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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Mitglieder/(2): Unterschied zwischen den Versionen

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imported>Matthias Kellner
(Die Seite wurde neu angelegt: „====(2) Zu jedem der Ratsausschüsse werden zusätzlich zu den Ratsmitgliedern grundsätzlich 5, im Ausschuss für Bürgerdienste, Umweltschutz und Feuerwehren 3,…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 30. September 2011, 12:12 Uhr

(2) Zu jedem der Ratsausschüsse werden zusätzlich zu den Ratsmitgliedern grundsätzlich 5, im Ausschuss für Bürgerdienste, Umweltschutz und Feuerwehren 3, möglichst fachkundige, Personen, die jedoch nicht Bedienstete der Stadt sein dürfen, gemäß § 51 Abs. 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung berufen.