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NDS:KV VOR/KMV171/SÄA (Quelltext anzeigen)
Version vom 14. April 2017, 20:09 Uhr
, 20:09, 14. Apr. 2017→KMV 171
{{Navigationsleiste_kvvor_kmv171}}
== Anträge an die Versammlung==
==KMV 171==
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.1
|Titel = Änderung §1.1
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text = Der Kreisverband ''Verden-Osterholz-Rotenburg'' der Piratenpartei Deutschland ist ein Gebietsverband der Piratenpartei Deutschland.
|Begründung = Wir nennen uns PIRATEN VOR dann sollte unser Name auch dazu passen.
|Dafür = 4
|Dagegen = 1
|Enthaltung = 0
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo =
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.2
|Titel = Änderung §1.3
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text = Der Sitz des Kreisverbandes ''ist der Landkreise Verden.''
|Begründung = Die gesamte Aktivität im KV beschränkt sich auf Verden, deswegen ist eine Aufteilung nicht nötig. Kann aber gerne wieder geändert werden, wenn sich das ändert.
|Dafür = 5
|Dagegen = 0
|Enthaltung = 0
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo =
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.3
|Titel = Änderung §1.4
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text = Bei der Aufstellung zu Wahlen ist die Bezeichnung "PIRATEN" zulässig.
|Begründung = Muss glauben wir so sein.
|Dafür = Hier Anzahl der Stimmen bei der KMV eingetragen
|Dagegen = Hier Anzahl der Stimmen bei der KMV eingetragen
|Enthaltung = Hier Anzahl der Stimmen bei der KMV eingetragen
|Ergebnis = Hier Anzahl der Stimmen bei der KMV eingetragen
|Zusatzinfo = Der Antrag wurde zurückgezogen
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.4
|Titel = Änderung §3.1
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text = Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird durch die Bundessatzung geregelt und ist dem Kreisverband ''Verden-Osterholz-Rotenburg'' anzuzeigen.
|Begründung = Wir nennen uns PIRATEN VOR dann sollte unser Name auch dazu passen.
|Dafür = 5
|Dagegen = 0
|Enthaltung = 0
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo =
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.5
|Titel = Änderung §5.1
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text = Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: Der ''1.Vorsitzende, der 2.Vorsitzende'', der Schatzmeister und bis zu vier Beisitzer.
|Begründung = Finden es für die Öffentlichkeitsarbeit passender. Bessere Wirkung nach außen.
|Dafür = 5
|Dagegen = 0
|Enthaltung = 0
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo = Der Paragraph wird um folgende Passage ergänzt:<br/>
"Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist eine Mitgliederversammlung durch den Landesverband einzuberufen und vom restlichen Vorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes."
Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.6
|Titel = Änderung §5.6
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text = Der Vorstand liefert spätestens zu einer Kreismitgliederversammlung einen Tätigkeitsbericht in Textform'', in Ausnahmefällen, die durch die Kreismitgliederversammlung genehmigt wurde, kann dies auch mündlich erfolgen.'' Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des einzelnen Vorstandsmitgliedes erstellt werden.
|Begründung = Für Legastheniker oder andere Situationen, wo die Person nicht schreiben kann.
|Dafür = 5
|Dagegen = 0
|Enthaltung = 0
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo =
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.7
|Titel = Änderung §6.3
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text = Die ordentliche Kreismitgliederversammlung tagt mindestens einmal im Jahr. Der Vorstand lädt jedes Mitglied unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung mindestens ''zwei'' Wochen vor dem anberaumten Termin ein. Die Einladung muss einen Verweis auf vorliegende Satzungsänderungsanträge und Anträge auf Neuwahlen enthalten. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Kreisverbandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben.
|Begründung = 2 Wochen sind ausreichend.
|Dafür = 4
|Dagegen = 0
|Enthaltung = 1
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo =
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.8
|Titel = Änderung §7.2
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text =Die Aufstellung findet im Rahmen einer Versammlung der Mitglieder des Verbandes statt, zu der der Vorstand mit einer Frist von ''mindestens zwei'' Wochen vor dem anberaumten Termin alle Mitglieder einlädt. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Kreisverbandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben. Besteht ein Wahlkreis aus mehreren Verbänden, so sind entsprechend der Wahlkreise mit benachbarten Verbänden entsprechende Versammlungen zu organisieren. Die Einladung muss dabei auf die Bewerberaufstellung hinweisen.
