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HH:Themenbeauftragte: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. Oktober 2024, 13:13 Uhr
Themenbeauftragte sind Beauftragte für ein politisches Themengebiet und werden vom Landesvorstand benannt. Sie repräsentieren den Landesverband in ihrem Themen und üben ihre Beauftragung neutral gegenüber innerparteilichen Strömungen aus. Themenbeauftragte orientieren sich an der programmatischen Beschlusslage und dort, wo es eine solche (noch) nicht gibt, vertreten sie das gesamte relevante Meinungsspektrum. Sie sollen die Aktualisierung des Wahlprogrammes anregen. Sie können Arbeitsgemeinschaften bilden. Themenbeauftragte sind gegenüber dem Landesvorstand rechenschaftpflichtig. Die Beauftragung gilt bis auf Widerruf.
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