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Attribut:Begründung
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Dies ist eine Eigenschaft des Datentyps Text.
Dieses allgemene Attribut kennzeichnet eine beliebige Begründung auf einer Seite.
L
Viele scheinen hinter dem Dogmatismus der Parteiprogramme und der Basisdemokratie nicht mehr den Wert der Meinungsvielfalt erkennen zu können. Dieser Antrag soll Klarheit darüber schaffen, was wir von jeglichen Ideen des "imperativen Mandats" gegenüber gewählten Piraten halten.<br>
Eine ausführliche Begründung ist [[Benutzer:TurBor/Begr%C3%BCndung_GG%C2%A738|hier]] verfügbar, sie ist für den Antrag auf Bundesebene ausgelegt, behält ihre Gültigkeit aber weitgehend auch für den Landesantrag. +
Wir Piraten setzen uns für freie Open-Source-Produkte ein.
Zudem gibt der Freistaat viel Geld für Software aus, welche oft zum einfachen Textbearbeiten genutzt wird.
LiMux – Info: http://de.wikipedia.org/wiki/LiMux +
Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Freie und plattformunabhängige Dateiformate für staatliche Veröffentlichungen +
Offene Formate für eine offene Gesellschaft, offene Formate, damit jeder Bürger Zugriff auf die Information hat und keine extra Software dafür kaufen muss.
Dies vereinfacht den Datenaustausch zwischen den Behörden untereinander und mit den Bürgern. +
Die GEMA vertritt als wirtschaftlicher Verein die Rechte von in Deutschland eingetragenen ungefähr. 60 Tsd. Musikern und Textdichtern sowie angeschlossener Urhebern über internationale Verwertungsgesellschaften (BIEM/SACEM/ASCAP/TEOSTO u.v.a.).
Sie sammelt per Inkasso Beträge für die Bereiche öffentliches Aufführungsrecht (Konzerte, Gastronomie, öffentlich. Beschallung, Radio, Fernsehen, Internet), mechanische Vervielfältigung (Tonträger), Geräteabgabe (Datenträger, PCs, Drucker) sowie moderne Musikdaten übertragende Vertriebswege ein.
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Sie verteilt diese nach verschiedenen Schlüsseln und Spartenunterscheidungen. Diese Abrechnungs- und Einzeichnungsmodalitäten der GEMA stammen aus dem letzten Jahrhundert und sind größtenteils unter der Anleitung großer Medienkonzerne entstanden, die als Verwerter von dieser einseitigen auf Charthits bezogenen Bewertung partizipierten.
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Die GEMA Klassifizierungen von Werken werden durch Gremien bestimmt, die überwiegend durch ordentlicher Mitglieder besetzt sind. Diese rekrutieren sich aus dem Mitgliederstamm von Komponisten und Textdichtern, die ein gewisses Jahreseinkommen an GEMA Tantiemen überschreiten, also dem saturierten Establishment der Kulturindustrie angehören und überwiegen in der Gewichtung ihres Stimmrechtes jenes der angeschlossenen Mitglieder.
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Direkte Abstimmungen der Mitgliederbasis wie z.B. per Briefwahl, wie in anderen Verbänden üblich, werden bei der GEMA nicht praktiziert. Die direkte Beteiligung und Mitbeschlussfassung des Großteils der Mitglieder wird ausgeschlossen.
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Als Gegenwartskunst lebt moderne Musikkultur von ihrer hohen Fluktuation - besonders im Zeitalter des digitalen Wandels. Die Diversifizierung des Kulturguts Musik hat seit Anfang der 90er Jahre rapide zugelegt. Massenkulturgut verliert stetig an Gewicht gegenüber der Vielzahl von Subströmungen, die gerade durch das Internet das größt mögliche Informationsfenster zum Konsumenten gefunden haben. Der Konsument von heute sieht das Angebot von Massen- bis Nischenprodukt als gleichwertiges Kontinuum, aus dem er nach aktueller Gemütslage und Geschmack auswählen kann.
Entsprechend ist der Massenmarkt in Mikromärkte zerfallen, den großen Plattenfirmen stehen in kleine Produktionsfirmen und Künstler AGs auf Augenhöhe gegenüber, die Dank des digitalen Wandels im Internet ein Medien gefunden haben, das ihren schmaleren Werbebudgets entspricht aber auch in Flexibilität und Reaktionsgeschwindigkeit den alten und trägen Marketingtools (Anzeigen-, Fernseh- und Radiokampagnen, Plakatierungen, etc.) der großen Konzerne überlegen ist.
