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{{Vorlage:Beschlussantrag_SH
|Typ=Vorstandssitzung
|Titel=Streichung von Mitgliedern nach § 5 Bundesssatzung
|Antragsteller=Joachim
|Text=Es wird beantragt, Mitglieder, die über 5 Jahre keine Mitgliedsbeiträge trotz satzungsgemäßer Aufforderung zahlten, nach § 5 Abs.2 Landesssatzung SH, sowie § 5 Abs.1 Bundessatzung und § 7 Abs.2 Finanzordnung, zu streichen.
|Begründung=Der Verwaltungsaufwand für Nichtzahlende Mitglieder ist zu hoch. Gleichermaßen wird durch die Nichtzahlung nach mehrmaliger Mahnung durch das Mitglied ein stringentes Desintresse an der Piratenpartei dokumentiert.
Dem Mitglied bleibt jedoch immer noch eine Gelegenheitzum Widerspruch. § 7 Abs.4 Finanzordnung sagt: "Gegen die Streichung ist Widerspruch beim zuständigen Schiedsgericht zulässig."
|Ergebnis=angenommen
|Beschlussdatum=29.05.2020
|Dafür=Joachim, Mark, Dennis, Thomas
|Ausstehende=Katharina
|Umsetzungsverantwortlich=Joachim
|AntragsportalURL=SH:Vorstand/Beschlussanträge
|Datum=2020-05-29
|Nummer=2020-05-29/01
}}
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