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NRW:Aufstellungsversammlung 2016.1/Wahlordnung/Antrag-WO (Quelltext anzeigen)
Version vom 25. September 2016, 10:26 Uhr
, 10:26, 25. Sep. 2016Die Seite wurde neu angelegt: „1. Antrag auf Änderung der Wahlordnung =Plätze 2 und Folgende= Für die Plätze 2 und Folgende gelten die folgenden Bestimmungen: ==Befragung== * Die Ka…“
1. Antrag auf Änderung der Wahlordnung
=Plätze 2 und Folgende=
Für die Plätze 2 und Folgende gelten die folgenden Bestimmungen:
==Befragung==
* Die Kandidierenden für den Listenplatz stellen sich einer Befragung.
* Die Reihenfolge, in welcher sich die Kandidierenden der Befragung stellen, wird gelost.
* Wurde ein Kandidat schon in einem vorherigen Wahlgang befragt, darf er sich noch einmal nur mit Namen und Kennnummer vorstellen.
* Sodann können aus dem Plenum Fragen gestellt werden. Die Fragezeit beträgt maximal 30 Sekunden, die Antwortzeit soll eine Minute betragen, aber darf 2 Minuten nicht überschreiten.
* Maximal eine 1 Frage pro Fragestellendem erlaubt, erneutes Anstellen allerdings möglich.
* Nach jeweils 3 Fragen stimmt die Versammlung darüber ab, ob die Befragung weitergeführt werden soll. Bei Verneinung endet die Befragung sofort.
==Wahl==
* Nach der Befragung aller Kandidierenden erfolgt eine geheime Wahl.
* Auf dem Stimmzettel ist für alle Kandidierenden je ein Feld für die Bewertungsstufen J1 bis J9 sowie die Enthaltung. Die Bewertungsstufe J1 entspricht 9 Punkten, die Bewertungsstufe J9 entspricht 1 Punkt, die Enthaltung 0 Punkten.
* Wird ein einer Zeile kein oder mehr als ein Kreuz gemacht, so wird diese Zeile als Enthaltung gezählt.
* Die Listenplätze werden in Reihenfolge der aufsummierten Punkte vergeben.
* Haben mehrere Kandidierende dieselbe Punktzahl, so entscheidet das Los.
================================================================
2. Antrag auf Änderung der Wahlordnung
=Ergänzung der Liste=
Für die Ergänzung der Liste wird der Wahlgang wie folgt durchgeführt:
* Es findet keine Befragung statt.
* Auf dem Stimmzettel ist für alle Kandidierenden je ein Feld für die Bewertungsstufen J1 bis J6 sowie die Enthaltung und Nein. Die Bewertungsstufe J1 entspricht 6 Punkten, die Bewertungsstufe J6 entspricht 1 Punkt, die Enthaltung 0 Punkten, die Nein-Stimme -1 Punkt.
* Wird ein einer Zeile kein oder mehr als ein Kreuz gemacht, so wird diese Zeile als Enthaltung gezählt.
* Ein Bewerber wird auf die Liste gewählt, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. (Ja-Stimmen sind J1 bis J6.)
* Die Listenplätze werden in Reihenfolge der aufsummierten Punkte vergeben.
* Haben mehrere Kandidierende dieselbe Punktzahl, so entscheidet das Los.
=Plätze 2 und Folgende=
Für die Plätze 2 und Folgende gelten die folgenden Bestimmungen:
==Befragung==
* Die Kandidierenden für den Listenplatz stellen sich einer Befragung.
* Die Reihenfolge, in welcher sich die Kandidierenden der Befragung stellen, wird gelost.
* Wurde ein Kandidat schon in einem vorherigen Wahlgang befragt, darf er sich noch einmal nur mit Namen und Kennnummer vorstellen.
* Sodann können aus dem Plenum Fragen gestellt werden. Die Fragezeit beträgt maximal 30 Sekunden, die Antwortzeit soll eine Minute betragen, aber darf 2 Minuten nicht überschreiten.
* Maximal eine 1 Frage pro Fragestellendem erlaubt, erneutes Anstellen allerdings möglich.
* Nach jeweils 3 Fragen stimmt die Versammlung darüber ab, ob die Befragung weitergeführt werden soll. Bei Verneinung endet die Befragung sofort.
==Wahl==
* Nach der Befragung aller Kandidierenden erfolgt eine geheime Wahl.
* Auf dem Stimmzettel ist für alle Kandidierenden je ein Feld für die Bewertungsstufen J1 bis J9 sowie die Enthaltung. Die Bewertungsstufe J1 entspricht 9 Punkten, die Bewertungsstufe J9 entspricht 1 Punkt, die Enthaltung 0 Punkten.
* Wird ein einer Zeile kein oder mehr als ein Kreuz gemacht, so wird diese Zeile als Enthaltung gezählt.
* Die Listenplätze werden in Reihenfolge der aufsummierten Punkte vergeben.
* Haben mehrere Kandidierende dieselbe Punktzahl, so entscheidet das Los.
================================================================
2. Antrag auf Änderung der Wahlordnung
=Ergänzung der Liste=
Für die Ergänzung der Liste wird der Wahlgang wie folgt durchgeführt:
* Es findet keine Befragung statt.
* Auf dem Stimmzettel ist für alle Kandidierenden je ein Feld für die Bewertungsstufen J1 bis J6 sowie die Enthaltung und Nein. Die Bewertungsstufe J1 entspricht 6 Punkten, die Bewertungsstufe J6 entspricht 1 Punkt, die Enthaltung 0 Punkten, die Nein-Stimme -1 Punkt.
* Wird ein einer Zeile kein oder mehr als ein Kreuz gemacht, so wird diese Zeile als Enthaltung gezählt.
* Ein Bewerber wird auf die Liste gewählt, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. (Ja-Stimmen sind J1 bis J6.)
* Die Listenplätze werden in Reihenfolge der aufsummierten Punkte vergeben.
* Haben mehrere Kandidierende dieselbe Punktzahl, so entscheidet das Los.