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HH:Satzung/Anträge/Schiedsgerichtsordnung nur einmal erwähnen (Quelltext anzeigen)
Version vom 3. September 2012, 15:32 Uhr
, 15:32, 3. Sep. 2012Die Seite wurde neu angelegt: „{{HamburgAntrag |Antragstitel=Schiedsgerichtsordnung nur einmal erwähnen |Antragsteller=Burkhard Masseida |Eingereicht=10.10.2011 |Angenommen=2…“
{{HamburgAntrag
|Antragstitel=Schiedsgerichtsordnung nur einmal erwähnen
|Antragsteller=[[Benutzer:BuMa|Burkhard Masseida]]
|Eingereicht=10.10.2011
|Angenommen=22.10.2011
|LptNum=13
|Antragstext=§ 16 wird gestrichen. § 8c der Satzung erhält den folgenden Wortlaut:
:'''§ 8c Das Landeschiedsgericht'''
:# Zusammensetzung und Arbeit des Landesschiedsgerichts werden durch die Schiedsgerichtsordnung der Piratenpartei Deutschland geregelt.
}}
|Antragstitel=Schiedsgerichtsordnung nur einmal erwähnen
|Antragsteller=[[Benutzer:BuMa|Burkhard Masseida]]
|Eingereicht=10.10.2011
|Angenommen=22.10.2011
|LptNum=13
|Antragstext=§ 16 wird gestrichen. § 8c der Satzung erhält den folgenden Wortlaut:
:'''§ 8c Das Landeschiedsgericht'''
:# Zusammensetzung und Arbeit des Landesschiedsgerichts werden durch die Schiedsgerichtsordnung der Piratenpartei Deutschland geregelt.
}}