|Begründung = 2 Wochen sind ausreichend.
|Dafür = 5
|Dagegen = 0
|Enthaltung = 0
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo =
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.9
|Titel = Änderung §8.3
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text =Die Frist für das Einreichen von Satzungsänderungsanträgen und Programmanträgen beträgt ''drei'' Tage und muss in Textform erfolgen.
|Begründung = Um am Wochenende vor der Versammlung dran Arbeiten zu können wäre es hilfreich. Weiter haben wir eh normal kaum SA´s.
|Dafür = 5
|Dagegen = 0
|Enthaltung = 0
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo =
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.10
|Titel = Änderung §10.1
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text = Auf die Absicht, den Kreisverband aufzulösen, ist schriftlich hinzuweisen. Der Antrag auf Auflösung bedarf der Unterschriften von mindestens fünf Mitgliedern ''oder der Beantragung des Vorstandes''. Die Auflösung kann nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Kreisverbandes ''Verden-Osterholz-Rotenburg'' dem Landesverband Niedersachsen zu.
|Begründung = Da Auflösungen meist dann geschehen, wenn es wenig Mitglieder gibt, wird es schwer sein 5 stimmberechtigte Mitglieder zu finden. Weiter wurde der Name angepasst
|Dafür = 5
|Dagegen = 0
|Enthaltung = 0
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo =
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.11
|Titel = Einfügen 10.2
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text = ''Auf die Absicht der Spaltung des Kreisverbandes, ist schriftlich hinzuweisen. Eine Spaltung kann nur durchgeführt werden, wenn beide neuen Kreisverbände mindestens einen kompletten Landkreis beinhalten. Der Antrag auf Auflösung bedarf der Unterschriften von mindestens fünf Mitgliedern oder der Beantragung des Vorstands. Die Spaltung kann nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Bei einer Spaltung muss der alte Vorstand zu den Gründungsveranstaltungen einladen. Das Vermögen des Kreisverbandes fällt den neuen Kreisverbänden wie Folgt zu: Nach Prozentualen Anteil der stimmberechtigten Mitglieder im neuen Kreisverband im Anteil an die stimmberechtigten Mitglieder vor der Abspaltung zu.''
|Begründung = In der Überschrift steht auch "Teilung" darum sollte dieser Teil ergänzt werden.
|Dafür = Hier Anzahl der Stimmen bei der KMV eingetragen
|Dagegen = Hier Anzahl der Stimmen bei der KMV eingetragen
|Enthaltung = Hier Anzahl der Stimmen bei der KMV eingetragen
|Ergebnis = Hier steht das Ergebnis
|Zusatzinfo = zurückgenommen
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.12
|Titel = Einfügen 10.3
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text = ''Die Absicht einer Verschmelzung mit einem anderen Kreisverband muss schriftlich hingewiesen werden. Der Antrag auf Verschmelzung bedarf der Unterschriften von mindestens fünf Mitgliedern oder der Beantragung des Vorstands. Die Verschmelzung kann nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Bei einer Verschmelzung fällt das Vermögen des Kreisverbandes dem neuen Kreisverband zu.''
|Begründung = In der Überschrift steht auch "Verschmelzung" darum sollte dieser Teil ergänzt werden.
|Dafür = 5
|Dagegen = 0
|Enthaltung = 0
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo =
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2099-99-99
|Nummer = 2016.0xx
|Titel = Beispieltitel
|Antragsteller = DU
|Text = Hier steht ein Beispieltext
|Begründung = Beispielbegründung
|Dafür = Hier Anzahl der Stimmen bei der KMV eingetragen
|Dagegen = Hier Anzahl der Stimmen bei der KMV eingetragen
|Enthaltung = Hier Anzahl der Stimmen bei der KMV eingetragen
|Ergebnis = Hier steht das Ergebnis
|Titel = Hier Beispieltitel
|Zusatzinfo =
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
|Text = Hier steht ein Beispieltext
}}
== Anträge an die Versammlung==
==KMV 171==
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.1
|Titel = Änderung §1.1
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text = Der Kreisverband ''Verden-Osterholz-Rotenburg'' der Piratenpartei Deutschland ist ein Gebietsverband der Piratenpartei Deutschland.
