Artenschutz im Rahmen einer nachhaltigen, multifunktionalen Waldbewirtschaftung an. #Die im Sinne des Naturschutzes besonders schützenswerten Wälder in Deutschland – die Buchenwälder – sind das Ergebnis generationenübergreifender, verantwortungsvoller Waldbewirtschaftung der Waldbesitzer in den letzten Jahrhunderten. #3,3 Mio. ha der terrestrischen Fläche in Deutschland sind bereits als FFH-Schutzgebiete ausgewiesen. #Darüber hinaus sind bereits heute 5 % der begehbaren Waldfläche Deutschlands besonders geschützte Biotope wie bspw. Bruch-, Sumpf-, und Auenwälder. #Die Betriebe der rohholzverarbeitenden Industrie sind auf eine verlässliche und gesicherte Rohstoffversorgung ihrer Werke angewiesen. Eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Wälder ist für sie also tatsächlich auch „ökonomisch“ überlebenswichtig. #Die Waldfläche Deutschlands reicht allerdings bereits heute nicht aus, um den inländischen Bedarf an Rohholz für die stoffliche und energetische Holzverwertung zu decken Bis zum Jahr 2020 wird ein weiterer Anstieg des Holzverbrauchs um 40 Mio. fm/anno prognostiziert, wenn die ambitionierten klimapolitischen Ziele erreicht werden sollen. Dies käme einer Steigerung des Holzeinschlags um 50% gleich. #Die stoffliche Nutzung von Holz leistet einen erheblichen Beitrag zur langfristigen Bindung von CO2 in den Holzprodukten. Auf Basis dieser Fakten fordern wir: #Eine objektive Erfassung des Status Quo aller bereits vorhandenen Schutzflächen im Wald und die Weiterführung eines flächenübergreifenden Waldnaturschutzes. #Transparente und vereinfachte Gesetzgebung statt fortwährender Reglementierungen, die die nachhaltige und multifunktionale Bewirtschaftung der Wälder erschweren. #Eine ökologisch und ökonomisch nachhaltige, risikomindernde Waldbewirtschaftung. #Eine zukunftsfähige und lösungsorientierte Naturschutzpolitik für den Wald unter Einbeziehung aller handelnden Akteure, aber vor allem auch der unmittelbar vom Wald und dessen Produkten abhängigen Unternehmen und Arbeitsplätzen. #Die Anerkennung der klimapolitischen Bedeutung der stofflichen Holzverwertung zur langfristigen Bindung von CO2 in Holzprodukten sowie eine drastische Erhöhung der Förderung der Holzverwendung in Deutschland. Der Bezirksverband Mittelfranken hat sich gegen diesen Antrag ausgesprochen.  
Auch die Piratenpartei bekennt sich wie alle anderen demokratischen Parteien der Bundesrepublik zu den Freiheitsrechten, die im Grundgesetz definiert sind. Diese bedürfen der Absicherung durch Bildung und Information der Bürger sowie deren Teilhabe an den demokratischen Institutionen und Prozessen. Praktische Beteiligung an den innerparteilichen Prozessen der Piratenpartei reicht dafür nicht aus. Deshalb sollen alle Mitglieder der Piratenpartei, aber auch jeder interessierte Bürger durch die „Störtebeker-Stiftung“ intensiv mit den theoretischen, praktischen und wissenschaftlichen Implikationen von Politik, Gesellschaft und demokratischem System vertraut gemacht und fortgebildet werden. Im Spannungsverhältnis von individuelle Freiheit und sozialer Bindung bedarf es des Diskurses der gesellschaftlichen Kräfte, um eine pluralistische Demokratie praktisch einzulösen.  +
Tierschutz und Verantwortung haben keine Altersbegrenzung und sollten schon von klein auf gelernt werden.  +
Die Aussagekraft von aktuellen Tierversuchen, die sich nicht mehr wie früher mit grundlegenden Fragen zum physischen Aufbau und Wirkungsweisen befasst, wird inzwischen von vielen Ärzten und Wissenschaftlern angezweifelt. Für die heutigen Untersuchungen wurden in vielen Bereichen deutlich bessere Verfahren entwickelt, welche eingesetzt werden könnten, jedoch bisher von der Pharmaindustrie nicht ausreichend berücksichtigt und auch weiterentwickelt werden.<br> Referenzen:<br> * http:www.aerzte-gegen-tierversuche.de/images/infomaterial/woran_soll_man_testen.pdf * http:www.aerzte-gegen-tierversuche-shop.de/epages/61901037.sf * U.S. Food and Drug Administration Report: Innovation or Stagnation - Challenge and Opportunity on the Critical Path to New Medical Products, March 2004, p.8; www.fda.gov/oc/initiatives/criticalpath/whitepaper.pdf * U.S. General Accounting Office. FDA Drug Review: Postapproval Risks 1976-1985. Publication GAO/PEMD-90-15, Washington, D.C., 1990 * Technology Review, Juli 2004, S. 45-48 * McIvor E; Seidle T: Within REACH – Intelligent Testing Strategies for the Future EU Chemicals Regulation. Vier Pfoten (Hrsg.), Sept. 2006.  +
