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L
2012 müssen wir schon unsere Kandidaten für die Landeslisten aufstellen. Damit sich diese schon darauf einstellen können welches Programm sie vertreten sollen, muss das Programm schon vorher zumindest zum großen Teil erstellt sein.
Am LPT Ende Sommer oder Anfang Herbst 2012 werden wir nur zu Personenwahlen kommen. +
Für den Wahlkampf 2013 ist eine schon betriebsbereite Landesgeschäftsstelle unerlässlich und muss daher schon möglichst früh eröffnet und nach und nach eingerichtet werden.
Es ist unverständlich, dass vor kurzem der LV Hamburg und Brandenburg einen LGS eröffnet haben und der LV Bayern dies noch nicht getan hat. +
Hinsichtlich des anstehenden Wahlkampfes ist eine stärkere Verzahnung der Piraten in Bayern notwendig. M.E. ist dies ein approbates Mittel die Stärken der Piraten mit den Bedürfnissen / Problemen vor Ort zu verknüpfen. +
'''Aktuelle Fassung 2 (1):'''
:<div style="border: 1px solid #237c93; background-color:#e4eff2; padding: 5px; margin: 5px; ">(1) Mitglied des Landesverbandes ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Bayern.</div>
'''Neue Fassung § 2 (1):'''
:<div style="border: 1px solid #237c93; background-color:#e4eff2; padding: 5px; margin: 5px; ">(1) Mitglied des Landesverbandes ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland das beim Landesverband Bayern gemeldet ist.</div> +
Derzeit existieren - abseits von den bekannten Krisen - keine langfristigen ideellen Ziele. Die Piratenpartei Bayern sollte daher zumindest ideell die Idee einer Mondbasis unterstützen.
Langfristig ist dies zwangsläufig ein weiterer Schritt im Masterplan 'Piraten zum Mars' bzw. im Projekt 'Enterprise'.
Insbesondere die Unternehmen in Bayern haben hier auf verscheidenen Gebieten hervorragenden Ausgangspositionen. +
Begründung erfolgte bereits bei der Langfassung der Forderungen.
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Bemerkung: Der Antrag PP07a steht in "Konkurrenz" zu PP07b. Inhaltlich sind beide Anträge jedoch fast identisch. Die Unterschiede zwischen beiden Anträgen sind im Punkt "Änderung des gesetzlichen parteiinternen Verteilungsschlüssel (§19a Absatz 6 PartG)" (Punkt 3, Antrag PP07a), der nicht Teil von PP07b ist, und die in PP07b bei Punkt 2 gewählten offeneren Formulierung zu finden. Eine kurze Begründung für die Änderung und das Weglassen von Punkt 3 findet sich in PP07b.
'''Sonstige Erläuterungen – nicht Teil des Antrags:'''
Es handelt sich um ein Positionspapier, daher ist auf eine Ausarbeitung der Umsetzung dieser Forderung verzichtet wurden. Es werden alleinig die Forderungen ausgestellt, um erstmalig Stellung zu beziehen. Die Umsetzung dieser Position könnte wohl mittels Satzungsänderungen, z. B. wie parteiintern mit Mandatsträgerbeiträgen umgegangen werden soll, oder auch mit Programmanträgen, um das Parteiengesetz zu ändern, erfolgen. Auch wurden weitere finanzielle Aspekte, die die Arbeit der Parteien und auch deren Konkurrenzsituation beeinflussen, bisher nicht behandelt. Darunter fallen z. B. Parteispenden und Fraktionsgelder.
Es soll aber auch deutlich gemacht werden, dass dieses Positionspapier aus einen Klageentwurfsidee gegen die Änderung des Parteiengesetztes entstanden ist und dies sicherlich die Form und die eigenommen Position beeinflusst. Eine solche Klage, die nicht Teil des Positionspapiers ist, wäre auch eine Möglichkeit gegen die kritisierten Teile des Parteiengesetzes vorzugehen. Unabhängig von Bewertung einer solchen Klage, muss aber festgehalten werden, dass diese - meiner jetzigen Bewertung zufolge - weder im Rahmen der Möglichkeiten einer einzelnen Person noch eines Landesverbandes liegt. Die Beschreitung dieses Wegs ist alleinig seitens der Bundespartei möglich.
