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Attribut:Begründung

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L
Bei öffentlichen Veranstaltungen vertreten Polizeibeamte die Staatsgewalt und besitzen entsprechende Privilegien, dürfen u. a. einen schützenden Helm tragen, Waffen mitführen und Gewalt anwenden. Dagegen ist auch nichts einzuwenden, aber es zeigt sich, dass diese Autorisierungen zu anonymen Amtsmissbrauch führen können. Ein solches Verhalten geht über das angemessene Maß und das - aufgrund der eventuell bei öffentlichen Ereignissen auftretenden Umstände - Vertretbare hinaus. Es verletzt die Grundrechte der Betroffenen unverhältnismäßig und gefährdet den Ruf der Polizei und des Staates. Auf Dauer sind Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht beeinträchtigt, weil die Bevölkerung aus Angst vor Repressionen vor der Nutzung dieser Rechte zurückschreckt. Auf der anderen Seite stehen der Schutz und die Persönlichkeitsrechte der Beamten, insbesondere der Datenschutz, aber auch die persönliche Sicherheit. Dies begründet, dass Einsatzkräfte nicht direkt identifizierbar sein sollen und vor unberechtigen Übergriffen geschützt werden. Deshalb sollen Personen, die die Staatsgewalt ausüben, bei öffentlichen Großeinsätzen (z. B. Demonstrationen) ein Identifikationsmerkmal deutlich sichtbar an der Uniform tragen müssen. Diese ID identifiziert die Person eindeutig und ist für jeden Einsatz neu zu vergeben. Wer wann welche Nummer hatte, muss dokumentiert werden. Diese Dokumentation muss einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt werden. Bei einem entsprechenden Verdacht gegen einen Beamten (Verletzungen, Zeugenaussagen, Videos, ...) kann ein Gericht zwecks Identifizierung die Herausgabe der entsprechenden Informationen anordnen. Derartige und weitergehende Maßnahmen sind in anderen Staaten normal, ohne das es dort zu massiven negativen Konsequenzen gekommen ist. *Beispiel (Berkeley, USA, Polizistin rechts): http://www.zombietime.com/berkeley_marines_2-12-2008/IMG_9215.JPG *Bericht (Stichwort Namensschilder): http://usaerklaert.wordpress.com/2008/02/18/einige-bemerkungen-zu-den-anti-und-pro-millitar-demonstrationen-in-berkeley/ (Anm.: das ist nicht mein Blog) Die Maßnahme schützt die Bürger, ermöglicht eine Verfolgung der Täter, macht die Staatsmacht transparenter und verhindert, dass einzelne Beamte auf Kosten ihrer Kollegen den Ruf der Polizei zerstören. Deshalb ist diese Forderung eine Mindestforderung. Nur in begründeten Sonderfällen (z. B. Beamte in Zivil, Notsituationen) darf es Ausnahmen von dieser Regel geben. Version 1 dieses Anrags wurde vom LPT 2010.1 in Fürth beschlossen. Hinzugefügt in Version 2: *rechtliche Sanktionen bei Manipulation, Zerstörung und "Verschwinden" der Zuordnung (z. B. der entsprechenden Listen) sowie der Entfernung der Kennzeichnung *Mindestforderung ergänzt um die Möglichkeit für die Polizisten, im normalen Dienst freiwillig ein Namensschild zu tragen, manche Beamte möchten das eventuell und es verbessert den Kontakt den Bürger, also sollte man es ermöglichen  
Die aktuelle Waffengesetzgebung * verletzt den Grundwert Privatsphäre durch Hauskontrollen * verletzt mit der Einführung des Nationalen Waffen-Registers die Gebote der Gerechtigkeit und Erforderlichkeit, da dort alle dezentral gesammelten Daten gespiegelt werden, zu viele Behörden Zugriff bekommen und staatlich überprüfte Rechtsbürger mit Kriminellen in einem gemeinsamen Register geführt werden, ohne die Sicherheit zu erhöhen. * verletzt den Grundwert Transparenz, da Fakten zum Schusswaffenmissbrauch mit legalen Waffen seit 2000 nicht mehr veröffentlicht werden * verletzt den Grundwert Gerechtigkeit, da ** legale Waffenbesitzer trotz einer unter dem Durchschnitt der Bevölkerung liegenden Deliktrate wesentlich strenger kontrolliert und verfolgt werden als illegale Waffenbesitzer ** missachtet den Grundwert Beteiligung, da die Ergebnisse des "Runden Tischs 2002" mit Vertretern aus Polizei, Sport-, Jagd-, Handel-, Sammel- und Herstellerverbände ignoriert wurden * verletzt den Grundwert Sachlichkeit, da die Gesetze unter Druck der Medien entstanden, die einseitig berichteten * verletzt den Grundwert Kompetenz, da Gesetze ohne Evaluation zum Sicherheitsgewinn verschärft wurden. Das Waffenrecht in Deutschland wurde zuletzt in 2009 primär auf Druck der Medien verschärft. Dabei wurde für die Behörden ein Recht eingeräumt, verdachtsunabhängig die Wohnung eines Waffenbesitzers zur Inspektion der Waffen zu betreten. Das ist ein wesentlicher Eingriff in die Grundrechte (Art.13 Grundgesetz). Weiterhin wurde das Mindestalter selbst für die sportliche Ausübung von olympischen Disziplinen angehoben, für Luftdruckwaffen auf 12 Jahre, Kleinkaliber (z.B. Biathlon) auf 14 