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HE:Kreisverband Odenwald/Wahlen/2013/Genehmigungen/Rothenberg: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 11. August 2013, 23:33 Uhr
Rothenberg
Anzahl der genehmigten Plakate
Unbegrenzt
Wichtiges und Besonderes
Dinge, an denen keine Plakate befestigt werden dürfen:
- Bäume
Die Standard-Sachen
- Fahrzeug- und Fußgängerverkehr darf nicht behindert werden
- Die Plakate dürfen nicht befestigt werden an bzw. auf:
- Verkehrszeichen
- Verkehrseinrichtungen
- Beschädigte Plakate sind umgehend zu ersetzen oder zu entfernen.
Von wann bis wann?
Ab sofort, bis unmittelbar nach der Wahl
Schreiben des Ordnungsamts
- Genehmigung: [1]