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Attribut:Begründung

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L
Das Quorum für eine geheime Abstimmung oder Wahl soll auf fünf Prozent der Teilnehmer des Landesparteitags festgesetzt werden. Fünf Prozent sind ein typischer und etablierter Schwellenwert für eine Minderheit. Bisher finden Wahlen und Abstimmungen "mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt" (Ausnahmen wie z. B. Wahl des Vorstands sind im Parteiengesetz, in Satzungen und der Geschäftsordnung separat definiert). Die Möglichkeit einer geheimen Abstimmung soll dazu dienen, nicht aufgrund von Druck, Eindruck oder Beeinflussung bei polarisierenden Anträgen anders abzustimmen, als bei einer nicht-öffentlichen Abstimmung. Hierbei kann aus einer geheimen Abstimmung oder Wahl bereits dann ein anderes, ehrlicheres Ergebnis resultieren, wenn die bzw. eine Minderheit anders oder zum Teils anders abstimmt. Folglich sollte eine solche Minderheit eine geheime Abstimmung auch herbeiführen können. Der Bundesparteitag beschloss bzw. arbeitete mit einem Quorum von 10%. Jedoch ist der Landesparteitag bezüglich der Anzahl der anwesenden Personen kleiner, sodass wir einen niedrigeren Wert ansetzen können, da eine geheime Abstimmung weniger Aufwand verursacht. GO Bayern: http://wiki.piratenpartei.de/BY:Geschäftsordnung_des_bayrischen_Landesparteitags GO Bund: http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Geschäftsordnung  +
Zu 1. Der augenblickliche Stand ist der, dass Staatsanwälte und Richter den organisatorischen Weisungen der Justizminister unterworfen sind. Das führt dazu, dass die Justizminister Druck auf Staatsanwälte und Richter ausüben können, um diese zu disziplinieren und somit indirekt Einfluss auf Anklagebehörden und Rechtsprechung ausüben. Durch die neue Regelung werden Richter und Staatsanwälte in ihrer Unabhängigkeit gegenüber der Politik gestärkt. Zu 2. Es kann und darf nicht sein, dass Regeln, die für die Bewältigung einer Masse von Kleindelikten eingeführt wurde, dazu führen, dass sich Großkriminelle „freikaufen“ können.  +
Sollte sogar ein geringer Anteil der vorgeschlagenen Programmänderungsanträge angenommen werden, wird unser Parteiprogramm ziemlich chaotisch aussehen, und da die Anträge von sehr vielen verschiedenen Personen stammen, ist weder eine einheitliche Struktur noch ein einheitlicher Stil gewährleistet. Hinzu kommt, dass manche Anträge trotz inhaltlicher Stärke sprachlich schwach sind.<br> Der Antrag zielt darauf ab, bereits auf dem LPT einen Übrarbeitungsvorgang einzuleiten, damit wir auf dem nächsten Parteitag die überarbeitete Version ratifizieren können. Es handelt sich dabei nicht um ein reines Korrekturlesen (Rechtschreib-/Grammatikfehler), da auch die Struktur sowie die stilistischen Gegebenheiten geändert werden sollten. Der Inhalt muss natürlich in vollem Umfang erhalten bleiben. Die eigentliche Arbeit wird wahrscheinlich von beauftragten Piraten durchgeführt, der Vorstand ist aber für die Umsetzung verantwortlich.<br> Falls der Antrag angenommen wird, kann auch die Diskussion über alle nachfolgenden Anträge auf dem Parteitag sich auf deren Inhalt und nicht eventuelle sprachliche Schwächen konzentrieren.  +