Jahre. Damit ergeben sich für Deutschland im internationalen Vergleich erhebliche Nachteile beim Sport. Die EU hat eine Richtlinie erlassen, nach der bis 2014 EDV-Waffen-Register - zentral oder dezentral - einzurichten sind. Diese EU-Richtlinie basiert auf dem Feuerwaffenprotokoll der Vereinten Nationen, das den illegalen Handel mit Waffen verhindern will. Deutschland wird bis Ende 2012 alle dezentral erhobenen Daten zusätzlich in einem zentralen Register spiegeln. Es sollen nicht nur die registrierten Waffen aufgeführt werden, sondern alle Bürger, die eine Berechtigung zum Waffenerwerb oder zur Munitionsherstellung besitzen, sowie Kriminellen, die ein persönliches Waffenverbot per Gerichtsurteil erhalten haben. Deutschland "übererfüllt" mit dem Nationalen Waffen-Register (NWR) die Vorschriften der EU und verstößt analog zum Urteil des Europäischen Gerichtshof zum deutschen Ausländerzentralregister gegen das Gleichbehandlungsgebot und dern Erforderlichkeitsgrundsatz (Urteil vom 16.12.2008 (Az. C-524/06): * Gründe der inneren Sicherheit können es nicht rechtfertigen, Informationen nur über eine Personengruppe (hier: Erlaubnisinhaber für Schusswaffen und Munition, sowie Inhaber des "Kleinen Waffenscheins" für Schreckschusswaffen) systematisch zu sammeln und elektronisch verfügbar zu halten, da Kriminalität alle Staatsbürger gleichermaßen betreffen kann * Statistische Zwecke erfordern nur eine anonymisierte Erfassung von Daten und keine personenbezogene. (hier: für die Nachverfolgung von Waffen ist es ausreichend, die Waffe mit Seriennummer, Typ, Kaliber und der zuständigen dezentralen Waffenbehörde aufzulisten, ohne den registrierten Besitzer zentral zu veröffentlichen). * Zentralregister sind nur dann gerechtfertigt, wenn die gespeicherten Angaben wirklich zu diesen Zwecken benötigt werden und wenn nicht ein dezentrales Register ebenso effektiv ist. (hier: ein anonymisiertes zentrales Register mit Waffen-Seriennummern würde die Nachverfolgung erleichtern, da es 577 dezentrale Behörden gibt.) * Der systematische Zugriff zu einem Zentralregister dürfe nur den dezentralen zuständigen Behörden erlaubt sein. (hier: den Waffenbehörden zum Zweck der Nachverfolgung) Deutschland plant den umfänglichen Zugriff nicht nur durch Waffenbehörden zum Zweck der Nachverfolgung, sondern auch durch Polizeien des Bundes und der Länder, Justiz- und Zollbehörden sowie Nachrichtendienste zum Zweck der Gefahrenabwehr (§10 NWRG). Auch sind automatisierte Datenabrufe vorgesehen (§13 NWRG) Das NRWG speichert lt. §4 nicht nur persönliche Daten inklusive Adresse, sondern auch Abbildungen (Fotos) zu den Erlaubnisinhabern, deren Waffen und deren waffenrechtlicher Erlaubnisdokumente. Im Gegensatz zum AZRG gibt es keine Möglichkeiten der Betroffenen, einer Übermittlung der Daten zu widersprechen. Zur Information: Seit dem Bestehen von EDV-Waffenregisters WANDA (2003) wurde in Hamburg in keinem einzigen Fall eine bei Deutschlands größter Waffenbehörde registrierte Schusswaffe bei einer schwereren Straftat benutzt. In der Diskussion um das Waffenrecht in Deutschland wird meist vernachlässigt, dass die Zahl der Straftaten mit legalen Waffen so gering ist, dass die PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) diese in ihren jährlichen Berichten nicht gesondert ausweist. Es ist statistisch belegt, dass die legalen Waffenbesitzer verantwortungsvoll mit Ihren Waffen umgehen. Es ist keine Verbesserung der Sicherheitslage durch weitere Einschränkungen der Rechte von legalen Waffenbesitzern zu erwarten, dagegen sind die Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Bürger gravierend. Ein Vergleich mit anderen Ländern zeigt auch, dass es keinen Zusammenhang zwischen legalem Waffenbesitz und Straftaten mit Waffen gibt, die USA haben ein sehr liberales Waffenrecht und eine hohe Kriminalitätsrate, die Schweiz hat ebenfalls ein liberales Waffenrecht aber keine höhere Kriminalitätsrate als Deutschland, dagegen hat Großbritanien trotz sehr restriktivem Waffenrecht eine hohe Kriminalitätsrate. ==Zielsetzung== Das Waffenrecht gehört auf den Prüfstand. Verbote und Beschränkungen müssen geeignet sein, das Risiko des Waffenmissbrauchs zu vermindern. Die letzten Novellierungen des Waffengesetzes sind rückgängig zu machen, insbesondere: * verdachtsunabhängige Überprüfung und Hauskontrollen (fehlender Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung) * überzogene Anforderungen an das Bedürfnis und die Zuverlässigkeit (Eigentums- und Werteverluste durch Zwangsverkäufe und entschädigungslosen Entzug) * Regelungen zum erhöhten Mindestalter (Training von Nachwuchssportlern leidet, auch bei olympischen Disziplinen) * Erbwaffenblockierpflicht (Die Blockiervorrichtungen sind unsicher und damit praktisch wirkungslos; die gesetzliche