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Das bisherige PRO Abrechnungsverfahren, welches den größten Teil der Erlöse verteilt, trägt dieser Entwicklung nicht Rechnung. Es verzerrt Verteilungssätze zu Ungunsten einer kleinteiligen Urheberschaft, trägt so zur Besitzstandswahrung der etablierten Verwerter bei und verhindert einen gerechten Wettbewerb. Ebenso lässt die Verteilung der Erlöse aus der Abgabe für Medien (CD Rohlinge etc.) sowie Drucker, Computer etc. zu wünschen übrig. Die ursprüngliche Idee, durch die Gebühr auf den Rohling den Raubkopierer indirekt doch bezahlen zu lassen, wird durch die Abrechnung dieser erwirtschafteten Beträge konterkariert, denn die meisten Medien werden für GEMA freies Material wie Datensicherungen etc. verwendet und der Großteil dieser Erlöse wird dem PRO Verteilungsschlüssel zugeführt, welcher proportional den Urheber aus dem Longtailsegment benachteiligt.
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Da der Großteil der Urheber heute als Direktvermarkter agiert, dürfen sie sowohl in ihrer kreativen als auch monetären Entwicklung nicht durch restriktive GEMA Forderungen in ihrer Entfaltung behindert werden. Da der digitale Wandel hin zu einer Informationsgesellschaft mit freier Nutzung von informellen Gütern im Netz neue Verfahren zur Erfassung, Bewertung und Ausschüttung von urheberrechtlich begründeten Erlösen erfordert, besteht dringender Reformbedarf der Institution GEMA, da sie ihren Auftrag aus dem UrhWahrnGes. bezieht. Das betrifft sowohl die gesetzlich festgeschriebene Verpflichtung aus dem Urheberwahrnehmungsgesetz sowohl die grundlegende Revision der GEMA Satzung, der Verteilungsschlüssel und der Zusammensetzung der Kontrollgremien.
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Vertiefung:<br>
[1] http://brunokramm.wordpress.com/2011/12/15/diezweiklassen/<br>
[2] http://brunokramm.wordpress.com/2011/12/21/kulturbremse-gema/<br>
[3] http://brunokramm.wordpress.com/2011/12/07/die-zwei-gesichter-der-gema/<br>
Wir haben einen zweitägigen programmatischen Parteitag vor uns. Auf diesem wird und soll es einige Debatten geben und es werden auch komplexe und ausführliche Anträge vorliegen, die hinreichend ausgeleuchtet werden müssen.
Unser bisheriges System der Rednerliste ist sehr lau und dafür nicht mehr ausreichend. Parteitagsdebatten sollen nun wie folgt geregelt werden:
Zu jeder Abstimmung über einen Antrag (außer GO-Anträgen) gibt es zuerst eine Pro- und eine Gegenrede. Diese dauern bis zu 5 Minuten, die Zeit kann jeweils von der Versammlung abgeändert werden (Trollschutz). Den Pro-Redner bestimmt der Antragsteller, den Gegenredner (wenn es mehrere gibt) bestimmt die Versammlungsleitung und auf GO-Antrag die Versammlung.
Nach den Reden sind weitere Redebeiträge und Fragen (Rednerliste) möglich, letztere richten sich an einen oder beide Redner. Redezeit jeweils zwei Minuten, die Versammlung kann wie üblich die Rednerliste schließen und die Redezeit verändern.
Der Vorteil liegt darin, dass die Reden eine Gesamtargumentation zulassen,
und die Redebeiträge dann weitere Aspekte abdecken, die erst während der Reden hervortreten oder dort fehlten. Dadurch kommt ein Gesamtbild zu einem Antrag zustande, was bisher durch unseren relativ kleinteilig-redundanten Debattenstil verhindert wurde.
Die Reden sind außerdem das richtige Format für die Öffentlichkeit. Und der einzelne Pirat bekommt in kompakter Form evtl. wichtige Pro- und Gegen-Argumente für die Politik auf der Straße (weiteres siehe unten).
Absolute Konsensanträge werden auch mit diesem Verfahren in wenigen Minuten behandelt sein. Der Zeitbedarf für chancenlose Anträge hingegen kann von der Versammlung ähnlich wie bereits jetzt auf wenige Minuten begrenzt werden. In der Regel befinden sich derartige Anträge auch weit unten auf der Tagesordnung und werden selten angenommen.