Um Mandatsvertreter zu vermeiden, die ausschließlich Lobbyarbeit leisten und keinen Bezug mehr zu Realität haben, sollen die Amtszeiten begrenzt werden. Politiker, die hauptberuflich ein Amt bekleiden wollen, sollen die Möglichkeit haben, auch ihren gelernten Beruf wieder aufzunehmen. Durch unbegrenzte Wahlzeiten entsteht kein Anreiz, wieder in den ursprünglichen Beruf zu wechseln. Im Kommunalwahlrecht kommt eine Begrenzung auch keinem faktischen Berufsverbot gleich, da derselbe Amtsinhaber sich auch in einer anderen Gemeinde bewerben kann. Die Gründungsväter unseres Grundgesetzes sind nicht davon ausgegangen, das gewählte Volksvertreter ausschließlich Berufspolitiker sein werden (sh. auch Übergangsgelder und Versorgungsansprüche).  +
Stromnetze gehören als Bestandteil der Infrastruktur zu den wesentlichen physikalischen Elementen zur Sicherstellung der Deckung des gesamtgesellschaftlichen Lebenshaltungsbedarfs. Der zuverlässige Betrieb solcher Netze beruht nur zu einem geringfügigen Anteil auf einer Wettbewerbssituation. Der überwiegende Teil besteht in der Sicherstellung einer exakt definierten Versorgungsqualität. Insofern bietet eine rein marktwirtschaftlich organisierte Versorgungstruktur keine Vorteile, sondern begünstigt lediglich mittelfristig die Bildung von Oligopolen, die dann in stillschweigendem Einverständnis die Bewirtschaftung dieser Netze rein aus Aspekten der Kapitalrendite betreiben. Die Folgen solcher Organisationsformen sind aus den Versäumnissen bei der Infrastrukturerhaltung der Bahn hinreichend bekannt. Da jedoch die Grundversorgung seiner Bürger zu dem elementaren Aufgaben eines Staatswesens gehört, ist die Sicherstellung eines wesentlichen politischen Einflusses der Bürger auf die dazu notwendigen Strukturen dringend geboten.  +
Das Scheitern der Rentenpolitik hat folgende Gründe: * Beitragsfremde Leistungen die nicht ausgeglichen werden * finanzielle Basis ist nicht ausgeglichen (nur Arbeitnehmer, keine Beamten und Selbständigen) * Beitragsbemessungsgrenze (geringere Beteiligung der Besserverdienenden) * Willkürliche Ausgliederung (Urteil BVG: 1BvL 10/00 vom 27.02.2007) der Arbeitnehmerrente aus dem Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz und Eigentumsschutz sind ausgehebelt) * Demographische Veränderungen (immer weniger Einzahler, Bevölkerungsverschiebungen in der EU) Flankiert von einer ungerechten Verteilung zwischen Rentnern, ehemals Selbstständigen und Pensionären, führt dies zu gravierender Altersarmut und einem damit einhergehenden Generationenkonflikt. Unser Lösungsansatz der Grundrente bietet den Älteren aber auch den nachfolgenden Generationen einen würdevollen Lebensabend mit der zusätzlichen Möglichkeit privat einen steuerfreien weiteren Kapitalstock aufzubauen, einschließlich der stärkeren Beteiligung der Arbeitgeber. __NOTOC__ Einzelheiten: ==== zu Programmpunkt 1. Grundrente (Umlagefinanzierung) ==== Einzahlung '''aller''' Einwohner (Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte, nicht Selbständige über 18 Jahre) nach dem Solidarprinzip in eine Rentenkasse in Abhängigkeit des Einkommens einschließlich der persönlichen Gewinne aus Kapitalanlagen (Wertpapiere, Immobilien, Zinsen …). Die Beitragsbemessungsgrenze wird aufgehoben. Da lt. derzeitigem Verfassungsgerichtsurteil die Mehreinzahler auch mehr ausgezahlt bekommen müssen, muss dort geprüft werden, ob ein min./max. Betrag bei der Auszahlung reicht oder die Beitragsbemessungsgrenze festgelegt aber wesentlich höher als heute (5600.-€) sein muss. Unser Ziel ist die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Daraus folgt die Finanzierung einer Grundrente mit Mindest- und Höchstauszahlung (Beispiel: wie heute in der Schweiz: min. ~1200.- max. ~1900.