Pflicht wurde maßgeblich durch Lobbying beeinflusst) * Messerführverbot: Camper, Hausfrauen, Handwerker u.a. sind davon betroffen, während sich das „Problemklientel" nicht darum kümmert, ob die Gegenstände, die sie für Gewalttaten nutzen, verboten sind oder nicht. Nicht verändert werden sollen die Regeln für das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit, dies soll den Sicherheitskräften und nach strengen Kriterien wenigen, ausgewählten Waffenscheinbesitzern vorbehalten bleiben. Ebenfalls nicht verändert werden sollen die risikorelevanten Anforderungen an das Bedürfnis (z.B. Schießsport, Jagd, Sammeln), die Zuverlässigkeit (u.a. einwandfreies Führungszeugnis) und die Aufbewahrung (sichere Lagerung und Transport), wobei Einzelregelungen auf ihren Sinn überprüft werden sollten. ==Hintergrundinformationen== In Deutschland besitzen ca. 1,8 Millionen Bürger eine Waffenbesitzerlaubnis, auf denen 6,4 Millionen Schusswaffen eingetragen sind. Die Behörden schätzen den illegalen, nicht registrierten Bestand auf ca. 20 Millionen. Bei 0,2 Prozent aller Straftaten werden Schusswaffen eingesetzt. 95% der eingesetzten Schusswaffen sind illegal oder frei verkäuflich. Ohne Risikokompetenz wurden mehrere Kontrollmaßnahmen verabschiedet, die nie in ihrer Wirkung evaluiert wurden. Ausgehend von dem Ansatz "Jede Waffe weniger erhöht die innere Sicherheit" wurde der Waffenerwerb und -erhalt erschwert und die legalen Waffenbesitzer ohne Faktenlage diskriminiert. Risikokompetenz bedeutet eine vernünftige Balance zwischen Risiko, Verboten und Beschränkungen zu schaffen. Das Risiko des Schusswaffenmissbrauchs wird durch die folgenden sinnvollen drei Säulen des Waffenrechts bereits seit 1972 effektiv vermindert: 1. Kontrolle der Schusswaffen Vollautomatische Schusswaffen und Kriegswaffen sind in Deutschland für den Privatbesitz verboten. Schreckschusswaffen und Luftdruckwaffen sind ab Volljährigkeit frei erhältlich, andere Feuerwaffen sind nur für kontrollierte Erwerber erhältlich. 2. Kontrolle des Erwerbers Mit einer bestandenen Sachkundeprüfung, einem aktuellen und einwandfreien Führungszeugnis, sowie weiteren Auflagen erteilt die Behörde das Recht, Waffen zu besitzen. Der Waffenbesitzer hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass seine Waffen nicht in die Hände von Unberechtigten gelangen. Straftaten, Einschränkung der Mündigkeit oder Trunkenheit am Steuer führen zum sofortigen Verlust der Genehmigung zum Waffenbesitz. Damit verbunden ist die Verpflichtung, die im Besitz befindlichen Waffen umgehend zu veräussern, oder vernichten zu lassen. 3. Kontrolle des Zwecks bzw. Bedürfnisses Voraussetzung für den Erwerb einer Schusswaffe ist ein nachgewiesenes Bedürfnis. In Deutschland wird Sportschießen, Jagd und Sammeln unter bestimmten Auflagen als Bedürfnis anerkannt. Sportschützen müssen Mitglied in einem Schützenverein sein und erhalten erst nach dem Nachweis von Training in den entsprechenden Disziplinen die Erlaubnis, eine Waffe zu erwerben. Jäger müssen die Jagdprüfung ("Grünes Abitur") bestehen und einen Jagdschein lösen. Sammler müssen den Nachweis erbringen, dass sie tatsächlich in der Lage sind, eine bedeutende Sammlung anzulegen, u.a. müssen sie ihre Sammlung stetig erweitern. ==Weitere Fakten== Die Zahl der Tötungsdelikte in Deutschland (Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen) lag im Jahr 2010 bei 2218. In 145 Fällen (6,5%) wurden Schusswaffen eingesetzt, davon waren über 90% nicht registriert. Das BKA sieht laut seinen Sicherheitsberichten eine rückläufige Tendenz bei den Delikten mit Schusswaffen. Der Abwärtstrend läuft kontinuierlich seit 1976 ohne Beeinflussung durch Waffenrechtsnovellierungen. Seit dem Jahr 2000 wird die BKA Statistik nicht mehr veröffentlicht, die den Anteil von mit erlaubnispflichtigen Legalwaffen beganger Straftaten aufzeigt. Die 2011 gestellte Kleine Anfrage an den Berliner Senat ergab insgesamt 6 missbräuchliche Einsätze von erlaubnispflichtigen Legalwaffen in den Jahren 2003 bis 2010. In der gleichen Zeit wurden 161465 Gewaltdelikte verübt, davon 5012 mit Schusswaffen. ==Einfluss von Öffentlicher Meingung und Nichtregierungsorganisationen auf das internationale und nationale Waffenrecht== Die Studie des Small Arms Survey schrieb 2011: Medienwirksame Zwischenfälle mit Waffengewalt haben häufig Einfluss auf nationale Waffengesetze. Dies ist am deutlichsten in den Ländern zu beobachten, in denen Waffengewalt sehr selten auftritt, in denen Amokläufe große Gefühle der Ohnmacht auslösen und so den Fokus auf härtere Kontrollen lenken. ==Weitere Informationen== Analyse von Rechtspsychologen zum Thema legaler Waffenbesitz: http://www.waffenrecht.uni-bremen.de/html/downloads.html Bundesinstitut für Risikobewertung: Rechtfertigen gefühlte