Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.
Die Daten werden täglich aktualisiert.
NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/§ 45: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „==§ 45== {{NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Verletzung der Vertraulichkeit}}“) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 30. September 2011, 13:15 Uhr
§ 45
Verletzung der Vertraulichkeit
Die Verletzung der Vertraulichkeit kann vom Rat der Stadt nach § 25 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung durch eine Geldbuße bis zu 75,00 € geahndet werden. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit bleibt unberührt.