-€) für alle Rentenbezieher. Untere Grenze in der Höhe der Deckung aller notwendiger Ausgaben für einen würdevollen Lebensabend (Def. nach §1 GG). Die Grundrente errechnet sich periodisch neu mit Veränderungen der Lebenshaltungskosten (Miete, Nahrung, Kleidung, Kultur, medizinische Versorgung …). Die Einzahlungen müssen die Ausgaben für die Grundrente decken. Es werden im Prinzip nur begrenzte Reserven für einen Zeitraum, z. B. x Jahr, gebildet um bei wirtschaftlichen Schwankungen flexibel zu sein. Eine Teilfinanzierung orientiert sich bei Einführung des BGE an deren Festlegungen, wobei das BGE in der Höhe eines Existenzminimums ist und lt. Festlegung im derzeitigen Programm nur die Grundversorgung darstellt, während die Grundrente einen würdevollen Lebensabend gewährleisten soll, also höher liegen wird (Finanzierung siehe oben). ==== zu Programmpunkt 2. Private Zusatzversorgung (staatlich abgesichert) ==== Der Bürger kann eine Zusatzversorgung zur Erhöhung der Basisversorgung aufbauen. Dieser Kapitalstock darf nur für die Rente verwendet werden und darf nicht steuerlich belastet werden. Die Höhe der Zusatzversorgung ist nach oben offen und kommt dem Einzahler ohne Abzüge zugute. Die Auszahlung muss im Gegensatz zur Riesterrente mit Sicherheiten hinterlegt und staatlich garantiert sein. ==== zu Programmpunkt 3. Betriebliche Zusatzversorgung ==== Die Betriebe werden verpflichtet, einen Anteil des Arbeitslohnes in Rücklagen für Firmenrenten anzulegen. Diese müssen ausgelagert werden (Insolvenzschutz). Anpassungen zum Ausgleich von Kaufkraftschwankungen erfolgen periodisch durch eine Beitragsanpassung. Die Zusatzversorgung ist steuerfrei. ==== zu Programmpunkt 4. Seniorengerechte Infrastruktur (Thema ist vorläufig zurückgestellt) ==== '''Seniorengerechte Arbeitsplätze '''<br /> Die Rentner können ab dem Bezug der Rente weiterhin arbeiten. Die Schaffung von entsprechenden Arbeitsplätzen für Personen über 6x Jahren wird unterstützt. Firmen werden dabei gefördert Weiterbildungsprogramme und Arbeitssituationen daraufhin anzupassen und seniorengerechte Arbeitsplätze anzubieten. Firmen mit mehr als 30 Mitarbeitern werden verpflichtet seniorengerechte Arbeitsplätze anzubieten. Firmen die keine Weiterbildungsprogramme anbieten werden zu einer Umlage der Kosten verpflichtet. '''Medizinische Versorgung'''<br /> Die medizinische Versorgung wird sichergestellt. ==== Allgemeines ==== Die Übergangsphase vom bestehenden zu einem neuen System muss gestaltet werden. Da die Verfassung eine Sicherstellung der bisherigen Leistungen fordert, muss für die Einführung eines neuen Konzeptes mit sehr langen Übergangszeiten ( > 30 Jahre) gerechnet werden. Die Ausgestaltung der parallel laufenden Konzepte muß durch eine Expertenkommission gestaltet werden. Eine Einberufung zur Erstellung eines Bundesprogrammes wird gefordert. Frührentner können ab 63 jederzeit in Rente gehen. Die Grundrente bleibt dabei gleich. Bei der betrieblichen und persönlichen Zusatzversorgung entstehen naturgemäß Abschläge. Der Frührentner kann parallel zum Rentenbezug weiter einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. (Erweiterung der Erwerbstätigkeit während der Frührente ist derzeit auch ein Antrag der Koalition, im Arbeitsministerium unter Frau von der Leyen). Verknüpfungen mit den Themen Pflege, Krankenversicherung, sozialer Wohnungsbau sind vorhanden und werden in der Programmausarbeitung beachtet. Das Positionspapier wird laufend mit der Bundes AG Senioren abgeglichen. Ziel ist ein Programmantrag für den BPT. Die Abstimmung mit der Bundes AG-Senioren ist erfolgt. Anregungen wurden, soweit diese den Grundsätzen des Positionspapieres entsprachen, aufgenommen. Ziel ist es am nächsten BPTe einen Programmantrag zu stellen. Die Programmpunkte 1-4 können einzeln wirksam werden und damit auch einzeln abgestimmt werden.  