Risiken staatliches Handeln?: http://www.bfr.bund.de/cm/350/rechtfertigen_gefuehlte_risiken_staatliches_handeln_tagungsband.pdf Wikipedia: Kontrolle des zivilen Waffenbesitzes anhand des Jahrbuchs des Small Arms Survey 2011, Kapitel 9: http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenkontrolle_(Recht)#Kontrolle_des_zivilen_Waffenbesitzes Gesetzesentwurf zum NationalenWaffenRegister Gesetz vom 30.12.2011: http://www.bundesrat.de/nn_1934482/SharedDocs/Drucksachen/2011/0801-900/849-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/849-11.pdf Analoges Urteil des Europäischen Gerichtshof zum deutschen AusländerZentralRegister: http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-524/06 Gesetz zum Ausländerzentralregister mit Rechten der Betroffenen http://www.gesetze-im-internet.de/azrg/index.html#BJNR226500994BJNE005107310 Das 2003 in Hamburg eingeführte EDV-Waffenregister verzeichnete keine einzige schwere Straftat seit 2003 durch legale Waffenbesitzer. http://www.welt.de/regionales/hamburg/article3485518/Hamburgs-Waffendatei-ist-komplett.html Bericht des BKA für 2010: http://www.bka.de/nn_193232/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/pksJahrbuecher/pks2010,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/pks2010.pdf Dobat, A., Heubrock, D. & Stöter, J. (2006). Waffenbesitz und Waffenmissbrauch in Deutschland - Ein gesellschaftliches Problem oder statistische Auslegungssache?. Kriminalistik 12/2006. (Mit den vom BKA veröffentlichten Zahlen aus dem Jahr 2002) 2. Periodischer Sicherheitsbericht des BKA 2006: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Veroeffentlichungen/2_periodischer_sicherheitsbericht_langfassung_de.pdf;jsessionid=B29285ED742BB942916D060609D58357.1_cid231?__blob=publicationFile Abgelehnter Änderungsantrag (FDP) 2008 in Bezug auf Zuverlässigkeit und Mindestalter (Seite 14-15): http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf Kleine Anfrage Berlin 2011 zum Schusswaffen-Missbrauch: http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/KlAnfr/ka16-15734.pdf Haltung des Bundestags zur Kritik an der Waffenrechtsnovelle 2002: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/083/1408340.pdf  
Sinn der 2. Änderung: Die Böcke sollen in der Brunftzeit (Juli/August) nicht mehr bejagt werden, um die natürliche Fortpflanzung nicht zu stören. Andererseits sollte die Jagdzeit bis zum 15. Januar verlängert werden, da die jetzige Jagdzeit bis 15. Oktober für eine effektive Bejagung zu kurz erscheint.  +
Inhaltsverzeichnis: # Wasser ist nicht ersetzbar und wird knapp # Artenvielfalt # Stand der Planung # Gefahren vom „Fracking“ # Nachhaltigkeit # Forderung # Umsetzung 1. Wasser ist nicht ersetzbar Ohne Wasser gibt es kein Leben und Wasser wird in der Zukunft das knappe Gut sein. Erdgas ist ersetzbar, Wasser nicht! Eine obengenannte Gasbohrung wäre ein Risiko für ein großes Trinkwasserreservoir. Kleine Unfälle oder Schlampereien könnten über die Oberfläche das Wasser vergiften. Eine Bohrung um die Ecke in der Tiefe birgt die Gefahr, dass Grundwasserströme mit eingebrachter Chemie oder auch mit den verstrahlten Untergrundmaterialien, die nach oben gefördert werden, kontaminiert werden, z.B., wenn ein Betonmantel des Bohrlochs bricht. Auch ohne jeglichen Fehler wird eine Erdgasbohrung von den Experten nicht als sicher gesehen.[1] Der Langbürgnersee im Landkreis Rosenheim liegt im Naturschutzgebiet Eggstätt-Hemhofer-Seeplatte. Im Biotopverbund mit der Seeoner-Seeplatte wurden ca. 8000 ha im Jahr 2004 von der Europäischen Union als Gebiet von „gemeinschaftlicher Bedeutung d.h. als „Natura 2000“ Gebiet anerkannt. Die Regierung von Oberbayern hatte das Projekt Natura 2000 mit über 3 Millionen Euro gefördert. Der neue Schutzstatus bietet den umliegenden fünf Wasserschutzgebieten verstärkten Schutz.[2] Die 18 Seen in der Eggstätt-Hemhofer-Seeplatte haben eine Gesamtfläche von 333 ha.[3] Im Parteiprogramm der Piraten steht: „Die Piratenpartei steht für Nachhaltigkeit. Deshalb wollen wir so handeln, dass auch in Zukunft die Grundlagen für eine würdige Existenz in Freiheit vorhanden sind.“ Ohne Wasser wird es keine würdige Existenz in Freiheit geben, denn dann wird der Besitz von Wasser die Macht bestimmen. 2. Schutz der Artenvielfalt Vor allem der Punkt im Parteiprogramm der Piraten: „Dies bedeutet die Reduktion des Eintrages von schädlichen Stoffen in unsere Umwelt und den Schutz und die Wiederherstellung von Naturräumen, insbesondere denen mit einer hohen Artenvielfalt.