Bisherige GO, § 5.1:
https://wiki.piratenpartei.de/BY:Gesch%C3%A4ftsordnung_des_bayrischen_Landesparteitags#allgemeine_Antr.C3.A4ge_an_die_Versammlung
"
(1) Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Einer geringen Anzahl an Wortmeldungen, die keine inhaltliche Wiederholung darstellen, ist ebenfalls angemessene Redezeit zu gewähren.
"
Links:
Im Klabautercast [1] wurde eine progressive Verkürzung der Redezeit vorgeschlagen und begründet, außerdem wird dort über die Methode der Grünen gesprochen, pro Thema längere Pro- und Contra-Reden durchzuführen. Dies waren die Ausgangspunkte für diesen Antrag.
[1] http://klabautercast.de/wp-content/uploads/2010/05/KC018_Ben_BPT10.mp3
(43. Minute)
Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Genehmigungsfreiheit für die Errichtung von bivalent nutzbaren, regenerativen Energieerzeugungsanlagen auf Konversionsflächen +
Derzeit unterliegen Energieerzeugungsanlagen auf Konversionsflächen, ob regenerativ oder nicht, ob bivalent oder nicht, dem Genehmigungsvorbehalt der Gemeinde / Stadträte. In der Realität wirkt sich dieser Genehmigungsvorbehalt so aus , dass vor allem personell überalterte Gemeinderäte generelle Errichtungsverbote für PV-Freiflächenanlagen und Windkraftwerke errichten. Begründet wird dies in der Regel mit „Verhindern von Landschaftverschandelung“, einem sachlich betrachtet klaren Totschlagargument – bzw. einem Nichtargument, da die gleichen Gemeinderäte ohne zu Zögern Gewerbegebiete ohne ästhetische Bauvorgaben und auch Wohngebiete für einen mittlerweile landesweit gleichförmigen Baustil ausweisen, der jede Identität auf den Dörfern und das gepriesene und vorgeschobene Argument der Erhaltung des Landschaftsbildes weitaus nachhaltiger beeinflusst, als ein paar Windräder oder ein paar Photovoltaikanlagen an Autobahnen.<br>
Zur Erläuterung: Bivalent nutzbare Energieerzeugungsanlagen sind Anlagen mit einer zweifachen Nutzung:
* Windräder, die mit Nutzpflanzen unterpflanzt oder als Viehweidengenutzt werden können
* Photovoltaikanlagen, die hoch genug aufgeständert werden, um darunter mit Nutzpflanzen unterpflanzt oder als Viehweidengenutzt zu werden
* Biogasgeneratoren, deren Abwärme weitgehend zur Nahwärmeversorgung genutzt wird. +
Begründung des GO-Antrages +
Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Grundlegende Reform des Wahlsystems der Bundesrepublik Deutschland +
Die Wahlprogramme der etablierten Parteien orientieren sich in ihren Inhalten überwiegend an einem angenommenen gesellschaftlichen Maximalkonsens und bieten keine transparenten Lösungsansätze zur Bewältigung nationaler und internationaler Herausforderungen. Die politischen Entscheidungen der Mandatsträger werden parteiübergreifend überwiegend im Interesse des Machterhalts getroffen. Um möglichst breite Wählerkreise anzusprechen, präsentieren sich die Parteien als sogen. „Volksparteien“, deren Programmatik vermeintlich allen Wählern zu Gute kommt. So wird versucht, sich auch gegenüber unterschiedlichen Klientelinteressen gleichermaßen als beste Wahlalternative zu profilieren. Spätere politische Entscheidungen der gewählten Regierungen enttäuschen daher zwangsläufig jene Wähler, die sich zuvor nicht ausreichend über die tatsächlichen politischen Ziele der Regierung informiert haben bzw. informieren konnten.<br>
Auch wenn im Wahlkampf i.d.R. Koalitionsaussagen getroffen werden, sind Koalitionsentscheidungen nach der Wahl nicht mehr direkt durch das Wahlvolk legitimiert. Gleichzeitig verhindern koalitionspolitische Konsequenzen oftmals eine Umsetzung der vor der Wahl durch die neu gewählten Regierungsparteien formulieren Programmpunkte bzw. beeinträchtigen dauerhaft die Handlungsfähigkeit der Regierung.<br>
Diese Defizite im gegenwärtigen Prozess demokratischer Meinungs- und Willensbildung gefährden den Fortbestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des politischen Systems der Bundesrepublik und in die Glaubwürdigkeit in die politischen Eliten sinkt, politisches Desinteresse und zunehmende Demokratieferne großer Bevölkerungsanteile sind die Folgen.<br>
Die vorgeschlagene Reform des Wahlsystems der Bundesrepublik Deutschland bietet die Chance, Art. 20 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetzes „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ in der demokratischen Kultur neu zu verankern:
Die durch den BWH/LWH einberufene Expertenkommission stellt sicher, dass in sich abgestimmte, fachlich fundierte Programme unter Einbeziehung des größtmöglichen Sachverstandes zur Wahl gestellt werden.<br>
Der BWH/LWH gewährleistet, dass die Wahlprogramme mit ausreichend zeitlichem Vorlauf der Öffentlichkeit transparent erläutert werden. Dabei werden durch Offenlegung der aus ihnen resultierenden konkurrierenden Haushaltsansätze die gesellschaftlichen Auswirkungen in verständlicher, bürgernaher Weise deutlich gemacht.<br>
Der Wähler trifft mit seiner Erststimme bewusst eine Sachentscheidung und bestimmt damit unmittelbar die politische Zukunft des Landes.