Die Vorstände klüngeln am Holodeck und sind Intransparent. Und einfach mal allem den "geheim"-Stempel aufdrücken nur wiel man sich nicht streiten will ist keine Lösung. Damit schottet man sich ab auf die Dauer und verleirt den Kontakt zur Basis  +
Sämtliche europäischen Gremien haben zur Energiepolitik die Richtline 20-20-20-20 vereinbart und als europäisches Recht verabschiedet. Die Umsetzung erfolgt in den meisten Ländern durch nationale Gesetze, in der BRD durch Bundesgesetze unter Zustimmung des Bundesrates als Kammer der Länder. Dazu wurde im Bereich aller Gebäude (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) durch die EnEV 2009 konkrete, bundesweit gültige Vorschriften geschaffen. Für die reale Umsetzung jedoch sind wie immer Landesbehörden zuständig. Eine Anfrage eines renommierten Netzwerkes von Architekten und Bauingenieuren an die 16 Bundesländer ergab leider das Bild, dass keines der Bundesländer je eine konkrete Ausführungsbestimmung zur EnEV 2009 erlassen hat. Faktisch liegt die Aufgabe bei den unteren Baubehörden in den Landratsämtern, die jedoch leidglich anlassbezogen kontrollierend tätig werden. Den Anlass dazu sollen im besten Fall die jeweilig vom Hausherren beauftragen Kaminkehrer (sofern eine Verbrennungsheizung vorhanden ist), oder ggf. die Nutzer der Gebäude (Mieter) liefern. In der Realität wird die Einhaltung der Vorschriften jedoch nie geprüft. Die Energiewende wird damit im Gebäudeberiech keineswegs konsequent umgesetzt, sondern in der Regel elegant zu Gunsten der kurzfristig billigeren Lösung wegmoderiert. Eben so wenig existiert eine nachhaltige Förderung und Forderung zur Untersuchung des Gebäudebestands und der Beratung.  +
Quellen: <br/> http://www.gewaltenteilung.de/rautenberg_2.htm <br/> http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_(Deutschland) Der Antrag wurde bereits zum LPT 2011.1 in Germering eingereicht, dort aber nicht behandelt. Siehe http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landesparteitag_2011.1/Antragsfabrik/Unabhängige_Staatsanwaltschaften  +
In Bayern benötigen Asylanträge besonders Lange und die Bedingungen für AsylbewerberInnen sind besonders schlecht. Die Gemeinschaftsunterkünfte sind für wenige Monate gedacht, allerdings sind viele bereits Jahre dort. In der Gemeinschaftsunterkunft Würzburg gab es dieses Jahr bereits einen Selbstmord, mehrere Bewohner traten diese Woche in den Hungerstreik, manche warten bereits 5 Jahre. http://www.sueddeutsche.de/bayern/asylbewerber-im-hungerstreik-verzweifeltes-aufbegehren-1.1313992  +
Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten bzw. diese verteidigen. Daher sind sie auf Vertreter in Form von Verbänden angewiesen.<br> Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, werden die beiden Staatsziele ungleich behandelt, wenn es um das Verbandsklagerecht geht.<br><br> Erfahrungen in Bremen, wo es die Tierschutzverbandsklage inzwischen gibt, zeigen zudem, dass die von den Gegnern der Verbandsklage befürchtete Klageflut ausgeblieben ist.<br><br> Da auf Bundesebene keine Lösung in Sicht ist, ist die Einführung des Verbandsklagerechts auf Landesebene geboten.  +
Viele der Opfer können erst viele Jahrzehnte später über die Verbrechen sprechen. Sie müssen mit einer Verleumdungsklage rechnen, wenn sie nach der Verjährung ihr Schweigen brechen. Der Gesetzgeber macht sich mitschuldig an dem leidvollen Schweigen der Opfer. Er verhindert die Aufarbeitung der Verbrechen. Die bisherige Verjährungslogik verstößt meiner Meinung nach gegen die persönlichen Rechte der Opfer von Gewalt. Der bisherige Begriff “sexueller Missbrauch” ist im Prinzip irreführend. Es handelt sich um GEWALT, die schwere psychophysische Beeinträchtigungen nach sich zieht. Darüber muss die Gesellschaft informiert werden. Dass Opfer sich dem Verbrechen und dessen Folgen erst Jahrzehnte später stellen können, wird von Fachleuten wie Betroffene bestätigt. Das gilt es anzuerkennen, sowie die lebenslangen Schäden, die durch sexuelle Gewalt entstehen. Sexuelle Gewalt ist das Ende