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B
Solange ein Befangenheitsantrag noch entschieden werden muss, soll ein Verfahren unterbrochen werden. +
Flexible Festlegung der Vorstandsgröße durch variable Anzahl der Beisitzer +
Ein Richter, der sich selbst für befangen hält, darf sich jederzeit aus dem Verfahren herausnehmen. +
Wenn durch Handlungsunfähigkeit eines LSG das BSG erste Instanz wird, soll stattdessen wieder ein LSG entscheiden dürfen. +
Ersatzlose Abschaffung des Finanzrats +
Wenn sich zwei Piraten ohne Vorstandsamt LV-übergreifend verklagen, wird der Gerichtsstand eindeutig geregelt. +
Die mündliche Verhandlung als öffentlichkeitsherstellende Maßnahme, wird jedem der Beteiligten zugestanden. +
Auch wenn ein LSG bereits die Bearbeitung der Anrufung verschleppt, soll ein Eingreifen des BSG ermöglicht werden. +
Die handschriftliche Unterschrift unter den Urteilsausfertigungen der Beteiligten enfällt zugunsten einer zügigeren Urteilszusendung. +
Falls ein Vorstand und eine Mitgliederversammlung gegenüber stehen, soll nicht mehr der Vorstand den Vertreter der Mitgliederversammlung benennen. +
Wenn direkt nach mündlicher Verhandlung ein Urteilstenor verkündet wird, die Urteilsbegründung jedoch noch ausformuliert werden muss, läuft die Berufungsfrist erst nach Eingang der Begründung. +
Regelung der bereits bestehenden Verwaltungstreffen in der Satzung +
Eine Qutenregelung - Nur mit echter Chancegerechtigkeit und an der Realität orierntiert. +
Frauenquote von mindestens 1/3 für Gremien und Listen auf Landes- und Bundesebene +
Frauenquote von mindestens 1/3 für Gremien und Listen der Piratenpartei auf allen Gliederungsebenen +
Damit die SMV ausreichend legitimiert ist, bedarf es eines Quorums von Mitgliedern der Piratenpartei Deutschland, die an der jeweiligen Abstimmung teilnehmen. +
Anträge zum Bundesparteitag sollen in drei Phasen eingereicht werden: Die Einreichungsphase offen für alle Anträge, eine Änderungsphase für Feedback-Einbau und Alternativanträge, die Vorbereitungsphase für Orga und Teilnehmer. Dreist geklaut aus Hessen. +
1/3 Migrantenquote für Gremien und Listen +
eine geschlechtergerechte 1/3-Quote für Gremien und Listen +
Streichung von § 16, Abschnitt A +