Die mediale Wirkung der Kandidaten für die Bundeskanzlerschaft/das Amt des Ministerpräsidenten tritt bei der Wahlentscheidung in den Hintergrund.
Auch bei erforderlichen Koalitionsbildungen bleibt die Regierung dem vom Wähler legitimierten politischen Programm verpflichtet.<br>
Die Parteibasis nimmt durch einfache Stimmabgabe unmittelbaren Einfluss auf die politische Ausrichtung ihrer Partei.<br>
Durch den Wegfall der Wahl eines Direktkandidaten ist die Diskussion um eine Gesetzesänderung, die das verfassungswidrige, negative Stimmgewicht bei Wahlen aufhebt, obsolet.
Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Grundlegende Reform des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks - Teil 1 - Einschnitte in die Finanzierung +
Seit der Einführung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) hat die Gesellschaft einen massiven Wandel durchlebt, das Internet hat dies zusätzlich beschleunigt. Es ist daher an der Zeit grundlegende Reformen einzufordern, um den ÖRR an die sich geänderten Bedürfnisse und technischen Mittel anzupassen. Denn trotz aller Veränderungen hat der ÖRR mit seinen Inhalten immer noch große Reichweite, hohen Stellenwert und starken Einfluss in der Gesellschaft und sollte deshalb von der Piratenpartei zeitgemäß weiterentwickelt werden.
Aus diesem Grund werden dem LPT fünf einzelne Positionspapiere zur Abstimmung vorgelegt. Die beschlossenen Positionspapiere können dann als ein Gesamt-Positionspapier betrachtet werden. Die darin enthaltenen Forderungen werden zum nächstmöglichen Termin eingereicht um ins Wahlprogramm für das Wahljahr 2013 aufgenommen zu werden. +
Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Grundlegende Reform des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks - Teil 3 - Internet +
Seit der Einführung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) hat die Gesellschaft einen massiven Wandel durchlebt, das Internet hat dies zusätzlich beschleunigt. Es ist daher an der Zeit grundlegende Reformen einzufordern, um den ÖRR an die sich geänderten Bedürfnisse und technischen Mittel anzupassen. Denn trotz aller Veränderungen hat der ÖRR mit seinen Inhalten immer noch große Reichweite, hohen Stellenwert und starken Einfluss in der Gesellschaft und sollte deshalb von der Piratenpartei zeitgemäß weiterentwickelt werden.
Aus diesem Grund werden dem LPT fünf einzelne Positionspapiere zur Abstimmung vorgelegt. Die beschlossenen Positionspapiere können dann als ein Gesamt-Positionspapier betrachtet werden. Die darin enthaltenen Forderungen werden zum nächstmöglichen Termin eingereicht um ins Wahlprogramm für das Wahljahr 2013 aufgenommen zu werden. +
Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Grundlegende Reform des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks - Teil 4 - Strukturen verschlanken und fokussieren +
Seit der Einführung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) hat die Gesellschaft einen massiven Wandel durchlebt, das Internet hat dies zusätzlich beschleunigt. Es ist daher an der Zeit grundlegende Reformen einzufordern, um den ÖRR an die sich geänderten Bedürfnisse und technischen Mittel anzupassen. Denn trotz aller Veränderungen hat der ÖRR mit seinen Inhalten immer noch große Reichweite, hohen Stellenwert und starken Einfluss in der Gesellschaft und sollte deshalb von der Piratenpartei zeitgemäß weiterentwickelt werden.
