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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Wahlen/(3): Unterschied zwischen den Versionen

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imported>Matthias Kellner
(Die Seite wurde neu angelegt: „====(3) Auf die Stimmabgabe bei den vom Rat vorzunehmenden Wahlen mit Ausnahme der Wahlen zur Besetzung besoldeter Stellen findet § 26 der Nds. Gemeindeordnung k…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 30. September 2011, 11:38 Uhr

(3) Auf die Stimmabgabe bei den vom Rat vorzunehmenden Wahlen mit Ausnahme der Wahlen zur Besetzung besoldeter Stellen findet § 26 der Nds. Gemeindeordnung keine Anwendung.