Bei der Bundesvorstandssitzung am 18.08.2011 wurde das Thema „Reaktionen des BuVo auf die Neufassung der PartG“ als Top 2 behandelt. Der Stand bei der Diskussion war, dass der BuVo nach Beratung nicht davon ausgeht, dass durch die Änderung des PartG die Chancengleichheit verletzt wurde und eine direkte Klage erfolgsversprechend sein. Bei Beibehaltung der Sicht durch den BuVo wäre daher zumindest eine direkte Klage gegen Punkt 1 von seiten des BuVos zur Zeit eher unwahrscheinlich.
'''weitere Quellen:'''
'''Gesetze:'''
*Art 21 GG: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html
*PartG: http://www.gesetze-im-internet.de/partg/BJNR007730967.html#BJNR007730967BJNG000404307
*BVerfGG §64 - http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/64.html
*BVerfGG §93 - http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/93.html
'''Bundesverfassungsgerichtsurteile (ein paar zu Parteien und Parteienfinanzierung):'''
*BVerfGE 20, 56 - http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv020056.html (Parteienfinanzierung I)
*BVerfGE 73, 40 - http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv073040.html (Parteispenden – Urteil)
*BVerfGE 82, 322 - http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv082322.html (Gesamtdeutsche Wahl)
*BVerGE 85, 264 - http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv085264.html (Parteienfinanzierung II)
*BVerfGE 91, 276 - http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv091276.html (Parteienbegriff II)
*BVerfGE 104, 287 - http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv104287.html (Ehrenamtliche Parteileistungen)
*BVerfGE 107, 286 - http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv107286.html (Kommunal – Sperrklausel II)
*2 BvE 1/02 - http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20041026_2bve000102.html (Parteienfinanzierung Länderquorum)
'''Dokumente zum Gesetzesentwurf (ohne Links):'''
*Bundestag Drucksache: 17/6291 (Gesetzesentwurf)
*Bundestag Plenarprotokoll: 17/117 (Zusatztagesordnungspunkt 8, erste Beratung und Weiterleitung an Innenausschuss)
*Bundestag Drucksache: 17/6496 (Beschluss und Bericht Innenausschuss)
*Bundestag Plenarprotokoll: 17/120 (Tagesordnungspunkt 18: 2. und 3. Beratung, Entscheidung für Gesetzesentwurf)
*Bundesrat Drucksache: 397/11 (Weiterleitung an Bundesrat)
*Bundesrat Drucksache: 397/11 (B) („Beschluss“ - Verzicht auf Antrag nach Art 77(2) GG)
*Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011 Nr 45 vom 26.08.2011
'''übriges:'''
*TAZ – Artikel - http://www.taz.de/Debatte-zur-Parteienfinanzierung/!73983/
*Diskussionsfaden auf der Aktiven (Forenlink) - https://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=58199
*Berechnung der Auswirkungen der Gesetzesänderung (Beispielhaft für 2010, Quelle: Diskussion auf der Aktiven) - http://hyper.rshc.de/partf_ds_17_6291.pdf
*Rechenschaftsberichte Teil 1 (17/4800) - http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/048/1704800.pdf
*Rechenschaftsberichte Teil 2 (17/4801) - http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/048/1704801.pdf
Begründung erfolgte bereits bei der Langfassung der Forderungen.