Aus diesem Grund werden dem LPT fünf einzelne Positionspapiere zur Abstimmung vorgelegt. Die beschlossenen Positionspapiere können dann als ein Gesamt-Positionspapier betrachtet werden. Die darin enthaltenen Forderungen werden zum nächstmöglichen Termin eingereicht um ins Wahlprogramm für das Wahljahr 2013 aufgenommen zu werden. +
Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Grundlegende Reform des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks - Teil 5 - Zusammensetzung und Aufgabe der Kontrollorgane +
Seit der Einführung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) hat die Gesellschaft einen massiven Wandel durchlebt, das Internet hat dies zusätzlich beschleunigt. Es ist daher an der Zeit grundlegende Reformen einzufordern, um den ÖRR an die sich geänderten Bedürfnisse und technischen Mittel anzupassen. Denn trotz aller Veränderungen hat der ÖRR mit seinen Inhalten immer noch große Reichweite, hohen Stellenwert und starken Einfluss in der Gesellschaft und sollte deshalb von der Piratenpartei zeitgemäß weiterentwickelt werden.
Aus diesem Grund werden dem LPT fünf einzelne Positionspapiere zur Abstimmung vorgelegt. Die beschlossenen Positionspapiere können dann als ein Gesamt-Positionspapier betrachtet werden. Die darin enthaltenen Forderungen werden zum nächstmöglichen Termin eingereicht um ins Wahlprogramm für das Wahljahr 2013 aufgenommen zu werden. +
Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Grundlegenden Reform des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks - Teil 2 - Inhaltliche Kreativität statt Quote +
Seit der Einführung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) hat die Gesellschaft einen massiven Wandel durchlebt, das Internet hat dies zusätzlich beschleunigt. Es ist daher an der Zeit grundlegende Reformen einzufordern, um den ÖRR an die sich geänderten Bedürfnisse und technischen Mittel anzupassen. Denn trotz aller Veränderungen hat der ÖRR mit seinen Inhalten immer noch große Reichweite, hohen Stellenwert und starken Einfluss in der Gesellschaft und sollte deshalb von der Piratenpartei zeitgemäß weiterentwickelt werden.
Aus diesem Grund werden dem LPT fünf einzelne Positionspapiere zur Abstimmung vorgelegt. Die beschlossenen Positionspapiere können dann als ein Gesamt-Positionspapier betrachtet werden. Die darin enthaltenen Forderungen werden zum nächstmöglichen Termin eingereicht um ins Wahlprogramm für das Wahljahr 2013 aufgenommen zu werden. +
Zuerst eine Übersicht der Änderungen:<br>
<u>Bisherige Version:</u><br>
<i><sup>1</sup>Der Landesverband übernimmt das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland.
<sup>2</sup>Vom Landesparteitag kann ein eigenes Wahlprogramm für Kommunal- und Landtagswahlen verabschiedet werden.
<sup>3</sup>Dieses muss auf den Werten des Grundsatzprogrammes basieren.</i><br>
Es wird also
* Der 1. Satz (Übernahme des Bundesgrundsatzprogramms) gestrichen, dafür ein eigenes Landesgrundsatzprogramm eingeführt - der wichtigste Punkt, Erläutrungen dazu weiter unten;
* Im (vormals) 2. Satz zudem der Verweis auf Programme für Kommunalwahlen gestrichen (ist nicht Aufgabe des LVs/LPTs);
* Der letzte Satz wird abgeschwächt, statt des schwammigen und zugleich restriktiven "Muss auf Werten basieren" wird lediglich der direkte Widerspruch zum Bundesprogramm ausgeschlossen.<br>
Nun zum eigentlichen Sinn des Antrags:<br>
Die jetzige Fassung stammt aus einer Zeit, als weder die Größe noch die (auch regionale) Inhomogenität der Piratenpartei absehbar waren. Das Konzept, dass die Landesverbände programmatisch stets dem Bundesgrundsatzprogramm folgen müssen, wurde seitdem von allen wahlkämpfenden LVs über Bord geworfen; Berlin hat auch ein eigenes Grundsatzprogramm verabschiedet. Der LV Bayern - obwohl es der größte Landesverband ist - verhält sich bisher äußerst zurückhaltend und brav, was uns und unseren Anliegen nicht gerade weiterhilft.<br>
Daneben sehe ich mindestens drei weitere Vorteile, die aus der Satzungsänderung entstehen:
* Die sehr schleppend vorangehende Programmarbeit im LV ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass die Landesebene garnicht als "Programmebne" wahrgenommen wird. Ich persönlich bin ein notorischer Antragsteller, stelle Programmanträge aber fast ausschließlich auf BPTs - auf Landesebene war bisher das beste mögliche Schicksal für einen Programmantrag dass er in den Untiefen des Wikis als "Positionspapier" Staub sammelt.