der Kindheit und der Beginn lebenslanger Leiden an Körper und Seele. Scham- und Schuldgefühle manifestieren sich durch das gesetzlich verordnete Schweigen. Dadurch wird das Verbrechen in der Gesellschaft tabuisiert. Wenn Opfer dem Leid keine Worte geben dürfen und über den Schmerz nicht frei sprechen können, zerbrechen sie. Beispiel: Wird ein Kind bereits im Säuglingsalter schwer missbraucht, beginnt die 20-jährige Verjährungsfrist erst nach 18 Jahren zu laufen. Der Täter kann folglich 38 Jahre belangt werden. Anders liegen die Dinge im Fall eines knapp 14-jährigen Kindes, das von seinen Betreuern belästigt wird. Bis zum 18. Geburtstag vergehen in diesem Fall gerade einmal vier Jahre, und auch die reguläre Verjährungsfrist ist nur halb so lang wie in Fällen schweren Missbrauchs. Die Folge: Bereits 14 Jahre nach der Tat haben die Behörden keine Handhabe mehr.  +
Seit dem 13. März 2003 gelten in Deutschland bundeseinheitliche Regelungen bezüglich des Ladenschlussgesetz. 2006-2007 haben die meisten Bundesländer ihre Ladenschlussgesetze auf 0-24 Uhr angepasst. In Bayern ist zumindest eine Verlängerung auf 22 Uhr notwendig. Der Antrag der CSU scheiterte aber an einem Gleichstand bei einer parteiinternen Abstimmung. Nach der Alleinherrschaft der CSU wollte die FDP das neue Ladenschlussgesetz verabschieden lassen, scheiterte aber in den Verhandlungen mit der Union. Wir Piraten setzen uns für die größtmögliche Freiheit im Einzelhandel ein. Der Freistaat darf sich in wirtschaftlicher Hinsicht nicht selbst einschränken. Verbraucher bekommen die Möglichkeit, zu späteren Uhrzeiten einkaufen zu können. Verlängert werden die Öffnungszeiten der Unternehmen nur, wenn eine Rentabilität zu erwarten ist. Für Tankstellen gilt heute schon eine Ausnahmeregelung, sodass sie Lebensmittel/Verbrauchsgüter auch nach dem offiziellen Ladenschluss (20 Uhr) verkaufen dürfen. '''Konkurrierende Anträge: ''' *http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Anpassung_des_Ladenschlussgesetzes *http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Anpassung_des_Ladenschlussgesetzes_f%C3%BCr_kleine_Unternehmen  +
Die Energiewende ist ein Schlüsselthema der nächsten Jahrzehnte. Derzeit existieren für Bayern zwei so genannte Energiekonzepte, denen leider alle wesentlichen Merkmale einer Konzeption im Sinne eines Leitfadens fehlen: Das Energiekonzept der Bundesregierung (68 Seiten) und das Energiekonzept der bayerischen Staatsregierung (84 Seiten). Beide Dokumente sind online abrufbar aber auch als Printausgabe erhältlich. Beiden Dokumenten ist gemeinsam, dass sie mehr oder weniger aus vagen Absichtserklärungen in Form von unverbindlichen Programmsätzen bestehen und zum Ausgleich mit vielversprechenden Beispielmaßnahmen garniert sind. In der realen Welt aber geschieht deutlich weniger. Das Energiezentrum Allgäu hat die Konzepte so bezeichnet: „Als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet!“.<br> Ein eindeutiges ja zur Stärkung einer dezentralen Energieversorgung wird ebenso schmerzlich vermisst, wie ein klares Konzept zur Regelung der Zuständigkeiten. Derzeit weisen Kommunalpolitiker mit wenigen Ausnahmen bei Nachfrage auf die nächsthöhere Behörde bzw. auf das Staatsministerium oder gar den Bund.<br> Dabei kann eine dezentrale Energieversorgung ausschließlich auf kommunaler Ebene realisiert werden. Wo denn sonst? Stellt euch einmal vor, das Straßenverkehrsministerium in Berlin würde für Instandhaltung und Neubau von Dorfstraßen sorgen. Das könnte nicht einmal München. Das kann uns sollte auch nur die Gemeinde selbst erledigen. Die entsprechenden Zuständigkeiten sind jedoch im Augenblick unklar bzw. fehlen vollständig. Zudem führen zentrale Entscheidungen lediglich wieder zu neuen Abhängigkeiten bzw. zementieren die bestehenden.<br> Zudem erfordert ein landesweites oder bundesweites Energiekonzept die exakte Erhebung, Erfassung und Dokumentation von Verbrauchsdaten betreffend Strom, Gas, Öl, Holz, Kohle und anderer Energieträger. Zur Kontrolle ist zudem die Verknüpfung mit personenbezogenen Daten notwendig. Wollt ihr das verhindern?<br> Deshalb: Ein klares ja zu kommunalen Energiekonzepten und eindeutiger Zuständigkeit der Kommunen für die Versorgung der Energienutzer auf kommunalem Gebiet.  
