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SH:LPT2021.1/Anträge/Zusatz für 6.18.1 (Quelltext anzeigen)
Version vom 30. Juli 2021, 05:48 Uhr
, 05:48, 30. Jul. 2021Die Seite wurde neu angelegt: „{{Vorlage:SH:Antrag |Versammlung=2021.1 |Antragsart=Wahlprogrammänderung |Titel=Zusatz für 6.18.1 |Antragsteller=ABC i407250234i Jonas |Kapitel=Wahlprogramm…“
{{Vorlage:SH:Antrag
|Versammlung=2021.1
|Antragsart=Wahlprogrammänderung
|Titel=Zusatz für 6.18.1
|Antragsteller=ABC i407250234i Jonas
|Kapitel=Wahlprogramm 6.18.1
|Antragstext=Es wird beantragt im Wahlprogramm Abschnitt 6.18.1 das Wort "mehreren" an geeigneter Stelle hinzuzufügen
|Vorher=Schleswig-Holstein droht ein Fehlen von 10.000 Pflegekräften in den nächsten Jahren. Gleichzeitig
steigt der Pflegebedarf. Um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und so für ausreichend
Pflegekräfte zu sorgen, wollen wir ein besonderes Arbeitszeitmodell für den Pflegeberuf einführen.
Dies soll im Wege einer Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden. Unser Vorschlag dazu
lautet:
• Alle Menschen, die in Pflegeberufen arbeiten, erhalten nach der Ausbildung ein
Arbeitszeitkonto bei der Deutschen Rentenversicherung, auf dem jeweils ein Fünftel ihrer
Arbeitszeit ohne eine Änderung ihrer Bezüge zusätzlich gutgeschrieben wird.
• Nach je 5 Jahren aktiver Tätigkeit in der Pflege können sie so entweder am Ende ihrer aktiven
Berufszeit ein Jahr früher in Rente gehen oder während ihrer aktiven Berufszeit ein
dienstfreies Jahr zu den jeweils aktuellen Rentenbezügen einlegen.
|Nachher=Schleswig-Holstein droht ein Fehlen von mehreren 10.000 Pflegekräften in den nächsten Jahren. Gleichzeitig
steigt der Pflegebedarf. Um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und so für ausreichend
Pflegekräfte zu sorgen, wollen wir ein besonderes Arbeitszeitmodell für den Pflegeberuf einführen.
Dies soll im Wege einer Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden. Unser Vorschlag dazu
lautet:
• Alle Menschen, die in Pflegeberufen arbeiten, erhalten nach der Ausbildung ein
Arbeitszeitkonto bei der Deutschen Rentenversicherung, auf dem jeweils ein Fünftel ihrer
Arbeitszeit ohne eine Änderung ihrer Bezüge zusätzlich gutgeschrieben wird.
• Nach je 5 Jahren aktiver Tätigkeit in der Pflege können sie so entweder am Ende ihrer aktiven
Berufszeit ein Jahr früher in Rente gehen oder während ihrer aktiven Berufszeit ein
dienstfreies Jahr zu den jeweils aktuellen Rentenbezügen einlegen.
|Begründung=Mittlerweile ist der Pflegenotstand so groß, dass wir von mehreren 10000 sprechen können.
|Piratenpad=https://cryptpad.piratenpartei.de/pad/#/2/pad/edit/pnZQJjxUG7hF6S6WTzDi5tNM/
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|Antragstext=Es wird beantragt im Wahlprogramm Abschnitt 6.18.1 das Wort "mehreren" an geeigneter Stelle hinzuzufügen
|Vorher=Schleswig-Holstein droht ein Fehlen von 10.000 Pflegekräften in den nächsten Jahren. Gleichzeitig
steigt der Pflegebedarf. Um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und so für ausreichend
Pflegekräfte zu sorgen, wollen wir ein besonderes Arbeitszeitmodell für den Pflegeberuf einführen.
Dies soll im Wege einer Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden. Unser Vorschlag dazu
lautet:
• Alle Menschen, die in Pflegeberufen arbeiten, erhalten nach der Ausbildung ein
Arbeitszeitkonto bei der Deutschen Rentenversicherung, auf dem jeweils ein Fünftel ihrer
Arbeitszeit ohne eine Änderung ihrer Bezüge zusätzlich gutgeschrieben wird.
• Nach je 5 Jahren aktiver Tätigkeit in der Pflege können sie so entweder am Ende ihrer aktiven
Berufszeit ein Jahr früher in Rente gehen oder während ihrer aktiven Berufszeit ein
dienstfreies Jahr zu den jeweils aktuellen Rentenbezügen einlegen.
|Nachher=Schleswig-Holstein droht ein Fehlen von mehreren 10.000 Pflegekräften in den nächsten Jahren. Gleichzeitig
steigt der Pflegebedarf. Um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und so für ausreichend
Pflegekräfte zu sorgen, wollen wir ein besonderes Arbeitszeitmodell für den Pflegeberuf einführen.
Dies soll im Wege einer Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden. Unser Vorschlag dazu
lautet:
• Alle Menschen, die in Pflegeberufen arbeiten, erhalten nach der Ausbildung ein
Arbeitszeitkonto bei der Deutschen Rentenversicherung, auf dem jeweils ein Fünftel ihrer
Arbeitszeit ohne eine Änderung ihrer Bezüge zusätzlich gutgeschrieben wird.
• Nach je 5 Jahren aktiver Tätigkeit in der Pflege können sie so entweder am Ende ihrer aktiven
Berufszeit ein Jahr früher in Rente gehen oder während ihrer aktiven Berufszeit ein
dienstfreies Jahr zu den jeweils aktuellen Rentenbezügen einlegen.
|Begründung=Mittlerweile ist der Pflegenotstand so groß, dass wir von mehreren 10000 sprechen können.
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