* Es ist wohl kein Geheimnis, dass sich im letzten Jahr einige Piraten in Bayern zurückgezogen haben, da sie sich nicht mehr mit dem (Post-Chemnitz-)Parteiprogramm identifizieren können. Nach Offenbach könnte das wieder passieren. Indem wir ein eigenes Programm aufstellen - wohl ohne Punkte, die in Bayern keine Mehrheit finden - können wie diese Piraten wieder für uns gewinnen.
* Auf Anfragen, wie wir zum Programm der Berliner stehen, können wir bishr nur mit einem schwammigen "Äh, also, wir unterstützen nicht alle Programmpunkte von denen und sind, äh, überhaupt etwas anders ausgrichtret..." antworten. Ein eigenes Programm würde eine klare Basis schaffen und auch klarstellen, in welchen Bereichen wir mit den Berlinern d'accord sind und wo Differenzn liegen.
Piraten stehen für Bildung, Piraten stehen für soziale Teilhabe. Also stehen Piraten für eine Teilhabe aller an der Bildung. +
Dieser Antrag ist eine Aussage, wie wir moderne Rechtsnormen verstehen ohne uns auf vorsintflutliche Rechtsnormen zu stützen. Rechtsphilosophisch ist es eine Mischung aus Luhman und Habermas. Eingebunden in dem historischen und systemtheoretischen Kontext UNO und BRD ist gleichzeitig aber auch ein Diskurs jederzeit notwendig und kann nicht aufgrund systemtheoretischer Überlegungen abgelehnt werden. Das Naturrecht als auch der Rechtspositivismus haben sich aufgrund der Historie meines Erachtens überlebt und es sollten beide Ansätze nicht in den Vordergrund gestellt werden. +
Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Hilfe zur Selbsthilfe für Spielsüchtige (pathologisches Spielverhalten) durch eine „Allgemeine-Selbstperrung“. +
„Bis zu 400.000 Menschen sind glücksspielabhängig. Glücksspielsucht ist die teuerste aller Süchte, verläuft oft schwer und hat die höchste Selbstmordrate, sagen Experten.“ [Quelle: Welt Online vom 14.01.2009, Autor Nina C. Zimmermann. Axel Springer AG.]
Spielsucht lässt sich nicht mit Tabak-, Alkohol- oder Drogensucht vergleichen. Die Spielsüchtigen sind nicht substanzgebunden sondern verhaltensgebunden.
Professor Dr. Becker von der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim: „Wir können da nicht einfach das, was bei Tabak und Alkohol läuft, auf Glücksspielsucht übertragen. Das ist ein Verhalten, das ist kein Stoff, von dem man abhängig ist. Hier geht es um ein bestimmtes Verhalten.“ [Quelle: Protokoll vom 14. Landtag von Baden-Württemberg, Finanzausschuss, 51. Sitzung, Dienstag, 13. Oktober 2009, 10:00 Uhr, Stuttgart, Haus des Landtags, Plenarsaal. Seite 52]
Gemäß SGB I §1 Abs. 1 muss der Staat für die Möglichkeit der “Hilfe zur Selbsthilfe” sorgen:
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Die Umsetzung des Prinzips der „Hilfe zur Selbsthilfe“ (siehe SGB I §1 Abs. 1) ist bei den staatlichen Spielkasinos erfolgt, die jedem Spieler die Möglichkeit geben, sich selbst sperren zu lassen. Diese Sperre gilt dann bundesweit.
Darüberhinaus ist eine Sperre durch Dritte auch möglich; der betroffene Spieler hat dann 14 Tage Zeit diese Sperrung wieder rückgängig zu machen.
Diese „Selbstsperrung“ in den staatlichen Kasinos ist allerdings nahezu wirkungslos, da unter anderem über 8.000 gewerbliche Spielhallen in Deutschalnd an diesem sinnvollen Selbst-Sperr-System nicht beteiligt sind und somit dem SGB I §1 Abs. 1 nicht nachkommen.
Die Möglichkeit der „Hilfe zur Selbsthilfe“ wird also durch die Nichtberücksichtigung des SGB I §1 Abs. 1 seitens gewerbliche Spielhallen, Gaststätten und Tankstellen sowie auch „Pommes- oder Dönerbuden“ etc., sofern sich ein Geldspielautomat darin befindet, unterbunden.
