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=Richtlinie für verschlüsselte Kommunikation via E-Mail:=

*Bei der Kommunikation zwischen dem Landesverband und parteiinternen Dritten, wie beauftragte Einzelpersonen, Arbeitsgemeinschaften und Servicegruppen sowie Untergliederungen per E-Mail, welche vertrauliche Daten enthält, ist stets eine sichere Verschlüsselung gemäß OpenPGP-Standard zu verwenden.

*Es sind nur E-Mail-Adressen mit einer Domain zulässig, welche Eigentum der Partei, des Landesverband Hessen oder einer seiner Untergliederungen ist und entsprechend am Domainnamen erkennbar ist.

*Die verwendeten PGP-Schlüssel müssen einen nach aktuellem Stand der Technik sicheren Grad an Verschlüsselung (Empfehlung Stand 2016: RSA 4096 Bit) bieten und sind von den Besitzern der privaten Schlüssel zu pflegen.

*Öffentliche PGP-Schlüssel sind auf öffentlich verfügbaren PGP-Verzeichnisdiensten bereitzustellen und mit Key-ID und Fingerprint auf der zugehörigen Web- und/oder Wikisite der (Unter-)Gliederung, Arbeitsgemeinschaft, Servicegruppe oder Einzelpersonen zu veröffentlichen. Ist dies nicht möglich, sind diese Informationen dem Vorstand unverzüglich bekannt zu geben. Das Ablaufdatum der Schlüssel der (Unter-)Gliederungen ist auf die laufende Vorstandsperiode zu begrenzen.

*Bei Neuwahlen sind neue Schlüssel zu erstellen, zu veröffentlichen und die alten zu widerrufen.

* Sollte in Ausnahmefällen keine PGP-verschlüsselte Kommunikation per E-Mail mit der Untergliederung anwendbar sein, sind ggf. entstehende Mehrkosten für alternative, vom Datenschutzbeauftragten freigegebene Datenübermittlung durch die verursachende Untergliederung zu tragen. Eine zeitnahe Bearbeitung kann dabei nicht garantiert werden.

==Hinweis==
Diese Umsetzungsvorgabe wurde in der Landesvorstandssitzung am 21.09.2016 beschlossen.
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