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Bemerkung: Der Antrag PP07b steht in "Konkurrenz" zu PP07a. Inhaltlich sind beide Anträge jedoch fast identisch. Die Unterschiede zwischen beiden Anträgen sind im Punkt "Änderung des gesetzlichen parteiinternen Verteilungsschlüssel (§19a Absatz 6 PartG)" (Punkt 3, Antrag PP07a), der nicht Teil von PP07b ist, und die in PP07b bei Punkt 2 gewählten offeneren Formulierung zu finden.
Die Neuformulierung von Punkt 2 soll eine offenere Diskussion bei der Umsetzung ermöglichen. Bei PP07a wird die Nichtberücksichtigung von Mandatsträgerbeiträgen bei der Berechnung des Anspruchs auf staatliche Parteienfinanzierung gefordert, in PP07b nur eine Änderung. Dies kann zwar auch eine Nichtberücksichtigung sein, aber auch Zwischenformen, wie z.B. eine teilweise Berücksichtigung, sind möglich.
Der Punkt "Änderung des gesetzlichen parteiinternen Verteilungsschlüssel (§19a Absatz 6 PartG)" ist nicht Teil von PP07b, da er kritisch gesehen werden kann. Die Parteienfinanzierung soll sich eben auch am Erfolg bei den Landtagswahlen orientieren und der Anteil eines erfolgreichen Landesverbandes an der Parteienfinanzierung soll entsprechend größer sein. Dies ist auch eine Konsequenz der bisherigen Regelung. Da eine ausführliche Diskussion des Punktes bisher nicht erfolgte, wird in dieser Version auf ihn verzichtet.
'''Sonstige Erläuterungen – nicht Teil des Antrags:'''
Es handelt sich um ein Positionspapier, daher ist auf eine Ausarbeitung der Umsetzung dieser Forderung verzichtet wurden. Es werden alleinig die Forderungen ausgestellt, um erstmalig Stellung zu beziehen. Die Umsetzung dieser Position könnte wohl mittels Satzungsänderungen, z. B. wie parteiintern mit Mandatsträgerbeiträgen umgegangen werden soll, oder auch mit Programmanträgen, um das Parteiengesetz zu ändern, erfolgen. Auch wurden weitere finanzielle Aspekte, die die Arbeit der Parteien und auch deren Konkurrenzsituation beeinflussen, bisher nicht behandelt. Darunter fallen z. B. Parteispenden und Fraktionsgelder.
Es soll aber auch deutlich gemacht werden, dass dieses Positionspapier aus einen Klageentwurfsidee gegen die Änderung des Parteiengesetztes entstanden ist und dies sicherlich die Form und die eigenommen Position beeinflusst. Eine solche Klage, die nicht Teil des Positionspapiers ist, wäre auch eine Möglichkeit gegen die kritisierten Teile des Parteiengesetzes vorzugehen. Unabhängig von Bewertung einer solchen Klage, muss aber festgehalten werden, dass diese - meiner jetzigen Bewertung zufolge - weder im Rahmen der Möglichkeiten einer einzelnen Person noch eines Landesverbandes liegt. Die Beschreitung dieses Wegs ist alleinig seitens der Bundespartei möglich.
Bei der Bundesvorstandssitzung am 18.08.2011 wurde das Thema „Reaktionen des BuVo auf die Neufassung der PartG“ als Top 2 behandelt. Der Stand bei der Diskussion war, dass der BuVo nach Beratung nicht davon ausgeht, dass durch die Änderung des PartG die Chancengleichheit verletzt wurde und eine direkte Klage erfolgsversprechend sein. Bei Beibehaltung der Sicht durch den BuVo wäre daher zumindest eine direkte Klage gegen Punkt 1 von seiten des BuVos zur Zeit eher unwahrscheinlich.
