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BW:Kreisverband Mannheim/btw13/plakatierrichtlinien: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 6. August 2013, 10:18 Uhr
Plakatierungsrichtlinie der Stadt Mannheim: [1]
- Plakatrichtlinie Stichpunkte
- max 2 Plakate pro Mast
- kein Sichthindernis für den Verkehr
- nicht
- auf allen Brückenbauwerken (bis Ende Geländer)
- an Ampeln
- an Bäumen oder deren Schutz und Halteelementen
- Abstände
- 15 m zu Kreuzungen
- 20 m zu Fahrgastunterständen
- 20 m zu Stadtinfoanlagen
- 50 cm zu Fahrbahnen
Visualisierung
Quelle zu finden unter diesem Link
Das Passwort zum Editieren kennt JohannesKnopp.
Rot: Plakatieren verboten
Grün: Plakatieren lediglich in Fahrtrichtung auf der rechten Seite zulässig
Blau: Plakatieren lediglich in Fahrtrichtung auf der linken Seite zulässig
Lila: Keine Plakate an der Umzäunung!