“ spricht für diesen Antrag. Es handelt sich um eines der ältesten Naturschutzgebiete Bayerns. Folgendes zur Artenvielfalt: „Landschaften, die von Feuchtgebieten und Gewässern dominiert werden, gehören zu den empfindlichsten Landschaftstypen Deutschlands. Aus diesem Grunde sind sie infolge der zivilisationsbedingten Expansion bereits selten geworden! Das Naturschutzgebiet Eggstätt-Hemhofer-Seenplatte gehört zu dieser Kategorie. Herausragende Eigenschaft ist die unübertroffene Vielfalt an Seen, Weihern, Fließgewässern, Moor- und Waldtypen auf engstem Raum. Die Ausweisung zum Naturschutzgebiet im Jahre 1939 erfolgte vor allem, weil diese Vielfalt als besonders schön empfunden wurde. Es gibt sie in dieser besonderen Form nur in Eiszerfallslandschaften. Aus unzähligen Veröffentlichungen wissen wir inzwischen sehr viel über die besonders reiche Vielfalt an Pflanzen und Tieren zu Wasser und an Land“. schreibt Prof. Dr. Siebeck über dieses Naturschutzgebiet. Natura 2000 ist ein lokaler Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt, der auf der Konferenz der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung im Jahr 1992 in Rio de Janeiro beschlossen und von 168 Staaten sowie der Europäischen Union unterzeichnet worden ist.[2] 3. Stand der Planung: Die Rohöl-Aufsuchungs AG Austria mit Sitz in Wien hatte 2011 beim Bergamt Südbayern einen Betriebsplan zur Zulassung eines Bohrstandortes nahe dem Langbürgnersee vorgelegt. Bei diesem Verfahren wäre die Untere Naturschutzbehörde beteiligt gewesen. Dieses Genehmigungsverfahren wurde auf Wunsch der RAG nicht eingeleitet, da die RAG nach einen Alternativstandort sucht. Beim Bergamt Südbayern wurde Anfang März 2012 noch kein Alternativstandort zur Zulassung genannt, obwohl bereits seit mindestens über einem Monat ein Nutzungsvertrag für ein Grundstück geschlossen sein soll. Im Landtag in München wurde am 8.3.2012 eine Petition gegen Erdgasbohren am Langbürgnersee behandelt und es wurde für eine Würdigung abgestimmt. Diese Planung widerspricht dem Parteiprogramm der Piraten: „Wir wollen eine langfristig sichere und umweltschonende Energie-Infrastruktur. Dies bedeutet eine Umstellung von endlichen Energieträgern auf generative und regenerative Energiequellen.“ 4. Gefahren von Fracking Es ist zu befürchten, dass die Fördermethode „Fracking“ eingesetzt wird, auch wenn Fracking jetzt noch nicht beantragt wurde. Prof. Dr. Siebeck schreibt [2]: „ Im vorgesehenen Gebiet ist aber anscheinend eine „unkonventionelle Gasförderung“ nötig, weil das Gas in kleineren Blasen verteilt ist, die, voneinander getrennt, von festen Gestein umschlossen sind. Durch Spaltenbildungen, die unter hohem Druck auf das Gestein entstehen, ist es technisch möglich, durchgehende Gänge zu schaffen, um die Gasblasen zu vereinen und so das Gas im kontinuierlichen Fluss zum Bohrrohr zu führen. In dem Piraten-Flyer: Mit Hochdruck gegen unsere Umwelt, heißt es: „ „Fracking“ arbeitet mit einer sogenannten „Frac-Flüssigkeit“ aus Wasser, Sand und Chemikalien als „Additive“. Additive sind oft Betriebsgeheimnis. Bei einer Bohrung werden pro Fracking mehrere Millionen Liter Frackflüssigkeit unter sehr hohem Druck in den Untergrund gepresst, darunter zehntausende Liter Additive, in denen u.a. Biozide und krebserregende Stoffe der Wasserschutzklasse 3 enthalten sind. Dieses wird häufig wiederholt. Ein großer Teil der giftigen Flüssigkeiten verbleibt im durch den hohen Druck aufgesprengten Untergrund. … Ein Teil des hochgiftigen Frackwassers wird an anderer Stelle nach Abschluss einfach wieder in den Untergrund gepresst.“[4] Die Betreiberfirma haftet für etwaige Schäden als Kapitalgesellschaft nur mit dem Firmenkapital. In Bulgarien wurde Fracking verboten und in Frankreich wurde auf Grund von heftigen Bürgerprotesten ein zweijähriges Moratorium gegen Fracking beschlossen. Die Piraten Nordrhein Westfalen lehnen Hydraulic Fracturing, auch Fracking genannt, als Gasfördermethode ab. 5. Nachhaltigkeit (Freiheit für nachfolgende Generationen) Die Piratenpartei steht für Nachhaltigkeit. Deshalb wollen wir so handeln, dass auch in Zukunft die Grundlagen für eine würdige Existenz in Freiheit vorhanden sind. - So beginnt das Parteiprogramm der Piraten. Mit der Erdgasbohrung der RAG Austria, mit Sitz in Wien, wird das Eigentum, am Erdgas, das jetzt noch herrenlos in der Erde ruht, vergeben. Es bleibt nachhaltig die Zerstörungen von Wasser, Artenvielfalt und Schönheit. In Bad Endorf sprudelt eine der größten Jod-Thermalsolequellen Europas. Auch diese unterirdische „Ressource“ muss nachhaltig geschützt werden. 6. Forderung: Auf Basis dieser Fakten wird gefordert, dass der LV Bayern beschließt, dass er sich „Gegen eine Erdgasbohrung am Langbürgnersee in oder unter dem Naturschutzgebiet oder in einer Entfernung von bis zu 3 km Luftlinie von dem Naturschutzgebiet Eggstätt-Hemhofer-Seenplatte“ positioniert. 