'''weitere Quellen:'''
'''Gesetze:'''
*Art 21 GG: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html
*PartG: http://www.gesetze-im-internet.de/partg/BJNR007730967.html#BJNR007730967BJNG000404307
*BVerfGG §64 - http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/64.html
*BVerfGG §93 - http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/93.html
'''Bundesverfassungsgerichtsurteile (ein paar zu Parteien und Parteienfinanzierung):'''
*BVerfGE 20, 56 - http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv020056.html (Parteienfinanzierung I)
*BVerfGE 73, 40 - http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv073040.html (Parteispenden – Urteil)
*BVerfGE 82, 322 - http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv082322.html (Gesamtdeutsche Wahl)
*BVerGE 85, 264 - http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv085264.html (Parteienfinanzierung II)
*BVerfGE 91, 276 - http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv091276.html (Parteienbegriff II)
*BVerfGE 104, 287 - http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv104287.html (Ehrenamtliche Parteileistungen)
*BVerfGE 107, 286 - http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv107286.html (Kommunal – Sperrklausel II)
*2 BvE 1/02 - http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20041026_2bve000102.html (Parteienfinanzierung Länderquorum)
'''Dokumente zum Gesetzesentwurf (ohne Links):'''
*Bundestag Drucksache: 17/6291 (Gesetzesentwurf)
*Bundestag Plenarprotokoll: 17/117 (Zusatztagesordnungspunkt 8, erste Beratung und Weiterleitung an Innenausschuss)
*Bundestag Drucksache: 17/6496 (Beschluss und Bericht Innenausschuss)
*Bundestag Plenarprotokoll: 17/120 (Tagesordnungspunkt 18: 2. und 3. Beratung, Entscheidung für Gesetzesentwurf)
*Bundesrat Drucksache: 397/11 (Weiterleitung an Bundesrat)
*Bundesrat Drucksache: 397/11 (B) („Beschluss“ - Verzicht auf Antrag nach Art 77(2) GG)
*Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011 Nr 45 vom 26.08.2011
'''übriges:'''
*TAZ – Artikel - http://www.taz.de/Debatte-zur-Parteienfinanzierung/!73983/
*Diskussionsfaden auf der Aktiven (Forenlink) - https://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=58199
*Berechnung der Auswirkungen der Gesetzesänderung (Beispielhaft für 2010, Quelle: Diskussion auf der Aktiven) - http://hyper.rshc.de/partf_ds_17_6291.pdf
*Rechenschaftsberichte Teil 1 (17/4800) - http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/048/1704800.pdf
*Rechenschaftsberichte Teil 2 (17/4801) - http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/048/1704801.pdf
Viele scheinen hinter dem Dogmatismus der Parteiprogramme und der Basisdemokratie nicht mehr den Wert der Meinungsvielfalt erkennen zu können. Dieser Antrag soll Klarheit darüber schaffen, was wir von jeglichen Ideen des "imperativen Mandats" gegenüber gewählten Piraten halten.<br>
'''Eine ausführliche Version folgt in Kürze''' +
Bei einem Positionspapier ist die Begründung konstituierender Teil des Antragstextes, insoweit unterscheidet es sich von einem Programmantrag. +
Die fortschreitende Verschuldung ist für den Normalbürger nicht transparent. Allein die Entscheidung der bayrischen Staatsregierung zur 'Rettung' der Landesbank hat die Schuldenlast deutlich erhöht ! Hier fehlt jedwede Transparenz über das wirtschaftliche Agieren der politischen Führungsgruppen. +
Die Piratenpartei hat sich von jeher für Bildung, und damit für Wissen ausgesprochen. Und die Wissenschaft stellt ja gerade die Verkörperung des Wissens und des logischen Denkens dar. Leider ist diese Ansicht in breiten Schichten der Bevölkerung nicht verbreitet. Hier herrschen Glauben und Aberglauben vor und verdrängen die Wissenschaft, die Bildung und den Fortschritt. Pseudo- und Parawissenschaften erfreuen sich großer Beliebtheit im Volk, was zwar grundsätzlich schade ist, aber noch nicht per se eine Intervention unsererseits erforderlich macht – jeder hat das Recht, Wissen und Bildung abzulehnen. Wenn jedoch der Staat solche Maßnahmen offen fördert und somit zu Lasten der Vernunft arbeitet, ja (auf zum Teil wissenschaftlichem Wege erwirtschaftete) Steuergelder zu Lasten dieser Wissenschaften einsetzt, dann sind wir gefragt, uns für die Vernunft auszusprechen.