|Begründung = Wir nennen uns PIRATEN VOR dann sollte unser Name auch dazu passen.
|Dafür = 4
|Dagegen = 1
|Enthaltung = 0
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo =
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.2
|Titel = Änderung §1.3
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text = Der Sitz des Kreisverbandes ''ist der Landkreise Verden.''
|Begründung = Die gesamte Aktivität im KV beschränkt sich auf Verden, deswegen ist eine Aufteilung nicht nötig. Kann aber gerne wieder geändert werden, wenn sich das ändert.
|Dafür = 5
|Dagegen = 0
|Enthaltung = 0
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo =
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.3
|Titel = Änderung §1.4
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text = Bei der Aufstellung zu Wahlen ist die Bezeichnung "PIRATEN" zulässig.
|Begründung = Muss glauben wir so sein.
|Dafür = Hier Anzahl der Stimmen bei der KMV eingetragen
|Dagegen = Hier Anzahl der Stimmen bei der KMV eingetragen
|Enthaltung = Hier Anzahl der Stimmen bei der KMV eingetragen
|Ergebnis = Hier Anzahl der Stimmen bei der KMV eingetragen
|Zusatzinfo = Der Antrag wurde zurückgezogen
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.4
|Titel = Änderung §3.1
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text = Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird durch die Bundessatzung geregelt und ist dem Kreisverband ''Verden-Osterholz-Rotenburg'' anzuzeigen.
|Begründung = Wir nennen uns PIRATEN VOR dann sollte unser Name auch dazu passen.
|Dafür = 5
|Dagegen = 0
|Enthaltung = 0
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo =
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.5
|Titel = Änderung §5.1
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text = Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: Der ''1.Vorsitzende, der 2.Vorsitzende'', der Schatzmeister und bis zu vier Beisitzer.
|Begründung = Finden es für die Öffentlichkeitsarbeit passender. Bessere Wirkung nach außen.
|Dafür = 5
|Dagegen = 0
|Enthaltung = 0
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo = Der Paragraph wird um folgende Passage ergänzt:<br/>
"Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist eine Mitgliederversammlung durch den Landesverband einzuberufen und vom restlichen Vorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes."
Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.6
|Titel = Änderung §5.6
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text = Der Vorstand liefert spätestens zu einer Kreismitgliederversammlung einen Tätigkeitsbericht in Textform'', in Ausnahmefällen, die durch die Kreismitgliederversammlung genehmigt wurde, kann dies auch mündlich erfolgen.'' Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des einzelnen Vorstandsmitgliedes erstellt werden.
|Begründung = Für Legastheniker oder andere Situationen, wo die Person nicht schreiben kann.
|Dafür = 5
|Dagegen = 0
|Enthaltung = 0
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo =
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.7
|Titel = Änderung §6.3
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text = Die ordentliche Kreismitgliederversammlung tagt mindestens einmal im Jahr. Der Vorstand lädt jedes Mitglied unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung mindestens ''zwei'' Wochen vor dem anberaumten Termin ein. Die Einladung muss einen Verweis auf vorliegende Satzungsänderungsanträge und Anträge auf Neuwahlen enthalten. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Kreisverbandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben.
|Begründung = 2 Wochen sind ausreichend.
|Dafür = 4
|Dagegen = 0
|Enthaltung = 1
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo =
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.8
|Titel = Änderung §7.2
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text =Die Aufstellung findet im Rahmen einer Versammlung der Mitglieder des Verbandes statt, zu der der Vorstand mit einer Frist von ''mindestens zwei'' Wochen vor dem anberaumten Termin alle Mitglieder einlädt. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Kreisverbandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben. Besteht ein Wahlkreis aus mehreren Verbänden, so sind entsprechend der Wahlkreise mit benachbarten Verbänden entsprechende Versammlungen zu organisieren. Die Einladung muss dabei auf die Bewerberaufstellung hinweisen.