Das Programmentwicklungskonzept wurde nicht umgesetzt und behindert - auch durch seinen obsoleten zeitlichen Rahmen - die Programmatische Entwicklung. Es fanden weder Programmtage statt noch wurden die Regelungen für IG, FG uns SG angenommen. Das ursprüngliche, nicht umgesetzte Programmentwicklungskonzept [ http://wiki.piratenpartei.de/BY:Programmentwicklung_Bayern]  +
Dem Steuerzahler ist nicht zuzumuten, das ein Interessenverband(Sparkassen), sich aus seiner Verantwortung stiehlt, und die Lasten der BayernLB Rettung auf ihn abgewälzt werden.  +
Bisherige Fassung:<br> '''(1) Änderungen der Landessatzung und des Programms können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten dem Änderungsantrag schriftlich zustimmen.'''<br> Dieser Antrag ergänzt den Antrag zum [[BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Mitgliederentscheid|Mitgliederentscheid]], um auch Satzungsänderungen zu ermöglichen.  +
Anonymität im Internet darf keinesfalls - wie vom derzeitigen Inneneinminister gefordert - zur Ausnahme werden sondern muss die Regel bleiben! Neben vielen allgemeinen, richtungsweisenden Forderungen und Vorstellungen der Piratenpartei müssen wir auch konkrete Punkte benennen, welche Dinge wir angehen wollen. Diese Forderungen sind zusammen im AK Vorrat erarbeitet worden und werden auch dort vertreten - lediglich einige Kleinigkeiten wie die Formulierung habe ich mir erlaubt anzupassen.  +
Scheinbar versuchen verschiedenste Gruppen die Partei für Ihre Ziele zu benutzen. Leider sind dabei nicht alle diese Zeile mit den Inhalten der Piraten konform. Ein Vorgehen dagegen sollte daher dringend auf eine transparente und nachvollziehbare Grundlage gestellt werden. zweite Zeile etc.  +
In den Fahrzeugmodellen vieler Hersteller gibt es durch die Diebstahlsicherung kaum eine Möglichkeit, den Fahrzeuginnenraum zu verlassen, falls man im Fahrzeug eingesperrt ist. Sobald der Schlüsselbesitzer von außen das Fahrzeug absperrt (sei es unbewusst oder beabsichtigt), obwohl sich Insassen im Fahrzeuginnenraum befinden, sind die Personen de facto eingesperrt. Tatsächlich sind solche Szenarien schon des öfteren vorgekommen. Kinder mussten in heißen Sommermonaten schon von der Feuerwehr gerettet werden, weil sie nicht mehr aus dem Auto kamen. Es ist offensichtlich, dass hier eine massive Sicherheitslücke bestehender Fahrzeuge besteht, die durch einfache technische Änderungen mit geringem Aufwand behoben werden kann.  +
Begründung des Antrages Es ist in Absehbarer Zeit mit den derzeit im Bundestag vertretenen Parteien wohl weder ein flächendeckender Mindestlohn noch ein Bedingungsloses Grundeinkommen zu realisieren. Daher sollten wir zusätzlich zu unseren eigentlichen Zielen reale Zusatzziele definieren, um den wirtschaftlich Schwachen in der Arbeitswelt möglichst schnelle Hilfe zukommen zu lassen.  +
Als Grundlage der Begründung und Diskussion soll ein Erfahrungsbericht eines Altenpflegers dienen [1]. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass es immer genügend Pflegekräfte geben wird, die gerne 3 Schichten oder auch nur Nachtdienst arbeiten und die gerne Wochenenddienste übernehmen. Die Piratenpartei ist eine Partei der Freiheit: Zur Freiheit des Menschen gehört auch die freie Entscheidung, wie und wann ich arbeiten möchte. Die Gefahr am Burn-Out-Syndrom zu erkranken ist besonders in der Altenpflege gegeben. Wir haben eine Verpflichtung gegenüber den aufopfernden Pflegekräften die Arbeitsbedingungen deutlich zu verbessern. [1] [http://pflegederzukunft.blogspot.com/2010/01/altenpflege-in-danemark.html http://pflegederzukunft.blogspot.com/2010/01/altenpflege-in-danemark.html]  +