Die Untersuchung von Parawissenschaften dient, wenn sie unvoreingenommen und unter wissenschaftlichen Prämissen geschieht, der Wissenschaft insgesamt. Insofern ist auch die Arbeit der GWUP explizit begrüßenswert.
Dieser Antrag wurde als [https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/875.html Initiative 875 im Bundes-LQFB] mit einer Mehrheit von 291:118 Stimmen (71%) angenommen. Ich reiche ihn hier gemäß dem [http://wiki.piratenpartei.de/Programmentwicklung_Bayern Bayerischen Programmentwicklungskonzept] als Antragspapier für den BPT ein. +
Gerade Bayern ist als Flächenland immer wieder von Strukturänderungen und Kindermangel betroffen. Als Folge verbringen unsere Schulkinder und Jugendliche jeden Schultag insgesamt mehrere tausend Stunden pro Tag auf der Straße.
Ein technologisch innovativer Gegenentwurf kann m.E. nur von einer Piratenpartei kommen.
Dies kann z.B.die Hochrüstung der 'alten' Dorfschule mit modernen IT Mitteln sein.
Überlegenswert wäre u.U. auch, ob anstelle einer Lehrkraft vor Ort z.B. auch ein Elternteil Aufsicht führen kann, während der Lehrer 'online' zur Verfügung steht.
Als Vorteile : die Kinder bleiben in ihrem lokalen Umfeld verzahnt ,die Zeiten im Transport gehen nicht verloren gehen. +
Den Piraten wird immer vorgeworfen, sie hätten keine genauen Vorstellungen zur Ausgestaltung des Urheberrechts. Dabei sind innerhalb der Partei eine Fülle von Ideen in diese Richtung vorhanden. Der Pirate Copyright Code ist der Versuch diese Ideen auf Basis des Vorschlags der WITTEM-Gruppe für ein (gesamteuropäisches) Urheberrecht in einem Gesetzesvorschlag zu komprimieren.
Der Pirate Copyright Code sieht sich dabei nicht als finaler Vorschlag, sondern im Sinne des Open-Source-Gedankens als kontinuierliches Projekt und wird deswegen auch auf Github gehostet. Jeder soll hier seine Vorstellungen für die Weiterentwicklung des Pirate Copyright Codes selbst aktive einbringen können.
Entsprechend soll der Beschluss auch nicht als final betrachtet werden, sondern – je nach Weiterentwicklung – den Parteitagen der verschiedenen Ebenen erneut zur Abstimmung vorgelegt werden.
Der Pirate Copyright Code kann ebenfalls als ein Modellversuch für die Entwicklung von Gesetzestexten als solche stehen. Gesetze haben nie dauerhaften Bestand sondern werden ebenfalls ständig geändert. Hier kann der Open-Source-Ansatz ein neuer Aspekt der Mitsprache der Allgemeinheit sein.
