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Attribut:Begründung
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Dieses allgemene Attribut kennzeichnet eine beliebige Begründung auf einer Seite.
D
Weniger Klein-klein, weniger Zeit und Personal in KV-Verwaltung verbrauchen, mehr Politik.
Eure Begründung +
LQFB ist als Werkzeug gedacht, zu kommunizieren und Anträge hinsichtlich ihrer Konsensfähigkeit innerhalb des Bearbeitungskreises zu optimieren. Afaik wurde es auch genau und nur dazu bei den Piraten eingeführt. +
Eure Begründung +
Bei den anstehenden Wahlen soll die Arbeit besser auf die einzelnen Mitglieder verteilt werden. +
Aktuell ist in der Satzung ein Schriftführer enthalten den ich gerne mit dem Generalsekretär ersetzt hätte. Einen Schriftführer kann man auch beauftragen. Die Mitgliederverwaltung wird aber direkt vom Vorstand erledigt und hierfür ist der Generalsekretär zuständig. Beisitzer sind finde ich auch wichtig sollten aber eine Obergrenze haben, damit der Vorstand nicht unnötig aufgebläht wird.
Der Antrag ist ein Dringlichkeitsantrag, da er den zu besetzenden Vorstand betrifft und ich die Woche vor dem Parteitag nicht die Möglichkeit hatte den Antrag einzureichen. +
Eure Begründung +
Seit der Einführung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) hat die Gesellschaft einen massiven Wandel durchlebt, das Internet hat dies zusätzlich beschleunigt. Es ist daher an der Zeit grundlegende Reformen einzufordern, um den ÖRR an die sich geänderten Bedürfnisse und technischen Mittel anzupassen. Denn trotz aller Veränderungen hat der ÖRR mit seinen Inhalten immer noch große Reichweite, hohen Stellenwert und starken Einfluss in der Gesellschaft und sollte deshalb von der Piratenpartei zeitgemäß weiterentwickelt werden.
Aus diesem Grund werden dem LPT fünf einzelne Positionspapiere zur Abstimmung vorgelegt. Die beschlossenen Positionspapiere können dann als ein Gesamt-Positionspapier betrachtet werden. Die darin enthaltenen Forderungen werden zum nächstmöglichen Termin eingereicht um ins Wahlprogramm für das Wahljahr 2013 aufgenommen zu werden. +
E
Das Finanzgremium ist eine deutlich '''flexiblere Stellvertreterregelung''' für das Schatzmeisteramt und kann dem Schatzmeister kraft Satzung '''weitere mithaftende Mitarbeiter (auch aus anderen Verbänden)''' für Finanzangelegenheiten zur Verfügung stellen.
Durch das Finanzgremium können in einem Falle des Rücktritts des Schatzmeisters dessen Stellvertreter '''selber über ihre Reihenfolge als Nachrücker bestimmen'''. Auch der bisherige Schatzmeister muss nicht endgültig ausscheiden und '''kann später erneut antreten''' (z.B. nach Auszeit).
Werden keine Mitglieder ins Finanzgremium gewählt, arbeitet der Schatzmeister wie bisher alleine.
Hinweis: der Schatzmeister darf Aufgaben nicht an andere Ehrenamtliche Mitglieder delegieren, die nicht laut Satzung dazu befugt sind und mithaften (alternative: festangestelle Mitarbeiter).
Das '''Ziel ist es mehr Leute für Finanzangelegenheiten zur Mitarbeit zu gewinnen''', da ihnen das Finanzgremium erlaubt
# im grösseren Team Arbeit zu teilen (auch Mitglieder, die nicht im Vorstand sein wollen, können kandidieren)
# sich gegenseitig weiter zu bilden (z.B. Anlernen des Nachfolgers)
# zeitweise das Schatzmeisteramt zu übernehmen bzw. im Amt durch Übernahme durch einen Stellvertreter zu pausieren.
Auch können sich Experten aus anderen Gebietsverbänden offiziell mit vollem Zugriff an der Arbeit beteiligen und unter die Arme greifen.
'''Dadurch soll gewährleistet werden, dass stets ein hauptamtlicher Schatzmeister die ständige Handlungsfähigkeit des Vorstandes garantieren und er zur Entlastung Aufgaben an Befugte und Mithaftende anvertrauen kann.'''
Da die Mitglieder explizit als potentielle Stellvertreter und Delegierte für die Wahl des nachrückenden Schatzmeisters gewählt sind, ist es demokratisch legitimiert. Sollte die Basis nicht mit dem Stellverteter zufrieden sein, kann das Gremium jederzeit abgewählt werden.
Details:
Durch das Finanzgremium werden die möglichen Stellvertreter und Helfer des Schatzmeisters in ein eigenes Gremium ausgelagert, dass nicht Teil des Vorstandes ist.