Der Landesverband und die Bezirksverbände brauchen für ihre Finanzplanung eine nicht kurzfristig änderbar finanzielle Ausstattung. Zudem sollen Anreize für den Erfolg der Piratenpartei geschaffen werden. Der Anteil des Landesverbandes wird auf 25 % erhöht. Die Finanzierung der Bezirke setzt sich nun aus 6 Komponenten zusammen: 1. Sockelbetrag aus dem Bezirkeanteil: Wie im bisherigen Beschluss des Landesvorstandes erhalten die Bezirke einen nach der Zahl der Bezirke gleichen Anteil zur Erfüllung der Grundaufgaben. 2. Flächenbetrag aus dem Bezirkeanteil: Die Bezirke erhalten einen Anteil nach der Fläche des Bezirks. Damit wird man der Erschließung der Flächenbezirke gerecht. 3. Bevölkerungsbetrag aus dem Bezirkeanteil: Die Bezirke erhalten einen Anteil nach der Einwohnerzahl. Damit wird man der Erreichnung der Ballungszentren gerecht. 4. Erfolgsbetrag aus dem Bezirkeanteil: Die Bezirke erhalten aus ihrem Wahlerfolg im Bezirk einen entsprechenden Anteil. Wer mehr Stimmen bekommt, bekommt auch etwas mehr Geld. 5. Beitragsanteil: Die aktuelle Regelung sorgt dafür, dass ein Bezirk mit mehr Mitgliedern heute schon mehr Mittel zu Verfügung hat. 6. Spendenanteil: Da Spenden zu 100 % bei der Gliederung bleiben, kann jede Gliederung selbst die eigene finanzielle Situation verbessern.  +
Der LV Bayern hat seit 2011 einen eigenen Verteilungssschlüssel für Mittel aus der Parteienfinanzierung, dieser wurde nach Gesprächen zwischen allen Bezirken auf dem Vorständetreffen in Ingolstadt 2011 beschlossen. Der eingereichte Schlüssel entspricht dabei wortgleich dem [[Bayerischer_Vorstand/Beschlüsse/5._Vorstand#Beschluss_Verteilungsschl.C3.BCssel_Parteienfinanzierung|Beschluss des 5. Landesvorstands]]. Korrekter Weiße müsste dieser Schlüssel in die Satzung um zum einen durch die Basis legitimiert zu sein und zum anderen erneute Diskussionen in jedem neuen Jahr zu vermeiden. Der Schlüssel sichert durch den Sockelbetrag eine ausreichende Finanzierung der kleineren Bezirke, d.h. Oberbayern und Mittelfranken geben etwas ab, Schwaben ist in etwa Neutral und die restlichen 4 bekommen mehr als bei einer reinen Verteilung nach z.B. Mitgliedszahlen. Von der Gesamtsumme gehen 20% an den Landesverband, 33,25% ist Sockelbetrag (4,75% * 7 BzVs). Die restlichen 46,75% werden variable nach Anzahl Mitgliedern und Einwohner/Fläche des Bezirks aufgeteilt. Ein Beispiel mit absoluten zahlen aus 2011 sieht wie folgt aus: 73573,40 € wurden 2011 mit diesem Schlüssel wie folgt verteilt: * LV Bayern, 14.714,70 € * BzV Oberbayern, 14.021,68 € * BzV Niederbayern, 6.114,36 € * BzV Oberpfalz, 6.474,28 € * BzV Oberfranken, 6.817,06 € * BzV Mittelfranken, 10.093,22 € * BzV Unterfranken, 7.430,48 € * BzV Schwaben, 7.907,64 €  +
Durch Transparenz fallen Piraten auf, die sich nicht "piratenkonform" verhalten. Der Schwarm kann dann auf diese Einzelpersonen entsprechend reagieren und tut das auch. Diese Selbstheilungsmechanismen sind wirksamer als PAV je sein können. Darum bitte ich darum, PAV grundsätzlich zu unterlassen und vorhandene Verfahren einzustellen.  +
Die Piratenpartei hat zum Thema Überwachung zwar eine klare Position, eine gute Begründung und eine Positionierung auf Landesebene fehlt aber noch.  +
