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AG Migration/FZFPositionspapier (Quelltext anzeigen)
Version vom 9. Juni 2012, 18:01 Uhr
, 18:01, 9. Jun. 2012keine Bearbeitungszusammenfassung
Die Piratenpartei setzt sich für eine konsequente Einhaltung der Charta für Menschenrechte der UNO, EU und BR Deutschland (Grundgesetz) insbesondere zum Schutz der Familien ein.
Dieser Grundsatz ist mit den gegenwärtigen Verfügungen und Durchführungsbestimmungen bei der Erteilung von Visa für Familiennachzug und Zusammenführung nicht vereinbar.
Es gibt unzählige Beispiele von Gerichtsurteilen des Verwaltungsgerichtes Berlin (zuständig für Remonstrationsverfahren) wo Familienzusammenführung und -nachzug vorwiegend aus folgenden Gründen abgelehnt werden:
Nicht ausreichendes Einkommen des in Deutschland lebenden Familienmitgliedes; mangelnde Sprachkenntnisse der Nachzug beantragenden Familienangehörigen. Erreichen der Altersgrenzze (16 Jahre) im Laufe der oft mehrjährigen Antragsverfahren und Praxis deren schleppender Bearbeitung.
[[Kategorie:AG Migration|FZFPositionspapier]]
Dieser Grundsatz ist mit den gegenwärtigen Verfügungen und Durchführungsbestimmungen bei der Erteilung von Visa für Familiennachzug und Zusammenführung nicht vereinbar.
Es gibt unzählige Beispiele von Gerichtsurteilen des Verwaltungsgerichtes Berlin (zuständig für Remonstrationsverfahren) wo Familienzusammenführung und -nachzug vorwiegend aus folgenden Gründen abgelehnt werden:
Nicht ausreichendes Einkommen des in Deutschland lebenden Familienmitgliedes; mangelnde Sprachkenntnisse der Nachzug beantragenden Familienangehörigen. Erreichen der Altersgrenzze (16 Jahre) im Laufe der oft mehrjährigen Antragsverfahren und Praxis deren schleppender Bearbeitung.
[[Kategorie:AG Migration|FZFPositionspapier]]