Diese Möglichkeit ist explizit in PartG §23 (1) gegeben. Nur jedes Mitglied dieses Gremium hat vollen Zugriff auf das Konto bzw. Buchhaltung. Tritt der Schatzmeister als solcher zurück, kann das Gremium selbst über einen Nachfolger aus seinen Reihen bestimmen. Auch ein bisheriger Schatzmeister kann wieder gewählt werden.
Das Gremium kann unabhängig tagen und sich rein um Finanzangelegenheit kümmern und Aufgaben teilen. Es ist nicht mit den anderen Pflichten des Vorstands (Bürokratie, Vertretung) belastet und haftet lediglich für Finanzangelegenheiten. Die Stellvertreter bilden dadurch kein Übergewicht im Vorstand und es wird nicht von ihnen verlangt, sich mit dessen anderen Angelegenheiten zu beschäftigen.
DIe Anzahl der Mitglieder kann flexibel vom Parteitag nach Angebot und Vertrauen bestimmt werden.
Im Minimalfall besteht es lediglich aus dem Schatzmeister.
In der Praxis bedeutet das, das ebenso stellvertrende Schatzmeister gewählt werden, diese aber im Finanzgremium landen.
G
Diese Änderungen der Satzung kann das Versäumnis des Kreisvorstandes zur frist- und satzungsgerechten Einladung für einen nach § 22 (3) zwingend notwendigen ordentlichen Kreisparteitag, der nach § 11 (4) nur im ersten Halbjahr unter Wahrung einer 4-Wochen-Frist möglich ist, heilen.
Der Antrag wurde bereits [https://dl.dropboxusercontent.com/u/22741570/Piraten/Giessen/Einreichung%20eines%20S%C3%84A%20f%C3%BCr%20den%20n%C3%A4chsten%20%28a%29KPT.pdf am 04.06.2013 frist- und formgerecht] eingereicht. +
Diese Satzungsänderungen spiegelt die notwendigen Schritte einer erfolgreichen Trennung in der Satzung wieder. Sonst hätte man die absurde Situation, dass die Satzung trotz Trennung auch für den LDK teilweise oder ganz gelten würde, wie beispielweise Region oder Mitgliedsrechte. +
Eure Begründung +
K
Kompromissloser Entzug der Rechte unserer Politiker, Staatseigentum (Bürgereigentum) zu verschenken! +
'''Immobilien und Grundstücke werden verschleudert''' an Firmen
und Privatinvestoren da scheinbar unsere Städte und Gemeinden nicht in der Lage
sind, diese selbst zu vermieten oder zu verwalten.
Begründung des Antrage Scheinbar sind unsere Politiker nicht mehr " Herr im Haus
Ist Deutschland ein Monopoly-Spiel ?
zweite Zeile etc. +
Eigentlich kann man nicht dagegen sein. +
Hier Begründung einfügen +
Kreisverband Bremen-Stadt/Mitgliederentscheid 2014.1/Anträge/Grundrechte gelten überall - Abschaffung alle Gefahrengebiete! +
Eure Begründung +
Kreisverband Bremen-Stadt/Mitgliederentscheid 2014.1/Anträge/Individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte +
Eure Begründung +
Kreisverband Bremen-Stadt/Mitgliederentscheid 2014.1/Anträge/Kein Einsatz von Streitkräften im Inneren +
Eure Begründung +
Kreisverband Bremen-Stadt/Mitgliederentscheid 2014.1/Anträge/Kontrolle der Polizei sicherstellen - Einführung einer Polizeibeauftragten +
Eure Begründung +
Es gibt wenige Strukturen in Deutschland, die so undurchsichtig und intransparent sind wie die Kammern. In ihrer grundsätzlichen Selbstverwaltung entziehen sich die Kammern jeglicher Kontrolle und auch jeglicher Rechtfertigung gegenüber der Öffentlichkeit.
Mit der Abschaffung des Meisterzwangs wird gewährleistet, dass die Einschränkung der Berufsfreiheit in ihrer aktuellen Form ein Ende hat. Gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sollte eine solche Einschränkung nur möglich sein, wenn tatsächlich in der Ausübung einer Tätigkeit eine Gefahr für das Leben dritter ausgeht. Worin diese Gefahr besteht muss bislang nicht begründet werden.
Der Erfordernis der Gefahrenabwehr ist weiterhin durch andere bestehende rechtliche Regelungen, Normen und Vorschriften zu genüge getan. Ein Meisterzwang zur Gefahrenabwehr ist dadurch für die Zweckmäßigkeit oder Zugangsbeschränkungskriterien belastend.
Unsere bisherige Position zum Kammersystem war jedoch nur auf den Abschnitt der Zwangsmitgliedschaft beschränkt. Mit dieser Erweiterung soll deutlich gemacht werden, dass wir nicht nur oberflächlich die Abschaffung von Zwangsmitgliedschaften fordern, sondern dass es auch jenseits von bisherigen Pflichtmodellen genügend an zeitgemäßen Alternativen gibt (die Gleichbehandlungsgrundsätzen entsprechen). Außerdem wurde als ausgenommene Kammer im letzten Abschnitt die Arbeitnehmerkammer hinzugefügt. +