Der Text ist bisher für die bessere internationale Portierung in Englisch verfasst. Ein Fork für die deutsche Übersetzung ist bereits angedacht. +
Das datenethische Manifest ist (meines Wissens) der erste durchdachte Ansatz, der die Herausforderungen, die durch das Internet und die Digitalisierung für den Datenschutz entstehen, konstruktiv angeht, ohne dabei in Post-Privacy-Euphorie zu verkommen. Es ist als Appell an jeden Einzelnen zu verstehen, trifft also keine Aussagen beispielweise zu Gesetzesänderungen oder Durchsetzungsmaßnahmen, es bietet aber eine klare Richtung an, in welche sich der Datenschutz in Zukunft entwickeln soll. Somit genügt das Manifest sowohl dem Anspruch der Piraten, eine Datenschutzpartei zu sein, als auch, eine Partei des Netzes und des Fortschritts zu sein. Auf Basis des Manifests könnten wir in Zukunft auch konkretere Programmanträge und Vorschläge formulieren. +
Begründung des Antrages
zweite Zeile etc. +
Begründung des Antrages
zweite Zeile etc. +
Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/1. Umwandlung der Hoch- und Höchstspannungsnetze in Bayern in Beteiligungsgesellschaften auf Basis des öffentlichen Rechts +
Stromnetze gehören als Bestandteil der Infrastruktur zu den wesentlichen physikalischen Elementen zur Sicherstellung der Deckung des gesamtgesellschaftlichen Lebenshaltungsbedarfs. Der zuverlässige Betrieb solcher Netze beruht nur zu einem geringfügigen Anteil auf einer Wettbewerbssituation. Der überwiegende Teil besteht in der Sicherstellung einer exakt definierten Versorgungsqualität. Insofern bietet eine rein marktwirtschaftlich organisierte Versorgungstruktur keine Vorteile, sondern begünstigt lediglich mittelfristig die Bildung von Oligopolen, die dann in stillschweigendem Einverständnis die Bewirtschaftung dieser Netze rein aus Aspekten der Kapitalrendite betreiben. Die Folgen solcher Organisationsformen sind aus den Versäumnissen bei der Infrastrukturerhaltung der Bahn hinreichend bekannt. Da jedoch die Grundversorgung seiner Bürger zu dem elementaren Aufgaben eines Staatswesens gehört, ist die Sicherstellung eines wesentlichen politischen Einflusses der Bürger auf die dazu notwendigen Strukturen dringend geboten +
Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/1. Verpflichtung der Grundversorger zum Angebot eines Sozialtarifs für Kleinverbraucher und einkommensschwache Haushalte +
Etliche Grundversorger bieten für Kleinverbraucher beim Strombezug nach wie vor in der Grundversorgung lediglich teure Hochtarife an. Beispiel. LEW im Bezirk Schwaben ca. 31 Cent / KWh bei einem Grundpreis von ca, 5 Euro pro Monat (bis 1068 KWh Jahresverbruach). Der Normaltraif liegt bei ca. 24 Cent / KWh bei ca. 1o Euro pro Monat. Auch wenn der niedrige Grundpreis lobenswert zu nennen ist, so kommen Kleinverbraucher unter dem Strich kaum besser weg als normal verdienende Haushalte. Dabei trifft es an der Stelle gerade einkommensschwache und sozial bedürftige Haushalte, sowie etliche alleinstehende Rentner. Zudem konterkariert der hohe Verbrauchspreis den Sparwillen kleiner Haushalte. Wozu soll jemand sich bemühen, unter den 1067 KWh zu bleiben, wenn er für 1550 KWh das gleiche bezahlen muss? Zudem ist es sozial kaum zu verantworten, den Menschen, die als Rentner an der Steigerung des Wirtschaftswachstums deutlich weniger teilhaben als die Berufstätigen, auf der anderen Seite die gleichen Steigerungen an den Preisen bei der Grundversorgung zuzumuten, wie den Berufstätigen. +
Die Politiker haben die Schuldenbremse beschlossen und nur sie koennen die Schuldenbremse (wenn es ihnen passt) auch ausser kraft setzen. Somit wuerde es fuer den Spareffekt vorteilhaft, wen die Schudenbremse nur mit Volkseinverstaendnis ausser kraft gesaetzt werden koennte. +
Die Politiker haben die Schuldenbremse beschlossen und nur sie koennen die Schuldenbremse (wenn es ihnen passt) auch ausser kraft setzen. Somit wuerde es fuer den Spareffekt vorteilhaft, wen die Schudenbremse nur mit Volkseinverstaendnis ausser kraft gesaetzt werden koennte. +