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K
Oberbürgermeisterwahl 2012
hier: Sondernutzung für Parteienwerbung
Aktz. 32 82 01

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bei den Wahlen der letzen Jahre, so wird auch für die Oberbürgermeisterwahl der Wahlwerbezeitraum
auf sechs Wochen festgesetzt.
Im Falle einer Stichwahl verlängert sich der Wahlwerbezeitraum um zwei Wochen.
Um den Helferinnen und Helfern entgegenzukommen, darf mit der Plakatierung bereits am
Freitag den 27.01.2012, 19.00 Uhr (frühester Zeitpunkt!), begonnen werden.
Die Plakate/Plakatständer müssen alle spätestens am Sonntag den 18.03.2012, 24.00 Uhr entfernt
sein, im Falle der Stichwahl spätestens am 01.04.2012, 24.00 Uhr.
Die Gestattung hierzu füge ich als Anlage bei.
Bereits im Vorfeld möchte ich die Gelegenheit nutzen und an die bestehenden Auflagen/ Plakatierungsverbote
erinnern. Auch während des Wahlwerbezeitraums zur Landtagswahl 2011 waren wieder
zahlreiche Verstöße erkennbar, die nicht tolerabel waren (beispielsweise Plakatierungen an Verkehrszeichen)
oder auch zu Schäden führten, so z.B. an den von den Plakatierungen ausgenommenen
beschichteten Masten der Stadtwerke. Die Stadtwerke als Eigentümerin beschweren sich deshalb
zu Recht über die zahlreichen Verstöße. Die angesprochenen beschichteten Masten stehen in
der Ludwigstraße, der Citymeile, im Bleichenviertel und der Martin-Luther-King-Siedlung.
Auf die Regelungen in Ziffer 3, letzter Spiegelstrich, der Gestattung möchte ich in diesem Zusammenhang
besonders hinweisen.
Für eine entsprechende Unterweisung Ihrer Helferinnen und Helfer und Beachtung der in der Gestattung
getroffenen Regelungen wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Wie bei der letzten Wahl, fallen auch in diesem Jahr die Fastnachtstage in den Wahlwerbezeitraum.
Leider muss damit gerechnet werden, dass Wahlplakate sowie Plakatständer/-träger im Bereich öffentlicher
Veranstaltungsflächen durch Vandalismus beschädigt oder zerstört werden und so zu einer
erheblichen Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs führen.
Ich bitte Sie daher dringend, während der Veranstaltungstage (ab Donnertag den 16.02.2012 bis zum
Aschermittwoch) in den Veranstaltungsbereichen auf eine Wahlwerbung zu verzichten und schon
vorhandene Plakatständer-/träger vorübergehend zu entfernen. Dabei geht es insbesondere um die
Bereiche Schillerplatz und die Ludwigstrasse, sowie um die Strecke entlang des Rosenmontagszuges
im Bereich der Innenstadt (zumindest am 20.02.2012) und entlang der Zugstrecke in Mainz-Finthen
und Mainz Mombach.

Sollten Sie Rückfragen haben, so bitte ich Sie, sich direkt mit dem Rechts- und Ordnungsamt, ..., in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Sitte
Beigeordneter
Anlagen

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