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RP:Kreisverband Rheinhessen/Kommunen Ansprechpartner/VGWoellstein (Quelltext anzeigen)
Version vom 30. Juli 2014, 13:14 Uhr
, 13:14, 30. Jul. 2014keine Bearbeitungszusammenfassung
1. Die Genehmigung zur befristeten Aufstellung von Plakaten gilt nur innerorts für die Ortsgemeinden Eckelsheim, Gau-Bickelheim, Gumbsheim, Siefersheim, Stein-Bockenheim, Wendelsheim, Wöllstein und Wonsheim.<br>
2. Die Anbringung der Plakate an Verkehrszeichen, der örtlichen touristischen Hinweisbeschilderung sowie an lackierten Straßenlaternen ist nicht gestattet.<br>
3. Eine Verwechslung mit Verkehrszeichen ist auszuschließen<br>
4. Durch die Aufstellung der Plakate darf der ruhende oder fließende Verkehr nicht behindert oder gefährdet werden.<br>
5. Die Plakate sind gegen Wind standsicher zu verankern.<br>
6. Die Plakate sind nach Beendigung der Bundestagswahl unverzüglich zu entfernen.<br>
7. Das Einverständnis der privaten Grundstückseigentümer zur Anbringung wird durch diese Genehmigung nicht ersetzt.<br>
8. Den Weisungen der Polizei, der örtlichen Ordnungsbehörde und der Ortsgemeinden ist Folge zu leisten.<br>
9. Für alle, durch die Aufstellung entstehenden Schäden wird eine Haftung der Verbandsgemeinde Wöllstein sowie der verbandsangehörigen Ortsgemeinden ausgeschlossen.<br>
[[Kategorie:Bundestagswahl 2013 Rheinhessen]]
2. Die Anbringung der Plakate an Verkehrszeichen, der örtlichen touristischen Hinweisbeschilderung sowie an lackierten Straßenlaternen ist nicht gestattet.<br>
3. Eine Verwechslung mit Verkehrszeichen ist auszuschließen<br>
4. Durch die Aufstellung der Plakate darf der ruhende oder fließende Verkehr nicht behindert oder gefährdet werden.<br>
5. Die Plakate sind gegen Wind standsicher zu verankern.<br>
6. Die Plakate sind nach Beendigung der Bundestagswahl unverzüglich zu entfernen.<br>
7. Das Einverständnis der privaten Grundstückseigentümer zur Anbringung wird durch diese Genehmigung nicht ersetzt.<br>
8. Den Weisungen der Polizei, der örtlichen Ordnungsbehörde und der Ortsgemeinden ist Folge zu leisten.<br>
9. Für alle, durch die Aufstellung entstehenden Schäden wird eine Haftung der Verbandsgemeinde Wöllstein sowie der verbandsangehörigen Ortsgemeinden ausgeschlossen.<br>
[[Kategorie:Bundestagswahl 2013 Rheinhessen]]