Dadurch findet lediglich eine Verlagerung des Spielortes statt. Genau dieser Umstand ist um so kritischer zu sehen, da die Spielsuchtgefahr durch gewerbliche Spielhallen größer ist als bei den staatlichen Spielkasinos und somit das „Spielsuchtverhalten“ verschärft wird.
“Das höchste Suchtpotenzial haben nach Einschätzung des Fachberband Glücksspielsucht Spielautomaten.(...) Bei rund 80 Prozent der Klienten, die Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen aufsuchen oder sich in Fachkliniken behandeln lassen, sind Spielautomaten der Grund, gefolgt von Kasinospielen oder Sportwetten. Es besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der leichten Verfügbarkeit und Griffnähe eines Spielangebots, heißt es dazu von der Deutschen Hauptstelle (DHS) für Suchtfragen in Hamm “ [Quelle: Welt Online vom 14.01.2009, Autor Nina C. Zimmermann. Axel Springer AG.]
Durch die häufige Verfügbarkeit von Geldspielautomanten in Gaststätten etc. kommen viele der späteren Süchtigen überhaupt das erste Mal in Berührung damit . Professor Dr. Becker von der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim meint dazu: „..zu Gaststätten ist vielleicht zu sagen, dass viele Spielerkarrieren in Gaststätten beginnen. Wenn man sich mit pathologischen Spielern unterhält – das haben wir in letzter Zeit öfter getan –, dann haben sie in Gaststätten mit 14, 15, 16 Jahren angefangen. Das heißt, dieser Bereich ist relativ kritisch zu sehen, insbesondere auch deshalb, weil dort Zugangskontrollen sehr viel schwerer möglich sind.[..]“ [Quelle: Protokoll vom 14. Landtag von Baden-Württemberg, Finanzausschuss, 51. Sitzung, Dienstag, 13. Oktober 2009, 10:00 Uhr, Stuttgart, Haus des Landtags, Plenarsaal, Seite 52.]
Nicht zu vernachlässigen ist die Tatsache, dass sich die in dem Antrag geforderte Gesetzesänderung unter anderem positiv auf den Jugendschutz auswirken würde, des weiteren zur Reduzierung der Beschaffungskrimminalität und zur Entlastung der Krankenkassen führen würde. Ebenso kann man davon ausgehen, dass sich die Selbstmordrate Spielsüchtiger deutlich minimieren würde, da die Suchtphasen und die damit verbundene „Abwärtsspirale“ in der Gesellschaft evtl. schon früh durch eine Selbstsperrung unterbrochen werden kann. Die meisten Spielsüchtigen suchen einen Weg aus der Sucht, nur sind sie mittlerweile in ihrer heimatlichen Umgebung von 50-100 gewerbliche Spielhallen umgeben, weshalb es schwer für sie ist, zurecht zu kommen ohne rückfällig zu werden. Der Leidensweg eines Spielsüchtigen ist enorm. Neben dem Verlust der sozialen Kontakte leiden oft auch der Beruf und die Familie unter dem Suchtverhalten. Die soziale Isolation und der finanzielle Ruin bzw. hohe Verschuldung verursachen Schuldgefühle, Selbstverachtung und Suizidgedanken.
Umsetzung
Die wirksamste Art Spielsüchtigen zu helfen ist, ihnen die Möglichkeit zu geben, sich selbst sperren zu lassen. Dies sollten sie zu Jederzeit und ohne große Formalitäten (niedrigschwellig) tun können.
Hierzu ist es erforderlich, dass jeder Anbieter von Geldspielautomaten mit einem Zentralen Rechnersystem gekoppelt ist, in dem alle gesperrten Spieler erfasst sind. Es muß eine Personalausweis-Kontrolle durchgeführt werden, anhand derer festgestellt wird ob der Spieler sich bereits hat sperren lassen. Eine Ausweispflicht beim Betreten einer Spielhalle ist ohnehin erforderlich, da erst hierdurch die Volljährigkeit des Spielers nachgewiesen werden kann. In Gaststätten, „Döner- und Pommesbuden“, Tankstellen etc. müssen die Betreiber zu ihrer eigenen Sicherheit selbst für eine angemessene Kontrollvorrichtung sorgen. Tut das ein Betreiber nicht, muß ihm die Lizenz entzogen werden. Es ist wichtig, dass Gaststätten, Tankstellen, „Döner- und Pommesbuden etc.“ zu dieser Regelung verpflichtet werden, da einige Spielhallenbetreiber dazu übergehen eine Gaststätte in drei bis fünf „Pommesbuden“ umzuwandeln und somit „geschickt“ eine gesonderte Konzession bzw. Lizenzbestimmung umgehen. Einrichtungen, die tatsächlich aus technischen oder finanziellen Gründen keine Kontrolle gewährleisten können, dürfen zum Schutz des Einzelnen und dem Allgemeinwohl keine Geldspielautomaten betreiben.
