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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/§ 20: Unterschied zwischen den Versionen

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imported>Matthias Kellner
(Die Seite wurde neu angelegt: „==§ 20== {{NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Vorsitzende}}“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 30. September 2011, 13:08 Uhr

§ 20

Vorsitzende

(1) Die Fraktionen oder Gruppen bestimmen die Vorsitzenden der Ausschüsse aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder gemäß § 51 Abs. 8 der Nds. Gemeindeordnung im Zugreifverfahren.

(2) Die Ausschüsse wählen aus ihrer Mitte ein Ratsmitglied zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.