7. Umsetzung Die bayerischen Piraten können mit diesem Beschluss offiziell aktiv werden, und z.B. Unterschriften sammeln oder Bürgerproteste organisieren. Quellen: [1] http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/0,1518,druck-816105,00.html „Fracking“-Report der University of Texas [2] Prof. Dr. Hans Otto Siebeck, ehemaliger Leiter der Limnologischen Forschungsstation Seeon der Fakultät Biologie der Universität München 1969-1997, ehemaliges Mitglied der Kommission Wasserforschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, des Obersten Naturschutzbeirats im Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, Umweltpreis der Bayerischen Landesstiftung 2005, Bürgermedaille Bad Endorf 2010, in „Der Endorfer – Heimatzeitung für eine der schönsten Regionen Bayerns“ Ausgabe Jan./Februar 2012 (kluge@endorfer.de) in der Rubrik: Erdgasbohrung im Naturschutzgebiet am Langbürgner See Nicht nachvollziehbarer Eingriff, in seinem Bericht: „Keine neuen Risiken im Naturschutzgebiet Eggstätt-Hemhofer-Seenplatte!“ [3] http://de.wikipedia.org/wiki/Eggstätt-Hemhofer_Seenplatte [4] Flyer von Hanns-Jörg Rohwedder - Piratenpartei Deutschland-Landesverband Nordrhein-Westfalen  
Die besonders großen Ansprüche an Haltung, Pflege, Ernährung, Betreuung und Sachkunde der Halter können in reisenden Unternehmen nicht erfüllt werden.<br> Eine Studie, veröffentlicht in "Animal Welfare" Vol 19, p.129 (zitiert nach NewScientist 23 May 2009), drückt aus, dass aus vielen Gründen die Lebensqualität von Wildtieren in Zirkusse nur ein geringer Anteil der Lebensqualität in der Wildnis sei. Als Beispiel wurde angeführt, dass die Tiere ca. 90% ihrer Zeit entweder in den Käfigen verbrachten oder aber in Areale, die höchstens einem Viertel der für Zoos empfohlenen Größe ausmachten.  +
Im bayerischen Bildungssystem wird von allen Stellen das Fehlen von Lehrern bemängelt. Wenn die Klassengrößen nicht begrenzt werden, besteht kein Anreiz, zusätzliche Planstellen für den Lehrkörper herzustellen. Bei kleinen Klassen besteht für Lehrer bessere Chancen, sich intensiver um ihre Schüler zu kümmern. Die unnötige Mehrarbeitsbelastung für Lehrer durch große Klassen können vermindert werden.Die zusätzlichen Lehrer können bei der prognostizierten Schülerentwicklung im Bereich Förderunterricht sowie zu einer weiteren Verkleinerung der Klassen eingesetzt werden.  +
Nur eine klare Definition von Korruption und deren Bewertung als Straftat kann die jetzigen Politiker die in Verantwortung stehen, zur Räson bringen. Ohne Unterzeichnung der UN Konvention wird sich bei den etablierten Par- teien bezüglich Korruption und oder Lobbyismus nichts ändern. Die UN Konvention trägt im wesentlichen mit zur transparenten Politik bei.  +
Der frühste Termin zur Aufstellung von Kandidaten zur Bundestagswahl ist der 28.6.2012 Der Landesvorstand hat beschlossen den Parteitag zur Aufstellung der Landesliste Juni/Juli 2012 durchzuführen. Im Extremfall ist dann kein einziger Direktkandidat gewählt worden, bevor die Liste aufgestellt wird. Für viele Piraten ist die Wahl der Kandidaten vor Ort eine wichtiges Qualitätskriterium, auf das sie bei der Aufstellung der Landesliste nicht verzichten wollen. Deswegen sollen im Juni/Juli 2012 zunächst die Direktkandidaten in ihren Wahlkreisen gewählt werden und nach den Sommerferien dann die Landesliste. Das Argument, bei Formfehlern bräuchte man genug Zeit um Notfalls den LPT wiederholen zu können, ist angesichts der Fristen nicht schlüssig. Da die Ausschreibung eh bis Mitte April geht, kann der LPT das nun entscheiden.  +
In Baden-Württenberg gibt es z.B. für Schüler und Eltern eine außerschulische Ansprechstelle, die schulpsychologischen Beratungsstellen. In Bayern gibt es derzeit für alle Beteiligten im Bildungssystem keine Anlaufstelle, damit Beschwerden und Eingaben neutral behandelt werden. Lehrer und Schulleiter haben überhaupt keine neutrale Ansprechstelle. Eltern können sich in aller Regel nur bei den Lehrern und dem Schulleiter beschweren. Für Schüler gibt es in Bayern zumindest einen Vertrauenslehrer, der zumeist in seinem Handlungsspielraum eingeschränkt ist. Der Landesbeauftragte soll, ähnlich dem Wehrbeauftragtem auf Bundesebene oder den Landesbeauftragten für Datenschutz, unabhängig von Ministerien als neutrale Stelle dienen. Gleich den Aufgabenbefugnissen hat er Auskunftsrecht für alle Ebenen im bayerischen Bildungssystem. Damit kann Bayern wieder eine fortschrittliche Entwicklung ..... Der Landesbeauftragte soll mind. einmal jährlich öffentlich dem bayerischen Landtag berichten.  +
