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HE:Kreisverband Rheingau-Taunus/Satzungsänderungen: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 9. Juli 2013, 13:11 Uhr

Satzungsänderungen

§ 12- Satzungs- und Programmänderung Abs. 3

(Änderung vom KPT 12.2 vom 15.09.2012)

  • Bisherige Fassung

(3) Sachanträge zur Behandlung auf dem Kreisparteitag sind unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens 20 Tagen einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, sowie der Kreisvorstand, die Ortsverbände und der Kreisverband der Jungen Piraten.

  • Neue Fassung

(3) Sachanträge zur Behandlung auf dem Kreisparteitag sind unter Angabe des Antragstellers, in Textform und ohne Antragsfrist einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, sowie der Kreisvorstand, die Ortsverbände und der Kreisverband der Jungen Piraten.