Dieses Positionspapier ist eine Forderung an die Politik und an die Altenheime und ambulanten Dienste zugleich. Wir fordern somit ein größeres gesamtgesellschaftliches Engagement, um die Altenpflegeausbildung und den Beruf des Altenpflegers wieder attraktiver zu machen, um so einem Fachkräftemangel, der bereits heute besteht, entgegenzuwirken. Die einzelnen Forderungen werden in jedem Antrag ausführlich begründet.  +
2020 werden bundesweit 220.000 Pflegefachkräfte fehlen, heruntergerechnet auf Bayern sind das ca. 13.000 Altenpfleger zu wenig. Bereits heute haben viele Heime und Pflegedienste mit einem ausgeprägten Fachkräftemangel zu kämpfen. Viele Einrichtungen zahlen sogar für jede erfolgreich vermittelte Fachkraft eine Kopfprämie von bis zu 3.000 Euro. Dieses Geld könnte wesentlich sinnvoller in einen Ausbildungsfonds investiert werden, aus dem die ausbildenden Heime die gezahlte Ausbildungsvergütung über ein sog. Ausgleichsverfahren erstattet bekommen. Nicht-ausbildende Ausbildungsträger müssen trotzdem einzahlen, bekommen aber nichts erstattet. Vorteile der Umlagefinanzierung sind der Wettbewerbsangleich von ausbildenden und nicht-ausbildenden Heime und ein möglicher höherer Nettolohn für Auszubildende, der das derzeit zu zahlende Schulgeld relativieren wird. In NRW ist die Umlagefinanzierung bereits seit Januar 2012 in Kraft. Siehe hierzu auch die Pressemeldung [1]. §25 des Altenpflegegesetzes regelt die Umlagefinanzierung: Wenn ein Ausgleichsverfahren notwendig ist, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu beseitigen oder zu vermeiden, so kann die Landesregierung eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen [2]. Dieser Fall ist in Bayern gegeben. [1] [http://www.nrw.de/landesregierung/durch-umlagefinanzierung-staerkt-nrw-die-ausbildung-in-der-altenpflege-12372/ http://www.nrw.de/landesregierung/durch-umlagefinanzierung-staerkt-nrw-die-ausbildung-in-der-altenpflege-12372/] [2] [http://www.buzer.de/gesetz/3223/a45111.htm http://www.buzer.de/gesetz/3223/a45111.htm]  +
Ich war selbst schon in vielen Altenheimen privater Träger beschäftigt und kann mit Recht behaupten, dass an allen wichtigen Ecken und Enden gespart wird (z. B. zugunsten der Aktionäre bei einer AG). In kommunalen Heimen ist mir so etwas noch nicht untergekommen, wahrscheinlich weil der Skandal dann gleich noch größer wäre. Die einzige Konsequenz daraus ist, eine gesetzliche Grundlage auf Basis des Art. 14 Abs. 2 + 3 GG zu schaffen, um Heime in privater Trägerschaft zu enteignen. In Dänemark sind z. B. alle Pflegeheime in kommunaler Hand. In Art. 14 Abs. 2 GG steht: "Eigentum verpflichtet." Die Inhaber der großen Altenheimketten sind z. B. verpflichtet, für ausreichend Pflegeutensilien zu sorgen und den Bewohnern einen menschenwürdigen Ort zum Leben zu bieten. Eine Enteignung privater Altenheimträger ist zum Wohle der Allgemeinheit wie es Art. 14 Abs. 3 GG regelt: "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.", z. B. um weiteren Schaden von den Bewohnern und auch Pflegekräften abzuwenden.  +
Die Forderung, nur offene oder freie Software dürfe vom Staat eingesetzt werden, taucht immer wieder auf. Hier gibt es aber das Problem, dass dies in einigen wenigen Fällen große Probleme und Kosten verursachen würde, z. B. wegen Migration oder weil es überhaupt keine FLOSS-Pendants gibt. Das führt dann berechtigterweise z. B. zu schlechter Presse und in der Folge auch zu einem schlechten Ruf. Sinnvoller wäre es aber, auf die Verwendung von frei zugänglichen Dateiformaten und Protokollen zu setzen. Der Ansatz hier ist, sich auf die