Widerstand
Ziel der Spielautomatenindustrie bzw. des Spielautomatenbetreibers ist es, möglichst viel Gewinn zu erzielen. In der Natur der Sache eines Spielsüchtigen liegt es nun mal sein Geld zu verspielen, da er/sie unter anderem an Kontrollverlust leiden. Spätestens ab der 2. Suchtphase* wird der/die Spielsüchtige zum besten Kunden solcher Einrichtungen.
Denn ein Spielsüchtiger verspielt nicht nur sein eigenes Geld, er verspielt in der Regel auch seinen Gewinn. Laut dem Fachverband Glücksspielsucht, wird der Umsatz an Geldspielautomaten durch Spielsüchtige auf 56 % geschätzt (je nach Spiel gibt es große Unterschiede).
Daher werden sich Spielhallenbetreiber massiv wehren ein Selbst-Sperrungssystem von Spielern einzuführen. Hierfür werden Gründe wie etwa „Datenschutz der Kunden“ oder „zu hohe Kosten“ vorgeschoben.
Fazit
Spielsucht ist eine anerkannte Krankheit in Deutschland und jeder Spieler soll die Möglichkeit haben sich für alle Glücksspielautomaten und Geldspielgeräte selbst sperren zu lassen.
Die Aufgabe des Staates ist es seine Bürger zu schützen. Wenn der Staat dazu nicht in der Lage ist, sollte er dem Bürger die Möglichkeit geben sich selbst zu helfen. Allerdings nicht erst durch Fremdhilfe wie zum Beispiel einer 6 – 15 Wöchigen Therapie, im Rahmen einer vollstationären Behandlung, die in der Regel erst dann in Anspruch genommen wird, wenn bereits soziale Netze (Famile und Freunde) zertsört sind und die beruflich Karriere ruiniert ist. Das schärfste Schwert um eine Sucht zu bekämpfen ist der Entzug; eine Selbstsperrung würde dazu einen großen Beitrag leisten.
Siegfried Schüller, Nürnberg den 10.02.12
Bezirk Mittelfranken
Piraten Partei Deutschland
*http://www.verspiel-nicht-dein-leben.de/de/spielsucht/sucht-phasen/index.html
Begründung des Antrages
zweite Zeile etc.
Begründung des Antrages
zweite Zeile etc. +
Wir sind eine Partei, die sich groß Transparenz auf die Fahnen schreibt.
Wenn schon aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen komplett geschlossen kommuniziert wird, halte ich es für das Mindeste klar zu kommunizieren welche Inhalte aus welchen Gründen besonderen Schutz brauchen. Dieser Antrag stellt eine Mindestforderung dar, gegen die es meiner Meinung nach kein Gegenargument gibt.
Zur weiteren Begründung verweise ich erstmal auf meinen Blogbeitrag.
http://ichbineinpirat.wordpress.com/2012/02/07/wenn-ich-nicht-hier-bin-bin-ich-auf-dem-holodeck/
Pad zum Antrag:
https://transparenz.piratenpad.de/holo2 +
Wir sind eine Partei, die sich Transparenz auf die Fahnen schreibt. Daher sollten wir auch innnerparteilich möglichst transparent arbeiten, wenn keine guten Gründe dagegen sprechen.
Diese Regelung (Schreibrechte nur für Vorstände, Leserechte für alle) wird bei der bundesweiten Liste für Vorstände (http://wiki.piratenpartei.de/Mailingliste/Vorstaende) verwendet und funktioniert dort gut. Kein anderer Landesverband in Deutschland benutzt eine mit der Holodeck vergleichbare verbandsübergreifende geschlossene Vorstandsliste. Bis jetzt habe ich kein überzeugendes Argument von Vorständen gehört, warum die komplett geschlossene Liste notwendig ist.
Zur weiteren Begründung verweise ich erstmal auf meinen Blogbeitrag.
http://ichbineinpirat.wordpress.com/2012/02/07/wenn-ich-nicht-hier-bin-bin-ich-auf-dem-holodeck/
Link zum Pad:
https://transparenz.piratenpad.de/holo1 +