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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Anwesenheitspflicht/(2) (Quelltext anzeigen)
Version vom 30. September 2011, 12:49 Uhr
, 12:49, 30. Sep. 2011Die Seite wurde neu angelegt: „====(2) Abs. 1 gilt entsprechend für die Sitzungen der Ausschüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses. Er findet auf die sonstigen Mitglieder der Ausschüs…“
====(2) Abs. 1 gilt entsprechend für die Sitzungen der Ausschüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses. Er findet auf die sonstigen Mitglieder der Ausschüsse entsprechend Anwendung.====