Dies ist ein Konkurrenzantrag zu dem Antrag von [http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Grundsatzprogramm_des_LV_Bayern Boris]. '''Zuerst eine Übersicht der Änderungen:''' Bisherige Version: ''1Der Landesverband übernimmt das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland. 2Vom Landesparteitag kann ein eigenes Wahlprogramm für Kommunal- und Landtagswahlen verabschiedet werden. 3Dieses muss auf den Werten des Grundsatzprogrammes basieren.'' Im 2. Satz wird der Verweis auf Programme für Kommunalwahlen gestrichen (ist nicht Aufgabe des LVs/LPTs). Ausserdem wird die Möglichkeit geschaffen ein eigenes Landesprogramm zu erstellen. Dies war bisher nicht vorgesehen. '''Nun zum eigentlichen Sinn des Antrags:''' Die sehr schleppend vorangehende Programmarbeit im LV ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass die Landesebene garnicht als "Programmebne" wahrgenommen wird. Auf Landesebene war bisher das beste mögliche Schicksal für einen Programmantrag dass er in den Untiefen des Wikis als "Positionspapier" Staub sammelt. Speziell für landespolitische Themen (Bildung, Polizei, etc.) macht es Sinn neben konkreten Inhalten im Wahlprogramm die allgemeine Ausrichtung in einem eigenen Landesprogramm festzuhalten. '''Unterschied zum Antrag [[BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Grundsatzprogramm_des_LV_Bayern]]:''' Im Gegensatz zum Antrag "Grundsatzprogramm_des_LV_Bayern" bleibt bei diesem Antrag der erste Satz "''Der Landesverband übernimmt das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland''." in der Satzung. Falls der Antrag von Boris angenommen wird, möchte dieser das aktuelle Bundesprogramm einzeln auf dem LPT abstimmen lassen. Dabei würde ein Landesgrundsatzprogramm entstehen, welches nur noch die im LV Bayern mehrheitsfähigen Positionen enthält. Dieses Landesgrundsatzprogramm wäre somit eine alternative bayerische Version des Bundesprogrammes. Dies ist meiner Meinung nach ein erster Schritt hin zu einer Abspaltung des LV Bayerns von der Piratenpartei Deutschland. Dieser Antrag hingegen will lediglich ein Landesprogramm ermöglichen, welches das Bundesprogramm ergänzt und nicht ersetzt. '''Ich habe den Antrag sehr früh reingestellt und bitte darum, Argumente dazu auszutauschen und vor allem auch an einer konstruktiven Weiterentwicklung mitzuwirken!'''  
Bei derzeit über 3500 Mitgliedern steht der Landesverband Bayern vor dem Problem seine Mitglieder in die Entscheidungsprozesse einzubinden. Ein Liquid Democracy System kann dies ermöglichen, wenn die Abstimmungsergebnisse innerhalb des Liquid Democracy Systems bei den Organen der Partei Gehör finden. Daher ist diese Satzungsänderung notwendig. Dadurch, dass die Organe der Partei angehalten sind das Liquid Democracy System zur Einholung von Meinungsbildern und zur Grundlage ihrer Beschlüsse zu nutzen sowie positive Anträge, welche im Liquid Democracy System verabschieden wurden, umzusetzen wird eine echte Beteiligung der Basis ermöglicht.  +
Transparenz und Bürgerbeteilung sind wichtige Kernthemen unserer Partei. Durch Livestreams der Stadtratssitzung und einer evtl. Speicherung der Sitzungen wird ermöglicht, die Lokalpolitik von Zuhause oder Unterwegs zu verfolgen. Oft ist die Beobachtung der Sitzungen durch z.B. Aufpassen der Kinder oder Nebentätigkeiten nicht möglich. Der einzige Nachteil sind die Kosten, die für die Hardware und Pflege der Streams entstehen. Städte wie z.B. Passau streamen bereits seit Herbst 2011 ihre Sitzungen in das Netz. Aus Kostengründen habe ich die Gemeinden explizit im Antrag nicht aufgeführt.  +
Die PIRATEN setzen sich für unabhängige Medien, freie Inhalte und den allgemeinen Zugang zu Informations- und Bildungsangeboten ein. Die hier vertretene Position lässt sich ziemlich direkt aus den bestehenden Grundsätzen (OpenAccess, freier Zugang zu Wissen, Transparenz, unabhängige Presse) ableiten. Die PIRATEN unterstützen deshalb grundsätzlich das Konzept der öffentlich-rechtlichen Medien, sehen aber erheblichen Handlungsbedarf bei der Umsetzung dieser Grundprinzipien. Mit der Unterstützung dieses Antrags positioniert man sich auf der Seite der Befürworter öffentlich-rechtlicher Medien, fordert aber zugleich die Abschaffung der GEZ, ein vielfältiges, von Markt und Staat unabhängiges Programmangebot, die Erfüllung des ursprünglichen Bildungsauftrages, transparente Programmgestaltung und frei nutzbare Inhalte. Dieser Antrag wurde ursprünglich als Positionspapier für den Bundesparteitag eingereicht um als Vorlage für Landesverbände dienen zu können, denn eigentlich ist Medienpolitik Landesthema. Da dieser Antrag auf Bundesebene bisher immer vertagt werden musste, reiche ich ihn hier direkt ein.  +
Der Mitgliederentscheid innerhalb der Partei entspricht dem Volksentscheid, den wir Piraten z.B. beim bedingungslosen Grundeinkommen fordern. Er ist eine Ergänzung zu Parteitagen - d.h. die Willensbildung der Mitglieder kann auch zwischen Parteitagen stattfinden. Dies ist gelebte innerparteiliche Basisdemokratie als Vorbild für ganz Deutschland.  +