Wir schränken die Zulässigkeit und Verwendung von Videoüberwachung über eine Kombination von Maßnahmen ein. Diese *schützen die Informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt *setzen Schranken, wo gerne auf vermeintlich einfache Lösungen durch Überwachung gesetzt wird *erhöhen den Aufwand, die Kosten und das Risiko für die Betreiber der Anlagen, sodass verstärkt andere Lösungen zum Zuge kommen *schaffen durch Transparenz eine objektivere Datenbasis (z. B. Standorte von Kameras) *vereinfachen das Vorgehen der Behörden und der Bürger gegen Verstöße Für die Umsetzbarkeit und Wirksamkeit dieser Maßnahmen muss darauf geachtet werden, die Videoüberwachung nicht in die Illegalität hineinzudrängen. Nichteinhaltung der Vorschriften ist heute bereits häufig genug der Fall und soll nicht gefördert werden. Deshalb empfiehlt es sich, stärker auf Kontrolle statt nur auf Verbote zu setzen. Dies wird erreicht durch die Datenschutz-Prüfung, Dokumentation und Transparenz, eine Entlastung und Unterstützung der Aufsichtsbehörden durch einfachere Sanktionen und anfallende Gebühren sowie der Möglichkeit des einzelnen Betroffenen, ebenso gegen Überwachung vorzugehen. Beispiele für Klagen gegen Kameraüberwachung: Innenstadt Hannover http://www.heise.de/newsticker/meldung/Videoueberwachung-in-Hannover-ist-gesetzwidrig-1280127.html Einkaufszentrum in Hamburg http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-beanstanden-Videoueberwachung-in-ECE-Einkaufszentren-1187205.html  +
Wir schränken die Zulässigkeit und Verwendung von Videoüberwachung über eine Kombination von Maßnahmen ein. Diese *schützen die Informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt *setzen Schranken, wo gerne auf vermeintlich einfache Lösungen durch Überwachung gesetzt wird *erhöhen den Aufwand, die Kosten und das Risiko für die Betreiber der Anlagen, sodass verstärkt andere Lösungen zum Zuge kommen *schaffen durch Transparenz eine objektivere Datenbasis (z. B. Standorte von Kameras) *vereinfachen das Vorgehen der Behörden und der Bürger gegen Verstöße Für die Umsetzbarkeit und Wirksamkeit dieser Maßnahmen muss darauf geachtet werden, die Videoüberwachung nicht in die Illegalität hineinzudrängen. Nichteinhaltung der Vorschriften ist heute bereits häufig genug der Fall und soll nicht gefördert werden. Deshalb empfiehlt es sich, stärker auf Kontrolle statt nur auf Verbote zu setzen. Dies wird erreicht durch die Datenschutz-Prüfung, Dokumentation und Transparenz, eine Entlastung und Unterstützung der Aufsichtsbehörden durch einfachere Sanktionen und anfallende Gebühren sowie der Möglichkeit des einzelnen Betroffenen, ebenso gegen Überwachung vorzugehen. Beispiele für Klagen gegen Kameraüberwachung: Innenstadt Hannover http://www.heise.de/newsticker/meldung/Videoueberwachung-in-Hannover-ist-gesetzwidrig-1280127.html Einkaufszentrum in Hamburg http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-beanstanden-Videoueberwachung-in-ECE-Einkaufszentren-1187205.html Beispiele für den Missbrauch und die Problematik von Kameraüberwachung: http://de.wikipedia.org/wiki/Kameraüberwachung#Beispiele<br/> http://de.wikipedia.org/wiki/Kameraüberwachung#Kritik<br/> http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Urteile_zu_Videoüberwachungen Anmerkung: der Antrag wurde um den Text des Antrags "Videoüberwachung im öffentlichen Raum" von Validom erweitert, da dieser sich hier gut als Einleitung und Vorspann eignet.  +