entstehenden Abhängigkeiten zu konzentrieren. D. h. wir verbieten der Verwaltung nicht proprietäre Software, sondern sorgen für eine konstant gleichberechtigte Ausgangsstellung, die gleichzeitig Gefahren wie einen "Vendor-Lockin" verhindert. Weitere Vorteile liegen darin, dass eine obligatorische Dokumentation und freie Nutzbarkeit konkurrenzfördernd ist, zudem wirkt eine solche Regelung passiv gegen die Bestrebungen, in Europa Softwarepatente für gültig zu erklären. Weiterhin schützt dies die Investition der Steuerzahler und ist eine gute Grundlage für Archivierung. Es geht also nicht in erster Linie um die Software, die sollen sich die Leute vor Ort selbst aussuchen. Vorgeschrieben werden die Verwendung von frei nutzbaren, dokumentierten Dateiformaten und Protokollen. Damit soll sichergestellt werden, dass man in Zukunft die Software wechseln kann, Dateien und Programme weitergenutzt oder konvertiert werden können und auch anderen die Entscheidung gelassen wird, welche Software sie nutzen möchten. Somit wird es verpflichtend, interoperable Schnittstellen (z. B. Formate) anzubieten. Es können also auch zusätzlich andere Optionen offeriert werden, müssen aber nicht. In Anlehnung an unsere Position zum Thema "Open Access" soll von Steuergeldern entwickelte Software quelloffen sein. Version 1 dieses Anrags wurde vom LPT 2010.1 in Fürth beschlossen. Hinzugefügt in Version 2: *in Anlehnung an das Grundsatzprogramm werden auch angemessene Möglichkeiten zur Beteiligung an der Standardisierung gefordert *ein Repository mit einer Auflistung möglicher Standards zwecks Transparenz *die Piratenpartei spricht sich für die Förderung von freiheitlich lizenzierter Software (FLOSS) aus. Staat und Kommunen sollen deshalb bei vergleichbaren Angeboten solcher Software den Vorzug geben  
Dadurch, dass grundsätzlich alle Bürger prozentual von ihrem Bruttoeinkommen in die Bürgerversicherung einzahlen, werden auch Groß- und Höchstverdiener, die bisher nicht versichert waren zu Beitragszahlungen heran gezogen. Das wird dazu führen, dass dien Rentenhöhen wesentlich angehoben werden können und/oder die Beitragssätze gesenkt werden können.. Der Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze wird ebenso die Beitragszahler entlasten und/oder die Höhe der ausgezahlten Renten positiv beeinflussen. Durch den Wegfall verschiedener Einrichtungen der Altersversorgung (Arbeiter/Angestellte und Beamte) wird es zu enormen Kostenreduktionen im Verwaltungsbereich der Rentenversicherung kommen. Diese Einsparungen können zu einer Anhebung der Rentenhöhe verwendet werden und/oder zu einer Absenkung der Beitragssätze führen. Außerdem wird durch die Gleichstellung von Arbeitern/Angestellten und Beamten der traditionelle Gegensatz zwischen diesen Gruppen, der aus vordemokratischen Zeiten stammt, aufgehoben.  +
Mit der Gründung des Fonds wird ein Einstieg geschaffen, alle Bürger am Produktivvermögen der Wirtschaft zu beteiligen und über die Gremien des Fonds an Entscheidungen der Wirtschaft beteiligt zu werden. Über Dividenden und Verkauf der Fondsanteile (noch zu regeln)wird sich die finanzielle Ausstattung breiter Bevölkerungskreise wesentlich verbessern. Die Beteiligung am Produktivvermögen der Wirtschaft wird zu einer Milderung des Gegensatzes zwischen Kapital und Arbeit beitragen und sich integrativ auf die Gesellschaft der Bundesrepublik auswirken. Die Mitwirkung des Fonds an den Entscheidungen der Wirtschaft soll die unternehmerische Freiheit nicht beseitigen sondern ergänzen. Deshalb soll die Mehrheit in den Organen der Kapitalgesellschaften immer bei den privaten Anteilseigner liegen.  +