|Begründung = 2 Wochen sind ausreichend.
|Dafür = 5
|Dagegen = 0
|Enthaltung = 0
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo =
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.9
|Titel = Änderung §8.3
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text =Die Frist für das Einreichen von Satzungsänderungsanträgen und Programmanträgen beträgt ''drei'' Tage und muss in Textform erfolgen.
|Begründung = Um am Wochenende vor der Versammlung dran Arbeiten zu können wäre es hilfreich. Weiter haben wir eh normal kaum SA´s.
|Dafür = 5
|Dagegen = 0
|Enthaltung = 0
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo =
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.10
|Titel = Änderung §10.1
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text = Auf die Absicht, den Kreisverband aufzulösen, ist schriftlich hinzuweisen. Der Antrag auf Auflösung bedarf der Unterschriften von mindestens fünf Mitgliedern ''oder der Beantragung des Vorstandes''. Die Auflösung kann nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Kreisverbandes ''Verden-Osterholz-Rotenburg'' dem Landesverband Niedersachsen zu.
|Begründung = Da Auflösungen meist dann geschehen, wenn es wenig Mitglieder gibt, wird es schwer sein 5 stimmberechtigte Mitglieder zu finden. Weiter wurde der Name angepasst
|Dafür = 5
|Dagegen = 0
|Enthaltung = 0
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo =
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.11
|Titel = Einfügen 10.2
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text = ''Auf die Absicht der Spaltung des Kreisverbandes, ist schriftlich hinzuweisen. Eine Spaltung kann nur durchgeführt werden, wenn beide neuen Kreisverbände mindestens einen kompletten Landkreis beinhalten. Der Antrag auf Auflösung bedarf der Unterschriften von mindestens fünf Mitgliedern oder der Beantragung des Vorstands. Die Spaltung kann nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Bei einer Spaltung muss der alte Vorstand zu den Gründungsveranstaltungen einladen. Das Vermögen des Kreisverbandes fällt den neuen Kreisverbänden wie Folgt zu: Nach Prozentualen Anteil der stimmberechtigten Mitglieder im neuen Kreisverband im Anteil an die stimmberechtigten Mitglieder vor der Abspaltung zu.''
|Begründung = In der Überschrift steht auch "Teilung" darum sollte dieser Teil ergänzt werden.
|Dafür = Hier Anzahl der Stimmen bei der KMV eingetragen
|Dagegen = Hier Anzahl der Stimmen bei der KMV eingetragen
|Enthaltung = Hier Anzahl der Stimmen bei der KMV eingetragen
|Ergebnis = Hier steht das Ergebnis
|Zusatzinfo = zurückgenommen
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2017-02-17
|Nummer = 2017.12
|Titel = Einfügen 10.3
|Antragsteller = Kai Rosebrock
|Text = ''Die Absicht einer Verschmelzung mit einem anderen Kreisverband muss schriftlich hingewiesen werden. Der Antrag auf Verschmelzung bedarf der Unterschriften von mindestens fünf Mitgliedern oder der Beantragung des Vorstands. Die Verschmelzung kann nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Bei einer Verschmelzung fällt das Vermögen des Kreisverbandes dem neuen Kreisverband zu.''
|Begründung = In der Überschrift steht auch "Verschmelzung" darum sollte dieser Teil ergänzt werden.
|Dafür = 5
|Dagegen = 0
|Enthaltung = 0
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo =
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
}}
{{Beschlussbaustein_Nds
|Organ = KV VOR
|Datum = 2099-99-99
|Nummer = 2016.0xx
|Titel = Beispieltitel
|Antragsteller = DU
|Text = Hier steht ein Beispieltext
|Begründung = Beispielbegründung
|Dafür = Hier Anzahl der Stimmen bei der KMV eingetragen
|Dagegen = Hier Anzahl der Stimmen bei der KMV eingetragen
|Enthaltung = Hier Anzahl der Stimmen bei der KMV eingetragen
|Ergebnis = Hier steht das Ergebnis
|Titel = Hier Beispieltitel
|Zusatzinfo =
|Zuständig = Kreismitgliederversammlung
|Text = Hier steht ein Beispieltext
}}