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== [http://www.gesetze-im-internet.de/kwkg_2002/__1.html § 1 Zweck des Gesetzes] ==

=== KWKG 2009 ===

Zweck des Gesetzes ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland auf 25 Prozent durch den befristeten Schutz, die Förderung der Modernisierung und des Neubaus von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle sowie die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu leisten.

=== Entwurf der Bundesregierung vom 14.12.2011 ===

Zweck des Gesetzes ist es, im Interesse der Energieeinsparung, des
Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung
einen Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der
Bundesrepublik Deutschland auf 25 Prozent bis zum Jahr 2020 durch die Förderung
der Modernisierung und des Neubaus von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen),
die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle, und die
Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärm- und Kältenetzen sowie des Neu- und
Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern, in die Wärme oder Kälte aus KWK-Anlagen
eingespeist wird, zu leisten.

=== Diskussionsgrundlage (Stand 14.12.2011) ===


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