Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.
Die Daten werden täglich aktualisiert.
Änderungen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/175 (Quelltext anzeigen)
Version vom 18. April 2013, 18:24 Uhr
, 18:24, 18. Apr. 2013keine Bearbeitungszusammenfassung
{{AntragBeschlussVorstand
|Antragsteller=Entropy
|Organ=Bundesvorstand
|AntragsTitel=Offizieller Kontenplan
|BuVoMitglied=Swanhild Goetze
|Kontaktaufnahme=Ja
|AntragsText=Der Bundesvorstand möge beschliessen:
Der Bundesverband verwendet bis auf weiteres für die Buchhaltung und Erstellung des Rechenschaftsberichts
den aktuellen Kontenplan http://wiki.piratenpartei.de/Finanzen/Kontenrahmen_2010
Untergliederungen sind angehalten, denselben Kontenplan zu verwenden und haben bei Kosten und Schäden, die sie durch Abweichungen, in die der Bundesverband nicht einwilligt hat, verursachen, selbst zu tragen.
|Begründung=Der LV Bayern hat in seiner [[BY:Satzung_des_Landesverband_Bayern#.C2.A73_-_Verwaltung_und_Buchf.C3.BChrung|Finanzordnung]] eine neue Bestimmung §3(5) aufgenommen:
"Weicht ein Gebietsverband von dem von Bundesverband - oder nachrangig Landesverband - vorgegebenen Kontenplan ohne dessen Einwilligung ab, hat der Gebietsverband die dadurch entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzen."
Bisher gibt es dazu noch keinen verbindlichen Beschluß des Bundesverbandes, der nur durch eines der Organe Bundesparteitag oder Bundesvorstand gefasst werden kann, und nicht alleine durch den Bundesschatzmeister.
Dies soll hier formell nachgeholt werden um verbindliche Vorgaben zu schaffen. Es kann vermutlich auch im Umlaufbeschluß geschehen.
|AntragsDatum=15.04.2013
|RedmineURL=
|Weitere Antragsteller=
|BeschlussDatum= 17.04.2013
|BeschlussNummer= 175
|Ergebnis= zurückgezogen
|Dafür=
|Dagegen=
|Enthaltung=
|Zusatzinfos= Swanhild hat mit dem Antragssteller gesprochen, Antrag wurde daraufhin zurückgezogen.
}}
|Antragsteller=Entropy
|Organ=Bundesvorstand
|AntragsTitel=Offizieller Kontenplan
|BuVoMitglied=Swanhild Goetze
|Kontaktaufnahme=Ja
|AntragsText=Der Bundesvorstand möge beschliessen:
Der Bundesverband verwendet bis auf weiteres für die Buchhaltung und Erstellung des Rechenschaftsberichts
den aktuellen Kontenplan http://wiki.piratenpartei.de/Finanzen/Kontenrahmen_2010
Untergliederungen sind angehalten, denselben Kontenplan zu verwenden und haben bei Kosten und Schäden, die sie durch Abweichungen, in die der Bundesverband nicht einwilligt hat, verursachen, selbst zu tragen.
|Begründung=Der LV Bayern hat in seiner [[BY:Satzung_des_Landesverband_Bayern#.C2.A73_-_Verwaltung_und_Buchf.C3.BChrung|Finanzordnung]] eine neue Bestimmung §3(5) aufgenommen:
"Weicht ein Gebietsverband von dem von Bundesverband - oder nachrangig Landesverband - vorgegebenen Kontenplan ohne dessen Einwilligung ab, hat der Gebietsverband die dadurch entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzen."
Bisher gibt es dazu noch keinen verbindlichen Beschluß des Bundesverbandes, der nur durch eines der Organe Bundesparteitag oder Bundesvorstand gefasst werden kann, und nicht alleine durch den Bundesschatzmeister.
Dies soll hier formell nachgeholt werden um verbindliche Vorgaben zu schaffen. Es kann vermutlich auch im Umlaufbeschluß geschehen.
|AntragsDatum=15.04.2013
|RedmineURL=
|Weitere Antragsteller=
|BeschlussDatum= 17.04.2013
|BeschlussNummer= 175
|Ergebnis= zurückgezogen
|Dafür=
|Dagegen=
|Enthaltung=
|Zusatzinfos= Swanhild hat mit dem Antragssteller gesprochen, Antrag wurde daraufhin zurückgezogen.
}}