Der Antrag bezieht sich auf einen nachhaltigen Sprachgebrauch in offiziellen Dokumenten, Programmen und Verlautbarungen der Piratenpartei. Durch die Aussagewelt sämtlicher politischen Parteien und Gruppierungen sowie durch nahezu alle öffentlich verbreiteten Diskussionen zieht sich ein inflationärer Gebrauch des Begriffs "Müssen" in allen Konjugationen, sowie das markante Merkmal, dass kaum ein Satz ohne den Gebrauch einer Negation (nicht, nie) formuliert und herausgegeben wird. Doch Forschungen im Bereich Marketing und Sprachwissenschaft belegen mittlerweile, dass Negationen im Unterbewusstsein unverarbeitet bleiben. Das bedeutet zum Beispiel: Eine Aussage wie "Kanzlerin Merkel unterstützt Volksentscheide nicht" im Unterbewusstsein des Hörers als ""Kanzlerin Merkel unterstützt Volksentscheide" wahrgenommen wird.<br> Ähnlich verhält es sich mit dem Gebrauch des Wortes "Müssen". Jedes Müssen erlegt dem Zuhörer eine Last auf. Jedes dürfen befreit ihn.  +
Meine Haupteinwände bei den BGE-Modellen sind: 1. Leistungsträger sind nicht motiviert die Empfänger mitzutragen 2. Die Gaben des Staates sind nicht finanzierbar Nun schauen wir mal Rechenbeispiele an in Bezug auf Thema 1, die Motivation, dazu nehme ich x als 20.000 Euro an und y als 40%. 1. Jemand hat kein Einkommen. Dann erhält er 20.000 * 0,40 also 8.000 Euro vom Staat geschenkt. Nun erhält dieser die Chance einen Teilzeitjob zu machen, der ihm 10.000 Euro einbringt. 2. Unser Kandidat würde nun 10.000 Euro verdienen. Da er noch unterhalb des Grundfreibetrags liegt, zahlt er keine Steuern. Für die fehlenden 10.000 Euro zum Grundfreibetrag erhält er einen Zuschuss von 10.000 * 0,40, also nochmal 4.000 Euro vom Staat. Damit kommt er auf 14.000 Euro Einkommen. 3. Nun macht unser Kandidat "Karriere" (sagen wir mal er wird Chef der Piratenpartei und die beschließen ein Einkommen für unsere(n) FreundIn) und bekommt ein Einkommen von 20.000 Euro. Die bekäme er vollständig und steuerfrei, aber kein Geld zusätzlich vom Staat. 4. Nehmen wir einen Normalverdiener mit 50.000 Euro Jahresgehalt. Der bekommt den Freibetrag steuerfrei und zahlt 12.000 Euro Steuern auf sein Gehalt. Der wäre sicher nicht so frustriert, dass er aufhört zu arbeiten, nur weil er dann 8.000 Euro geschenkt bekommt. 5. Nehmen wir einen Besserverdiener mit 100.000 Euro Jahreseinkommen, dann zahlt der 32.000 Euro Steuern, was sicher auch okay ist. Wenn man den Grundbetrag relativ hoch wählt sehe ich das Motivationsproblem als gelöst an. Bleibt noch die Finanzierung. Hier muss ich ein wenig mit Zahlen jonglieren, um zu ermessen, welche Kosten entstehen. Wir haben 80 Millionen Menschen, von denen knapp 40 Millionen arbeiten. Dazu kommen die Rentner, Kinder und eben auch Arbeitslose und HartzIV-Empfänger. Bezugsberechtigt wäre für mich erstmal jeder ab 18 Jahren. Alle Einkünfte würden gegengerechnet. Rentner mit unter 20000 Euro Rente im Jahr würden genauso aufgestockt wie Arbeitnehmer mit geringem Einkommen. Grobe Schätzung der Kosten: 10 Millionen Menschen schätze ich hätten keine Einkünfte. Für die fallen dann 10 Millionen+ 8000 Euro im Jahr an, also 80 Milliarden Euro im Jahr. Dann gehe ich maximal von 20 Millionen weiteren Empfängern aus (dann hätten wir insgesamt schon 30 Millionen Empfänger!), die jeweils den halben Satz bekämen, weil sie im Schnitt 10.000 Euro Eigeneinkünfte haben. Das wären dann nochmals 80 Milliarden Euro. Insgesamt hätten wir 160 Milliarden Euro staatliche Kosten, die wir im wesentlichen durch den Wegfall von Alg2/HartzIV kompensieren könnten. Das Modell in seiner Grundform erscheint machbar und sinnvoll.  
Begründung des Antrages zweite Zeile etc.  +
Wenn der Steuerzahler dafür auskommt, sollte er auch vollen Zugriff darauf haben.<br> [http://oa.mpg.de/files/2010/04/Berliner_Erklaerung_dt_Version_07-2006.pdf Berliner OpenAccess-Erklärung (PDF)]  +
Aschaffenburg ist ein schöner Ort und ansonsten so geeignet wie jeder andere. http://de.wikipedia.org/wiki/Aschaffenburg  +
Mit dem Positionspapier [[Landesverband_Bayern/Positionspapiere/POS-009|"Politischer Standpunkt und Selbstverständnis"]] haben wir schon einen mehrseitigen philosophischen Aufsatz in unseren Positionen stehen, mit den "Wirtschaftspolitischen Grundsätzen" sollen es noch einige Seiten mehr werden. Dabei ist der Inhalt dieser Anträge vielleicht für drei Politikwissenschaftler und eineinhalb Philosophieprofessoren in Deutschland interessant und verständlich, weder aber für den Großteil der Piraten noch der Bürger. So interessant diese Ausführungen aus theoretischer Sicht sein mögen, so wenig bringen sie uns politisch in irgendeine Richtung voran. Deshalb plädiere ich dafür, das bestehende Positionspapier zu kippen, die gestellten Anträge auf weitere solche Positionspapiere abzulehnen und uns in Zukunft auf politische Aussagen mit Realitätsbezug zu konzentrieren.  +