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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Anwesenheitspflicht/(1): Unterschied zwischen den Versionen

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imported>Matthias Kellner
(Die Seite wurde neu angelegt: „====(1) Die Mitglieder des Rates sind verpflichtet, an allen Ratssitzungen teilzunehmen, es sei denn, sie haben einen ausreichenden Grund für ihr Fernbleiben. In…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 30. September 2011, 12:48 Uhr

(1) Die Mitglieder des Rates sind verpflichtet, an allen Ratssitzungen teilzunehmen, es sei denn, sie haben einen ausreichenden Grund für ihr Fernbleiben. In einem solchen Fall haben sie sich rechtzeitig bei dem/der Oberbürgermeister/in zu entschuldigen.